Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/01

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Lewis Carroll

in Commons löscht User:Jameslwoodward Bilder von Lewis Carroll, siehe dort Versionsgeschichte. Die sind doch seit langem frei. Hier ist die Diskussion. Kann ich eine Auswahl, bspw. die Fotografie vom Fisch nur in :de laden? VG und ein gutes Neues Jahr. -- Alinea 14:15, 1. Jan. 2011 (CET)

Ich rate ab. Wenn die Bilder 2002 erstveröffentlicht wurden, sind sie nach deutschem Recht zwar nicht bis Ende 2047, doch bis Ende 2027 geschützt: Editio princeps (Urheberrecht). Die Erstveröffentlichung muss vom Rechteinhaber bewiesen werden, das wird dem Nachlassverwalter aber nicht schwer fallen. --h-stt !? 19:42, 1. Jan. 2011 (CET)

Scan eines Textes

Hallo. Was sagt Ihr zu diesem Bild hier? Der gescannte Text hat wohl SH und der Autor ist keine 70 Jahre tot. Darf man sowas hochladen? A.S. 23:41, 1. Jan. 2011 (CET)

Wenn der Text nicht frei ist, so ist der Scan es auch nicht. Übrigens, Scan als Quelle anzugeben ist Murks. -jkb- 23:47, 1. Jan. 2011 (CET)
Dacht' ich mir. SLA? A.S. 23:52, 1. Jan. 2011 (CET)
P.S. Die angegeben Lizenz übrigens bezieht sich wohl darauf, das der Uploader meinte, er bestimmt die Lizent als Scanner-Bediener unabhängig vom Autor des Textes - von Litvinenko ist es sicher nicht, noch ein Murks. Löschen wäre angebracht. -jkb- 23:54, 1. Jan. 2011 (CET)
SLA gestellt. A.S. 23:59, 1. Jan. 2011 (CET)
for the record: als Quelle war "Scan" angegeben, als Urheber "TobiToaster" (=der Uploader), Lizenzen: GFDL + CC. -jkb- 00:03, 2. Jan. 2011 (CET)
Genau: _war_ angegeben ;) --Guandalug 00:04, 2. Jan. 2011 (CET)
ich konnte mir deine nächsten Schritte lebhaft vorstellen :-) -jkb- 00:56, 2. Jan. 2011 (CET)

MAD-Katzenlogo aus Inspector Gadget

Das ist das "Logo" der fiktiven Organisation M.A.D. aus der Zeichentrickserie Inspector Gadget. Sieht jemand vielleicht ein Möglichkeit, das irgendwie auf de.wp oder Commons hochzuladen? (Mangelnde SH vielleicht?) Grüße --BerntieDisk. 23:54, 2. Jan. 2011 (CET)

Ich sehe keine SH. -- Chaddy · DDÜP 00:38, 3. Jan. 2011 (CET)
Danke für die Einschätzung. Ich war mal mutig und habe das Teil hochgeladen. --BerntieDisk. 03:36, 4. Jan. 2011 (CET)

Paul Klee

Die Werke von Paul Klee sind in Deutschland ab heute gemeinfrei. Hätte ich gewußt, daß sie in den USA nicht gemeinfrei sind, hätte ich nicht auf Commons hochgeladen [[1]], Alinea wohl auch nicht [[2]] und andere auch nicht [[3]] (siehe roten (C)-Hinweis). Müssen wir jetzt um unsere Bilder fürchten, oder wäre es besser gewesen auf WP:de hochzuladen? Und warum taucht dieser Hinweis, soweit ich erkennen kann, erst ab gestern und heute auf? Vielen Dank und Grüße, --Thot 1 19:49, 1. Jan. 2011 (CET)

In den USA kommt es wohl darauf an, wann ein Bild von Klee erstveröffentlicht wurde. Alles, was vor 1923 erstveröffentlicht wurde, ist in den USA sowieso gemeinfrei, damit vermutlich auch das von dir als erstes Beispiel verlinkte Datei:Fenster u. Palmen, 1914.jpg, würde ich meinen. Eventuell problematisch in den USA sind nur Bilder Klees, deren Erstveröffentlichung nach 1923 erfolgte, siehe dazu Wikipedia:BR#Probleme_mit_der_Gemeinfreiheit_in_den_USA. Allerdings gibt es bei Klee als Schweizer eventuell doch kein Problem, wenn ich das richtig sehe. In der Schweiz sind die Werke von Paul Klee nämlich schon seit 1991 gemeinfrei (die Schweiz hatte damals nur 50 Jahre p.m.a.) und waren dies daher in der Schweiz auch am für die USA massgeblichen 1. Januar 1996 (da bei der Anhebung auf 70 Jahre 1993 bereits abgelaufene Rechte nicht wiederhergestellt wurden). Gestumblindi 19:57, 1. Jan. 2011 (CET)
Frage zwei kann ich beantworten: Weil Benutzer Feydey den zusätzlichen Baustein eingefügt hat. --Die Schwäbin 19:59, 1. Jan. 2011 (CET)
Danke Gestumblindi. Hoffe dann auch mal auf die Schweiz. Grüße, --Thot 1 20:15, 1. Jan. 2011 (CET)
Was für ein Blödsinn. Der war Zeit seit Lebens Deutscher. Er wollte zwar während seiner letzten Jahre Schweizer werden, aber die Eidgenossen haben seine Einbürgerung erst nach seinem Tod genehmigt (und die USA gehen bei Deutschen nach der Staatsbürgerschaft). syrcro 20:46, 1. Jan. 2011 (CET)
Es kommt doch nicht auf die Staatsbürgerschaft an, sondern auf das Land, in dem er lebte und seine Werke schuf. Auf die Gemeinfreiheit in der Schweiz wirkt sich die Frage sowieso nicht aus, hier sind gemäss Entscheidung des Bundesgerichts (Carl Sternheim) auch alle ausländischen Werke gemeinfrei, deren Urheber vor 1943 starb (50 Jahre p.m.a. bis 1993, Rechte wurden bei der Anhebung auf 70 Jahre nicht wiederhergestellt, wie gesagt). Für die Gemeinfreiheit in den USA ist dann wohl ausschlaggebend, ob ein spezifisches Werk entweder vor 1923 oder, wenn nachher entstanden, in der Schweiz "erstveröffentlicht" wurde Gestumblindi 21:12, 1. Jan. 2011 (CET)
Erg.: Syrcro hat ergänzt "die USA gehen bei Deutschen nach der Staatsbürgerschaft" - Beleg dafür? Wenn das stimmt, dann ist wohl alles, was 1923 oder später entstand, problematisch, Älteres aber gleichwohl nicht. Gestumblindi 21:15, 1. Jan. 2011 (CET)
Müssen nun alle Bilder in :de erneut hochgeladen werden, wenn wir sie behalten wollen? Hier sind sie doch nicht gefährdet, oder? Wenn es so wäre. werde ich in Commons allerdings nicht mehr hochladen, siehe Carroll eins drüber. Commons sind ein einziger Irrgarten. -- Alinea 21:46, 1. Jan. 2011 (CET)
Ob sie in Commons gefährdet sind und wenn ja, welche, das kommt darauf an wie gesagt... komplizierte US-amerikanische Rechtslage. Gestumblindi 22:01, 1. Jan. 2011 (CET)
Die USA und Deutschland behandeln Staatsbürger wechselseitig als Inländer, das internationale Urheberrecht kommt für die erst gar nicht zur Anwendung und das schon seit dem "Übereinkommen vom 15.1.1892 über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte" seit 6.5.1892 in Kraft - RGBl. 1892, S. 473 (Gilt aber nicht für alle Werkgattungen und Nebenrechte). syrcro 22:04, 1. Jan. 2011 (CET)
Die fr:wiki hatte schon seit einiger Zeit eine Galerie mit Klee-Bildern drin, und niemand hat sich gerührt. Ich möchte nicht abwarten, ob sie in Commons haltbar sind. Die Mühe mach ich mir, sie neu in :de hochzuladen, wenn das eine Lösung ist. Oder mag jemand sie verschieben? -- Alinea 22:11, 1. Jan. 2011 (CET)
OK, Syrcro, aber vor 1923 veröffentlichte Bilder wie das erste Beispiel sollten eigentlich auch auf Commons gehen, oder? Ist es nicht so, dass die USA unabhängig von allem anderen vor 1923 Veröffentlichtes als public domain ansehen, selbst wenn es im Ausland noch geschützt wäre? Gestumblindi 22:13, 1. Jan. 2011 (CET)
Es geht aber auch um spätere Bilder. Bitte seid doch so nett zu beantworten, ob sie in :de gehen, ich kann mir nichts anderes vorstellen. Wir haben einen ganzen Tag lang dran gearbeitet, die Bilder in Paul Klee einzustellen. Schönen Abend noch -- Alinea 22:22, 1. Jan. 2011 (CET)
Ich werde die Bilder neu in de:WP hochladen, da die Werke von Klee in Deutschland seit heute gemeinfrei sind, da das Urheberrecht hier abgelaufen ist, was in anderen Ländern durch die fehlende Egalisierung des Urheberrechts (ich meine so ist der Begriff?) zwischen den Ländern nicht der Fall ist oder schon früher der Fall war. Wenn die Dateien jetzt auf Commons liegen, hoffe ich mal, daß die Leute dort die Dateien nicht einfach löschen, zumal nach meinem Verständnis Commons ja irgendwie eine Sammlung von Dateien für alle anderssprachigen WP's sein soll, wo jeder anderssprachige Benutzer für seine anderssprachigen Artikel auswählen darf, welche Lizenz für ihn gilt um die Datei in einen Artikel einfügen zu dürfen oder nicht (deshalb die verschiedenen Lizenzbausteine; für jede WP-Sprache oder jedes WP-Land einer). Richtig? Ansonsten wird eben auf de hochgeladen. Gruß --Thot 1 22:24, 1. Jan. 2011 (CET)

Siehe auch commons:User_talk:Lupo#Paul_Klee. Lupo schreibt da: "Gemälde, die vor 1923 veröffentlicht wurden, sind so oder so PD in den USA. Soweit ich das sehe, ist Klees Staatsbürgerschaft für Urheberrechtsabwägungen nur bedingt von Interesse, da sich auch das U.S. Copyright Law in 17 USC 104A(h)(8)(C) in erster Linie das Land, in welchem das Werk erstveröffentlicht wurde, stützt." Gestumblindi 23:27, 1. Jan. 2011 (CET)

Siehe auch die Diskussion in commons:Commons:Village pump#Public Domain Day 2011.
Das hieße dann ja, dass PD-old Dateien nicht nach Commons sollten, wenn der Urheber nach etwa 1926 (1996−70) gestorben ist? Oder aber doch, denn nach Wikipedia:BR#Probleme_mit_der_Gemeinfreiheit_in_den_USA (Ende des Abschnitts) dürften die Dateien dann auch hier nicht bleiben, wenn ich es richtig verstehe. Grässliches US-Recht, was wohl die USler teilweise selbst nicht verstehen ... Wann ziehen wir die Server nach Timbuktu um?
Thot 1, warte mit dem Hochladen erstmal noch bis hier Klarheit herrscht - die Gemeinfreiheit ist nicht schon morgen vorbei. Sonst haben wir die Dateien dann doppelt auf dewp und Commons. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:53, 2. Jan. 2011 (CET)

Hallo Saibo. Ich werde warten. Aber: Können wir den US-lern nicht mal irgendwo einen Strich durch die Rechnung machen. ;-o Kann ja nicht sein, daß die alles beherrschen. Und das ginge wohl nur, indem für Deutschland, Österreich und Schweiz und deren Künstler nur auf de:WP hochgeladen wird? MM. Wie das dann mit den Daten auf den Serven in USA, wo die Daten ja liegen (auch die deutschsprachigen Daten der de:WP), ist, weiß ich nicht – ob da rechtlich wieder was gebastelt werden kann? Liebe Gruße, --Thot 1 08:02, 2. Jan. 2011 (CET)
Der Serverstandort ist egal - Schutzlandprinzip.
Außerdem stehen die Server nicht nur in der USA, sondern auf der ganzen Welt verteilt (die Zugriffszeiten besonders zu Spitzenzeiten wären sonst für Europäer, Asiaten, Afrikaner, Australier und Südamerikaner, sprich für nahezu alle, viel zu hoch). Wir z. B. beziehen unsere Daten aus den Niederlanden. -- Chaddy · DDÜP 08:13, 2. Jan. 2011 (CET)
OK. Gerade deshalb umso mehr nur in de:WP hochladen, da es weltweit kein einheitliches Urheberrecht gibt. Auch da müssen wir uns vor Commons schützen, per Schutzlandprinzip. ;-) Frohes Neues Jahr, wünscht --Thot 1 08:23, 2. Jan. 2011 (CET)
Dazu kommt ja noch, dass sich die englischsprachige Wiki des fair-use-Prinzips bedienen darf und wir aber Bildzitate nicht nutzen dürfen. Wir scheinen mit unserem Bildbedarf unwichtig zu sein. Das nächste Klee-Bild lade ich nur in :de. -- Alinea 10:39, 2. Jan. 2011 (CET)
Dagegen ist nichts einzuwenden, verschieben auf commons kann man's immer noch wenn klar ist, dass auch nach US-Recht gemeinfrei (Nur ist dieser Nachweis eigentlich bei jedem Werk nach 1922 notwendig). Leider ist es nun mal so, dass es kein weltweit einheiltliches Urheberrecht gibt. Und USA ist in der Hinsicht eine der schlimmsten Ausnahmen (PS, GB ist Teilweise noch schlimmer, ich werweise nur auf das ewiges Urheberrecht auf Peter Pan).Bobo11 11:40, 2. Jan. 2011 (CET)
Und der arme Wiki-Autor steht da wie ein dummer Tor. Die allgemeine Aufforderung, gleich in Commons einzustellen, hat sich hier als Rohrkrepierer erwiesen :-p -- Alinea 11:49, 2. Jan. 2011 (CET)
Klar wird dafür geworben in Commons hochzuladen. Denn nur so bekommen die dort ja die Dateien und den Zugriff auf diese Dateien, damit sie uns flux frei gewordene Rechte wieder abnehmen können. Ging ja relativ flott gestern und vorgestern kurz vor und kurz nach Ablauf des Urheberrechts in DE. Verstehe ja, daß das nach deren Recht irgendwie rechtens ist − wie auch immer – fair aber nicht. Und das in einem Land in dem fair-use erlaubt ist. Ich bin auch für's Urheberrecht, aber auch für Bildzitate. --Thot 1 12:08, 2. Jan. 2011 (CET)
(BK)Na ja die Aufforderung «lad es gleich auf Commons hoch», gilt immer noch (fast) uneingeschränkt für eigne Werke (aber eben nur für diese). Bei fremden Werken wars immer schon so, dass man vorher garantiert die Hirnzellen einschalten muss. Wir redeten bis jetzt über's Urheberecht, aber das ist nicht der einizge (Commons-)Verhinderungsgrund, da gibs noch Recht am eigenen Bild usw. (auch die müssen in jedem einzelnen Fall abgeklärt werden!). Es ist nun mal so das der Hochlader sich seiner Sache schon bewust sein sollte, was er da eigentlich macht. Das ist es leider den wenigsten wirklich bewust, und auch ich bin mir nicht immer sicher, dass ich an alles gedacht habe. Allerdings wenn ich was hochlade, dann bin ich bereit für meine allfäligen Fehler den Kopf hinzuhalten. Nur eine Rundum-Sorglos-Packet kann hier niemand anbeiten, denn selbst wenn man an's DACH- und US-Recht gedacht hat, es gibt noch über 150 andere Länder ..., irgenwo gibt's sicher immer eine Fussangel. Nur muss man sich eben bewusst sein, dass für einen DACH-Bürger die wirklich schlimmen Fussangeln im DACH-Recht (was auch für de: gilt), und für die Fondation in der USA-Recht liegen. Denn man muss sich immer bewust sein, dass Rechtsansprüche nur da durchgesetzt werden können, wo es diesen Strafbestand auch gibt (Vereinfacht gesagt; Wenn es wirklich nur in Lummerland strafbar ist, so darf ich einfach nur nie nach Lummerland, und ich werde nie belangt werden können) . --Bobo11 12:15, 2. Jan. 2011 (CET)
Könnte ja verstehen, wenn das US-Recht „für alle Werke Paul Klee in USA“ gelte, nicht aber für diejenigen Werke, die sich innerhalb der EU (mit Deutschland innerhalb der EU) in Museen und Sammlungen befinden. --Thot 1 12:32, 2. Jan. 2011 (CET)
Dann kann man wirklich nur eigene Bilder hochladen in Commons, für alles andere scheint man Urheberrechtsexperte sein zu müssen. Das sollte eine Warnung für alle Autoren sein, Commons zu benutzen. Für uns gilt, dass Klee frei ist. Wer kann denn die im Klee-Artikel benutzten Bilder in :de verschieben? -- Alinea 12:44, 2. Jan. 2011 (CET)
Am besten einen der hier gelisteten de.Admin ansprechen. --46.5.122.71 12:49, 2. Jan. 2011 (CET)
Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch dieser Abschnitt. Gruß, --46.5.122.71 12:51, 2. Jan. 2011 (CET)
Danke sehr für die Auskunft. Ich habe bei einem Admin angefragt. -- Alinea 13:07, 2. Jan. 2011 (CET)

Es kommt auf Commons also darauf an, wann und wo ein Bild von Klee erstmals veröffentlicht wurde. Wenigstens scheint alles vor 1923 unproblematisch zu sein - wobei auch da ein Problem darin besteht, dass man oft nicht weiss, ob ein nachweislich vor 1923 entstandenes Gemälde auch vor 1923 veröffentlicht wurde. Lupo hat auf meine Nachfrage zum Beispiel File:Fenster u. Palmen, 1914.jpg auf Commons nochmal ausführlich und interessant geantwortet, ich empfehle die Lektüre seines dortigen Beitrags. Die Praxis auf Commons scheint zu sein, wenn man nichts anderes weiss, bei nachweislich vor 1923 entstandenen Werken davon auszugehen, dass sie auch vor 1923 veröffentlicht wurden. Dieses Bild von Klee bleibt also wohl auf Commons. Allerdings ist die Frage der "Veröffentlichung" eine überraschend komplexe, wie man in Lupos Beitrag erfahren kann. Selbst ein Bild, das öffentlich ausgestellt wurde, gilt im amerikanischen Copyright nicht notwendigerweise als published! Für die Bilder, die Klee zwischen 1923 und 1933 in Deutschland veröffentlichte, geht Lupo davon aus, dass sie unter das URAA fallen und damit in den USA noch geschützt sind, wenn auch in Deutschland inzwischen gemeinfrei, das entspricht, wenn ich es recht verstehe, auch der Auffassung von Syrcro hier. Für von 1934 bis 1940 in der Schweiz veröffentlichte Bilder scheint mir der Fall hingegen wieder etwas unklarer zu sein. Wenn man nach Syrcro geht, sind auch diese Bilder in den USA aufgrund von Klees deutscher Staatsbürgerschaft geschützt, nach Lupo wohl eher nicht. Ich frage hierzu nochmal nach. Gestumblindi 18:45, 3. Jan. 2011 (CET)

Vielen Dank, Gestumblindi. Warten wir also ab. Wenn die Entscheidung da ist, müssen nur vom "Bann" betroffene Bilder verschoben werden, da wir alle nutzen dürfen. Kann man sie als Kopie in :de verschieben? Wir dürfen ja unsere EU-Kollegen nicht daran hindern, für ihre Heimat-Wikis dasselbe zu tun, von daher muss das Commons-Bild erstmal erhalten bleiben. Nur so ein Gedanke. -- Alinea 19:07, 3. Jan. 2011 (CET)
Hilfreich wäre hier ein Commons-Baustein, der im Falle der Löschung von Commons um Verschiebung nach de bittet. Dann könntest du die Sache in Ruhe abwarten statt hier auf Verdacht lauter Dublikate abzulegen. --Martina Nolte Disk. 19:21, 3. Jan. 2011 (CET)
Ich leg doch keine Duplikate an, bediene mich momentan noch aus Commons, die aus aller Welt immerhin über 100 Dateien hat. Das ist sicher ein Missverständnis. Den genannten Baustein möchte ich nicht anlegen, das überlasse ich doch besser den Kollegen, die besser informiert sind. -- Alinea 21:12, 3. Jan. 2011 (CET)
Danke Gestumblindi für die ausführliche Beschreibung der Situation (+ Lupo für seinen Beitrag). Soweit ich das oben verstehe hieße bei Allerdings ist die Frage der "Veröffentlichung" eine überraschend komplexe, zum Beispiel auch, daß wenn ein angelsächsischer Verlag ein Werk Klees, welches 1940 entstand erst heute abdruckte, heißt veröffentlichte, es für weitere 95 Jahre nicht gemeinfrei wird. Und weiter: Ein öffentlich ausgestelltes Werk in einem Museum gilt, soweit ich weiß, auch in Deutschland nicht als veröffentlicht – dazu müßte es erst gedruckt sein, beispielsweise in einem Ausstellungskatalog und nicht jedes Werk, welches ausgestellt wurde, wird auch gedruckt, also veröffentlicht. Und das im einzelnen herauszukriegen übersteigt wohl jeder Fachkompetenz. Wieder ein Grund nur auf WP:de hochzuladen. Grüße --Thot 1 07:44, 4. Jan. 2011 (CET)
Am einfachsten wäre es ja, die Bilder in Commons zu lassen und bei den schwierigen Fällen einen Baustein anzulegen, der eine Aufnahme in die englischsprachige Wikipedia als URV ausschließt. So wie wir es bei der 1923iger-Jahre-Regelung der :en ja auch ertragen und befolgen müssen. Aber das verhindert wohl die policy? -- Alinea 10:08, 4. Jan. 2011 (CET)
Nein das mit en: ausklammern geht ja eben nicht, weil es kein en: Problem ist, sondern weil die Fundation ihren Sitz in der USA hat. In dem Fall sitz sie eben im Maul des Löwen. Da ist eben ein Verstosss gegen das USA-Urheberrecht keine gute Idee, denn commmons soll ja explizit weltweit genutzt werden können, und das schliess implizit die USA mit ein. Deswegen ja auch die Regel «frei in Ursprungsland und USA», weil das die beiden Hauptklage-Orte sind, die der Fundation wirklich weh tun können. Denn sowohl im Ursprungsland wie auch am Sitz der Fundation wird sich ein Richter als zuständig fühlen, eine URV-Klage zu behandeln. Einem mexikanische Gericht wird es vermutlich egal sein, dass bei einem ausländischen Künstler mit null Mexikobezug, zwar die 70 Jare PmA aber nicht die örtlich geltenen 100 Jahre PmA abgelaufen sind. Es wird sich aber zuständig fühlen wenn das Werk in Mexiko benutzt wird und der Künstler oder der Beklagte in Mexiko lebt(e).--Bobo11 12:37, 4. Jan. 2011 (CET)
Das ist einleuchtend. Dann wird wohl das Verschieben problematischer Bilder in die Interwikis die einzige Lösung sein. Nur wer prüft jedes einzelne Bild? Ein Bot z.B. hat sich diesen Spaß erlaubt und erklärt diese Radierung für Commons als zulässig und für :de (möglicherweise) nicht. -- Alinea 12:53, 4. Jan. 2011 (CET)
Der rote Hinweis Sofern der Urheber dieses Werkes nicht mindestens 70 Jahre tot ist... ist in Fällen wie dieser Radierung, bei denen der Urheber bekannterweise lange genug tot ist, etwas unglücklich und verwirrend, erscheint aber auf Commons in allen Artikeln, die den dortigen Baustein "PD-1923" verwenden. Das liegt daran, dass er auch für Werke verwendet wird, die zwar in den USA public domain sind (weil vor 1923 erstveröffentlicht), aber noch nicht gemeinfrei im deutschsprachigen Raum (weil der Urheber vor weniger als 70 Jahren verstorben ist). Man darf sich in solchen Fällen halt nicht irritieren lassen, wichtig ist eben Sofern der Urheber dieses Werkes nicht mindestens 70 Jahre tot ist... - ist er aber. Diese Radierung sollte sowohl in D-A-CH als auch in den USA gemeinfrei bzw. public domain sein (Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben für DACH, Erstveröffentlichung vor 1923 für USA). Gestumblindi 23:04, 4. Jan. 2011 (CET)
Nebenbei: Das gleiche Irritationsproblem besteht mit der deutschen Fassung des Commons-Bausteins PD-1996. Ich habe Cwbm, der den Baustein angelegt hat, schon nach einer eleganteren Lösung gefragt, er hat mich an die Vorlagenwerkstatt hier verwiesen, werde sie dann wohl mal konsultieren. Gestumblindi 23:06, 4. Jan. 2011 (CET)

Und noch ein Hinweis: Lupo ist der Ansicht, dass das von Syrcro hier ins Spiel gebrachte Übereinkommen vom 15.1.1892 über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte für den vorliegenden Fall nicht von Belang sei (So, if we treat Klee as a German and use only his nationality (which is a possibility for unpublished works), his works would in any case still be copyrighted in the U.S. since they were still copyrighted in Germany in 1996. If we can figure out the publication bit and treat Klees works as "published", we can work with the country of first publication, and consider at least his "Swiss" works as PD in the U.S. since their Swiss copyright expired already in 1991. - mehr siehe dort). - Thot 1, du schreibst: "Ein öffentlich ausgestelltes Werk in einem Museum gilt, soweit ich weiß, auch in Deutschland nicht als veröffentlicht" - man muss hier zuerst zwischen "veröffentlicht" und "erschienen" unterscheiden. Laut §6 "Veröffentlichte und erschienene Werke", worauf Lupo aufmerksam gemacht hat, gilt zumindest nach aktuellem deutschen Urheberrecht ein in einem Museum bleibend (!) öffentliches ausgestelltes Werk aber sowohl als veröffentlicht als auch als erschienen ("Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist.") Gestumblindi 23:18, 4. Jan. 2011 (CET)

Typisch Commons. Wir sollten versuchen, die Wikimedia Foundation zu einer Aussage zu diesem Dauerbrenner zu veranlassen und zwar mit dem Ziel, dass Klee und Konsorten eindeutig PD sind. Es gibt keine einzige gerichtliche Bestätigung für Lupos Auslegung des URAA - im Gegenteil, aus einer US-Gerichtsentscheidung lässt sich schlussfolgern, dass dem nicht so ist. --FrobenChristoph 23:24, 4. Jan. 2011 (CET)

Ist das hier schonmal diskutiert worden? Im Archiv hab ich auf die Schnelle nichts gefunden: Für ein früheres Logo (via archive.org) von Q-Cells ist 2004 Schutz gemäß Urheberrecht bejaht worden. OLG Naumburg, Urteil vom 7. April 2005, 10 U 7/04, ZUM 2005, 749 (Q-Cells). Ich hab das im Newsletter 18 von Sabine Zentek gefunden. (Das Logo wird auf Seite 2 behandelt, drauf gestoßen bin ich, weil eine andere Newsletter-Ausgabe hier irgendwo im Zusammenhang mit dem "Laufenden Auge" verlinkt ist.) Das Logo ist vom Typ "Schrift, einfache geometrische Formen," wo hier regelmäßig urheberrechtlicher Schutz in D verneint wird. -- Ist das Urteil rechtskräftig und ist die Interpretation im Newsletter zulässig? Ich hab beim Googlen den Eindruck bekommen, dass Zentek insgesamt die Position vertritt, dass SH auch bei Design/Logos niedrig angesetzt werden sollte. -- Make 16:43, 3. Jan. 2011 (CET)

Wir irgnorieren Urteile, die die gesamte restliche Rechtssprechung missachten. SH wurde sogar schon vor dem BGH (als der höchsten Instanz) thematisiert (zwar beim Laufenden Auge, das aber wesentlich aufwendiger ist als das hier). -- Chaddy · DDÜP 17:34, 3. Jan. 2011 (CET)
Das Laufende Auge war sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. Ich hab mir zwar nicht den Newsletter angeschaut, aber hast du dir das Urteil durchgelesen @Make? ..Darah Dan Doa.suhadi 18:33, 3. Jan. 2011 (CET)
@Chaddy: Ist das "Laufende Auge" tatsächlich vor dem BGH gewsesen? Wann? Die Entscheidungen zum "Laufenden Auge" kamen von LG und OLG.
@alleDas BVerfG hat sich auch nicht direkt mit der Schützbarkeit des "Auges" befasst. Die Beschwerde dort „wendet sich nicht gegen die Wertung der Fachgerichte, dass es sich bei dem »Laufenden Auge« um keine deutlich überragende Gestaltungsleistung handele, sondern hält die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für verfassungswidrig.“ BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 Ich fass das laienhaft so auf: Es wurde festgestellt, dass es keine Anhaltspunkte gibt, dass die früheren BGH-Entscheidungen zum Urheberrecht verfassungsmäßige Rechte des Beschwerdeführers verletzt haben könnten.
Das "Q-Cell-Urteil habe ich nicht gelesen, nur die Darstellung von Zentek. Darin: „Die besondere Ausführung des hier in Rede stehenden Q mit dem ins Auge fallenden, verlängerten unteren Querstrich sowie den sodann folgenden Quadraten in unterschiedlicher Farbschattierung ist eine perönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs, 2 UrhG.“ -- Ich bin mir - weil ich das nur seltenst mache - nicht ganz sicher, welche Zeitschriften ich einsehen kann. Da weiß ich morgen oder übermorgen mehr. Zu Frau Zentek vielleicht noch ihre Aufsätze und Bücher. Wie soll man die und ihre Position einschätzen?¿ -- Make 20:02, 3. Jan. 2011 (CET)
Ich frage mich, ob dieses Zitat zielführend ist. Ich könnte mir denken, wie es weiter geht:
„Die besondere Ausführung des hier in Rede stehenden Q mit dem ins Auge fallenden, verlängerten unteren Querstrichs sowie den sodann folgenden Quadraten in unterschiedlicher Farbschattierung ist eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG. [Jedoch übersteigt das Logo trotz persönlich-geistiger Schöpfung nicht deutlich die Durchschnittsgestaltung, was aber für die Werksqualität bei angewandter Kunst essentiell ist. Daher ist in der Summe ein urheberrechtlicher Schutz abzulehnen, gerade mit Hinblick auf den alternativen Schutz als Geschmacksmuster.]“
(Das Eingeklammerte habe ich hinzuerfunden.) Man sollte sich daher das Gesamte Urteil durchlesen, bevor wir hier radikale Entscheidungen fällen. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:30, 3. Jan. 2011 (CET)
Volle Zustimmung. Ich schau erst mal, ob ich das Urteil bekommen kann und melde mich dann wieder. -- Make 23:04, 3. Jan. 2011 (CET)

@Suhadi: Nope. Zunächst einmal wird die LG-Position wiedergegeben, wonach „das Firmenlogo ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des § 2 UrhG [sei]. Diese [sic] lehne sich zwar an den entsprechenden Buchstaben an, weise jedoch eine über das Allerweltserzeugnis hinausgehende individuelle geistige Leistung auf, und zwar durch die Verlängerung des Hakens des Q an der unteren rechten Seite des Buchstabens und die unterschiedlichen Farbnuancen.“ Das OLG hält dann in seiner Urteilsbegründung die „Argumentation des Landgerichts, wonach es sich bei dem streitgegenständlichen Q um ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne der kleinen Münze handele“ für „überzeugend“. Die persönliche geistige Schöpfung wird daraufhin wie in dem im Artikel abgedruckten Zitat geschildert bejaht. Zwar sei davon auszugehen, dass „ein Q in einer vom Grundsatz abweichenden Schreibweise sicherlich nicht als geistiges Werk zu qualifizieren“ sei, jedoch handele es sich um eine „persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Absatz 2 UrhG“. Nachgeschoben wird dann, dass es „auf der Hand“ liege, „dass nicht nur gegenständlich identifizierbare Formen oder solche, die eine geistige Vorstellung verkörpern sollen, den Schutz des § 2 Absatz 2 UrhG genießen können“. Für Details wird auf das vorangehende LG-Urteil verwiesen, ansonsten geht es in der Entscheidung um eine vertragsrechtliche Entscheidung. (Zitate nach ZUM 2005, 759, Vertragsanpassung nach § 32 a UrhG bei Nutzung eines schutzfähigen Logos). Aber gut, ich sehe hier keinen Grund, auf Basis des Urteils irgendetwas zu ändern. —Pill (Kontakt) 02:43, 5. Jan. 2011 (CET)

(BK)Urteil hab ich, der ganze Fall ist etwas verzwickt. Beklagte ist Q-Cells, die 25.000 Euro für die Nutzung des Logos nachzahlen soll. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen und begründet u.a. damit, es handele sich "bei dem Logo nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, da sich die Gestaltung des Q lediglich an dem entsprechenden Buchstaben orientiert habe." DIeser Auffassung zum urheberrechtlichen Schutz können sich LG und OLG nicht anschließen. DIe Klage wird aber aus anderen Gründen abgewiesen. -- Der Newsletter gibt das schon richtig wieder, es folgt keine Einschränkung. Der vollständige Absatz zum UrhG ist: "Die Argumentation des Landgerichts, wonach es sich bei dem streitgegenständlichen Q um ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne der kleinen Münze handele, ist überzeugend. Mit der Beklagten ist davon auszugehen, dass ein Q in einer vom Grundsatz abweichenden Schreibweise sicherlich nicht als geistiges Werk zu qualifizieren ist. Die besondere Ausführung des hier in Rede stehenden Q mit dem ins Auge fallenden, verlängerten unteren Querstrich sowie den sodann folgenden Quadraten in unterschiedlicher Farbschattierung ist jedoch eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG. Dabei ist auch unerheblich, was der Geschäftsführer der Klägerin mit der konkreten Gestaltungsweise zum Ausdruck bringen wollte, ob beispielsweise die Quadrate von der Beklagten produzierte Solarzellen verkörpern sollten. Es liegt auf der Hand, dass nicht nur gegenständlich identifizierbare Formen oder solche, die eine geistige Vorstellung verkörpern sollen, den Schutz des § 2 Abs. 2 UrhG genießen können. Wegen der weiteren Begründung verweist der Senat – zur Vermeidung von Wiederholungen – auf die zutreffende Begründung des angefochtenen Urteils." -- Das Urteil des Landgerichts hab ich erstmal nicht finden können.
Jedenfalls ist die OLG-Naumburg-Entscheidung auch in einer Auflistung in Dreier/Schulze UrhG, 3. Auflage, 2008 enthalten. Da sind zwei etwa gleich umfangreiche Blöcke mit Urteilen gegenübergestellt: (Randnummer 165) "Urheberrechtsschutz bejaht für: Asterix-Figuren (BGH ZUM 1993, 534, 535 - Asterix), den rosaroten Elefanten der Deutschen Bundesbahn (OLG Frankfurt ZUM 1994, 31 - Rosaroter Elefant; BGH ZUM 1995, 482 - Rosaroter Elefant), die Strichzeichnung eines Sonnengesichts (OLG München ZUM 1993, 490), [...] die sowohl sprachlich als auch zeichnerisch gegenüber dem Üblichen auffallend durchgestaltete Werbeanzeige (OLG München NJW-RR 1994, 1258); in Österreich das (grafische) Layout einer Website (OGH ZUM-RD 2002, 133, 135); die Gestaltung eines Werbeplakats (OLG Jena GRUR-RR 2002, 379, 380 - Rudolstädter Vogelschießen); [...] die Darstellung eine Weinlaubblatts (OLG Hamburg NJOZ 2005, 124, 125 - Weinlaubblatt; s. a. Rdnr. 153); die Gestaltung eines Firmenlogos (OLG Naumburg ZUM 2005, 759, 760) - Firmenlogo); die neue Stilisierung und vereinfachende Darstellung eines Vereinslogos (LG München I ZUM-RD 2007, 498, 501 – Vereinslogo)." -- Gegenübergestellt werden: "Urheberrechtsschutz verneint für: ARD-1 (OLG Köln GRUR 1986, 889, 890 - ARD-1; großzügiger wohl in Österreich OGH ZUM-RD 2000, 212, 213), eine BTX-Grafik, bestehend aus einfach gestalteten architektonischen Gebäuden (LG Berlin CR 1987, 584), die grafische Darstellung von Flaggen und Fußball für einen Slogan zur Fußballweltmeisterschaft in Mexiko (OLG Frankfurt GRUR 1987, 44 - WM-Slogan), die naturalistisch nachgebildete Sonnenblume beim Emblem der GRÜNEN (OLG München ZUM 1989, 423, 425), ein Zeitschriften-Layout (KG ZUM-RD 1997, 466, 468), die Illustration eines Rinderkopfes, die auf einer entsprechenden Vorlage eines Schweinekopfes basiert (OLG Düsseldorf ZUM-RD 1998, 438), die Bildschirmseite einer Homepage (LG Düsseldorf ZUM-RD 1999, 25, 26; bestätig von OLG Düsseldorf MMR 1999, 729, 732), die gängige Darstellung einer Weltkarte (BGH ZUM-RD 2001, 322, 324 f. - Telefonkarte), die Gestaltung von Handy-Logos (OLG Hamburg ZUM 2004, 386, 387 - Handy-Logos); [...]" SED-Logo kommt später auch.
Was mir da noch auffällt, sind die schutzfreundlicheren Österreicher; das ist weiter oben auf dieser Disk ja schonmal angesprochen worden.
Das Urteil habe ich unter Benutzer:Make/Schnipsel zum Urheberrecht komplett zitiert, falls jemand reinschauen möchte. -- Make 03:01, 5. Jan. 2011 (CET)

pragmatische Regelung bei Klinikfoto (1911)

Hallo Urheberrechtler!

Etwas verworren:

Ich habe einen tollen Scan von einem Foto bekommen. Laut Quellenangabe 1911 von "Habermann" geschossen. Trotz Recherche finde ich niemanden dieses Namens, der in München (oder Umland) als Fotograf, Autor oder Mitarbeiter der Klinik im Betreffenden Zeitraum aktiv war. Ich habe allerdings in Erfahrung gebracht, dass das Foto 1911 in einem Buch von Meinhard von Pfaundler veröffentlicht wurde, dieser wiederrum ist erst 63 Jahre tot. Ist das relevant, weil das Foto ja nicht von ihm ist. Das Buch von 1911 konnte ich nirgends organisieren. Selbst die allwissende Müllhalde kennt es nicht. Titel des Buches "Die Königliche Universitätskinderklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital zu München"

Ich würde das Foto gerne verwenden, weil es wirklich gut ist.

Also:

  1. Zieht hier die pragmatische Regelung alt oder 1923?
  2. Muss ich weiter nach dem Habermann suchen?
  3. Auf dem Foto sind Personen zu sehen, allerdings wohl kaum identifizierbar!?
  4. Oder sollte ich mir das Bild "abschminken"?

Ich habe das Foto mal fix auf meinen privaten Webspace gezogen, falls es euch weiterhilft, es zu sehen. Foto

Danke schon mal. Ich hoffe, ihr konnten meinen wirren Aussagen folgen! --kingofears¿Disk? 野球 13:07, 4. Jan. 2011 (CET)

Das Buch heißt: Meinhard von Pfaundler: Die K. Universitäts-Kinderklinik im Dr. v. Hauner'schen Kinderspital zu München. Bau, Einrichtung u. Betrieb. Von Dr. M[einhard] Pfaundler, Univ. Prof. Müller & Steinicke, München 1911. 82 Seiten, Quer-Oktavformat. Vorhanden u.a. in den Staatsbibliotheken in Berlin und München sowie den Unibibliotheken in München (Medizinische Lesehalle) und Frankfurt a.M. (Senckenbergische Bibliothek), außerdem mindestens 2x in USA, 1x in Frankreich und antiquarisch, falls es dir 154 € wert ist. -- Rosenzweig δ 21:38, 4. Jan. 2011 (CET)
Hallo kingofears, die 100-Jahr-Regelung klappt ja noch nicht (erst in einem Jahr), die vor-1923 eventuell; was Du an Recherchearbeit bringen solltest, steht auf dieser Seite. Wie lange der Herr von Pfaundler bereits tot ist, tut bezüglich der Bildrechte nichts zur Sache. Das Buch könnte Dir höchstens etwas mehr Auskunft (z. B. Vorname und Wohnort) über den Fotografen geben, via Bildnachweis. Das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen halte ich in diesem Fall nicht für problematisch. --Die Schwäbin 21:54, 4. Jan. 2011 (CET)
Wieso soll die 100-Jahre-Regelung nicht gehen? Das Foto ist doch von 1911, oder habe ich das falsch verstanden? -- Chaddy · DDÜP 22:07, 4. Jan. 2011 (CET)
Genau, deshalb habe ich bis ins neue Jahr 2011 gewartet mit der Frage. 1911-2011 = 100. Oder sehe ich das falsch? --kingofears¿Disk? 野球 22:10, 4. Jan. 2011 (CET)
Die 100-Jahre-Regel klappt schon, das ist nicht wie bei der gesetzlichen Regel zum Jahresende + 70 Jahre, sondern + 100 Jahre (ohne Jahresende). -- Rosenzweig δ 22:23, 4. Jan. 2011 (CET)
Sorry an Euch alle, ich hab auf der Seite hingeschaut und wohl noch nicht so ganz verinnerlicht, dass jetzt wirklich 2011 ist... Tut mir leid! --Die Schwäbin 22:30, 4. Jan. 2011 (CET)

1. Danke

2. 154 €? Nein Danke?

3. Rückst Du die Quelle raus, von der Du diese Infos hast? Wäre lieb!! Evtl. hilf es in Zukunft wenn ich hier nicht mehr stören muss! --kingofears¿Disk? 野球 21:53, 4. Jan. 2011 (CET)

Nachtrag: komm ich in die medizinische Lesehalle rein und krieg das Buch, wenn ich nix mit der LMU am Hut habe? Von der Distanz her wäre die mit dem Fahrrad erreichbar! kingofears¿Disk? 野球 21:54, 4. Jan. 2011 (CET)

Karlsruher Virtueller Katalog, da kannst du viele online zugängliche Bibliotheks- und Antiquariatskataloge gleichzeitig durchsuchen. Wenn wie in diesem Fall der Titel nicht ganz korrekt angegeben ist, hilft eine Suche nach dem hier ja bekannten Autor. Nach http://ml.ub.uni-muenchen.de/benutzung/ erhalten alle interessierten Personen Zugang zur Medizinischen Lesehalle „gegen Abgabe eines amtlichen Lichtbildausweises, des gültigen Studentenausweises oder des Benutzerausweises für die LMU-Bibliotheken“. Ausleihen kannst du (wenn überhaupt, das erfragst du am besten vor Ort) anscheinend nur mit Benutzerausweis, und den musst du dir als Externer anscheinend bei der Bayer. Staatsbibliothek besorgen und anschließend für die Uni aktivieren lassen [4]. Etwas umständlich. -- Rosenzweig δ 22:23, 4. Jan. 2011 (CET)
1.000-Dank Rosenzweig. Ich glaub, ich mach am Freitag (da hab ich Zeit) mal nen kleinen Ausflug zum Beethovenplatz. Hat mir sehr geholfen! --kingofears¿Disk? 野球 22:32, 4. Jan. 2011 (CET)

Foto von 1907 aus der Zeitung

Kann ich ein Foto von 1907, das in der Zeitung erschienen ist, für die WP verwenden? Man erkennt im Prägestempel auf dem Foto den Namen des Fotoateliers; dieser ist auch gleichzeitig in der Bildunterschrift genannt. Das Atelier existiert nicht mehr. Der Fotograf müßte nach menschlichem Ermessen verstorben sein.--Dem Zwickelbert sei Frau 10:23, 4. Jan. 2011 (CET)

Hallo Frau Zwickelbert, es kommt aber drauf an, ob der Fotograf schon mindestens 70 Jahre tot ist, damit das Bild gemeinfrei ist. Die pragmatische Regelung in der de.WP für Bilder älter als 100 Jahre „zieht“ hier leider nicht, denn der Urheber ist ja bekannt. Du müsstest also recherchieren, wann er gestorben ist. --Die Schwäbin 11:26, 4. Jan. 2011 (CET)
Schade. Kann man hier nicht von seinem Tod ausgehen? Ich meine, angenommen, er wäre frühreif gewesen und hätte das Bild mit 10 Jahren geschossen, dann wäre er - würde er jetzt noch leben - 113 Jahre alt. Ich könnte seinen Tod vermutlich nur indirekt beweisen, indem ich mir bei der Stadt eine Auskunft über den ältesten noch lebenden Bürger hole, fürchte ich.--Dem Zwickelbert sei Frau 11:30, 4. Jan. 2011 (CET)
Wird das das als Nachweis akzeptiert?--Dem Zwickelbert sei Frau 11:35, 4. Jan. 2011 (CET)
Das Problem ist er muss ja nicht tot sein sondern seit 70 Jahren tot sein. Wenn er also das Bild im besten Alter von 50 Jahren gemacht hat, und dann mit 83 friedlich entschlafen ist , wäre das Bild seit 4 Tagen gemeinfrei.--87.158.183.91 11:38, 4. Jan. 2011 (CET)
(Nach BK): Natürlich kann man davon ausgehen, dass er tot ist. Das habe ich nicht bezweifelt. Aber er muss mindestens 70 Jahre tot sein für die Gemeinfreiheit. Alternativ müsstest Du seine Erben ausfindig machen und von denen eine Freigabe unter einer für Commons gültigen Lizenz erbitten. --Die Schwäbin 11:39, 4. Jan. 2011 (CET)
Da hatte ich nicht richtig aufgepaßt mit den 70 Jahren. Ich will mal sehen, ob sich was findet, vielleicht über eine Grabsteinsuche auf dem Friedhof... Habe aber wenig Hoffnung.--Dem Zwickelbert sei Frau 11:49, 4. Jan. 2011 (CET)
Wieso soll die pragmatische Regelung hier nicht „ziehen“? Wenn der Urheber zwar bekannt ist, aber sein Todesdatum „auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann“, akzeptiert die de.wp Bilder, die nachweislich über 100 Jahre alt sind. Einfach noch mal genauer nachlesen. Gruß -- Rosenzweig δ 11:55, 4. Jan. 2011 (CET)
Tja, dann wäre es aber gut zu sagen "ich habe versucht ...", denn gründliche Recherche ist nicht gleich simple Annahme oder Wunsch. -jkb- 12:06, 4. Jan. 2011 (CET)
Richtig, es muss nachvollziebar sein wie du gesucht hast und ob das als „auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann“ angesehen werden kann. Also hier ist sicher mal (Neben googeln usw.) nachfragen bei der Zeitung (bzw. desen Nachfolger) und auf dem Amt des Wirkungsort (=vermutlicher Wohnort) angesagt. Acuh ein regionales Archiv (Stadtarchiv) solte bemüht werden. Erst wenn die naheligenden Möglichkeiten erfolglos abgeklappert sind, kann -bei nametlich bekannten Urhwbern- die 100-Jahre Regel angewant werden. Es ist mit Aufwand verbunden, aber es kann sich lohnen, gerade auch wenn man beachtet das man bei Verstössen verklagt werden kann. Da ist eben für deine Verteitigung gut, wenn du ordetlich recherchiert hats und dabei nicht gefunden, denn nur dann kanst du auf einen Freispruch hoffen. Wenn da hingegen die Anklage (Kläger Erbe aus Blutslinie) argumetieren kann, hätest du in der Stadt XY wo die Zeitung erschienen ist nachgefragt, dann hätten die dir problemlos (Weil z.B. auch Stadtfotograf) sagen können, dass der Fotograf Max Mustermann erst 1958 gestorben ist, dann sieht die Sache für dich ungut aus (gerade wenn du behauptet hättest, du hättest da nachgefragt). Wie du sieht ist eine ordentliche Recherche auch zu deinem Schutz da. --Bobo11 12:24, 4. Jan. 2011 (CET)
Zeitung, Amt und Archiv gehören aber nicht zu den geforderten „Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken“. -- Rosenzweig δ 13:28, 4. Jan. 2011 (CET)
Das ist wohl eher eine Frage der Auslegung ... übertreiben muss man es ja mit den Suchanstrengungen nicht, aber es ist natürlich recht subjektiv, was noch "zumutbar" im Interesse anderer Veröffentlicher des Bildes (z.B. auf Wikipedia) ist. Eine Recherche im Stadtarchiv halte ich für etwas zu weit gehend, aber gut. —Pill (Kontakt) 14:08, 5. Jan. 2011 (CET)
Das du nicht tagelang Akten schlepen gehn musst in Stadtarchiv, das hab ich ja auch nicht verlangt. Aber Nachfragen ob die einen Fotografen Namens Max Mustermann kennen, das kann (und sollte) man schon. Wenn da ein «Wie welchen Namen? Nein, kennen wir nicht» kommt, kannn man schon zufrieden sein, denn dann kann man das abhaken weil er ist ja offensichtlich nicht bekannt (selbst wenn sich im Nachhinen herausstellen sollte das das Archiv selber Fotografien von ihm hat). Weil Archive nicht unbedigt dafür bekannt sind, dass ihre Bestände online erfasst sind, aber denoch eigentlich die Hauptanlaufstellen für solche Problem sind. Gleiches gilt eben auch für die andern nachvollzeihbare Anlaufstellen (Zeitung, Einwohnermeldeamt usw.), gerade wenn man mehrer Fotos vom gleichen Fotografen hat, desen Namen man kennt aber sonst nicht viel, aber sein Wirkfeld eingrenzen bzw. bestimmen kann kann. Klar bei allerwelts Namen wie Hans Meier haut das nie hin, aber bei exoterischen kann da durchaus mal ein Treffer gelandet werden. Wie gesagt das Nachfragen ist zum Schutz des Hochladers, der muss der Kopf hinhalten nicht die Wikipedia. Weil was zumutbar war, das endscheiden nicht wir sondern das Gericht. Udn je ordentlicher und Tiefer da nachgeforscht wurde, desto besser stehen da die Chancen unbeheligt oder zumindest nur mit einem blauen Auge davonzukommen. --Bobo11 23:19, 5. Jan. 2011 (CET)

Urheberrechtsfrage

von WP:DÜB hierher kopiert -- Grand-Duc 21:30, 4. Jan. 2011 (CET) Ich habe heute in der Minoritenkirche (Köln) einige Fotos des gläsernen Kreuzes gemacht, dass dort über dem Altar hängt. Diese gläserne Kreuz ist erst vor kurzem vom Düsseldorfer Künstler Thomas Kesseler erstellt worden. Ist es in Ordnung, wenn ich Fotos dieses Kreuzes zur Illustration des Artikels nutze oder bräuchte ich dazu eine schriftliche Erlaubnis?--Hilberts 25. Problem 21:05, 4. Jan. 2011 (CET)

Ich sag mal: Wenn das Kreuz im Innenbereich hängt, greift die Panoramafreiheit nicht - ergo brauchst du eine Freigabe des Künstlers. Jemand anderer Meinung? --Guandalug 21:34, 4. Jan. 2011 (CET)
(BK) Du wirst wahrscheinlich eine Erlaubnis des Künstler brauchen. Diese Bilder so hochzuladen würde vermutlich die Panoramafreiheit zu stark dehnen (Zitat aus der Passage: Ob Aufnahmen im Inneren von frei zugänglichen und dem Verkehr dienenden Gebäuden der Panoramafreiheit unterliegen, ist umstritten, für Bahnhöfe jedoch überwiegend verneint.), zumal eine Kirche nicht unbedingt dem Verkehr dient. Insbesondere nicht, wenn man die Zölibatsgebote betrachtet; ich glaube auch nicht, dass Gebete und Beerdigungen als Verkehr für Seelen aufgefasst werden dürfen. ;-) Grüße, Grand-Duc 21:38, 4. Jan. 2011 (CET)
D.h. auch Innenraumaufnahmen der Kirche sind (zumindest wenn das Kreuz zu sehen ist) ohne Freigabe nicht möglich?--Hilberts 25. Problem 21:40, 4. Jan. 2011 (CET)
Das kommt darauf an, ob dort nur alte Kunstwerke (alle Urheber schon mindestens 70 Jahre tot) zu sehen sind und auch, ob die Kirche von ihrem Hausrecht Gebrauch macht und evtl. das Fotografieren verbietet. Dääd i mol saga. Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege. --Die Schwäbin 21:43, 4. Jan. 2011 (CET)
Hausrecht ist für das Urheberrecht egal. Das betrifft nur den Fotografen selbst (ergo mit Einweg-Socke hochladen). -- Chaddy · DDÜP 21:45, 4. Jan. 2011 (CET)
<reinquetsch>Ich bin nun mal ehrlich auf der Welt und respektiere es, wenn jemand keine Aufnahmen wünscht. --Die Schwäbin 21:58, 4. Jan. 2011 (CET)
Wenn das Hausrecht aber lediglich dazu dienen soll, gemeinfreies Gut de facto zu remonopolisieren (Stichwort: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg), hört bei mir die Ehrlichkeit auf. Wie du mir, so ich dir (oder so ähnlich)... -- Chaddy · DDÜP 22:10, 4. Jan. 2011 (CET)
Hier steht es doch genau beschrieben: Panoramafreiheit#Innenaufnahmen. Fazit: NEIN, der Künstler muß seine Zustimmung geben. -- Alchemist-hp 21:48, 4. Jan. 2011 (CET)
O.k., würde diese per Email reichen oder bedarf es der gedruckten Schriftform inkl. Unterschrift?--Hilberts 25. Problem 21:51, 4. Jan. 2011 (CET)
Bitte so vorgehen. --Die Schwäbin 21:58, 4. Jan. 2011 (CET)

Zuz (zumindest wenn das Kreuz zu sehen ist): Es kommt auch darauf an, wie stark das Kreuz zu sehen ist. Wenn es da irgendwo im Hintergrund herumhängt, der Fokus eines Bildes aber auf die Architektur und sonstige Ausstattung einer (alten) Kirche gerichtet ist, ist so ein einzelner Ausstattungsgegenständ regelmäßig als Beiwerk anzusehen. Ansonsten könnten wir fast gar keine Kirchenaufnahmen verwenden, denn irgendwo ist fast immer ein modernes Kreuz, ein moderner Ambo oder ähnliches auf dem Bild. Zum Hausrecht: Hausrechte als Urheberrechtsersatz versuchen manche Eigentümer zu verwenden (die üble Stiftung Brandenburgische Schlösser z. B.), vom Gesetz ist das nicht gedeckt, nur der BGH meint mal wieder Gesetzgeber spielen zu müssen und hat in seinem letzten Fehlurteil dieses Fass wieder aufgenacht. Für uns sollte weiterhin im Sinne des "Freien Wissens" gelten, dass wir solche überheblichen Ansprüche ignorieren und unter Pseudonym die Bilder hochladen, so viele wie möglich, so gute wie möglich. Die Kirchen haben sich bisher aber in dieser Richtung m. W. sehr zurückgehalten. Einzelne Kirchengemeinden oder sonstige Sacheigentümer halten sich für allmächtige Rechteeigentümer der oft jahrhundertealten Schätze (z. B. Essener Dom, Ulmer Münster), die allermeisten freuen sich aber meiner Erfahrung nach sogar über Bildveröffentlichungen und verwenden die Bilder selbst gerne. --AndreasPraefcke 23:43, 4. Jan. 2011 (CET)

Es ist richtig, moderen Kunstwerke in Innenräume gehn nur auf Fotos wo sie als Beiwerk gelten. Ansosnten must du es fast zwangsläufig via Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit machen, wenn du dein Build der allgemeinheit zur Verfügungs stellen willst, das Urheberrecht am fotografierten Gegenstand aber noch nicht abgelaufen ist. Desweitern sind viele Kirchen usw. froh wenn sie schöne Fotos kostenlos kriegen (denn auch das ist ja Inhalt einer freien Lizenz), es öffnet einem durchaus zusätzliche Türen wenn man richtig fragt. --Bobo11 14:58, 6. Jan. 2011 (CET)

Gespielte Noten auf dem Klavier

Gibt es beim Hochladen selbst gespielter Musikstücke im ogg-Format irgend welche uhrheberrechtlichen Bedenken? Es geht um klassische Stücke, bei der der jeweilige Komponist u.U. noch keine 80 Jahre tot ist.

Eine Bekannte von mir kann sehr gut Klavier spielen bzw. ist eine bekannte Pianistin. Leider haben diese Klaviere keinen Tonanschluss, aber eine Aufnahme mit dem Mikrofon sollte zumindest eine hörbare Datei herstellen lassen. Hochladeort soll commons sein. --2.208.58.57 00:10, 5. Jan. 2011 (CET)

Spontan fällt mir hier ein, dass es Probleme (bei Musik) mit der GEMA geben kann. Dumpf meine ich mich zu erinnern, dass selbst das Nachsingen an Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen von Musik, deren Erschaffer bei der GEMA registriert sind, lizenzpflichtig ist. Außerdem ist das Abspielen eines Musikstücks meiner Meinung nach eine Vervielfältigungshandlung, die zwar in dem Rahmen, der für den Genuss des Werkes erforderlich ist, durch den Kauf der Noten lizenziert ist, aber eine weitergehende Verbreitung durch öffentliche Wiedergabe eine Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber erfordert. Grüße, Grand-Duc 00:35, 5. Jan. 2011 (CET)
Wenn der Komponist seit 70 Jahren tot ist, kann das Stück hochgeladen werden, andernfalls nicht. Siehe Wikipedia:Musikrechte#Wichtig: die Fristen --Salomis 00:38, 5. Jan. 2011 (CET)
(BK) Wenn der Komponist "noch keine 80 Jahre", aber mehr als 70 Jahre tot ist, dann sollte das Hochladen auf Commons auf jeden Fall in Ordnung gehen, wenn das betreffende Werk zudem vor 1923 erstveröffentlicht wurde (und die Pianistin ihre Interpretation freigibt). Bei später erstveröffentlichten Werken kann es auf Commons wegen Copyright in den USA Probleme geben, aber hier in der deutschen Wikipedia würde es, wenn der Komponist lange genug tot ist, auch gehen. Ich weiss nicht, wie du auf 80 Jahre kommst; das ist eine Schutzfrist, die zwar in gewissen Ländern vorkommt, aber zumindest in Europa sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers üblich. Ist der Komponist aber vor weniger als 70 Jahren verstorben, ist das Werk noch geschützt und es geht nicht. Gestumblindi 00:48, 5. Jan. 2011 (CET)
Danke. Also wie bei Bildern, nicht das Veröffentlichungsdatum, sondern das Todesdatum. --2.208.58.57 01:05, 5. Jan. 2011 (CET)
Richtig, auch hier aber 70 Jahre PmA, also erst der auf den 1.1. des 70. Todetag folgend Jahres, und nicht per 70. Todestag.--Bobo11 20:04, 5. Jan. 2011 (CET)

Frage zu Eintrittskarte

Hallo - ist diese ältere Eintrittskarte wirklich so zulässig? Sie enthält immerhin ein offizielles Logo (Bundesliga) und einen Werbebanner (Küppers Kölsch) - und trotzdem keine "Schöpfungshöhe"? In diesem unübersichtlichen Wirrwarr nur schwer zu verstehen. Gruß -- KV 28 10:41, 5. Jan. 2011 (CET)

Das Bundesligalogo ist unproblematisch, das hat keine SH. Anders sehe ich das bem Bieretikett. laut Küppers Kölsch Brauerei wurde die Marke Küppers Kölsch am 20. Mai 1962 auf den Kölner Markt gebracht, das Bild kann schwerlich alt genug sein. Bei Menschendarstellungen müssen wir sehr streng sein, ich bin für Löschen, wenn sich kein Nachweis findet, daß die Darstellung doch älter ist bzw wenn wir eine Freigabe erhalten. --Marcela 11:37, 5. Jan. 2011 (CET)
Jup, da muss ich Ralf zustimmen, bei Menschdarstellung ist eigentlich immer von SH auszugehen. Ist natürlich nur der Schriftzug abgedruckt, dann sieht die Sache ganz anders aus.--Bobo11 20:03, 5. Jan. 2011 (CET)

100-Jahr-Regelung

Hallo, wo finde ich eine kurze und knappe Formulierung zu 100-Jahr-Regelung. Ich weiß zwar, worum es geht, suche aber für diese WP-Konvention eine zweifelsohne vorhandene Zusammenfassung. --Besserimmeralsnie 13:38, 5. Jan. 2011 (CET)

Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind, -jkb- 13:44, 5. Jan. 2011 (CET)
Danke, das war's, was ich suchte. --Besserimmeralsnie 13:46, 5. Jan. 2011 (CET)

URV, da englischer Wikipedia-Artikel nicht (mit Historie) importiert wurde?

Sofern das eine Übersetzung des Wikipedia-Artikels en:Treebank sein soll, stellt sie dann nicht eine URV da, weil in der deutschen Versionsgeschichte nicht die englischen Autoren genannt werden oder habe ich da was missverstanden? Brunswyk 19:33, 5. Jan. 2011 (CET)

Na ja URV ist da bissel hart, und auch nicht ganz korrekt (Wobei Quellenangabe komplet fehlt=auch nicht gut), das eien Übersetzung eigene SH aufweist. Sauber ist es natürlich nicht, dass aber behebbar. Denn Versionsimport bzw. die andern Möglichkeiten z.B. auf Diskusionseite hinweisen aus welcher Version (inkl. Verweis auf Versiongeschichte) aus en: Übersetzwurde ist ja möglich ohne das da was gelöscht werden muss. Das wäre aus de: Sicht (also De => en Überszung) eher ein Weiternutzungsmagel denn eine URV. Wesit du per Zufall geade welche en: Version es sein müsste, die für die Übersetzung verwendet wurde? Denn dann könnte man zumindest schon mal die Sache, via Eintrag auf der Diskusionseite soweit erledigen. Bobo11 20:01, 5. Jan. 2011 (CET)
da kann ich Dir leider nicht helfen, hab’s nur zufällig gesehen. Frag’ mal den (roten) Hauptautoren, der muss es ja wohl wissen. Brunswyk 20:11, 5. Jan. 2011 (CET)
Du kannst die Versionsgeschichte aus -en nach -de importieren lassen: WP:IMP. --Martina Nolte Disk. 21:18, 5. Jan. 2011 (CET)
Wobei die Schöpfungshöhe grenzwertig ist. --Marcela 21:28, 5. Jan. 2011 (CET)
Man kann sich als Alternative zu einem Versionsimport (gerade bei grenzwertiger Schöpfungshöhe) auch mit dem Übersetzungsbaustein wie unter Wikipedia:Ü#Lizenzfragen:_Urheberrecht_und_Originaltext beschrieben behelfen. Versionsimporte sind auch nicht immer die beste Lösung, da treten ganz eigene Probleme auf... Gestumblindi 23:13, 5. Jan. 2011 (CET)

Lakritztaler-Fotos

Bestehen gegen die beiden hier hochgeladenen Fotos UR-Bedenken? Die Vorlagen sind immerhin dreidimensional, der Handelsname der Süßigkeit (Piratos) ist zu erkennen. --Aalfons 13:43, 6. Jan. 2011 (CET)

Betrefend Fotos sicher schon mal nicht (Fotograf hat es ja selber freigegeben), der Knackpunkt wäre wenn schon das Abgebildete. Da es sich um ein Lebensmittel handlet, ist hier die Gebrauchstkunst-Schöpfungshöhe-Schwelle anzusetzen, und die seh ich nicht übersprungen. Handelsname usw. ist für uns soweit auch unproblematisch, da wir ja nur was abbilden und nicht nachbilden (Wir wollen ja kein Süssikeiten in der (oder ähnlicher) Form verkaufen). Somit lautet meine persönlich Meingung; Nein, Bild ist urheberrechtlich unproblematisch und kann verwendet werden. --Bobo11 14:07, 6. Jan. 2011 (CET)
On y va !?! ;-) GEEZERnil nisi bene 18:25, 6. Jan. 2011 (CET)
Au moins une deuxième opinionne? --Aalfons 18:31, 6. Jan. 2011 (CET)
D'accord, une petite. Ich würd sicherheitshalber noch einen Markenschutzhinweis anbringen (Logo-SH?). Wenn's bleibt, lohnt auch eine Farbkorrektur. --Martina Nolte Disk. 19:03, 6. Jan. 2011 (CET)
Mercille. --Aalfons 22:37, 6. Jan. 2011 (CET)
Farbkorrektur - des Hintergrunds? Was schlägt man uns vor? Gruss GEEZERnil nisi bene 23:42, 6. Jan. 2011 (CET)

Bei diesem Logozeug kenn ich mich nie ganz aus, kann ich das auf de hochladen, und wenn ja mit welcher Lizenzvorlage bzw was muss ich beachten? Fair use ja wohl nicht, ist das dann mangelnde SH? Auf Commons darf das wohl nicht, oder? danke, --Svíčková na smetaně 19:10, 6. Jan. 2011 (CET)

Ist an sich kein Logo (da irrt der Engländer), sondern Icon. -jkb- 19:16, 6. Jan. 2011 (CET)
Sonst wäre es zB Datei:Logo CTK.jpg, -jkb- 19:18, 6. Jan. 2011 (CET)
Seh ich auch so, auf de: mit Hinweis auf fehlende SH isicher nutzbar. Desweitern stellt sich eh die generelle Frag ob Piktogramme über hauptschützbar sind (Selbst in der USA). Denn es soll ja weltweit das gleiche Piktogramm verwendet werden damit es die Leute auch verstehen. Schon von das wiederläuft eigentlich der Schützbarkeit. --Bobo11 19:20, 6. Jan. 2011 (CET)
Habs hochgeladen, hoffe das passt so, danke für die Hilfe. lg, --Svíčková na smetaně 20:56, 6. Jan. 2011 (CET)

Schutz für Karten der Königlich Preußischen Landesaufnahme

Nachdem die Frage, ob die Karten der Preußischen Landesaufnahme inzwischen gemeinfrei sind, in dieser Diskussion auf Commons nicht abschließend geklärt werden konnte, bitte ich nochmals um Beiträge, vorzugsweise hier auf de. --TETRIS L 11:31, 7. Jan. 2011 (CET)

Messtischblätter

[5] wurde hier schonmal eingebracht, blieb aber hier undiskutiert, obwohl die Frage an sich hierher gehört.

  • Karten waren bis 1965 Abbildungen, die ihrem Hauptzweck nach nicht Kunstwerke waren und fielen unter das LUG, nicht unter das KUG.
  • Der Anwendungsbereich der Vorschrift für Anonyme Werke ist im Grundsatz gegeben, da kein Werk der bildenden Künste vorliegt.
  • § 3 LUG [6] sagte: "Juristische Personen des öffentlichen Rechtes, die als Herausgeber ein Werk veröffentlichen, dessen Verfasser nicht auf dem Titelblatt, in der Zueignung, in der Vorrede oder am Schlusse genannt wird, werden, wenn nicht ein Anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen." Von solchen anderweitigen Vereinbarungen zwischen Kartographen und herausgebender Körperschaft ist nichts bekannt geworden, die Vorschrift ist also auf die amtlichen Karten ohne Namensnennung eines Kartographen anwendbar, also auch auf die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme hrsg. Karten z.B. [7]. Zu § 134 UrhG siehe Urheberrechtsfibel. Es gilt also eine Schutzfrist von 70 Jahren nach Veröffentlichung.
  • Wenn keine Einwände kommen, sollte eine Ergänzung von WP:BR erfolgen und ein Template, das exakt den Wortlaut des WP:BR-Eintrags enthält. Auf Commons sollten solche Karten vor 1923 ebenfalls hochladbar sein --Historiograf 20:19, 13. Jan. 2011 (CET)
Gegen deine Argumente für „70 Jahre nach Veröffetlichung gemeinfrei“, hab ich nichts einzuwenden. Denn ich sehs auch so das einen (amtliche) Karte in der Regel ein anonymes Werk ist. Da in der Regel nur der Herausgeber, nicht aber der Zeichner (=Urheber) angegeben wird. --Bobo11 23:30, 13. Jan. 2011 (CET)
Wenn die Vorlage einen sinnvollen Anwendungsbereich hat und gut ausgearbeitet ist, dann bitte ich hier einen Vorlagenvorschlag zu machen. ..Darah Dan Doa.suhadi 00:21, 14. Jan. 2011 (CET)

Diese Karte ist von einer Behörde ohne namentliche Nennung von Urhebern veröffentlicht worden und daher nach deutschem Recht (§ 134 UrhG in Verbindung mit § 3 LUG [[8]) 70 Jahre nach ihrer veröffentlichung gemeinfrei geworden. --134.130.68.10 17:39, 14. Jan. 2011 (CET)

Kann das dann bitte mal jemand umsetzen? Eintrag bei WP:BR und Template erstellen? Danke --Historiograf 18:55, 16. Jan. 2011 (CET)

Wir haben schon Vorlage:Bild-PD-§134, die auf derselben Grundlage (§ 134 UrhG in Verbindung mit § 3 LUG) erstellt wurde und für Abgeordnetenporträts aus Reichstagshandbüchern verwendet wird. Passt diese Vorlage nicht auch für besagte Karten? Oder sollten für jeden Einzelfall (Reichstagshandbücher, Messtischblätter …) eigene Vorlagen erstellt werden? -- Rosenzweig δ 12:52, 22. Jan. 2011 (CET)

Nagut, dann sollte die Problematik unter Hinweis auf die Vorlage in WP:BR dargestellt und von der Vorlage ein Link dahin gelegt werden --Historiograf 13:29, 23. Jan. 2011 (CET)

Hier ein Entwurf für einen neuen Absatz in WP:BR (Unterabsatz unter Alte Werke):

Sonderfall: Juristische Person als Urheber (bis 1965)

Das bis 1965 gültige LUG sah unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Juristische Personen des öffentlichen Rechtes Urheber eines Werkes sein können.

Dazu musste das Werk zunächst ein Schriftwerk, ein Werk der Tonkunst oder eine Abbildung wissenschaftlicher oder technischer Art, welche nicht ihrem Hauptzwecke nach als Kunstwerk zu betrachten ist (§ 1 LUG), sein. Nicht erfasst sind Werke der bildenden Künste und Photographien (als solche), für die das KUG zuständig war.

Veröffentlichte eine Juristische Person des öffentlichen Rechtes ein Werk als Herausgeber und war dessen Verfasser weder auf dem Titelblatt noch in der Zueignung, in der Vorrede oder am Schluss genannt, so wurde sie, „wenn nicht ein Anderes vereinbart ist“, als Urheber des Werkes angesehen (§ 3 LUG).

Nach § 134 UrhG gelten diese Regelungen für bis 1965 veröffentlichte Werke fort. Die Dauer der Schutzfrist beträgt 70 Jahre (§ 66 UrhG), sie läuft ab Veröffentlichung (§ 134 Satz 2 UrhG i.V.m. § 32 LUG).

Nach Diskussionen wurden bislang zwei Gruppen von Abbildungen festgelegt, für die diese Regelungen zutreffen:

  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Abbildungen aus diesen Gruppen können, sofern sie vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden, in die deutschsprachige Wikipedia hochgeladen werden. Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage {{Bild-PD-§134}} verwendet werden.

Vor Anwendung dieser Vorlage auf andere Gruppen von Abbildungen bitte immer auf WP:UF nachfragen!

Bei der Ausarbeitung ist mir aufgefallen, dass § 5 KUG eine ähnliche Bestimmung wie § 3 LUG enthält: „Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber eine Werk erscheine lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen.“ (So zitiert nach [9], da sind wohl Schreibfehler drin.) Das wurde bislang meines Wissens hier noch überhaupt nicht diskutiert. Ist bekannt, ob § 5 KUG in der Rechtsprechung schon mal eine Rolle gespielt hat? Die Entscheidung zu den Zeitungszeugen berief sich ja auf § 3 LUG. Besteht Bedarf, auch § 5 KUG in den Absatz zu WP:BR aufzunehmen? Oder sollte man es lieber rauslassen? -- Rosenzweig δ 14:46, 23. Jan. 2011 (CET)

Karten sind ja als technische Darstellungen im LUG berücksichtigt. Solange niemand eine schlüssige Gruppe von Bildern hier vorbringt, die mit dem KUG zu schlagen sind, sollten wirs nicht auf Vorrat aufnehmen. Bitte PermaLink auf diese Diskussion auf der Diskussionsseite der Vorlage verankern, damit man nichts im Archiv rauskramen muss --22:37, 23. Jan. 2011 (CET)

Ich hab bei den Messtischblättern ein insbesondere davorgesetzt, denn es gab natürlich auch Karten in einem größeren Maßstab als 1:25000, die drunter fallen. Vielleicht könnte man den Absatz durch ein welches oder oftmals oder hierbei etwas wikipediatypischer hölzern gestalten ... --Historiograf 22:42, 23. Jan. 2011 (CET)

Die Abgeordnetenporträts aus den Reichstagshandbüchern leuchten auf den ersten Blick nicht ein, denn das sind ja Photos, die dem KUG und nicht dem LUG unterliegen müssten. Die Reichstagshandbücher als Ganzes sind dem LUG zuzuordnen, und davon abgeleitet unserer Argumentation nach auch die Photos daraus, aber ganz leicht nachzuvollziehen ist dieser Gedankengang eher nicht. Wären diese Photos auch nach dem KUG gemeinfrei, würde die Sache deutlich einleuchtender, daher meine Nachfrage wg. § 5 KUG. Vorschläge, an welchen Stellen eine wikipediatypischer hölzerne Sprache von Vorteil wäre, bitte einreichen :-) -- Rosenzweig δ 22:49, 23. Jan. 2011 (CET)
Ich habe den Absatz jetzt in WP:BR eingefügt. -- Rosenzweig δ 19:57, 26. Jan. 2011 (CET)

Generell

Hallo,

ich bin Pastor einer evangelischen Gemeinde und arbeite in der Predigt gerne mit Fotos zur Veranschaulichung des Textes.

Meine Frage: Wenn ich Fotos von Wikipedia dafür nutzen würde, wie müsste ich diese bei der Beamerpräsentation kennzeichnen? Wie müssten Quellen von Fotos angegeben werden auf einer schriftlichen Predigtzusammenfassung?

Herzlichen DANK!

(nicht signierter Beitrag von 84.177.216.18 (Diskussion) 20:20, 7. Jan. 2011 (CET))

Hallo! Puh, das kommt immer auch darauf an, welche Lizenz das Bild hat (Bild anklicken -> Beschreibungsseite). Für eine Bildschirmpräsentation würde ich persönlich den erforderlichen Urheber- und Lizenzhinweis immer direkt an oder in das Bild schreiben. Bei ausschließlich unter GFDL-lizenzierten Bildern müsste außerdem der volle Lizenztext (z.B. am Schluss der Präsentation) abgebildet werden. Bei Druckwerken würde ich Urheber und Lizenz unter das Bild oder senkrecht daneben setzen. Ob und bei welcher Nutzungsart eine gesammelte Abbildungsliste z.B. auf der letzten Seite ausreichend und zulässig ist, ist hier umstritten. --Martina Nolte Disk. 20:36, 7. Jan. 2011 (CET)

(BK)Das ist nicht so einfach zu beatweorten, da die Bilder verschiedene Lizenzen oder bene gar keine besitzen. In der Regel ist neben der Lizennennung auch die Nennung des Urhebers notwendig. Denn das oft angewendetet «aus der Wikipedia» ohen irgenwelche Zusatzangaben, ist in der Regel falsch. Sondern es ist wie bei andern Bilden auch nötig mit Fotografennenung zu arbeiten (Wo es denn geht). Es ist also zwinged notwendig, dass sie die auf der Bildbeschreibung vogrefundene Lizenz und deren Vorschriften bei der Anwendung benutzet. Bei Beamer-Präsetationen von Bildern mit CC-Lizenz ist das recht einfach möglich, denn da muss eigentlich beim Bild nur die Lizenz (z.B. CC-by-sa) und der Urheber (Max Mustermann) genannte werden. Da wird ein kleines« © CC-by-sa Max Mustermann», ausreichend sein. Diese Aussage gilt aber nicht für gedruckte oder Online verfügbare Sachen, denn da ist die Nennung ja ausfühlicher möglich und auch zu Zumutbar. Bei gedrucketen Sachen wird die Sache schon schwieriger, denn da muss auch bei einer CC-Lizenz der Lizenztext in geeigenter Form abdruckt werden, auch die Quellenangabe ist hier vorteilhaft. Der Umfang ist natürlich auch bischen eine Frage des Umfanges des Meduims und dessen Verwendnung. Also ob das Bild der Öffetlichkeit zugänglich gemacht wird, oder ob es um einen geschlossen Kreis handelt, dass absolutes Minimum ist aber immer Lizenz und Name des Urhebers nennen, und das von Vorteil beim Bild. Bitte einfach mal Wikipedia:Weiternutzung durchlesen. Bobo11 20:48, 7. Jan. 2011 (CET)
Bei CC-Lizenzen genügt immer die Internatadresse, die zum Lizenztext führt. Bei der Cc-by-sa 3.0-de zum Beispiel http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode. (der Wortlaut der Lizenz unter 4. a.: "Sie müssen dabei stets eine Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen." (Unterstreichung von mir). --Martina Nolte Disk. 02:43, 8. Jan. 2011 (CET)

Es gibt hier auch viele Bilder, die ohne jegliche Bedingungen verwendet werden können (alte gemeinfreie oder von ihrem Urheber bedingungslos freigegebene - dann muss man bei der Präsentation nichts beachten und keine Urheber nennen); wie meine Vorredner schon erwähnten, muss man halt schauen, was beim jeweiligen Bild dabeisteht. Gestumblindi 21:29, 7. Jan. 2011 (CET)

Eine Alternative ist wie fast überall auch noch der persönliche Kontakt: viele Fotografen geben auf Nachfrage eine unkomplizierte Nutzungserlaubnis, mehr als ein "nein" und der Verweis auf die Lizenzbedingungen kann man als Antwort nicht bekommen. Grüße, Grand-Duc 03:36, 8. Jan. 2011 (CET)

Gemeinfreiheit ehemalige Ortswappen

Hallo, ich hab das schon auf Commons gefagt jedoch scheint dort keiner zu antworten. Fallen ehemalige Ortswappen (z.B dieses hier) auch unter die Gemeinfreiheit von deutschen Wappen? - inkowik (Disk//Bew) 16:38, 8. Jan. 2011 (CET)

Wenn zur Zeiten der damls noch selständigen Gemeinde das offizelle Wappen war, war es damals sicher irgenwo auf einem amtlichen Werk abgebildet. Das heist aber eben nicht, dass es gemeinfrei wäre, sondern nur da es als amtliches Werk von uns genutz werden kann. Hier auf de: sicher hochladbar. --Bobo11 16:55, 8. Jan. 2011 (CET)
Danke. Und wie steht es mit Commons? Dürfte auch möglich sein, oder? - inkowik (Disk//Bew) 17:30, 8. Jan. 2011 (CET)
Meiner Erfahrung nach gibt es mit deutschen Wappen auf Commons i.d.R. keine Probleme. -- Rosenzweig δ 17:41, 8. Jan. 2011 (CET)
Ja Wappen auch DACH sind auf commons eigetlioch redcht sicher, da wir uns dabei auf das recht im Ursprungsland berufen. Bei auslädischen musst du eben aufpassen, ob die ein amtliches-Werk-Regel kenne oder nicht. Für uns auf de: kann uns das egal sein, auf commons eben nicht.--Bobo11 17:44, 8. Jan. 2011 (CET)
Ok, vielen Dank. - inkowik (Disk//Bew) 17:46, 8. Jan. 2011 (CET)

kommerzielle Nutzung von Bildmaterial

Hi,

auf ebay nutzt ein User ein Bild von mir (welches auf Commons gehostet ist) um Artikel zu verkaufen. Natürlich ohne Namensnennung oder dergleichen. Was für Möglichkeiten habe ich? thx --mw 10:19, 6. Jan. 2011 (CET)

  1. Ignorieren
  2. Um Nachbesserung bitten (Muster)
  3. Rechnung / (Ab-)Mahnung schicken (Muster)
  4. Anwalt losschicken

-Martina Nolte Disk. 11:16, 6. Jan. 2011 (CET)

5. auf Commons eine "bessere Version" drüberladen (funktioniert aber nur, wenns über Commons eingebunden wurde!)

--Btr 14:50, 6. Jan. 2011 (CET)

User angeschrieben und er/sie hats entfernt. Danke. Einbindung erfolgte nicht direkt von commons, von daher ... --mw 14:10, 10. Jan. 2011 (CET)

Norwegisches NS-Plakat

Hallo,

in einer Zeitschrift habe ich eine Abbildung eines Propagandaplakates der Freiwilligen-Legion Norwegen zusammen mit der Waffen-SS gefunden, in dem zum Krieg gegen den Bolschewismus aufgerufen wird. Ich fürchte zwar, ich kenne die Antwort, wollte aber dennoch nachfragen, ob man das Plakat nicht hier oder auf Commons hochladen darf... achja, Schöpfungshöhe hat es mit ziemlicher Sicherheit. Lg,--Trollhead 16:17, 11. Jan. 2011 (CET)

Und was sollen wir dir jetzt sagen? --Gnom 17:08, 11. Jan. 2011 (CET)
Naja, ich hab nur eine geringe Ahnung vom Urheberrecht und vielleicht gibt es ja da irgend einen Paragphen/ein Lizenz, der die Verwendeung hier auf Wikipedia ermöglicht. Und da dachte ich finde ich eben Hilfe bei euch. --Trollhead 17:10, 11. Jan. 2011 (CET)
da gibt es dann tatsächlich einen Paragrafen, nämlich 70 p.m.a.. Selbst wenn der Autor am Tag des Erstellens tot umgefallen ist starb er frühestens 1941 (Gründung der norwegischen Legion) und ist damit noch nicht 70 Jahre tot, somit ist das Werk urheberrechtlich geschützt. (bezüglich der Schöpfungshöhe oder ähnlicher Schrankenregelungen kann dir ohne Einblick zum Plakat selbst keiner Auskunft geben). rbrausse (Diskussion Bewertung) 17:36, 11. Jan. 2011 (CET)
Hm, ja, ok, Danke. Bezüglich der Schöpfungshöhe bin ich mir da Aber sicher, da auf dem Plakat u.a. auch z.B eine große Zeichnung eines Wikingerschiffes ist. --Trollhead 17:40, 11. Jan. 2011 (CET)
Klar, Wikingerschiffe genießen natürlich einen besonders strengen Urheberrechtsschutz ;-) SCNR! --Gnom 17:49, 11. Jan. 2011 (CET)
Haha, du gehörst wohl auch zu den ganz besonders lustigen, oder? Ich wollte damit verdeutlichen, dass es sich nicht um ein einfaches 08/15 Plakat handelt. Hier, wenn's den Herrn Gnom glücklich macht, darf er sich auch dran ergötzen: [10] --Trollhead 18:16, 11. Jan. 2011 (CET)
Hab mich ja gleich mitentschuldigt. --Gnom 19:04, 11. Jan. 2011 (CET)
das Schiff ist noch nicht mal das "schlimmste", gerade bei Darstellungen von Personen ist von einem Werkcharakter auszugehen, der die kleine Münze übersteigt - damit ist eine Nutzung in der WP erst mal ausgeschlossen. (und hättest du einen Bildlink bereits bei dem Erstellen dieses Eintrags angegeben hättest du die Antwort schon vor Stunden haben können...) rbrausse (Diskussion Bewertung) 23:03, 11. Jan. 2011 (CET)

Schöpfungshöhe?

Hat dieses Bild Schöpfungshöhe und wenn ja, was muß weg, damit man es mangels Schöpfungshöhe nach DE hochladen kann? --Matthiasb (CallMeCenter) 16:58, 11. Jan. 2011 (CET)

Höchstens die Unterschrift, würde ich mal sagen... --Gnom 17:06, 11. Jan. 2011 (CET)
Nur die Unterschrift behalten? Die sind nämlich explizit nicht urheberrechtlich geschützt... rbrausse (Diskussion Bewertung) 17:21, 11. Jan. 2011 (CET)
Wuppsa, und ich dachte mir noch, dass da was war. My bad. Also: Alles supi, hochladen. --Gnom 17:25, 11. Jan. 2011 (CET)
Nein, hat keine SH (allerdings wird Suhadi gleich kommen, und dieser sehr simplen Karte SH zusprechen). -- Chaddy · DDÜP 17:29, 11. Jan. 2011 (CET)
Es ist stets zu überprüfen, ob eine eine mindestens kleine Münze erreicht wurden ist. Dabei sollte man m.E. erst mal die Elemente der Karte gedanklich trennen. Stellt man sich also nur die Karte ohne Markierungen vor, dann kann dieser kein urheberrechtlicher Schutz zugesprochen werden, da diese lediglich grundlegende, festgesetzte Fakten ohne gestalterischen Spielraum darbietet. Es ist also zu fragen, ob bereits die Markierungen eine schöpferische Leistung darstellen. Dies ist zu verneinen. Einmal vom Aufwand abgesehen(, wobei ich dahinstehen lasse, ob nun Aufwand bei der Erstellung der Markierungen vorlag oder nicht), ist es m.E. keine geistig-schöpferische, nicht mal eine individuelle, Leistung bei der Setzung der Markierung zu erkennen. Jeder andere Urheber mit gleichen Fähigkeiten hätte diese Karte im wesentlichen genauso erstellt. Siehe eine ausführlichere Begründung, jedoch in gegenteilige Richtung, hier. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:59, 11. Jan. 2011 (CET)
PS: Eine andere Frage ist, ob das Plakat als ganzes u.U. einen urheberrechtlichen Schutz zuzusprechen ist. Dies würde ich aber spontan ohne genauere Recherche ebenfalls verneinen. ..Darah Dan Doa.suhadi 18:02, 11. Jan. 2011 (CET)

Text von mehreren erstellt und von einer Person eingestellt

Bei dieser Sperrprüfung kam die Frage auf, wie es sich mit Texten verhält, die außerhalb der Wikipedia von mehreren Personen erstellt wurden und dann von einer hier eingestellt. Und zwar dann, wenn alle Beteiligte am Text mit der Absicht mitgearbeitet haben, dass er dann von einer Person unter deren Namen hier veröffentlicht wird. Dort passierte das in einem Forum (nicht-öffentlich, jedenfalls hab ich das Forum nicht gefunden ;), das könnte aber auch öffentlicher (also der ganze Thread find- und einsehbar) oder ganz unöffentlich (eine Gruppe Menschen im Reallife in einem Raum) geschehen. Wie verhält sich das da mit den Urheberrechten? Was braucht man für eine korrekte Freigabe bei WP? Von jedem Beteiligten einzeln eine Freigabe? Oder genügt es, wenn z.B. in dem Forum öffentlich sichtbar alle in die Veröffentlichung eingewilligt haben? --Don-kun Diskussion Bewertung 13:03, 10. Jan. 2011 (CET)

Alle sind Miturheber, daher wird von allen (gemeinsam) eine Freigabe benötigt. ..Darah Dan Doa.suhadi 19:39, 10. Jan. 2011 (CET)
Wobei man jedoch erstmal sehen müßte, ob der Text SH aufweist? --Marcela 19:54, 10. Jan. 2011 (CET)
Suhadi, diese Feststellung war eigentlich mein Ausgangspunkt. Die Frage bezieht sich darauf, was denn (schon) als Freigabe angesehen werden kann. Dass sie sich gemeinsam daran beteiligen, wenn vor feststeht, dass der Text in die WP soll? Oder muss da nachher nochmal von jedem einzeln zugestimmt werden? Können in einem Forum eigentlich solche Zusagen gemacht werden? --Don-kun Diskussion Bewertung 19:59, 10. Jan. 2011 (CET) P.S.: von SH bin ich mal ausgegangen.
Ja, es so ist so, dass man von allen eine Freigabe benötight. Die kan aber auf verschiedenste Arten erteilt worden sein. Die kann auch automatisch erteilt werden, in dem man mit den Mitarbeitern vorgängig abmacht, dass das gemeinsame Wertk unter CC-by-sa oder eben GNU (oder beides ) veröffetlichen will: Und wenn allen von Anfang an klar war das es so Veröffetlicht wird, macht eben nur mit wer damit einverstanden ist. Natürlich muss den Mitarbeitern genau erklärt werden was es sich damit auf sich hat. Einfach so in die Runde werfen ist nicht. Wenn sich hier -sagen wir mal- drei Wiki-Autoren zu einem "Workshop" treffen, und zusammen auf Papier etwas entwickeln, kann das als gemeinesames Werk dann auch mit der abgemachten Lizenz freigegebebn werden. Aber da beide Lizenezn eine Urhebernennung beinhalten, ist diese auch dann einzuhalten wenn es von einer Person Hochgeladen wird. Kurz es müssen die Namen (auch Künstelernamen) der Teilnehmer genannt werden. Wenn sich alle Mitarbeiter übereinkommen ihr gemeinsames Werk anonym unter einem Pseudonym zu veröffetlcihen, dann get das nätürlich auch. Weil dann haben auch alle einer bestimten Veröffetlichungsfopm zugestimmt. Aber da wende ich prinzipiel mal was ein, so eine Abmachung zur Veröffetlichung sollte immer schriftlich fest gehalten sein. Natürlich ist es ausrieihend wenn man beim speichern auch den Bedingungen einer Lizenz zustimmt, wir machen es ja auch so. Der wichtige Punkt ist eben das jeder der Lizenz bzw. der Art der Veröffetlichung zugestimmt hat, und zwar juristisch korrekt. Und wenn die Zustimmung mit denn Anfordeungen der Wikipedia kompatibel ist, dann ist ei Hochladen möglich. Das wird aber den Hochlader verpflichtet die Miturheber zunennen. --Bobo11 20:01, 10. Jan. 2011 (CET)
Am besten einigen sich in einem solchen Fall die Leute, die gemeinsam (nichtöffentlich) an einem WP-Artikel gearbeitet haben, darauf, dass nur einer von ihnen den Text als eigenes Werk hochlädt und uns nichts von den anderen Urhebern sagt, dann braucht man keine Freigabetänze zu veranstalten ;-) Gestumblindi 22:13, 13. Jan. 2011 (CET)
Oder benutzen gemeinsam ein Konto für ihre Gruppe, dann ist es auch unproblematisch. Denn jeder der dann mitmacht, weis er ja, dass er nicht als Person sondern als Gruppe mitschreibt. Dagegen ist prizipiel nichts einzuwenden. Aber auch hier gibt die einzelen Person, wenn auch stillschweigend, ihre Zustimmung zur Freigabe unter der Lizenz X. Was eben nicht geht, dass der Administrator eines Forums alleine endscheidet, dass er den Text unter der Lizenz X hochläd. Ohne das im Forum (seit bBeginn) der Hinweis steht, dass das Forum unter der Lizenz X steht. --Bobo11 23:26, 13. Jan. 2011 (CET)

Abbildungen aus alten Katalogen

Mir fehlen Informationen zu Fotos aus alten Katalogen, A. deren Urheberfirmen nicht mehr existieren B. zwar Jahrzehnte vergangen sind, die Firma aber in anderer Form weiter existiert und nicht mehr diese Produkte herstellt C. die Urheberfirmen noch existieren und weiterhin ähnliche Produkte herstellen.
Speziell geht es im alte Fahrradkataloge von Dürkopp, Mifa, Diamant, Möve. Die Firma Möve existiert nicht mehr. Dürkopp stellt heute keine Fahrräder mehr her, existiert aber weiterhin. Diamant und Mifa stellen weiter Räder her. Wobei sich diese Produkte natürlich grundlegend verändert haben.
Ich würde gern Abbildungen aus diesen Katalogen in einem Wiki (nicht Wikipedia) zugänglich machen, also public domain. Geht das und wenn ja, was muß ich beachten? Es sind zum Teil rein technische, zum Teil aber auch Abbildungen mit Modellen. Wenn einem die Kataloge selbst gehören, könnte man ja das Recht des Bildes an der eigenen Sache geltend machen, oder? Vielen Dank! -- 78.55.169.91 18:17, 11. Jan. 2011 (CET)

Nein, geht nicht. Das Urheberrecht an den Bildern bleibt, unabhängig von der Existenz des Unternehmens, und auch reine Abbilder von Objekten sind geschützt. MBxd1 18:20, 11. Jan. 2011 (CET)
Und zu Deinem letzten Satz: Recht am Bild der eigenen Sache – das gibt es nämlich gar nicht. ;-) Yellowcard 18:57, 11. Jan. 2011 (CET)
Mhm, und wird praktisch jemand daran Anstoß nehmen? Der Urheber ist das der Fotograf, Der Verlag oder der Hersteller? Es geht um Kataloge der 50er bis 80er Jahre. -- 92.227.4.90 00:24, 12. Jan. 2011 (CET)
Der Urheber ist immer der Fotograf. Wobei der Fotograf hier durchaus ein ausschließliche Recht der Verwertung dem Auftraggeber abgegeben haben könnte. Dies ist sogar sehr Wahrscheilich, dass der Auftraggeber des Katalogs, im Besitz der Verwertungsrechte ist, dir also eine Freigabe erteilen dürfte. Das wäre damit die Firma für die der Fotograf die Bilder für den Katalog angefertigt hat, das muss nicht zwingend der Hersteller sein, und auch nicht der Verlag der den Katalog gedruckt hat. Die beiden könnten allerdings auch im Beisitz der Verwertungsrechte sein, je nachdem wie der Auftrag erteilt worden ist. Wenn der Katalog für die Firma X angefertig wurde, ist die Firma X deine erste Anlaufstelle für eine Freigabe.--Bobo11 08:26, 12. Jan. 2011 (CET)

Ähm. <spaßverderbermodus> Seit wann beraten wir hier für fremde Wikis? --Martina Nolte Disk. 20:20, 13. Jan. 2011 (CET)

Wikipedia-Praxis: Röntgenbilder

Röntgenbilder sind ja als Lichtbilder geschützt. Wir benötigen also die Freigabe des Arztes bzw. der bildanfertigenden Person. Wie gehen wir hier in der Praxis vor, wenn der Patient ein Röntgenbild (wie heute Datei:Patellateilresektion .jpg) hochlädt? Freigabe des tatsächlichen Urhebers verlangen (unrealistisch) oder einfach akzeptieren? Yellowcard 18:56, 11. Jan. 2011 (CET)

Wir müssen eine Freigabe des tatsächlichen Urhebers verlangen, denn es würde keinen Sinn ergeben, warum hier eine Ausnahme machen, aber andere Bilder, z.B. Fotografien ohne Freigabe, löschen. Daher ist das Urheberrecht hier konsequent anzuwenden. ..Darah Dan Doa.suhadi 07:50, 12. Jan. 2011 (CET)
Einschub: Mein Beitrag ist nicht auf dieses Bild, sondern allgemein bezogen. ..Darah Dan Doa.suhadi 13:24, 12. Jan. 2011 (CET)
Äh, wie kann man in dem Fall eigentlich zu dem Schluss gelangen, dass der Patient das Bild hochgeladen hat? Nomen49 hat sich selber als Urheber angegeben und ist laut Eigendarstellung Chirurg. Also ich sehe da nicht den geringsten Anlass zur Annahme, dass da irgendwas nicht passt.
Es sei denn, wir glauben grundsätzlich niemandem mehr, der hochgeladene Bilder als "eigenes Werk" o.ä. deklariert... --BerntieDisk. 08:33, 12. Jan. 2011 (CET)
Klar als Arzt der Unfallchirugie (Einfach mal Benutzerseite lesen), kann das Röntgenbild durchaus von ihm selber angefertig worden sein. Da hat Benutzer Berntie schon recht, wenn es nachvollziehbar ist das "eigenes Werk stimmt, dann müssen wir das Glauben. Und hier ist die Freigabe nachvollziehbar. --Bobo11 08:43, 12. Jan. 2011 (CET)
Und wenn der Uploader Schweizer ist, dann ab nach Commons mit dem Bild, weil es nicht schutzfähig ist. --Marcela 08:58, 12. Jan. 2011 (CET)
NE Ralf, geboren in Baden-Würtenberg, da nehm ich mal an dass er ein D auf seinem Pass hat, auch wenns nicht explizit auf seiner Benutzerseite steht. Bobo11 09:00, 12. Jan. 2011 (CET)
Ich meine nur für den Fall, wenn uns Röntgenbilder Schweizer Ursprungs über den Weg laufen...--Marcela 11:20, 12. Jan. 2011 (CET)
Ich meine für den Fall wenn der Benutzer kein Unfallchirurg ist. Ich sehe das wie Suhadi, auch wenns auf den unbedarften Benutzer dann eventuell sehr kleinkariert wirken könnte, und anscheinend gibt es hier auch keine anderslautende Meinung. Yellowcard 20:09, 13. Jan. 2011 (CET)

Wir können auch noch kleinere Karos ***, dann sind wir hier kein Deut besser als Commons --Historiograf 20:19, 13. Jan. 2011 (CET)

Doch wir schreiben deutsch =) . --Bobo11 23:17, 13. Jan. 2011 (CET)
Grauenhaft, dass das dt Urheberrecht so was - in meinen Augen - unkreativ-technisches wie Röntgenbilder als "Werk" schützt. Insgesamt sind Lichtbilder nach geltendem Recht in meinen Augen zu stark geschützt - im Vergleich etwa zu angewandter Kunst. Immerhin muss lt BGH der Arzt dem Patienten beim Arztwechsel einen Abzug (dagegen wohl nicht das Negativ) rausgeben. Gerade bei Bildern, die (typischerweise) von Arzthelferinnen gemacht werden, ist es Unfug, wenn der Arzt das Urheberrecht geltend machen kann. Wahrscheinlich gibt es dann so eine hirnrissige Konstruktion, dass die Helferin das Bild nur "als Werkzeug und nach Anleitung des Arztes" herstellt. Aber das nur mal so als kl Sermon am Rande.--Olag 23:15, 14. Jan. 2011 (CET)
Deswegen sind Röngenbilder in der Schweiz ja auch nicht urheberrechtlich schützbar. Leider gibs da ein anders Problem an sie zu kommen, denn die Röngebilder unterliegen eigetlich dem Arztgeheimniss. Wobei ich da auch so meine Zweifel hab das jemand anhand eines einigermassen normalen Röngenbildes (spezielle, seltene Krankheiten mal ausgenommen) denn darauf abgebildeten Patieten erkennen kann. --Bobo11 23:27, 14. Jan. 2011 (CET)

Kann ich dieses Foto uploaden und wenn ja mit welcher Lizenz?

Das Foto scheint mit Quellenangabe frei verwendbar zu sein. Welche Lizenz? --Der Faltenwolf 23:55, 13. Jan. 2011 (CET)

Nö, das geht nicht. Ausser zu kommerziellen Zwecken ist bei Quellenangabe ein Nachdruck vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. --Martina Nolte Disk. 00:01, 14. Jan. 2011 (CET)
Sind wir kommerziell? Wo ist mein Scheck? Der Faltenwolf 00:09, 14. Jan. 2011 (CET)
Wir sind's nicht, aber unsere Lizenzen fordern die kommerzielle Nachnutzbarkeit. --Guandalug 00:11, 14. Jan. 2011 (CET)
Das ist ein Systemfehler ;-) Der Faltenwolf 00:18, 14. Jan. 2011 (CET)
Nö. --Guandalug 00:25, 14. Jan. 2011 (CET)
Begründe bitte mal. --Der Faltenwolf 00:36, 14. Jan. 2011 (CET)
Beispiel kommerzieller Nachnutzung: PDF-Bucherstellung gegen Geld (Wikipedia:PediaPress). Oder der Bertelsmann Einbänder. Geht alles nur, wenn die Bilder auch benutzt werden dürfen. --Guandalug 00:43, 14. Jan. 2011 (CET)
(BK) Ein Grundprinzip der Wikipedia ist, dass alle Inhalte für alle zu allen Zwecken frei nutzbar sind. Und das schließt mit voller Absicht die kommerzielle Nutzung mit ein (es ist übrigens bereits eine kommerzielle Nutzung, wenn ein Nachnutzer seine Website, auf der er das Bild verwendet, durch Werbung finanziert; er muss also gar nicht das Bild direkt kommerziell nutzen). -- Chaddy · DDÜP 00:44, 14. Jan. 2011 (CET)
Guandalugs Beispiele leuchten mir nicht ein. Die könnte man noch - buchhalterisch entsprechend einsortiert - unter Gemeinnützigkeit laufen lassen, falls WP gemeinnützig ist (falls nicht, wäre dies erstrebenswert und die Anerkennung aussichtsreich). Ich nutze des öfteren kommerziell Fotos und wäre aufgrund des Fotohinweises in dem von mir ganz oben angeführten Link davon ausgegangen, dass ich das Foto verwenden könnte (hätte ich es für ein Produkt gebraucht, hätte ich es mit Quellenangabe getrost genommen). Der Link-Hinweis von Martina Nolte hat mich überrascht, das ist ja eine öffentlich-rechtliche Fußangel. Glücklicherweise bin ich beruflich nicht in den Bergen unterwegs. --Der Faltenwolf 00:55, 14. Jan. 2011 (CET)
PediaPress ist nicht gemeinnützig, und deren Verwendung ist kommerziell. Sorry, aber da kommen wir nicht drum herum. --Guandalug 01:00, 14. Jan. 2011 (CET)

Falls es nur um PediaPress geht, würd' ich dazu raten, denen einfach die "Lizenz" zum Nachdrucken zu entziehen. Das ist doch Kleinscheiß-Kokolores und lohnte nicht solche Umstände. Erscheint mir alles reichlich verfilzt und von persönlichen Interessen genutzt. Gruß Der Faltenwolf 01:24, 14. Jan. 2011 (CET)

Es ist aber nicht wegen PediaPress so. Die Lizenz zum Nachdrucken und Verticken von WP-Inhalten hat jeder. An der amerikanisch gefärbten Lizenz kommen wir nicht vorbei, die Amis sind nunmal die Großmacht, auch dahier! In meinen Augen ist dies durchaus ein Hemmnis, nicht nur weil der BGH unseligerweise jüngst dieser Preußenstiftung Recht zugebilligt hat. Mich hat es z. B. nach Nachfrage beim Eigentümer davon abgehalten, Bilder zu meinem Weihnachtswunsch Schloss Hoensbroek beizusteuern, obwohl ich da mal eben zum Kaffee hinfahren könnte... . Bei deiner beruflichen Fotoverwendung dürfte es aus kautelearjuristischer Sicht finanziell günstiger sein, ggfls. Bildrechte einzukaufen als nachher irgendwann einmal eine Abmahnung zu bekommen. Grüße, --Alupus 06:49, 14. Jan. 2011 (CET)
PediaPress ist auch nur ein willkürlich herausgepicktes Beispiel. Siehe auch den Link auf die Grundprinzipien, den Chaddy geliefert hat, oder auch die Policy der Foundation zum Thema. Die "Freien Inhalte" sind halt die Basis des ganzen, und 'frei' heisst hier nicht nur 'frei für nicht-kommerzielle Nutzung'. In der FAQ "rechtliches" wird da auch noch etwas zu gesagt. Da steht auch noch das Beispiel der Wikipedia-DVD. Die war auch "kommerziell" und wäre mit eingeschränkten Lizenzen so nicht möglich gewesen. --Guandalug 07:36, 14. Jan. 2011 (CET)

Kann jemand mit etwas Hintergrundwissen mal bitte überprüfen, ob die Komplettwidergabe dieser erfundenen Werte urheberrechtlich so unbedenklich ist. Immerhin handelt es sich hier nicht um nachprüfbare Daten, sondern um eine Sammlung erfundener Werte, die eine ähnliche Schöpfungshöhe haben dürfte, wie z.B. die Spielwerte einer Figur aus einem Rollenspiel, welche meines Wissens auch nicht ohne weiteres unter einer freien Lizenz neu veröffentlicht werden dürfen. -- Cymothoa Reden? Wünsche? 20:57, 14. Jan. 2011 (CET)

Ich sehe keine urheberrechtlichen Probleme. Das sind reine Zahlenwerte, die kann man nicht schützen, auch wenn sie bloß rein fiktiv sind. -- Chaddy · DDÜP 21:08, 14. Jan. 2011 (CET)
Naja, es geht ja nicht um reine Zahlenwerte, sondern auch um deren Zusammenhang und deren komplette Widergabe hier.Aber ehrlich, für den Unsinn ist mir meine Zeit zu schade. Wenn Wikipedia den Unsinn haben will soll es mir Recht sein, für mich ein echter Tiefpunkt. -- Cymothoa Reden? Wünsche? 21:47, 14. Jan. 2011 (CET)
Ob das Unsinn ist oder nicht, ist mir völlig egal, darum geht es auf dieser Seite hier nicht (das kannst du in der parallel laufenden LD anprangern). -- Chaddy · DDÜP 21:57, 14. Jan. 2011 (CET)
Die (samt LP) wurde beendet, ohne bei der Entscheidung auf dieses Problem überhaupt einzugehen. -- Cymothoa Reden? Wünsche? 21:59, 14. Jan. 2011 (CET)
Reine Datenansammlungen haben keinen urheberrechtlichen Schutz. Man könnte höchstens über Datenbankwerk argumentieren. Aber die Tabelle würde ich nicht als Werk bezeichnen. --Felix fragen! 23:41, 14. Jan. 2011 (CET)
Doch, es gibt auch einen Schutz für einfache Datenbanken ohne Werkcharakter (§§ 87a - 87e UrhG). Hier trifft aber m. E. die Bedingung der wesentlichen Investition (§ 87a) nicht zu, urheberrechtlich sollte es also kein Problem darstellen. Grüße, --ireas :disk: :bew: 11:30, 16. Jan. 2011 (CET)

Genug Schöpfungshöhe ?

Besitzt dieses Bild an genug Schöpfungshöhe oder kann man es unter ein SH Bild Katogerisieren ? -- xxvid 17:36, 15. Jan. 2011 (CET)

Was ist das, ein Plattencover?a--Wiggum 18:30, 15. Jan. 2011 (CET)
Ja. Dann nicht oder was ? -- xxvid 18:32, 15. Jan. 2011 (CET)
Doch, gerade dann. -- Chaddy · DDÜP 21:21, 15. Jan. 2011 (CET)
Nein. Ich mein dann genug Schöpfungshöhe ? -- xxvid 17:01, 16. Jan. 2011 (CET)

Urheberrecht bei Grafiken aus öffentlichen Studien der staatlichen Ministerien

Guten Tag, nach kurzer Suche konnte ich leider keine Antwort auf folgende Frage finden:
Unter welchen Urheberrecht stehen Abbildungen aus Veröffentlichungen der staatlichen Ministerien?
Konkret z.B. Grafiken aus folgender Studie (pdf-Datei) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
Zielfrage ist natürlich: Darf man sie in die Wikipedia stellen und wenn ja wie/unter welcher Lizenz?
liebe Grüße --Seisofrei 10:46, 16. Jan. 2011 (CET)

Ich würde amtliches Werk verneinen (vor allem Gesetze, Gerichtsentscheidungen), also fälllt das schon mal Flach. Dann kommt es auf die Art der Grafik an. Wenn du eine der Visualisierung von Zahlenreihen meinst, sind die vielleicht geschützt, nicht aber die Tatsachen, die dahinter stehen. Du könntest also die Zahlennehmen und die Grafik selbst machen. Es gibt noch ein paar komplizierte Abbildungen, da wird es schwieriger, es bleibt natürlich immer noch die Möglichkeit, dass du das Ministerium anschreibst und um eine Freigabe bittest.--87.150.45.19 11:15, 16. Jan. 2011 (CET)
Die meisten Grafiken erreichen nicht die nötige Schöpfungshöhe, da man z.b. für die Darstellung irgenwelcher Fakten mit einer Tortengrafik schlichtweg nur Farben und den Durchmesser ändern kann (und bei den beiden Punkten Schöpfungshöhe haben soll ist mir schleierhaft). Denn die darin veraebeiten Fakten sind ja gegeben und auch nicht schützbar. Gleiches gilt für andere Darstellungsarten von Prozentangaben usw., da der Inahlt als Fakten ja nicht schützbar sind. Wäre somit nur die Darstellung schützbar, und bei der gibs meist nur wenige sinnvolle Varianten. Wenn da die einzige echte Überlegung bei der Darstellung die frage ist, nehm ich jetzt Balkendiagramm oder Liniendiagramm, dann werden beide keine SH haben. Wobei es dann ja auch relativ einfach ist, die Grafik anhand der Fakten selber zu zeichen, was in der Regel der bessere Weg ist, auch wenn dann die neue Grafik dem Original verdamt ähnlich sieht. Diagramme sind da schon eher geschütz aber, eben auch nicht immer. Denn gerade bei einfachen Diagram hat man das "Problem", dass man diese fast nicht anders Darstellen kann, als die Vorgabe. Und wenn dies eben zutrifft, dass es die einzige logische Darstellung ist, dann hat diese logische Darstellung nie Schöpfunghöhe. Aber auch hier kann man die Sache mit selber zeichen entschärfen, auch wenn das Resultat dem Original verdamt ähnlich sieht. Denn wenn man sieht das es selber gezeichent (oder zumindnest farblich angepasst) ist, und eben kein C&P, ist die Wahrscheinlickeit das man Ärger kriegt viel geringer. Einfach daran denken das es Leute mit Rot-Grün-Sehschwäche gibt, bei vielen Grafiken ist nämlich schon dies ein Änderungsgrund. --Bobo11 11:32, 16. Jan. 2011 (CET)
Danke für die schnellen Antworten. Einerseits geht es mir konkret um diese Grafik. Die könnte ich auch ohne Probleme am PC leicht verändert abzeichnen. Weiterhin wäre mir auch eine allgemeine Antwort wichtig, ob solche öffentlich zugänglichen/finanzierten Studien generell gemeinfrei sind oder zumindest unter Bedingungen vervielfältigbar. Dann könnte man Wikipedia unkompliziert um einige schöne Schaubilder bereichern.
-Seisofrei 11:58, 16. Jan. 2011 (CET)
Nein, öffentlich zugänglichen/finanzierten Studien sind nicht generell gemeinfrei. Denn es sind keine amtlichen Werke. Von daher sind dieseStudien als gesamtes immer Urhheberrechtlich geschützt. Die Fakten darin dürfen natürlich immer übernommen werrden, und eben auch die Darstellung dieser Fakten wenn die Art der Darstellung keine Schöpfungshöhe aufweist. Vielfach ist aber eben aus Qualitätsgründen (Farb-Sehschwäche, Auflössung usw.) ein Neuzeichenen angebracht. Dazu kommt eben das Neuzeichenen die ganze urheberrechtliche Problematik (SH ja/nein) deutliche endschärft.--Bobo11 12:19, 16. Jan. 2011 (CET)

Nochmal Paul Klee

Siehe Archiv. In Commons stehen seit Gestern statt wie vorher 94 Gemälde nur noch 46, die "drawings" sind ganz verschwunden. In unserem Lemma Paul Klee sind nun viele Werke enthalten, da sie bei uns frei sind. Frage: Sind die Abbildungen sicher, oder kann eines Tages der Commons-Delinker seine Arbeit betreiben? Beispiel für ein Bild, das im Artikel steht, den Commons-Vermerk mit Warnung trägt und schon nicht mehr in der Commons-Category gelistet ist. Bleibt er in :de erhalten wie die anderen dort auch? VG -- Alinea 12:17, 14. Jan. 2011 (CET)

Alle Bilder, die nicht in der Schweiz und nach 1923 erstveröffentlich wurden, sind auf den commons prinzipiell zu löschen. Da er bis 1934 in Deutschland lebte, sind die Bilder zwischen 1923 und 1934 die unsichersten - es sei denn, es findet sich eine sichere Erstveröffentlichung in der Schweiz - bei Werken ab 1935 kommt es auf den Ort und das Datum der Erstveröffentlichung an: das US-Recht ist da sehr unübersichtlich, zur Frage, wann Kunstwerke veröffentlicht werden. Kataloge reichen, Ausstellung sind zumindest fragwürdig - da er in der Schweiz lebte, werden die aber wohl nur bei positiver Kenntnis des Schutzes gelöscht werden. Ich würde aber einfach einen netten de-Admin fragen, alle Paul-Klee-Bilder summarisch lokal hier sicherheitszukopieren. Auch ältere Werke Klees können erst nach 1923 veröffentlicht worden sein. syrcro 12:41, 14. Jan. 2011 (CET)
PS: Datei:Paul Klee, Der Goldfisch.jpg zB würde wohl ziemlich sicher auf den Commons gelöscht.
Ich sehe in commons:Category:Paul Klee nach wie vor eine Unterkategorie mit 94 Klee-Gemälde sowie eine Unterkategorie mit 7 Klee-Zeichnungen. -- Rosenzweig δ 12:43, 14. Jan. 2011 (CET)
@Syrcro: Ich hatte mich diesbezüglich schon mal bei Flominator gemeldet, das werde ich jetzt wiederholen, wenn Du auch glaubst, die Bilder sind gefährdet. @Rosenzweig: Keine Ahnung, woher das kommt, ich versichere Dir, dass sich bei meiner Recherche die Anzahl der gelisteten Bilder verändert hat  ;-) -- Alinea 12:51, 14. Jan. 2011 (CET) Komisch, jetzt sind sie bei mir auch alle wieder da. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass wohl keine Meinungsänderung bezüglich der Commonstauglichkeit stattfindet :-o -- Alinea 13:18, 14. Jan. 2011 (CET)
@Synchro: Warum braucht man dafür einen Admin? Bilder von Commons auf de.wp zu uppen, müsste doch jeder können. --Flominator 13:08, 14. Jan. 2011 (CET)
@Flominator: Nö. Dafür braucht man das Recht "reupload-shared". Und das haben hier nur Admins. Alternativ muss das Bild auf commons vor dem Upload hier gelöscht worden sein. --Guandalug 13:10, 14. Jan. 2011 (CET)
Sollen die Autoren, falls sich zum Verschieben/Kopieren kein Admin bereit findet, nun Duplikate für :de anfertigen und neu in :de hochladen, bevor der Commons Delinker seinen zerstörerischen Dienst verrichtet? Die Interwiki-Autoren des Lemmas scheinen indifferent zu sein, daher bleibt das Problem an Thot 1 und mir hängen. Ratlos -- Alinea 11:32, 15. Jan. 2011 (CET)
Deal: Ihr besorgt mir via Catscan eine Liste der zu übertragenden Dateien, ich lade euch die Dateien per Communist hoch, ihr kümmert euch um die passenden Bildbeschreibungen? --Flominator 17:29, 16. Jan. 2011 (CET)
Lass mal. :-) Was sollen wir denn mit den ganzen Duplikaten hier lokal? Die sind reichlich blöd zu verwalten. Ich glaube nicht, dass die Bilder gelöscht werden. Denn dann wäre es endgültig Zeit einen Commonsfork in einem Land ohne oder mit akzeptablem Urheberrechtsschutz aufzusetzen.
Selbst wenn die Bilder ohne Vorwarnung gelöscht werden sollten, kann ein Commonsadmin sie immer noch inkl. Beschreibung "aus dem Papierkorb" fischen und dann hier lokal hochladen. Wobei eh fraglich ist, was am lokalen Hochladen besser sein soll, als beim Hosten auf Commons. Denn lagern tun die Dateien wohl eh in in beiden Fällen den USA.
Ich habe mal nach dem nun aktuellen Stand gefragt: commons:Commons:Village_pump#outcome_of_the_Public_Domain_Day_2011_discussion. Wenn gelöscht werden sollte, dann sind es mindestens 2500 Dateien. Die echte Zahl wird sehr viel höher liegen, denn das "Klee-Problem" wurde in der Vergangenheit nur selten beachtet.
Ich werde mal schauen, dass wir es klar in die Richtlinien (auf auf Deutsch) bekommen, mit welchen Bausteinen die Werke zu kennzeichnen sind. Viele Grüße --Saibo (Δ) 14:25, 17. Jan. 2011 (CET)

1. Mit wem rechnet die VG WORT ab, wenn z. B. in einem Buch aus Wikipedia zitiert wird? 2. Wer spricht die Genehmigung für das Zitieren aus? --sauerteig 11:27, 16. Jan. 2011 (CET)

Hast du Zitat schon gelesen? --87.150.45.19 11:35, 16. Jan. 2011 (CET)
zu 1.: Niemand. Warum auch? Für Zitat zahlt niemnand. Für andere Vergütungs-Nutzungen scheidet der Wahrnehmungsvertrag an der Lizenz der Wikipedia und Metis, weil die WMF das nicht will (Warum auch: bringt für die WMF Arbeit und potentiellen Ärger, aber keine Ausschüttungen, da sie keine hinreichenden Rechte an den Wikiinahlten hat)
zu 2.: Das Zitatrecht erlaubt die genehmigungsfreie (auszugsweise bzw. vollständige) Wiedergabe von Werken. Da muss niemand genehmigen. syrcro 11:50, 16. Jan. 2011 (CET)
Danke! Das ist interessant. Rein theoretisch könnte Wikipedia viel verdienen, wenn Ausschüttungen aus dem Zitieren wahrgenommen würden. Man kann sich sicher aus vorstellen, dass Wikipedia rechtlich eine schwierige Position einnimmt.--sauerteig 12:17, 16. Jan. 2011 (CET)
Rein theoretisch müsste Wikipedia Mitglied bei der VG WORT werden, um von Ausschüttungen aus Zitaten zu profitieren.--sauerteig 12:30, 16. Jan. 2011 (CET)
Also dass die Mitgliedschaft bei VG WORT Arbeit bringt, kann nicht so stehen bleiben. Sie bringt vor allem Ausschüttungen aus Honorierungen. --sauerteig 12:33, 16. Jan. 2011 (CET)

Hier wird über dieselbe Frage diskutiert. --Die Schwäbin 12:46, 16. Jan. 2011 (CET)

Mir fällt in letzter Zeit auf, dass immer mehr Wikipedianer anscheinend gar nicht die Grundlegenden Prinzip der Wikipedia und der freien Inhalte (siehe auch oben) verstehen. Eine Mitgliedschaft bei VG Wort oder anderen Verwertungsgesellschaften würde m.E. dem Prinzip der freien Inhalte zuwider laufen. ..Darah Dan Doa.suhadi 12:48, 16. Jan. 2011 (CET)
Wie kommst du darauf? Freie Inhalte sind doch nicht verschenkte Inhalte. --Marcela 13:10, 16. Jan. 2011 (CET)
Bei allem Edelmut: Freie Inhalte dienen z. Z. doch auch denen, die mit Texten Profit machen, die sie nicht geschrieben haben. Wenn ich zitiere und nichts dafür zahlen muss, dann klaue ich das Eigentum Anderer. Nichts zahlen zu müssen kann doch nicht gleichgesetzt werden mit "freie Verfügbarkeit". (Mir persönlich ist das egal. Aber warum sollten Leute Geld verdienen, die mit der Entstehung/Entwicklung von Texten nichts zu tun haben??? Das widerspricht meinem Gefühl für Gerechtigkeit.)--sauerteig 13:22, 16. Jan. 2011 (CET)
Natürlich dürfen Fremde mit dem hiesigen Inhalt Geld verdienen, das ist ausdrücklich so gewünscht. Wem das nicht paßt, der macht hier eben nicht mit. Lizenzkonforme Werksnutzung ist etwas anderes als Zitieren und nochmal was völlig anderes als "Klauen des Eigentums Anderer". --Marcela 13:27, 16. Jan. 2011 (CET)


Siehe auch Wikipedia:METIS. — Raymond Disk. 13:28, 16. Jan. 2011 (CET)

Das ist doch ein interessanter Hinweis!!! Danke!!!--sauerteig 13:38, 16. Jan. 2011 (CET)
Mit Zitieren (oder gar mit Anteil der WP-Schreiberlinge am Profit anderer) hat das nichts zu tun. Wer von METIS was haben will, muss - soweit ich weiß - einen Zähler anbringen, so dass die Zugriffe aufgezeichnet werden. Je nach Zugriffszahlen wird dann anteilig aus einem Fonds ausgeschüttet, der über eine Gebühr finanziert wird, die beim Kauf jeder CD und DVD erhoben wird. Letztlich zahlen also die Käufer von Datenträgern eine Art Internetsteuer, die an die Urheber von WP-Artikeln abfließt. Daher arbeite ich auch eher mit USB-Sticks. Das Verteilungsverfahren an die vielen Schreiberlinge eines Artikels stell ich mir ziemlich bürokratisch vor und bietet wahrscheinlich endlos Konfliktstoff (z.B. weil "fortgesetzter Vandalismus und POV-Beiträge finanziell genauso belohnt werden, wie seriöse Artikelarbeit").--95.33.111.59 21:58, 17. Jan. 2011 (CET)
Die VG honoriert Werke, also urheberrechtlich relevante Inhalte. Edits sind dabei eher unbedeutend. Wenn jemand beispielsweise auf seiner privaten Homepage, in einer Zeitungsveröffentlichung oder ähnlich einen Text über den relevanten Markus Mustermann geschrieben hat und diesen hier nachweisbar als Textspende zur Verfügung stellt (oder wenn er "nur" einen Artikel selbst verfaßt), dann kann er Mitglied in der VG werden und Ausschüttungen erwarten. Da in Kontinentaleuropa nur natürliche Personen Urheberrechtsinhaber sein können, kann das nur jeder Urheber für sich alleine machen, es obliegt ihm, nachzuweisen, daß ein Werk vorliegt und daß er der Urheber ist. Rein theoretisch könnten Benutzer ihre Rechte an jemanden abtreten (WMDE oder wer auch immer), der die Rechte wahrnimmt. Zieht man hier jetzt noch Zitat- und Presserecht hinzu, wird es nur noch komplizierter. --Marcela 22:15, 17. Jan. 2011 (CET)

Frage zur Nutzung von Inhalten eines Buches von 1966 ohne jeglichen Copyright-Vermerk

Ich hoffe, ich habe bei meiner Recherche nicht einen ähnlich gleich gelagerten Fall übersehen und stelle deshalb folgende Frage: Mir liegt ein Buch (gebundene Festschrift) aus dem Jahr 1966 vor. Es ist vom Landkreis Halle herausgegeben worden und hat keinerlei Vermerke über ein Copyright oder auszugsweise Veröffentlichung nur mit Genehmigung o.ä., schlicht gar nichts zu diesem Thema. Ist meine Annahme richtig, dass die Inhalte des Buches daher frei genutzt werden können?

  • Wenn ja, gilt das auch für auszugweisen Upload nach Commons?
  • Wenn nein: Das Buch enthält Bilder von Personen, die z.T. schon vor 200 Jahren verstorben sind. Ist es richtig, dass ich derzeit nur die Bilder von Personen nutzen darf, die min. 70 Jahre tot sind? Oder müssen sie noch länger tot sein, weil ja der Fotograf später gestorben sein könnte? Oder darf ich auch Bilder jüngerer Personen uploaden? Auch ggf. nach Commons?

Danke! --Hagar66 21:28, 16. Jan. 2011 (CET)

Nicht ganz. Gemeinfrei (PD) müßte ausdrücklich vermerkt sein. 2 cents. -jkb- 21:31, 16. Jan. 2011 (CET)
PS Nicht die Person, sondern der Maler bzw. Fotograf muss mind. 70 Jahre tot sein. -jkb- 21:32, 16. Jan. 2011 (CET)
Das Urheberrecht besteht automatisch, irgendwelche Vermerke sind dazu nicht notwendig. In den USA war das früher mal anders, heutzutage aber auch nicht mehr. Du musst also davon ausgehen, dass die Inhalte der Festschrift noch bis 70 Jahre nach dem Tod der jeweiligen Autoren geschützt sind und nicht einfach so verwendet werden können. Die "Bilder von Personen, die z.T. schon vor 200 Jahren verstorben sind" hingegen kannst du verwenden, wenn der Urheber der Bilder (also Zeichner, Maler, Fotograf...) seit mindestens 70 Jahren verstorben ist, wie jkb schreibt. Gestumblindi 21:39, 16. Jan. 2011 (CET)
Vielen Dank! --Hagar66 08:44, 17. Jan. 2011 (CET)

Ich bin dabei den Text aus der franz. Wikipedia zu übertragen und - leicht - zu bearbeiten, weiß aber nicht, was es da mit den Regeln über "Nachimport"" der französischen Autoren auf sich hat. Muß ich da was beachten und wie? --Gregor Bert 17:51, 17. Jan. 2011 (CET)

Da schaust Du am besten mal unter WP:Übersetzungen nach. --Die Schwäbin 18:08, 17. Jan. 2011 (CET)
Ich würde erst mal hier schauen: s:Tabula smaragdina. Was auch der richtige Ort dafür ist. -jkb- 18:13, 17. Jan. 2011 (CET) - - - Ist hier Tabula Smaragdina auch schon verlinkt, übrigens. -jkb- 18:16, 17. Jan. 2011 (CET)

Dosya:Çarşamba havaalanı.jpg

beim Durchforsten nach potenziellen Themen bin ich auf diese Datei tr:Dosya:Çarşamba havaalanı.jpg gestoßen. Ich habe nicht die geringste Ahnung, warum das als Logo lizensiert ist. --Pristina- Hier-werden-Sie-geholfen - Hier-können-Sie-mich-bewerten 14:14, 17. Jan. 2011 (CET)

Wenn Du denen unter uns, die kein Wort Türkisch können, noch auf die Sprünge hilfst, was das Bild darstellen soll? Falls es sich um ein militärisch genutztes Gebäude handelt, schaust Du hier. --Die Schwäbin 16:26, 17. Jan. 2011 (CET)
Zu Deiner eigentlichen Frage: Es ist wahrscheinlich als Logo lizensiert, weil der Uploader den richtigen Lizenzbaustein nicht fand. Ob das Bild commonsfähig ist, kann erst geklärt werden, wenn wir wissen, was auf dem Bild überhaupt abgebildet ist. --Die Schwäbin 16:28, 17. Jan. 2011 (CET)
In den meisten kleineren Projekten wird sich kaum um das Urheberrecht oder korrekte Lizenzen gekümmert. Der Baustein hier scheint auch einfach 1:1 aus der engl. Wikipedia kopiert worden zu sein, da im Baustein-Text noch die engl. WP genannt wird. Das Bild gehört eigentlich gelöscht. --Kam Solusar 18:21, 17. Jan. 2011 (CET)
Es handelt sich um ein Flughafengebäude, wohl das den Flughafen Samsun (jemand Kundiges müßte aber das Lemma prüfen). Das Bild ist auf den ersten Blick eine verkleinerte Version hiervon, wenn es in TR kein Fair Use gibt, dann wäre LA dort notwendig. --Matthiasb (CallMeCenter) 02:05, 20. Jan. 2011 (CET)

Stadtpläne aus Baedeker-Führern vor 1900 bzw. vor 1911, und zwar (a) auf Commons und (b) hier

Hallo zusammen,

wieder mal eine (hoffentlich einfach) Frage, die wahrscheinlich so ähnlich schon gestellt wurde, auf die ich aber im Archiv keine ganz treffende Antwort finden kann — insbesondere nicht zur Frage, wie es auf Commons damit genau aussieht (die Löschpolitik auf Commons bleibt mir tlw. ein Rätsel). Also: Ich möchte einige hübsch gezeichnete und historisch interessante Stadtpläne aus Baedeker-Führern und ähnlichen Reiseführern eincannen, die entweder vor 1900 oder zumindest vor 1911 erschienen sind. Diese Pläne enthalten generell keine genauen Urheber-Angaben mit den Individualnamen der Kartografen/Zeichner, sondern nur Hinweise am unteren Bildrand wie:

  • „Wagner und Debes, Leizig“
  • „Geograph. Anstalt von Wagner und Debes, Leipzig“
  • „Artist. Anstalt von E. Hochdanz, Stuttgart“ (damit dürfte die Firma gemeint sein, nicht dass Herr E. Hochdanz selbst der Zeichner war)
  • „Woerl’s Reisehandbücher — Alle Rechte vorbehalten — Kgl. Univers. Druckerei von H. Stürtz, Würzburg“ (sic, schon 1890 gab es den Satz „Alle Rechte vorbehalten“ ;–)

Nun meine dumme Frage:
a) Kann ich diese Scans auf Commons hochladen, oder zumindest diejenigen aus vor 1900 erschienenen Führern, und welches Lizenzaufkleberchen genau ist am angemessensten?

Und falls dies nicht möglich sein sollte:
b) Kann ich diese Scans hier hochladen, oder zumindest diejenigen aus vor 1900 erschienenen Führern, und welches Lizenzaufkleberchen genau ist am angemessensten?

Ich frage so generell, weil ich ggf. eine ganze Reihe hübscher Pläne hochladen könnte und natürlich nicht möchte, dass diese Arbeit umsonst wäre. Vielen Dank für Eure Hilfe, --Aristeas 20:06, 19. Jan. 2011 (CET)

PS: Noch zur Illustration: bereits auf Commons vorhanden sind u.a. folgende Scans ganz ähnlicher Art:

Alle Bilder mit Lizenz PD-old. --Aristeas 20:32, 19. Jan. 2011 (CET)

Prizipiel sollten solche Pläne eigetlich anonyme Werke sein, die 70 Jahre wären somit abgelaufen, udn das Werk sollte gemeinfrei sein. Desweitern greift hier bei uns auf de: eh 100 jahre Regel (Im Buch ist ja nichts verzeichent was auf den Urheber schliesen lässt, und nachweisslich über 100 jahre alt). Dazu kiommt noch das sie aus US-Sicht eh gemeinfrei sind (vor 1923 veröffetlicht), somit ginge theoretisch auf commons. Das mit Commons ist allerdings immer so eine Sache für sich, mal gehts gut mal nicht, da gibts keine klare Linie was behalten wird. Auf de: machen mir so begründetet Karten (Vor 1911 und kein natürlicher Person als Urheber angegeben) keine Bauchschmerzen. Das Risiko trägt natürlich immer der Hochlader.--Bobo11 20:21, 19. Jan. 2011 (CET)
Hallo Bobo11, danke für Deine Antwort! Natürlich wäre es mir noch lieber, wenn man die Bilder auf Commons und nicht nur hier hochladen könnte — dann wären sie viel nützlicher. Was meint ihr, ist zumindest bei vor 1900 erschienenen Karten Commons ohne allzu großes Löschungsrisiko möglich? Vgl. die Beispiele von Commons-Bildern, die ich jetzt oben noch an meine Frage angefügt habe. --Aristeas 20:32, 19. Jan. 2011 (CET)
Mein Vorschlag wäre: Auf de: Hochladen durch die WP:DÜP jagen, udn wenn die der Meinug sind das es commons tauglich ist, dann verschieben. Direktes hochladen auf Commons beinhaltet meiner Meinug nach viel mehr Frustpotezial. Gerade weil soclhe Fälle prizipiel immer Einzelfall-Endscheidungen sein müssen. Was im Fall A gut und richtig ist (und desswegen commons tauglich ist) muss im Fall B nicht zwingen zutreffen.--Bobo11 20:42, 19. Jan. 2011 (CET)

Hallo, mir hat ein Benutzer hier die Texte im Artikel Take Me Out to the Ball Game entfernt. Obwohl er prinzipiell nicht falsch liegt mit der Zusammenfassungszeile, so führe ich mal als Argument an, dass der Text auch in anderen Sprachversionen (fr, nl) mit im Artikel steht. Dummerweise hab ich gerade gesehen, dass der www-Artikel über die immer Tantiemenfreie Nutzung tot ist. Was tun? Rauslassen oder mutig wieder rein? Gracias! --kingofears¿Disk? 野球 12:02, 20. Jan. 2011 (CET)

Text und Melodie sind fast überall in der Welt gemeinfrei. 1. Es ist in den USA gemeinfrei. 2. In der überwiegenden Zahl der Staaten der Welt wird auf "ausländische Werke" grundsätzlich der Schutzfristenvergleich angewandt - d.h. es ist lokal nicht länger geschützt als im Ursprungsland. 3. Aber gerade im Verhältnis USA<->BRD erfolgt seit dem späten 19. Jahrhundert kein Schutzfristenvergleich mehr. US-Bürger werden in Deutschland urheberrechtlich wie Deutsche behandelt. Was zu der Regelschutzfrist von 70 pma führt. Texter und Komponist sind in den 1950er Jahren verstorben und damit noch keine 70 Jahre tot. In Deutschland ist das Lied - sowohl Text als auch Melodie, als auch das Lied als solches noch geschützt. In Holland und Frankreich kann das anders sein. syrcro 12:30, 20. Jan. 2011 (CET)
Ah, okay. Wieder was gelernt. Wenn ich dich richtig verstehe, müsste man jetzt aber leider auch die ogg-Datei rausnehmen, wenn die Melodie bei uns auch noch geschützt ist?! Aber in den Commons ist die als CC lizensiert. Liegt das daran, dass es nur die Darbietung auf dem Keyboard ist, und nicht die Noten selber? Sorry, bin alles andere als ein Jurist. ;-) --kingofears¿Disk? 野球 12:42, 20. Jan. 2011 (CET)
Die Darbietung ist eigenständig geschützt, daher CC-Lizenz. Da die Commons nur auf US-, sowie Herkunftsrecht abstellen (auch USA), ist die Melodie nach Commonsmaßstäben okay, bei uns leider nicht. Raus aus dem Artikel; ich habe dieses Tatsache in der Commons-Bildbeschreibung ergänzt. syrcro 13:35, 20. Jan. 2011 (CET)
done. Danke, auch wenn es nicht mein präferiertes Ergebnis ist! --kingofears¿Disk? 野球 13:40, 20. Jan. 2011 (CET)

Bedingungen für Bilder

Auf meiner Diskussionsseite wird mir eine Frage gestellt, die ich nicht beantworten kann. Ich bitte daher um Unterstützung, am besten dort. Ich hatte in einem Artikel aus der Bildunterzeile die Firmennennung entfernt, da ich sie als Werbung eingeschätzt hatte[11]. Nun schreibt mir der Benutzer, der vermutlich im Umfeld der Firma Soundjack zu finden ist[12], dass die Fotos nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt worden sein, wenn die Quelle, nämlich die Firma Soundjack, genannt würde. Es wäre nett, wenn dort jemand antworten könnte, der sich damit auskennt:[13]. --Guido Watermann 13:06, 20. Jan. 2011 (CET)

Abwarten, das Bild scheint problematisch zu sein, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Grosse_regie.jpg, -jkb- 13:16, 20. Jan. 2011 (CET)
P.S. Abgesehen davon: das Bild liegt auf der Adresse http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Grosse_regie.jpg, wo sich die Angaben befinden; auf der Adresse http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Audio_Workstation muss der Urheber nicht wiederholt werden. -jkb- 13:24, 20. Jan. 2011 (CET)
Danke für die Antwort, dafür ist auch für mich die Frage gekärt Viele Grüße --Laribum84 14:39, 20. Jan. 2011 (CET)
Ebenfalls danke! --Guido Watermann 18:20, 20. Jan. 2011 (CET)

Eurovision Song Contest: Logo SH?

Ich habe gerade beim Logo des Eurovision Song Contest 2011 die Vorlage {{Bild-LogoSH}} eingesetzt. Grundsätzlich weist das Logo aber offensichtlich einige schöpferische Elemente auf (Herz statt V, Farbgebung der Herzen). Inwieweit ist ein solches Logo Gebrauchskunst und damit mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar? Ich vermute hier keine Schöpfungshöhe, würde mich über kurze Bestätigung oder aber Widerspruch freuen. Yellowcard 15:46, 14. Jan. 2011 (CET)

Die herrschende Praxis, die ich nicht kommentieren möchte, würde es wohl durchwinken.--Wiggum 15:49, 14. Jan. 2011 (CET)
[BK] Wir hatten schon einige Diskussionen zu den Logos der Vorgängerveranstaltungen, die m. E. weitaus individueller waren und denen wir letztendlich den Werkcharakter absprachen (auch wenn ich, so ich mich recht entsinne, der Minderheitenmeinung angehörte ;)). Insofern sollte auch hier nichts einzuwenden sein. Grüße, --ireas :disk: :bew: 15:51, 14. Jan. 2011 (CET)
Nach mir vorliegendem Schricker III dürfte sowas keinen Werkcharakter haben. Ob sich das mit der Neuauflage geändert hat, vermag ich nicht einzuschätzen. Ob man das nun selbst schön oder logisch oder nachvollziehbar ansieht, ist vollkommen egal. Ich empfinde die Schweizer Gesetzgebung für Fotos viel "vernünftiger", wir haben aber nunmal Gesetze, Urteile und Kommentare, die für uns bindend sind. --Marcela 15:58, 14. Jan. 2011 (CET)
Nach Schricker/Loewenheim 4. Auflage scheint die Argumentation, Logos aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe als urheberrechtlich nicht schützbar anzusehen, ein Auslaufmodell und aufgrund der Entwicklung des europäischen Urheberrechts längerfristig nicht mehr haltbar zu sein. S. 151/152 (§ 2 Rdnr. 160): "(...) Die kleine Münze des Urheberrechts (dazu Rdnr. 39 ff.) soll damit im Bereich der angewandten Kunst urheberrechtlich nicht geschützt, sondern nur dem Geschmacksmusterrecht zugänglich sein. Diese Auffassung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (...) Sie wird aber im Schrifttum vielfach abgelehnt (...) Diese Ablehnung besteht zu Recht. Die Argumentation mit dem Unterbau durch den Geschmacksmusterschutz überzeugt heute schon wegen der Änderung des Geschmacksmustergesetzes (dazu Rdnr. 159) nicht mehr, im übrigen auch deswegen nicht, weil es auch bei Lichtbildwerken und Datenbankwerken einen Unterbau durch den Lichtbildschutz des § 72 und den Datenbankschutz der §§ 87 a ff. gibt, hier aber eine höhere Schutzuntergrenze nicht (mehr) angenommen wird. Vor allem aber gibt die europäische Urheberrechtsentwicklung Anlass, auch bei Werken der angewandten Kunst nicht mehr von einer höheren Schutzuntergrenze auszugehen. (...)". Die ganzen lustigen Logo-"Schöpfungshöhe"-Diskussionen hier werden wir in absehbarer Zeit also wohl weitgehend vergessen können. Ausserdem sind in Österreich sowieso alle Logos, auch einfachste Textlogos, urheberrechtlich geschützt, wie im obersten Abschnitt hier, der immer noch einer Lösung harrt, thematisiert - die alte "DACH"-Argumentation hier ist schon längst hinfällig. Gestumblindi 17:40, 16. Jan. 2011 (CET)
Es bräuchte anscheinend einfach mal ein klares Urteil diesbezüglich. Vielleicht sollten wir unsere grundsätzliche Vorgehensweise in diesem Bereich aufgrund der aktuellen Literatur aber mal überdenken. Yellowcard 19:06, 20. Jan. 2011 (CET)
Es gibt sehr klare Urteile dazu (die sollten uns allen hier bekannt sein), insofern sehe ich hier überhaupt keinen Bedarf unsere grundsätzliche Vorgehensweise zu überdenken... -- Chaddy · DDÜP 22:57, 20. Jan. 2011 (CET)
Diese klaren Urteile scheinen veraltet und der EuGH sieht es offensichtlich anders. Oder aber Du erklärst die neuste Auflage des Schricker (4. Auflage, Rechtsstand Feb. 2009, Zitat durch Gestumblindi siehe oben) für falsch. Dann weiß ich aber, wem ich persönlich mehr Kompetenz zuschreibe, und das bist nicht Du. Yellowcard 12:12, 21. Jan. 2011 (CET)
Ich habe nicht gesagt, dass Schricker falsch liegt. Allerdings verbindlich sind nur Urteile, nicht Kommentare noch so renommierter Rechtswissenschaftler. Und solange es keine gegenteiligen Urteile gibt, müssen wir absolut überhaupt nicht von unserem Standpunkt abrücken.
Und wo sieht der EuGH da was anders? Im deinem Schricker-Zitat steht nichts vom EuGH... -- Chaddy · DDÜP 16:25, 21. Jan. 2011 (CET)

Grundsätzlich sind alle Logos Gebrauchskunst, weil sie nicht zweckfreie bildende Kunst sind, die man sich an die Wand hängt. Zweiter Schritt: Wer nicht die richtigen Worte findet um zu begründen, dass das fragliche Logo andere Logos deutlich überragt, kann davon ausgehen, dass es nicht urheberrechtlich geschützt ist. Hier handelt es sich nicht um eine Bauchentscheidung Daumen-hoch runter, sondern um das Feststellen, ob im Vergleich zum Durchschnittsschaffen etwas Außergewöhnliches vorliegt. Wir stimmen hier nicht ab, sondern argumentieren und wenn keine Argumente für Schöpfungshöhe also deutliches Überragen gefunden werden, dann hat das auch keine Schöpfungshöhe. Es geht nicht um schöpferische Elemente, sondern um das Herausragen aus der Masse --134.130.68.10 17:33, 14. Jan. 2011 (CET)

Es ist fraglich, warum der BGH, sofern er diese Angelegenheit schon einmal geurteilt hat (so wird das hier dargestellt), von seinem Standpunkt abrücken sollte, wenn er dies noch einmal entscheiden sollte. Dafür müsste schon gute Gründe her, welche wohl nicht in einem Meinungswandel der Literatur zu finden sind. Es ist daher wohl, wenn Meinung der Rechtsprechung und Literatur auseinander fallen, schlauer der Rechtsprechung zu folgen, wobei die Urteile, sofern es keine gesetzesgleichen Urteile des BVerfG sind, auch nicht verbindlich sind. So viel zu meiner völlig irrelevanten Meinung. ..Darah Dan Doa.suhadi 19:41, 21. Jan. 2011 (CET)

Logo Melrose Place (2009)

Kann ich dieses Logo auf der deutschen Wikipedia hochladen? Es ist doch ein Logo, dass man unter der Vorlage Bild-LogoSH hochladen kann, oder? -- Serienfan2010 17:23, 20. Jan. 2011 (CET)

Um welches Logo geht's denn überhaupt? Yellowcard 17:25, 20. Jan. 2011 (CET)
Oh, sorry. Habe vergessen es zu verlinken. Ich meine dieses hier. -- Serienfan2010 17:29, 20. Jan. 2011 (CET)
wenn das nicht geht (zur Schöpfungshöhe des Gewabers im Hintergrund kann ich nichts sagen) könntest du auch den Schriftzug aus dem Plakat ausschneiden, das hat sicher keine Schöpfungshöhe. rbrausse (Diskussion Bewertung) 18:25, 20. Jan. 2011 (CET)
Aber das ist eindeutig ein Screenshot, und das ist bekanntlich in der deutschsprachigen Wikipedia eher schlecht. Siehe Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos. --kingofears¿Disk? 野球 18:28, 20. Jan. 2011 (CET)
Das sollte aber bei nicht existenter Schöpfungshöhe keinen Unterschied machen.--134.2.3.102 21:16, 20. Jan. 2011 (CET)
Schutzhöhe wäre wenn für en:File:Melroseplace2009logo.jpg nur für den Hintergrund (selbst das seh ich kritisch). Am einfachsten wäre es wirklich, den Text als ganzes herauszunehmen und nur diesen zu verwenden. Wenn du dir das nicht selbst zutraust, die Wikipedia:WikiProjekt SVG/Wunschliste hilft da bestimmt gerne. Wobei ich mich frage, ob das da wirklich ein Logo ist: schaut euch mal den Schriftzug hier im Vergleich zu hier an. Ich gehe davon aus, dass die gar kein Logo haben im strengeren Sinne, sondern nur Schriftzüge zum Hinweis. -- Quedel 08:40, 21. Jan. 2011 (CET)

Benutzeroberfläche von Computerprogammen (EU-Urteil)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Benutzeroberflächen von Computerprogrammen keine Werke im Sinne eines Computerprogrammes darstellen, sondern lediglich eigene Werke darstellen können, wenn diese eine geistige Schöpfung darstellen. Siehe auch die News auf Golem. Ist zwar nichts neues, aber immer wieder schön zu hören. ..Darah Dan Doa.suhadi 00:49, 6. Jan. 2011 (CET)

Für den Archivbot: --ireas :disk: :bew: 22:14, 23. Jan. 2011 (CET)

topographische Karten der Deutschen Fotothek

Hallo, in den anderen, ähnlich klingenden Abschnitten und Beiträgen (auch im Archiv) konnte ich meine Frage nicht wieder finden. Lediglich eine Meldung auf heise online gab mir Hoffnung. Hier nun meine Frage: Darf ich Screenshots der topographischen Karten (1780 - 1900; von der Deutschen Fotothek bereit gestellt) unter Verwendung der Lizenz Bild-PD-alt-100 hochladen, oder benötige ich dafür die Erlaubnis des Bereit-Stellers? Gruß --Wolf170278 12:38, 21. Jan. 2011 (CET)

Bei amtlichen Karten kann du eigetlich davon ausgehenn, dass diese als anonymes Werk veröffetlicht wurden (Ist in der Regel ja nur der Herausgeber und nicht Zeichner(=Urheber) angegeben). Somit sind sie nur 70 Jahre nach Veröffetlichung geschützt, also kannst du die 100 Jahr-Regel anwendnen und auf de: hochladen. Bei einem gemeinfrien Werk must du denn Besitzer nicht fragen ob du hochladnen darfst (Es gibt kein Recht am Eigentum, das dies verbietet). Auch erzeugte eine Kopie eines zwei-dimensionalen Gegestandes (und das ist ein Foto von einer Karte nun mal) keine neuen Urheberrechte. Auch wenn du im Recht bist, Ärger kanns deswegen trotzdem geben. Von daher kann natürlich hilfreich sein, wenn du dafür eine Sockenpuppe verwendest, wenn du nich, möchtest, dass der Besitzer dich mit deinem Accaunt in Verbindung bringt. --Bobo11 11:32, 23. Jan. 2011 (CET)

Danke für die ausführliche Antwort - hat mir sehr weitergeholfen... --Wolf170278 16:49, 23. Jan. 2011 (CET)

Noch ein technischer Hinweis: commons:Help:Zoomable_images hilft vielleicht bei der Umsetzung. --Kolossos 23:43, 23. Jan. 2011 (CET)

Mal wieder LOGO SH

Ist das wegen der Personendarstellung kritisch? - [14] ? Grüße --kingofears¿Disk? 野球 13:16, 22. Jan. 2011 (CET)

Ja, bei Personen-Darstellungen darf man (bzw. muss man) von SH ausgehen. Ist halt die Frage ob die schon irgenwo abgekupfert haben, sprich der Mönch als Abbild selber schon gemeinfrei war, als sie ihr Logo gemacht haben. Aber die Körperhaltung spricht eher dagegen. --Bobo11 11:36, 23. Jan. 2011 (CET)

Wird durch Wiederholung nicht richtiger. Überragt die Darstellung deutlich das Durchschschnittsschaffen, dann ist das hier zu begründen, und es ist auch möglich, die entsprechenden Worte zu finden, Personendarstellung hin oder her. Ich kann da kein Überragen erkennen --Historiograf 13:25, 23. Jan. 2011 (CET)

ICh schon. Man muste hier keinen Mönch nehmen. -- Bobo11 13:29, 23. Jan. 2011 (CET)

Einmal mehr Reproduktionsfotografie

http://archiv.twoday.net/stories/11581094/ --Historiograf 01:35, 18. Jan. 2011 (CET)

Das Fazit ist m.E. zu pauschal und daher unangebracht. ..Darah Dan Doa.suhadi 20:43, 20. Jan. 2011 (CET)

Fein, nun kennen wir deine Meinung. Diese ist aber völlig irrelevant --Historiograf 23:04, 20. Jan. 2011 (CET)

Die Urbild-Theorie führt ersichtlich zu widersprüchlichen Wertungen. - das liegt nicht an der Urbild-Lehre, sondern am bescheuerten Lichtbildschutzleistungsschutzrecht. Der Gesetzgeber dachte sich: Knipsen mit Fotokamera ist so toll, dass es unabhängig von der Qualität schon eine Leistung ist. Die ganzen Einschränkungen des Leistungsschutzrecht sind alle Auslegung an der Grenze des Wortlauts - was wir hier machen, sogar mit einem Fuß jenseits des Wortlauts. Wenn man den Gesetzeswortlaut mittels "Auslegung" in den Bereich der praktischen Vernunft zurückstutzen will, kommt man immer zu Wertungswidersprüchen. syrcro 23:17, 20. Jan. 2011 (CET)
Och, Historiograf findet meine Meinung irrlevant. Ich fange gleich an zu weinen. Aber dass deine Meinung unbeachtlich ist, hast du ja selbst schon richtig festgestellt ("Selbst wenn man meine zahlreichen Äußerungen in diesem Weblog und anderswo nicht als berücksichtigungswürdig ansieht"). ..Darah Dan Doa.suhadi 00:33, 21. Jan. 2011 (CET)
Habe ich da irgendwo einen sachlichen Gehalt übersehen? Syrcro hat im Gegensatz zu dir wenigstens ein Argument beigebracht --Historiograf 13:23, 23. Jan. 2011 (CET)
Nö, hast du nicht übersehen, denn da war auch kein sachlicher Gehalt. Aber was erwartest du denn für einen Beitrag, wenn du meine Meinung als "völlig irrelevant" bezeichnest und in einem arroganten solch Ton auf mich herabschaust?
Außerdem bin ja nicht ich derjenige, der seine Beiträge oftmals ausschließlich mit "Basta!" begründet. ..⚖.suhadi 13:50, 24. Jan. 2011 (CET)

Grundriß

Läßt sich der Grundriß aus dem Centralblatt der Banverwaltung (Suche nach Mönchehof) auf de.Wp hochalden? Autoren sind Otto Sarrazin, Osfcar Hofsfeld und/oder der Baurath F. Maurer (später Bauinspektor). Otto Sarrazin ist lange genug tot. Von Maurer verlieren sich nach 1898 alle Spuren. Davon ausgehen, daß das wohl am Ruhestand lang, halte ich mehr als weitere 42 Lebensjahre für sehr unwahrscheinlich - wird also vermutlich auch frei sein. Von Hofsfeld allerdings findet sich nichts weiter.--217.9.26.36 23:38, 22. Jan. 2011 (CET)

Ein Grundriss ist einen tTechnische Zeichnug, da gibt es nur eine richtige Darstellung. Und wenn es nur eine richtige Darstellung gibt, kann diese keine Schöpfungshöhe haben (Keine Individualität möchglich, somit auch keien SH). Unabhängig vom Alter auf de: unter PD-SH hochladbar. Für commons sollte es auch reichen da vor 1923 veröffetlich und somit in den USA eh gemeinfrei. --Bobo11 11:42, 23. Jan. 2011 (CET)
Der Mann heißt nicht Hofsfeld, das ist ein OCR-Fehler. Der richtige Name ist Friedrich Oskar Hoßfeld, verstorben am 15. Oktober 1915 - was das angeht also definitv frei. Selbst wenn das Schöpfungshöhe hätte, wäre die Wahrscheinlichkeit, daß nun ausgerechnet Baurat Maurer nach 1940 gestorben ist, halte ich für äußerst gering. Ich lade es also mal hoch.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 22:46, 24. Jan. 2011 (CET)

Babelbaustein Akte X

Ich würde gerne 2 Babelbausteine erstellen. Darf man dort des Logo der Fernsehserie Akte X Die unheimlichen Fälle des FBI verwenden? --Fiver, der Hellseher 12:03, 24. Jan. 2011 (CET)
Auf Datei:Akte X Logo.svg steht unter anderem: „Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden.“ Das sollte eindeutig sein.--Trockennasenaffe 12:09, 24. Jan. 2011 (CET)
Das dient nur zur Abschreickung.
@Fiver: Natürlich darfst du. Geht allerdings auch auf deine Verwantwortung... -- Chaddy · DDÜP 13:37, 24. Jan. 2011 (CET)
Also nach dem Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“? Ich glaube nicht, das dies die Intention des Fragestellers war.--Trockennasenaffe 13:52, 24. Jan. 2011 (CET)
Nein, so war das nicht gedacht. Mein Kommentar zielte nur darauf ab, dass jeder selbst verantwortlich ist, ganz besonders wenn man sich ohnehin in rechtlichen Grauzonen bewegt... -- Chaddy · DDÜP 21:00, 24. Jan. 2011 (CET)
Verstöß das schon gegen den Urheberrechtschutz, wenn ich auf das Logo im Babelbaustein verzichtet und stattdessen schreibe: Das Nutzer mag die Fernsehserie Akte X ? -- Fiver, der Hellseher 21:41, 24. Jan. 2011 (CET)
Nein. Erstens geht es hier um die konkrete Gestaltung des Logos und zweitens ist das Logo urheberrechtlich überhaupt nicht geschützt, weder im Benutzernamensraum noch sonstwo. Worum es hier geht, ist eine eventuelle Verletzung des Markenrechts (≠Urheberrecht). Und eine solche Verletzung ist wohl nicht gegeben, weil wir dafür ein wettbewerbliches Umfeld bräuchten. Aber mal aus Sicht der Akte-X-Rechtsabteilung gesehen: Was glaubt ihr, wie man dort reagiert, wenn man einen Akte-X-Babelbaustein auf einer Benutzerseite findet? Richtig, man freut sich. Kostenlose Werbung und so. Also keine Sorge. --Gnom 22:04, 24. Jan. 2011 (CET)

http://bund-deutscher-veteranen.de/

Kann ich das Logo oben in der Mitte ohne Weiteres verwenden (ist ja nur eine sehr geringe Schöpfungshöhe) oder muss da noch noch die Bild-LogoSH dran? --Zorbedit 12:31, 24. Jan. 2011 (CET)

Hat keine Schöpfungshöhe. Aber gerade deswegen muss ja ein Bild-LogoSH hin. -- Chaddy · DDÜP 13:32, 24. Jan. 2011 (CET)

Ich habe von pl die Frage bekommen ob die Lizenz korrekt ist. Sind die Landsmannschaften eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? Wenn ja; sagt wer? Wenn nein: was für eine Lizenz wäre es dann (und geht das dann überhaupt auf Commons?) ...Sicherlich Post / FB 11:15, 23. Jan. 2011 (CET)

Die Landsmannschaft XYZ e.V. (Fettung durch mich) wird wohl eher keine Körperschaft öffentlich Rechts sein. Mögliche Lizenzen wären Logo-SH und Gemeinfreiheit durch Zeitablauf, falls das ein älteres Wappen ist.--Wiggum 00:08, 26. Jan. 2011 (CET)

Aus Screenshots zusammengebasteltes Bild eines alten Gemäldes

Darf ich die Vergrößerung dieses Bildes hier (erhält man, wenn man auf das Bild klickt) per Screenshot abfotografieren, zusammenbauen und hochladen? Wenn ja, mit welcher Lizenz? Ich hab noch nie alte Gemälde hochgeladen und weiß nicht, wie es da mit der Rechtsinhaberei ist, zumal hier ja nicht ich das Werk fotografiert habe. Ich schätze mal, daß ich zumindest die Genehmigung des Fotografen benötige, oder? Der Maler ist jedenfalls tot.--Dem Zwickelbert sei Frau 14:05, 25. Jan. 2011 (CET)

Wieso willst du das per Screenshot abfotografieren. Geht doch viel einfacher, wenn du es einfach auf deinem PC speicherst (per Rechtsklick -> Speichern unter).
Wer das Bild fotografiert hat ist egal, da es eine nicht schützbare 2D-Reproduktion ist.
Wenn das Bild wirklich von 1614 ist, dann ist der Maler mit Sicherheit mehr als 70 Jahre tot. Das Bild ist damit gemeinfrei und du darfst es problemlos hochladen. -- Chaddy · DDÜP 14:27, 25. Jan. 2011 (CET)
Technischer Trick: Klick auf das Bild, du erhältst das Popup mit dem Bildausschnitt. Neuer Klick und festhalten, Mauszeiger auf Browsertab schieben, droppen (loslassen), nur das Bild, in seiner ganzen Pracht erscheint im Browserfenster. Rechtsklick und Download, fertig, nix basteln. Funktioniert bei der Website zumindest unter Firefox. --Matthiasb (CallMeCenter) 14:30, 25. Jan. 2011 (CET)
Danke! Wieder was gelernt!--Dem Zwickelbert sei Frau 14:39, 25. Jan. 2011 (CET)
Oder einfach JavaScript deaktivieren und so verfahren wie ich. ;) -- Chaddy · DDÜP 14:46, 25. Jan. 2011 (CET)
Oder (mit Firefox) Rechtsklick und aus dem Menü Grafik anzeigen auswählen, dann erscheint auch die Datei einzeln im Browserfenster; abspeichern s.o. Für schwierigere Fälle: Extras / Seiteninformationen / Medien, da werden alle Bilder usw., die die Seite verwendet, aufgelistet. -- Rosenzweig δ 21:12, 25. Jan. 2011 (CET)

Artikel "James Cromwell" - URV?

Der Artikel "James Cromwell" enthält Text, der 1:1 von der Webseite http://www.sat1.de/filme_serien/filme/content/38680/ (dort der letzte Absatz der Hintergrundinformationen) übernommen ist. Zwar ist dieser übernommene Text durch weitere Sätze ergänzt, aber die Formulierungen sind original erhalten. URV oder nicht? -- w-alter 18:17, 25. Jan. 2011 (CET)

PS Ich würde den Text ja selbst abändern, komme aber erst am späten Abend dazu. Ggf. bitte ich um Nachricht, wenn das ausreichen würde. w

Ja, ungekennzeichnete Zitate sind immer eine URV. Entweder Zitate kennzeichnen und mit Quelle versehen oder löschen. Oder umformulieren, so daß es eine sinngemäße Wiedergabe ist. Aber falls Du erst am Abend dazu kommst, ist das mMn OK, die paar Stunden machen das auch nicht fett.--Briefkasten300 18:29, 25. Jan. 2011 (CET)

So ein Käse, dieser eine triviale Satz ist sicher keine URV. Angesichts der Tatsache, dass die Formulierung bei uns schon zwei Jahre, bevor der auf der Sat1-Seite beschriebene Film überhaupt existierte, stand, stellt sich doch ohnehin die Frage, wer wohl bei wem kopiert hat.--Wiggum 18:39, 25. Jan. 2011 (CET)

Es waren mehrere Sätze, die übernommen wurden, daß ist dann eine URV. Wer jetzt bei wem die URV begangen hat, kann ich allerdings nicht sagen. Wenn Sat1 bei uns kopiert hat, dann hat Sat1 eine URV begangen.--Briefkasten300 18:42, 25. Jan. 2011 (CET)
Für URV oder nicht URV kommt es nicht auf die Anzahl der Sätze an, siehe auch WP:TP. Die triviale Wiedergabe von Fakten in einfachen Hauptsätzen ist wohl eher nicht schutzwürdig. Wer bei wem abgeschrieben hat ergibt sich zwanglos durch das Alter des Artikels. Die übernommenen Sätze standen wie verlinkt schon vor 4 Jahren so bei Wikipedia.--Wiggum 18:50, 25. Jan. 2011 (CET)
Nunja, die Einordnung, welche Sätze schutzwürdig sind und welche nicht, werden verscheiden ausgelegt. Ich lege eher strenge Maßstäbe dran. Auch triviale Sätze gehören in Anführungszeichen und müssen mit der Quelle gekennzeichnet sein. Darauf habe ich auch bei meiner Diplomarbeit geachtet. Ebenfalls sollten auch nicht falsche Paraphrasen wiedergegeben werden. Aber hier liegt der Fall sowieso eher so, daß Sat1 die Sätze von WP übernommen hat.--Briefkasten300 20:11, 25. Jan. 2011 (CET)
Danke euch Erfahrenen. Habe eben noch ein wenig verglichen, und dabei festgestellt, dass der Text von Sat1 wohl der geklaute ist. Unsere Fassung vom 23.07.2007, zwei Sätze weggelassen, drei Wörter geändert, voila, schon haben wir den Sat1-Text. -- 95.114.140.20 21:10, 25. Jan. 2011 (CET)

Gesprochne Wikipedia URV oder was ?

Zum gesprochenen Artikel Winston Churchhill wird als GNU-Quelle der Stand des Artikels vom 12. Mai 2005 angegeben. Fakt ist, dass in der gesprochenen Version im Kapitel Winston Churchill#Herkunft, Schule, Militär in der gesprochnen Version des Standes vom 12. Mai 2005 nicht gesprochen (unterschlagen?) wird. Wie soll man damit umgehen? Welche Konsequenten solche Fehler für anderen Artikel? Besten Gruß Tom 23:00, 25. Jan. 2011 (CET)

die GNUFDL hat doch nicht gesagt "du musst das ganze werk wiedergeben"? - inwiefern sollte das ein lizenzproblem sein? ...Sicherlich Post / FB 23:12, 25. Jan. 2011 (CET)
Da hat eindeutig wer was falsch verstanden. Das Werk darf ich abkürzen, nicht aber denn Lizenztext. Es ist also ganz klar erlaubt z.B. nur ein Kapitel aus einem Artikel weiter zu verwenden (auch gesprochen), solange ich die Lizenz wie vorgeschriben mit rübernehm und die Urherber linzezkonform nenn. Es gibt keine Verpflichtung das Werk als gesamten zu verwenden. Wär ja irgend wie doff, wenn ich nur den Geschichts-Abschitt einer Gemeinde brauch, und auch denn Rest mitkopieren müsste. --Bobo11 23:59, 25. Jan. 2011 (CET)

Porträts auf Medaillen und Orden URV?

Hallo liebe Freunde, hier wurde gesagt, dass eine staatliche Medaille, es betrifft auch Orden usw., unter eine URV fällt, wenn ein Kopf darauf abgebildet ist??? Davon hab ich noch nie gehört und ich bitte dementsprechend mal um Aufklärung, ob jetzt alle Ordens- und Medaillenbilder gelöscht werden müssen, weil darauf irgendeine Persönlichkeit zu sehen ist. Also das läuft doch gewaltig was schief. Würde sich die URV erhärten, könnte sich die Wikipedia von hunderten solcher Bilder verabschieden, denn dann könnte man gleich argumentieren, dass das Layout aller Orden und Ehrenzeichen unter URV fällt und somit auch evtl. Sterne, Blumen und Ehrenkränze. Als Beispiel von hunderten anderer Bilderf führe ich nur mal das Bild des Blücher-Orden an.--PimboliDD 11:18, 26. Jan. 2011 (CET)

Hier kommen mehrere Aspekte in Frage. Der Blücherorden ist ein amtliches Werk, ebenso alle Münzen. Medaillen und Ähnliches jedoch nicht, da muß man die Einzelfälle einschätzen. --Marcela 11:23, 26. Jan. 2011 (CET)
Wenn der Blücher Orden ein amtiches Werk ist, wieso dann nicht auch die staatliche Artur-Becker-Medaille oder der Nationalpreis der DDR??? Das verstehe ich nicht.--PimboliDD 11:27, 26. Jan. 2011 (CET)
Ich auch nicht. Grüße -- Sambalolec 11:31, 26. Jan. 2011 (CET)
Vor allem, wir reden hier nicht nur um ein Dutzend Ehrenzeichen und dergleichen, sondern um hunderte wenn nicht sogar um tausend Bilder. Mir ist kein einziger Orden der Geschichte bekannt, der nicht irgendetwas zeigt und quasi blanko verliehen wurde/wird. Wenn wir so argumentieren, dann können wir auch das gleich das Bundesverdienstkreuz als URV hinstellen, den der Adler ist ja auch von "jemanden" gezeichnet worden.--PimboliDD 11:36, 26. Jan. 2011 (CET)
Wir reden hier nur um Orden aus dem zwanzigsten Jahrhundert, auf denen Menschen zu sehen sind. Alle anderen sind erstmal unproblematisch. --Gnom 11:50, 26. Jan. 2011 (CET)
Na dann reden wir mal. --PimboliDD 11:59, 26. Jan. 2011 (CET)
Der Bundesadler ist mangels Schöpfungshöhe gemeinfrei, Blücherorden als amtliches Werk, genauso wie Bundesverdienstkreuz und andere staatlich herausgegebene Medaillen oder Orden. Die Artur-Becker-Medaille hat keine Schöpfungshöhe, das FDJ-Logo ist nicht geschützt. Ob sie als amtliches Werk gilt, wage ich zu bezweifeln, die FDJ war kein Amt im urheberrechtlichen Sinne. --Marcela 12:19, 26. Jan. 2011 (CET)
Wäre für det Zonenlametta nicht eh das Urheberrecht der DDR anzuwenden? Grüße -- Sambalolec 12:23, 26. Jan. 2011 (CET)
Nein, es gilt bundesdeutsches Recht, selbst wenn dadurch Urheberrecht erneut aufflammt. --Marcela 12:28, 26. Jan. 2011 (CET)
Es ist eminent wichtig! Wir feierten zwar gerade das 10jährige Bestehen, aber wenn es so weiter geht, werden wir das 20ste nicht erreichen. Auch mir wurde ein ganz unscharfes Foto gelöscht, obwohl es einen Ausschnitt eines Bildes ist, dass in meinem Besitz ist. Es stammt aus den dreißiger Jahren. Wenn der Fotograf mindestens 90 Jahre tot sein muss, könnten wir kein einziges Foto nach Commons bringen. Die ersten Fotos gab es mitte 19. Jahrhundert (plus Leben des Fotografen plus 90 gibt eine Jahreszahl, die in der Zukunft liegt.--GFHund 12:16, 26. Jan. 2011 (CET)
70 Jahre! --Marcela 12:19, 26. Jan. 2011 (CET)
Danke, war schon ganz beunruhigt. --Aalfons 12:23, 26. Jan. 2011 (CET)
Die FDJ in diesem Fall, war jedoch eine staatliche Jugendorganisation, von daher könnte man auch die Artur-Becker-Medaille als Auszeichnung eines staatlichen Organs rechtfertigen.--PimboliDD 14:29, 26. Jan. 2011 (CET)
§5 (1) UrHG: Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Wurden FDJ- Auszeichnungen in amtlichen Erlassen veröffentlicht wie etwa Zahlungsmittel? Wenn ja, dann sind sie Amtliche Werke. --Marcela 16:00, 26. Jan. 2011 (CET)
Wenn du die Zeitschrift Junge Generation meinst, ja da wurden derartige Auszeichnungen erwähnt.--PimboliDD 17:34, 26. Jan. 2011 (CET)
Nein, die Zeitschrift war sicherlich nicht gemeint, sondern ein Amtsblatt einer Behörde, ein Gesetzblatt o.ä. --Mogelzahn 18:52, 26. Jan. 2011 (CET)

Diese Bild-Datei entstand durch Scannen eines Fotos, welches durch Fotographieren eines Ölbildes entstand, das meinen Vater, den Komponisten Julius Gessinger zeigt, und von seinem Vetter Paul Gessinger angefertigt wurde. Das Ölbild ist ein Geschenk zum 80. Geburtstag und in Familienbesitz. Da mir schon mal ein Bild aus Commons rausgelöscht wurde, möchte ich hier gerne bitte vorher eine Auskunft darüber, unter welcher Lizenz ich diese Datei hochladen kann/darf/soll/muss. Wer weiß Bescheid? H.gessi 17:56, 24. Jan. 2011 (CET)

Urheberrechte hat der Maler des Ölbilds, der muss das Bild unter einer für Wikipedia geeigneten Lizenz freigeben, sonst wird es nichts mit Commons. Details siehe hier. --Die Schwäbin 14:32, 25. Jan. 2011 (CET)
Danke, aber - Recherche ergibt,dass der Urheber, Paul Gessinger, 1995 kinderlos gestorben ist

und keine sonstigen Rechtsnachfolger vorhanden sind, die lizenzieren könnten. Ich bin der Meinung, dass die Bildrechte nun bei mir als testamentarischem Rechtsnachfolger von Julius Gessinger sind. Was spricht dagegen? H.gessi 12:39, 26. Jan. 2011 (CET)

§29 (1) UrHG Nur Erben können das Urheberrecht bekommen, nicht Eigentümer. --Marcela 12:46, 26. Jan. 2011 (CET)
Ja, aber möglicherweise ist H.gessi als Neffe ja der (Allein-)Erbe? Das sollte dort ja familiär bekannt sein. Aber ich vermute, dass es in Commons eh gelöscht würde, weil die sich dort auf solche Feinheiten nicht einlassen würden, oder? Port(u*o)s 12:51, 26. Jan. 2011 (CET)
Wenn das so ist, dann würde ich grünes Licht für .de geben. Commons wohl wirklich eher nicht. --Marcela 12:54, 26. Jan. 2011 (CET)
H.gessi sagt, dass er "testamentarischer Rechtsnachfolger" sei. Wenn das so ist, sollte er doch wirklich Inhaber der Rechte sein und das Bild auch auf Commons kein Problem darstellen, wenn er dies plausibel darstellt. Commons hat doch absolut nichts dagegen, wenn Rechteinhaber Bilder freigeben :-) Gestumblindi 21:43, 26. Jan. 2011 (CET)

Zur Präzisierung für Gestumblindi…ich bin RN von Julius G., dem das Bild geschenkt wurde. Übrigens besten Dank auch allerseits H.gessi 17:25, 27. Jan. 2011 (CET)

Die Frage stellt sich, ob du auch Rechtsnachfolger von Paul Gessinger bist? Um dessen Urheberrechte geht es hier nämlich. --Marcela 17:37, 27. Jan. 2011 (CET)

Foto von einer Infotafel

≈1980

Ein neuer Benutzer hat hier vor Kurzem gefragt, was an der Lizenz nicht passt und wie es mit dem Urheber ausschaut. Vielleicht könntet ihr ein wenig nachhelfen. Danke und beste Grüße, alofok* 19:27, 25. Jan. 2011 (CET)

Gemeinfrei ist es jedenfalls nicht, das sollte er schnell wieder rausnehmen.
Ich hab auch schon Infotafeln fotografiert. Das lief unter Panoramafreiheit; die standen allerdings nicht in einer Gedenkstätte, sondern im Freien (an einem öffentlichen Platz). Hat er das Foto in der Gedenkstätte gemacht? Hier gibt es Details nachzulesen. --Die Schwäbin 20:09, 25. Jan. 2011 (CET)
Der Uploader schrieb, dass er das Bild vom Bürgersteig aufgenommen hat. alofok* 20:43, 25. Jan. 2011 (CET)

Siehe dazu diese sehr ausführliche Diskussion: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/08#Fotos_von_Infotafeln (habe sie jetzt nicht nochmal gelesen - genaues Ergebnis kenne ich also nicht - vermutlich aber wie so oft: keins ;-) ) --Saibo (Δ) 00:07, 26. Jan. 2011 (CET)

Ich versuch's mit eigenen Worten: Eine Hälfte der Benutzer ist der Auffassung, so lange es an öffentlichen Straßen, Plätzen usw. dauerhaft bleibend angebracht ist, sei's von der Panoramafreiheit abgedeckt. Die andere Hälfte sagt, dass es zumindest dann nicht abgedeckt ist, wenn vom Panorama nichts mehr zu sehen sei, sondern ein Werk sozusagen bildfüllend ausgeschnitten sei (hier im Beispiel: die Infotafel und Beschriftungen fehlen). Ergebnis (wie in Rechtsfragen häufig): Keines, weil noch kein Gerichtsurteil dazu vorhanden. --Die Schwäbin 00:30, 26. Jan. 2011 (CET)
Man kann auch beides fotografieren. --Marcela 00:48, 26. Jan. 2011 (CET)
Für mich hat Die Schwäbin es ganz gut geklärt: 50:50, ein Urteil dazu gibt es noch nicht, daher kann man sagen, dass es wohl keine Probleme geben wird. Also kann das Bild IMO bleiben. Beste Grüße, alofok* 16:05, 26. Jan. 2011 (CET)
Ich bin zwar auch der Auffassung, dass ein solches Bild wie hier nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt wird, aber es liegt halt noch kein Urteil vor. Ich finde daher, die Vorgehensweise wie von Ralf praktiziert, ist nach derzeitigem Rechtsstand haltbar – so wird immerhin deutlich, dass es sich um eine Infotafel im öffentlichen Raum handelt und wo diese steht. Eine Art "Beweis" eben. Yellowcard 16:50, 26. Jan. 2011 (CET)
Wir brauchen kein Urteil. Dies wäre erst dann erforderlich, wenn die Rechtslage nicht klar wäre, was aber nicht zutrifft. "Dauerhafte Anbringung im öffentlichen Raum" ist nichts Schwammiges, im Gegenteil. Daß der Anbringer derartiger Schilder unter Umständen nur in Treu und Glauben handelt, daß er das dürfe, geht uns nichts an. --Marcela 16:56, 26. Jan. 2011 (CET)
Wenn wir solche Bilder akzeptieren, können wir auch Flickr-Washing-Bilder akzeptieren - das ist doch effektiv nichts anderes, oder? Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:30, 27. Jan. 2011 (CET)
Es kommt natürlich essentiell darauf an, wie dieses Bild auf der Infotafel abgebildet ist. So lange es jedoch das Kriterium bleibend erfüllt, dann ist auch eine bildfüllende Darstellung möglich. Es sind dann jedoch das Änderungsverbot und das Quellengebot zu beachten. //⚖.suhadi 00:39, 27. Jan. 2011 (CET)
Hallo, ich habe das Bild, über das hier diskutiert wird, hochgeladen. Heute habe ich die Bildinformationen wieder angepasst. Wie gesagt, es handelt sich meines Wissens um ein festes Infoschild. Ich hoffe, dass ich nicht gegen ein Urheberrecht verstoßen habe und dieses Bild auf der WP bleiben darf.--ProBlack 20:01, 27. Jan. 2011 (CET)
Ob du mit dem Foto nicht gegen das Urheberrecht verstoßt ist, wie du hier merkst, nicht so ganz klar. Bleiben darf es wohl, wie es aussieht. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:26, 27. Jan. 2011 (CET)

Flickr - Antrag auf Lizenzierung der Fotos über Getty Images - was bedeutet das? Auswirkungen auf Hochladen bei Commons?

Dieses Bild von flickr zum Beispiel steht unter einer Lizenz, die es erlauben würde bei Wikimedia Commons hochzuladen. Es steht aber drunter: "Antrag auf Lizenzierung der Fotos von aussiegall über Getty Images". Jetzt frage ich mich, ob dies irgendwelche Auswirkungen haben kann, wenn man diese Bilder auf Commons hochladen möchte und was das überhaupt soll? Möchte Getty Images quasi dieses Bild für sich lizenzieren und verkaufen können? Aber wenn es unter einer freien Lizenz steht, geht das doch gar nicht...kann mir das mal jemand erklären? Danke und Grüße --Pilettes 01:15, 26. Jan. 2011 (CET)

Das ist nur ein Angebot für eine alternative Lizenzierung. Dateien hier bei "uns" haben auch oft eine mehrfache, alternative Lizenzierung. Der Hochlader bei Flickr (der mir nach kurzem Vergleich der Metadaten seiner anderen Bilder auch der Fotograf zu sein scheint) hat das Bild unter CC-by-2.0 lizenziert und unter dieser Lizenz darfst du es bei Commons hochladen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:38, 26. Jan. 2011 (CET)
Ok, danke schön. --Pilettes 02:01, 26. Jan. 2011 (CET)
Möglichst rasch nach Commons hochladen! Leider neigen manche Flickr-User dazu, bei einer solchen Gettys-Anfrage ihre CC-Lizenzen zurückzuziehen, weil sie plötzlich das große Geld wittern. -- 194.48.128.75 09:35, 26. Jan. 2011 (CET)
Wobei man die CC-Lizenzen rechtlich gesehen gar nicht zurückziehen kann. Das hilft in der Praxis aber wahrscheinlich tatsächlich wenig, wenn jemand den Lizenzbaustein entfernt.--Trockennasenaffe 10:01, 26. Jan. 2011 (CET)
Ganz ruhig 194.48.128.75, die Möglichkeit der Lizenzierung über getty images ist ein Angebot des flickr-Benutzers. Nicht eine Nachfrage von getty images nach seinem Bild... Ist mir nicht nicht bekannt, dass bei solch alternativ lizenzierten Bildern eine erhöhte Rückzugsgefahr besteht. Vielmehr bitte: Danke (als Kommentar zu dem Bild) an den flickr-Benutzer schreiben mit Link auf sein Foto bei Commons, denn das Foto ist wirklich nett. Wenn du keinen flickr Account hast, mache ich es gern, wenn ich den Dateinamen kenne. Viele Grüße --Saibo (Δ) 12:07, 26. Jan. 2011 (CET)
Wenn die Initiative vom Flickr-User selbst ausgeht, erscheint es gar nicht so unwahrscheinlich, dass er auch die CC-Lizenz zurückzieht oder auf NC setzt (falls er sich damit näher beschäftigt hat) - siehe hier: [15]. Das ist auf Flickr schon länger ein Thema: [16] Deshalb habe ich es mir zur Gewohnheit gemacht, alles was ich an brauchbarem (und commonstauglichem) so finde, möglichst rasch mittels Bot nach Commons zu übertragen - auch wenn ich es eigentlich für Projekte außerhalb von Wikipedia brauche. Der Bot irrt nicht und der Lizenznachweis bleibt für die Nachwelt erhalten. -- Herby 21:06, 26. Jan. 2011 (CET)

Beide Bilder waren schon übertragen: Datei:Off the Rails.jpg und Datei:Off the Rails (1).jpg - würden mehr Leute "danke" sagen, fiele das leichter auf. Viele Grüße --Saibo (Δ) 17:59, 27. Jan. 2011 (CET)

Da gibt es Unklarheiten zur lizenzkonformen Urhebernennung. --Hödel 18:39, 26. Jan. 2011 (CET)

Habe geantwortet. --Gnom 11:39, 28. Jan. 2011 (CET)

Hallo URFler,

die Royal Collection hat ein Bild auf Flickr veröffentlicht und spricht sich für diese Abbildung alle Rechte zu - nachdem Merian ja jetzt schon ein paar Hundert Jahre tot ist; kann ich das Bild trotzdem auf Commons hochladen oder gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen, die auch eine reine Reproduktion eines gemeinfreien Werkes schützen?

Danke, rbrausse (Diskussion Bewertung) 11:24, 28. Jan. 2011 (CET)

Ja, du kannst es als gemeinfrei hochladen. Nein, es gibt für zweidimensionale Werke keine Ausnahmeregelungen. Das "(C)" ist sogenannter Copyfraud. --Gnom 11:31, 28. Jan. 2011 (CET)
Solche Reproduktionsfotografien können in UK durchaus geschützt sein, wäre also zumindest dort kein Copyfraud. Commons hat sich dafür entschieden, diese Rechtslage zu ignorieren und hier nur nach US-Recht zu gehen, unter dem solche Fotos (wie in Deutschland) nicht geschützt sind, siehe Commons:When to use the PD-Art tag. Ob die Royal Collection das dann genauso sieht oder ob sie dagegen vorgehen würde, ist unklar. Allerdings gibt es in der Kategorie Royal Collection of the United Kingdom schon eine ganze Menge von deren Bildern, ohne Probleme bisher. Wenn du es nach Commons hochlädst, benutz bitte die Vorlage {{PD-Art}}. --Kam Solusar 13:44, 28. Jan. 2011 (CET)
mir ist diese Entscheidung abgenommen worden, da das Bild mit einer unvollständigen Beschreibung bereits auf dem Commons-Dachboden rumlag :) Vielen Dank für die Antworten, rbrausse (Diskussion Bewertung) 14:02, 28. Jan. 2011 (CET)

Armenische Briefmarken

Sind armenische Briefmarken urheberrechtlich geschützt? --Constructor 13:13, 28. Jan. 2011 (CET)

Die Commons sagen nein: (Commons:Stamps/Public_domain#Armenia). syrcro 13:16, 28. Jan. 2011 (CET)
Danke! --Constructor 13:18, 28. Jan. 2011 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Constructor 13:18, 28. Jan. 2011 (CET)

CC-Content vorm Kadi

Creative Commons-Klage nun auch vor israelischem Gericht erfolgreich --Martina Nolte Disk. 16:28, 28. Jan. 2011 (CET)
Ich gratuliere zum Erfolg. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 16:32, 28. Jan. 2011 (CET)
Wem zu welchem Erfolg? --Martina Nolte Disk. 17:41, 28. Jan. 2011 (CET)

Recht am Eigenen Bild in Österreich reloaded.

Die Diskussion kam hier bereits vor einiger Zeit auf. Hier wurde darum gebeten, das noch einmal zu überdenken. Bitte um Beteiligung, danke. --goiken 18:42, 28. Jan. 2011 (CET)

Ich glaub das wird gerade hier diskutiert. Am besten ihr beteiligt euch dort, (und nur dort) damit wir nicht zu viele verstreute Diskussionen haben, die niemand überschaut. Eure Diskussionbeiträge von hier kopiere ich dort hin, ok? Danke --goiken 19:01, 28. Jan. 2011 (CET)

Technische Zeichnung

Schöpfungshöhe?

Darf ich diese technische Zeichnung hier hochladen? Vielen Dank! alofok* 20:39, 28. Jan. 2011 (CET)

Auf de: prizipiell immer möglich, da technische Zeichnugen selber keine Schöpfunghöhe haben können, da es bei ihnen nur eine richtige Darstellung gibt. Damit ist für SH notwendige Punkt der persönliche geistige Schöpfung, gar nicht möglich, da das Resultat ja durch eine Norm vorgegeben ist. Daher können solche Norm-Zeichungen unter PD-SH hochgeladen werden. Beachten muss man allerdings das mit der Zeichung das abgebildtete Werk selber durchaus als Urhebrrehtlich schützbar angesehen werden kann. Dafür muss aber auf der Zeichung auch das schützbare abgebiltet sein. Bei Grundrissen und ähnlichem kann, dies aber glücklicherwiese problemlos verneint werden. Das gilt auch für deine Schnittzeichnug, ich seh daran nichts was urhebrrechtlich schützbar wäre. Die Brücke sollte von daher sagar auf commons gehen. Aber wie gesagt es ist auf de: um einiges sicherer, dass sie nicht weggelöscht wird. --Bobo11 21:02, 28. Jan. 2011 (CET)
:D Sags nicht mir, sags dem lieben Admin der die Lizenz abgeändert hat. Die Grafik ist ja zudem nicht aus 1906. alofok* 10:10, 29. Jan. 2011 (CET)
So detailarme Zeichnungen, noch dazu mit deratz großen Strichdicken stammen nicht von 1906. Die Beschriftung ist keine 20 Jahre alt und von jemandem, der nicht aus dem Bauwesen stammt. PD-SH ist angesagt. --Marcela 10:52, 29. Jan. 2011 (CET)
Die Beschriftung hab ich abgeändert. Die Echte kann in der Quelle gesehen werden. alofok* 16:49, 29. Jan. 2011 (CET)

Ich bräuchte Hilfe hier. Ich habe den Uploader auf mögliche Probleme hingewiesen mit diesem Bild, hier die Diskussion mit ihm. Was meint ihr dazu? Danke. -- KurtR 23:44, 28. Jan. 2011 (CET)

Wegen der Lizenz auf der Internetseite dürfte es für uns keine Probleme geben. Ob es indymedia.org falsch lizenziert hat kann uns eingentlich egal sein, wenn ich mich nicht irre. alofok* 23:54, 28. Jan. 2011 (CET)
Das Bild hat nach schweizer Rechtsprechung mit sehr grosser Wahrscheinlickeit eh keine SH *duck und weg renn=)* . Von daher wird die CC-by-sa-Lizenz sicher bewust angebracht sein. Weil vor Gericht wirst du in der Schweiz für so einen Schnappschuss urrheberrechtlich eh nichts herausholen können, also wiso nicht gleich mit einer CC-by-Lizenz lizenzieren? Denn dann besteht ja die Möglcikeit das du zumindest eine Namensnennung herausholst. Und da die Webseite eh unter CC-by-sa 2.0 steht, ist diese Lizenz auch für das Bild die logischte. So wie der Rechtshiweis auf der Seite angebracht ist gilt dieser auch für das Bild. ICh seh keine Probleme, und finde auch das Bild richtig lizeziert ist. Wobei ich natürlich ein Problem mit der Namensnennung des Fotografen hab wenn keiner angegeben ist, Lössung mit «anonym» ist sicher mal vertrettbar (Alerding besser Fotograf als Autor, das aber wirklich Detail). --Bobo11 00:35, 29. Jan. 2011 (CET)

Danke für Eure Antworten. Gruss -- KurtR 19:10, 29. Jan. 2011 (CET)

Einfluss von AGBs / Nutzungsbedingungen

Reproduktionen von urheberrechtsfreien 2D-Werken sind ja laut WP:Bildrechte nicht geschützt. Gilt das auch wenn:

  1. Explizit dabei steht das Verwendung nicht erlaubt ist.
  2. Mann zum anzeigen der Website vorher einer AGB / Nutzungsbedingungen zustimmen muss, welche die Verwendung verbietet?

-- 93.104.114.246 02:51, 29. Jan. 2011 (CET) (Nicht eingeloggter WPner)

Ist, wenndas mit gemeinfrei zutrifft, eine Schutzrechtsberühmung. Da kann der Hinschreiben was er will, er wird vor Gericht kaum eine Chance haben, dir die Hölle heiss zu machen kann er trotzdem versuchen. Singel-Log-In-Sockenpuppe ist hier rauf eigentlich die richtige Antwort (Ich nehm an du weist was ich damit mein). Ein kleiens Restrisiko besteht natürlich immer, denn es ist hier durchaus die Frage wieviele das Bild X runtergeladen haben, wenn das zuwenige sind kannst du damit in Verbindung gebracht werden, dies trotz Sockenpuppe. --Bobo11 09:03, 29. Jan. 2011 (CET)
Anmelden ist in den Fällen, die ich grad akut meine gar nicht nötig. Mann muss nur wenn man auf die Seite geht "Ich habe die AGBs gelesen und akzeptiere sie" anklicken. -- 93.104.32.35 15:24, 29. Jan. 2011 (CET)
Trotzdem die IP hinterläst du beim herunterladen. Also müsstet du trotzdem schauen, dass genügend Leute (bzw. verschiedene IP's) das Bild runtergeladen haben. Denn es ist einfacher das "schwarze Schaf" aus 10 IP's herauszusuchen als aus 1000. Am Besten einfach hier mal irgenwo verlinken damits viele anschauen gehn ;-) . --Bobo11 17:02, 29. Jan. 2011 (CET)

Falls der Anbieter rauskriegt, wer du bist und dich wegen Verstoß gegen die AGB/Nutzungsbedingungen belangt ist das dein Problem, niemand hier wird dir helfen und du darfst alleine rausfinden, ob die AGB/Nutzungsbedingungen wirksam sind und ob die Reproduktion eines gemeinfreien 2D-Werks ein schutzfähiges Werk begründet. Also, TOR o.ä. zum runterladen und Sockenpuppe zum Hochladen benutzen.--Wiggum 17:47, 29. Jan. 2011 (CET)

Die vorgenannte Datei zeigt das Logo des PC-Spiels Doom und wurde mit dem Vermerk „Erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um Urheberrechtsschutz zu genießen, daher zu enzyklopädischen Zwecken zu verwenden.“ auf Commons geladen. Ich halte die Mangelnde-Schöpfungshöhe-Behauptung für mindestens hinterfragbar, wenn nicht sogar falsch, da das Logo in seiner Texturierung recht komplex ist und nicht ohne weiteres von anderen händisch repliziert werden könnte. Könnte das bitte von Sachkundigen verifiziert werden? Danke. – vıכıaяפ‎  21:06, 29. Jan. 2011 (CET)

Ich sehe nichts, was daran schutzfähig wäre. --Marcela 21:08, 29. Jan. 2011 (CET)

Wappenserver

Ich habe gerade festgestellt, dass die Domain http://www.wappenserver.de und sein Patch "wappen-server" tot sind. Ist das schon länger so ? Da sie die Quelle von mehr als 1000 Dateien war, würde ich gerne wissen, ob sie ersatzlos gelöscht wurde oder ob die Webseite umgezogen ist. In letzterem Fall würde sich die Frage nach einer Anpassung der BB-Seiten stellen. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 14:55, 28. Jan. 2011 (CET)

wappenserver.de ist m.W. schon seit mindestens 2008 (eher noch früher) ersatzlos abgeschaltet worden - es fand auch kein Umzug statt. In den Dateibeschreibungen müsste also auf nicht mehr abrufbar geändert und/oder nach alternativen Quellen gesucht werden. Rauenstein 21:14, 28. Jan. 2011 (CET)
Da wäre eine Ersatzquelle sehr zweckmäßig. Eine zentrale, offizielle Stelle (zumindest für dt. Gemeinden) wäre gut. Wo findet sich sowas am ehesten ? ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 00:22, 29. Jan. 2011 (CET)
Es gibt sicher technische Möglichkeiten, alle Wappen, die als Quelle wappenserver.de angeben, herauszufiltern. Wenn man einfach http://www.wappenserver.de in die Suchzeile eingibt, kommen da schonmal jede Menge Ergebnisse. Wie zu vermuten war, sind viele davon bayerische Gemeindewappen (Benutzer Redline is courtage war damals für die bayerischen Wappen „zuständig“) und für die gibt es eine sehr gute alternative Quelle (rechts auf Gemeinde nach Anfangsbuchstabe klicken). Rauenstein 08:49, 29. Jan. 2011 (CET)
Ist übers Webarchiv weiterhin zugänglich, ween auch nicht alle Unterseiten--Antemister 11:12, 30. Jan. 2011 (CET)
Die Dateien auf wappenserver.de waren m. W. dieselben wie auf http://www.ngw.nl/. -- Rosenzweig δ 13:30, 30. Jan. 2011 (CET)

Abbildung von Werbefigur / Werbeplakat in Artikeln erlaubt?

Mir ist aufgefallen, dass in nur wenigen Artikeln der Kategorie:Werbefigur die thematisierte Figur abgebildet ist. Das, obwohl Abbildungen, Plakatmotive etc. sogar kostenlos von Anbietern heruntergelagden werden können. Kann die Verbreitung dann trotzdem eingeschränkt sein? Besonders aufgefallen ist mir das beim Camel-Kamel, wo anstelle der beschriebenen Figur - wie es scheint aus Verlegenheitsgründen - ein anderes Motiv abgebildet ist, obgleich auf der Anbieterseite sowie anderen Stellen im Netz massig Bilder zum Download zur Verfügung stehen, Bsp. Wie kann man erkennen, welchen Nutzungseinschränkungen solche frei erhältlichen Motive unterliegen? Sofern rechtens, wäre ich dann auch gern bereit, Entsprechendes hochzuladen. --92.224.10.148 21:06, 28. Jan. 2011 (CET)

Danke für dein Engagement! Aber: Wir akzeptieren hier nur freie Inhalte. Siehe Wikipedia:BR#Produktfotos und eigene Nachzeichnungen .28Marken.2C Cover.2C Comicfiguren.2C .E2.80.A6.29. Kurzum: "kostenlos" runterladbar reicht nicht. Es muss aus (urheberrechtlicher Sicht) für jeden zu jedem Zweck frei verwendbar sein. Das ist oftmals nicht gegeben. Beim Camel-Kamel allerdings wohl schon, denn laut Artikel scheint zumindest der Zeichner des Orignals schon mehr als 70 Jahre verstorben. Siehe: Wikipedia:BR#Alte_Werke Ob das aktuell verwendete Camel-Kamel nicht geschützt ist, kann ich nicht sagen. Das Originale von 1913 ist es aber nicht mehr, da der Zeichner 1918 verstorben ist. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:33, 28. Jan. 2011 (CET)
Danke für die freundliche und sehr informative Antwort. „Kostenlos erhältlich“ geht also nicht automatisch einher mit „frei verwendbar“. Wie bekommt man im Allgemeinen denn diese Information heraus, ob ein Werk frei verwendbar ist? Gibt es eine übliche Stelle auf Websites, wo so etwas steht? Wenn eine solche Info nirgends zu finden ist, gibt es dann einen Standardfall, von dem auszugehen ist? Bei den aktuelleren Plakaten mit dem Camel-Kamel kann ich mich ja gewiss nicht auf die 70-Jahre-Frist berufen, weil das eigene Werke (zwar bezogen auf die alte Figur) sind, oder? --92.224.11.98 12:07, 29. Jan. 2011 (CET)
"Wie bekommt man im Allgemeinen denn diese Information heraus, ob ein Werk frei verwendbar ist?": Nachfragen beim Inhaber der Rechte. Übliche Stelle ist das Impressum oder so etwas wie "Copyright" oder "rechtliche Angaben" meist unten auf den Seiten. Dort sollte dann so etwas stehen, was du in unseresn Lizenzvorlagen wiederfindest - sonst können wir es wahrscheinlich nicht verwenden. Beispiel: Ich als Fotograf erteile für alle Fotos auf dieser meiner Homepage ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung.
Standardfall ist: nicht frei verwendbar außer die Werke sind wegen "Einfachheit" nicht geschützt oder sie sind alt genug.
Bei der aktuellen Camel-Figur weiß ich es nicht - es kommt darauf an, wie stark sie gegenüber dem durch 70 Jahre nach Tod des Autors gemeinfreien Originals verändert ist und ob jene Veränderung Schöpfungshöhe aufweist. Es kann gut sein, dass auch die aktuellen Versionen gemeinfrei sind. Das müsste man sich genauer ansehen und mit dem Original vergleichen.
Teile meiner Erklärung können vereinfacht und nicht ganz korrekt sein. Bitte an unsere Richtlinen halten: WP:BR.
Ich hoffe das war in etwa das, was du wissen wolltest. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:35, 29. Jan. 2011 (CET)
Bin begeistert von Deiner sehr hilfreichen und ausführlichen Antwort! :-) Ich habe nochmals recherchiert und genannte Fülle von Abbildungen leider fast ausschließlich auf Fanpages entdeckt, auf denen lediglich ganz allgemein auf mögliche Einschränkung der Nutzungsbedingungen hingewiesen wird, ohne diese konkret zu nennen oder diese am Werk zu verlinken. Im Falle der Camel-Figur hat mir auch Herr Google in Sachen Copyright / Urheberrecht / Nutzungsrechte nicht explizit weiterhelfen können. Um an dieses "Geheimwissen" heranzukommen, müsste man schon - in der Rolle des "professional journalist" - bei Reynolds direkt den Zuständigen "for questions about brand marketing, litigation or other business matters" kontaktieren. Ich werds versuchen. Auf jeden Fall haben mir Deine Infos aber auch ganz Allgemein ein großes Stück weitergeholfen, was die Nutzung und Verbreitung von (nur monetär) kostenlos erhältlichen Werken angeht. Viele Grüße und viel Spaß! --92.224.12.212 14:56, 30. Jan. 2011 (CET)

Wieder einmal

wurde auf Commons ein Münzenbild gelöscht. Wer kann es rückgängig machen und nach DE verschieben? Gruss --Nightflyer 00:24, 30. Jan. 2011 (CET)

Wurde auf Commons wiederhergestellt und ist wieder im Artikel. -- Rosenzweig δ 00:30, 30. Jan. 2011 (CET)
Danke. Gruss --Nightflyer 10:40, 30. Jan. 2011 (CET)

Verbreitetes Copyfraud bei Flaggen und Wappen

Flaggen und Wappen werden auf Commons gerne mit CC-Lizenzen (manchmal zusätzlich zu einer PD-Vorlage) versehen, auch wenn es sich um gemeinfreie Grafiken handelt, die die Uploader nur bearbeitet oder vektorisiert hat. Dadurch dürfte in den seltensten Fällen schöpfungshöhe erzielt werden. Wie ist da zu Verfahren? Darf man die Lizenzen frech ändern?--Antemister 10:40, 30. Jan. 2011 (CET)

Auf Commons würde ich das lassen, weil ja dort auch das angelsächsische Sweat of the brow gelten könnte, und manche der Wappen ja relativ viel Mühe beim Erstellen verursacht haben. --87.158.191.8 11:06, 30. Jan. 2011 (CET)

Lizenzfrage

Hallo,
ist es auf commons gestattet Bildermaterial hochzuladen und die kommerzielle Weiternutzung zu untersagen? Konkret beziehe ich mich auf den grünen Kasten: File:Porsche Panamera 4S rear 20100428.jpg. Meines Wissens ist das in der deutschsprachigen WP nicht gestattet.
Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 23:05, 30. Jan. 2011 (CET)

Was wird denn da untersagt? --Marcela 23:10, 30. Jan. 2011 (CET)
Danke der Nachfrage, habe gerade gesehen, dass ich mich wohl verlesen hatte. Hat sich somit erledigt. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 23:21, 30. Jan. 2011 (CET)
Ja, dort wird nichts untersagt, und trotzdem noch zur Frage: Nein, ist auf Commons nicht gestattet. Kommerzielle Weiternutzung muss erlaubt sein. Gestumblindi 23:44, 30. Jan. 2011 (CET)

Recht am Bild einer eigenen Sache, die xy.te

Nicht nur wegen der Preußen-Schlösser-Entscheidung des BGH muß man ja verunsichert sein: Man nehme ein bildhauerisches Kunstwerk des 15. Jahrhunderts in einer Kirche, das aber nach schweren Zerstörungen originalgetreu innerhalb der letzten 50 Jahre rekonstruiert wurde, die Kirche ist zumindest zeitweise zugänglich, Fotografierverbotsschilder sind nicht zu finden. Foto bedenkenlos hochladbar oder sicherheitshalber im Pfarramt (mit dem Risiko einer Ablehnung) nachfragen? --Alupus 22:00, 30. Jan. 2011 (CET)

Dafür.--87.158.191.8 01:44, 31. Jan. 2011 (CET)
Für's Recht am Bild der eigenen Sache wäre das Pfarramt der richtige Ansprechpartner (nach meiner Erfahrung sind die sehr erfreut, wenn in WP gute Bilder Werbung für ihre Kirche machen). Du meinst aber womöglich das Urheberrecht der Restauratoren? --Die Schwäbin 10:51, 31. Jan. 2011 (CET)
Also, du gehst auch vom Recht an der eigenen Sache durch die Pfarre aus. Jedenfalls wird sie Eigentümer des Hochgrabes sein, da dieses wesentlicher Bestandteil der Sache Kirchenimmobilie ist, auch wenn man zum Auftraggeber noch nach 500 Jahren gewiß Rechtsnachfolger feststellen könnte (das waren Territorialherren im HRR, deswegen). Es wurde aus Trümmern vor 1910 wieder zusammengesetzt, das Urheberrecht an dieser mutmaßlichen Teilrekonstruktion, falls diese überhaupt Schöpfungshöhe erreichte, dürfte daher zumindest aus praktischer Sicht erledigt sein. Die Wiederherstellungen nach 1945 würde ich als frei von Schöpfungshöhe einstufen, da sie nur entsprechend der vorherigen Wiederherstellung erfolgten und daher als (meinetwegen sehr gute) Handwerksarbeit anzusehen sind. --Alupus 18:23, 31. Jan. 2011 (CET)
Nein, eigentlich gehe ich nicht vom Recht am Bild der eigenen Sache aus; Du wolltest aber ja wegen des Urteils lieber sicher gehen und ich sehe keine Schwierigkeiten, vom Pfarramt das Einverständnis zu bekommen, daher würd ich ganz persönlich sie in einem solchen Fall einfach drum bitten. Die Rechtsnachfolger der Künstler von vor 500 Jahren sind wurschd, das Hochgrab ist, was damalige Urheberrechte angeht, gemeinfrei. Du schriebst aber, dass das Werk fast vollständig zerstört war, insofern ging ich von einer nicht unerheblichen Schöpfung der Rekonstruktion aus. Wenn dies nun doch nicht so ist, dann braucht Dich der zweite Punkt auch nicht zu bekümmern. --Die Schwäbin 18:32, 31. Jan. 2011 (CET)
Das mit dem Rechtsnachfolger (wären die Preißn) aus dem 15. Jahrhundert war ja auch nicht ernst gemeint. Also, du meinst, die Pfarre hätte kein Recht an der eigenen Sache? Ich mail dich zur Sache mal an. --Alupus 18:50, 31. Jan. 2011 (CET)
Bei sachgemäßen Restaurationen geht man davon aus, daß der Restaurator möglichst keine eigene schöpferische Leistung einbringt. Er soll ja den Urzustand herstellen. Restauration ist Handwerk, keine Schöpfung, der Restaurator schafft ja nicht sein eigenes, neues Kunstwerk. Ich plädiere für PD-alt. --Marcela 22:15, 31. Jan. 2011 (CET)

Das Logo des Verlags besteht aus den Textzeilen „EDITION TEMMEN“ und „Ihr Verlag im Norden“ sowie einem „roten Seestern“ – siehe Verlagswebsite oben rechts. Frage: Kann davon ausgegangen werden, dass für das Logo mitsamt dem grafisch relativ einfachen Seestern keine Schöpfungshöhe besteht? --Jocian 10:51, 31. Jan. 2011 (CET)

Ja. --Gnom 11:30, 31. Jan. 2011 (CET)
Danke für die Auskunft + Grüße, --Jocian 11:38, 31. Jan. 2011 (CET)

Da ich mich mit rechtlichen Dingen nicht so gut auskenne und hier auch ausländisches Recht betroffen ist, bitte ich euch, mir die Situation aus eurer Sicht zu erklären. Welches Recht gilt hier? Was bedeutet "Libre de droits" aus eurer Sicht? Was sollte von den beteiligten erbeten werden um die Situation erfolgreich zu lösen? Wobei ich dazu anmerken möchte, dass Slim Amamou der neue tunesische Staatssekretär für Jugend und Sport ist (und momentan sehr überlastet). --Peter Littmann 01:17, 26. Jan. 2011 (CET)

Hm, bitte stelle deine Frage anders, zumindest ich verstehe sie nicht. --Gnom 11:46, 28. Jan. 2011 (CET)
Ich hab nur die Diskussion zum ersten Foto überflogen. Es geht wohl darum, dass der User, der das Foto auf Flickr hochgeladen und unter eine CC-Lizenz gestellt hat, möglicherweise gar nicht die Urheberrechte an dem Foto hat. Ich würde das Bild hier lieber löschen, so lange nicht der wirkliche Urheber feststeht und dieser die hier beschriebene Freigabeerklärung an das OTRS-Team gesandt hat. --Die Schwäbin 14:06, 28. Jan. 2011 (CET)

Das erste ist ein Bild von Slim Amamou, welches von jemand anderen verändert wurde und später unter CC auf Flickr landete. Das zweite ist ein Foto seines Büros als Staatssekretär welches er selber fotografiert und über twitter zugänglich gemacht hat. Slim erklärte mir gegenüber auf twitter, dass seine Schriften sowie sämtliche Bilder von ihm oder die ihn zeigen libre de droits sind. Er ist against IPR also wohl gegen das Recht auf geistiges Eigentum. CC wird er dann also wohl auch nicht unterstützen, fürchte ich. Bleiben die Bilder nun frei und dürfen hier veröffentlicht werden, auch in veränderter Fassung, weil sie von ihm sind oder gilt beim ersten Bild jetzt CC bzw. ist die Lizenz fraglich weil man nicht weiss, wer das Bild bearbeitet hat und muss zwangsläufig gelöscht werden? Wie kann man verfahren, wenn er mir, aus Zeitmangel möglicherweise, auf die Frage nach der Verwendung der CC-Lizenz nicht antwortet? --Peter Littmann 05:24, 29. Jan. 2011 (CET)

Die freieste Lizenz die Flickr erlaubt ist CC-BY (wäre nett, wenn sie irgendwann auch CC-0 anbieten würden). Am ehesten der Intention des Urhebers düfte wohl das [17] entsprechen. Das ist aber sowieso alles auf Commons zu klären, wo das Bild liegt. -- Herby 11:06, 29. Jan. 2011 (CET)
Hallo nochmal. Wenn er als Urheber (und damit Rechteinhaber) für freie Bilder ist, ist er ja bei uns gerade richtig :-) Er muss ja nicht unter CC freigeben, sondern kann auch unter PD (auf Commons lautet das licence tag {{PD-self}}, wenn er es selbst hochlädt und {{Copyrighted free use}}, wenn er kein Benutzerkonto hat) freigeben. Gilt allerdings nur für die Ursprungsversionen, die er selbst gefertigt hat, nicht das veränderte Bild eines anderen Nutzers. --Die Schwäbin 18:16, 1. Feb. 2011 (CET)

Übersetzung von 1976

In Choctaw_(Volk)#Mythen wird ohne Einzelnachweis ein Mythos erzählt, der laut Literaturverzeichnis aus einem Buch von 1976 übersetzt worden sein könnte. URV-mäßig okay? Danke für Einschätzungen. --Aalfons 00:03, 31. Jan. 2011 (CET)

Übersetzungen sind urheberrechtlich geschützt, § 3 UrhG. Kurze Passagen sind nach dem Zitatrecht relativ unproblematisch, hier geht es aber schon um einen längeren Absatz. Ggf. muss hier paraphrasiert werden. --Gnom 11:33, 31. Jan. 2011 (CET)
Moment. Das Werk von 1976 ist englisch und unterliegt ja sowieso dem Urheberrecht, § 2. Die Übersetzung könnte für WP angefertigt worden sein. § 3 schützt ja nur Übersetzungen, das fällt aber hier flach, wenn es eine für WP gemachte Übersetzung sein sollte. Mir ging es darum, ob hier nicht ein urheberrechtlicher Schutz des englischen Textes vor einer längeren Übersetzung ins Deutsche besteht, müsste doch eigentlich. --Aalfons 11:46, 31. Jan. 2011 (CET)
Ach so, ich dachte, es handele sich um eine deutsche Übersetzung eines alten indianischen (und damit gemeinfreien) Mythos. Ja, der englische Text ist auch in der Übersetzung noch urheberrechtlich geschützt. --Gnom 16:15, 31. Jan. 2011 (CET)
Übersetzung dürfte so gut wie immer zur Schöpfungshöhe führen, nehme ich an. Wenn der Text für die deutsche Wikipedia direkt aus dem indianischen Mythos übersetzt worden wäre – bräuchten wir dann eine Freigabe? Müsste doch eigentlich. --Aalfons 20:41, 31. Jan. 2011 (CET)
Von wem denn? Wenn der Mythos wirklich erst 1976 entstanden ist und es einen konkreten Urheber gibt, dann vermutlich wohl. Wenn es sich aber um einen Mythos handelt, den es schon Jahrhunderte gibt und direkt aus dem Original übersetzt wurde und diese Übersetzung dann unter Creative Commons gestellt wurde, ist alles in Ordnung. Yellowcard 21:41, 31. Jan. 2011 (CET)
Okay. VG, --Aalfons 10:30, 1. Feb. 2011 (CET)

Fotografie 1986 in Dubai

Ich machte 1986 einige Fotos in Dubai während der Schacholympiade 1986. Eine unbekannte IP-Adresse beantragte die Löschung eines Bildes. Es handelt sich um ein heute nicht mehr existierendes Gebäude, der Austragungstätte der Schacholympiade 1986. Siehe hierzu. Was meint Ihr? Bzw. könnt Ihr Euch an der Löschdiskussione beteiligen? Ich meine, dass alte Gebäude, die heute nicht mehr existieren, nach Commons hoch geladen werden dürfen.--GFHund 16:13, 31. Jan. 2011 (CET)

Sieht nach einem hier schon länger gesperrten User mit einer Mission aus. Wie auch immer. Architektur und Kunst im öffentlichen Raum aus Ländern ohne Panoramafreiheit immer hier lokal hochladen. Auch wenn das Gebäude nicht mehr steht, es könnten immer noch Rechte des Architekten bestehen. Hier ist das egal, für uns gilt das Schutzlandprinzip. -- Herby 20:12, 31. Jan. 2011 (CET)
Vielen Dank für den Hinweis, den ich befolgte.--GFHund 10:34, 1. Feb. 2011 (CET)

Untergegangene Staaten

Welche Recht ist bei untergegangen Staaten anzuwenden. Deren damaliges Recht oder das heutige des Nachfolgestaats? --Antemister 17:21, 30. Jan. 2011 (CET)

Meiner Meinung nach müsste im Bereich der Urheberschaft das aktuell geltende Recht des Nachfolgestaates anzuwenden sein, so denn ein solcher Staat existiert (IMHO ist beispielsweise das zaristische Russland "spurlos" untergegangen, die Menschen wurden Bürger der Sowjetunion, deren Urheberrechte "blieben aber zurück"). Grüße, Grand-Duc 19:36, 30. Jan. 2011 (CET)
Das läßt sich nicht eindeutig beantworten, sondern hängt vom EInzelfall ab. Z.B. galt in der DDR ein anderes Urheberrecht als in der BRD, so daß (zumindest teilweise) die Schutzfristen kürzer waren. Nach der Wiedervereinigung galt nach Artikel 8 Einigungsvertrag dann auf dem Gebiet der DDR Bundesrecht. Für den Urheberschutz bedeutete dies, daß sowohl Werke die nach dem Beitritt, als auch Werke die vor dem Beitritt geschaffen worden waren, nach dem UrhG geschützt sind (Vgl. remus, Schutzdauer des Urheberrechts [18]). Dagegen galt das noch in der Kaiserzeit 1907 und in der Weimarer Republik (einschließlich des "Dritten Reichs") in Kraft getretene KUG noch in der BRD bis zur Einführung des UrhG (einzelne Bestimmungen des KUG gelten noch heute).--Briefkasten300 21:36, 4. Feb. 2011 (CET)

Kunstwerk

Ich habe die Montage eines Kunstwerks fotografiert (ähnliches Foto hier). Darf ich das hochladen, oder gilt die Panoramafreiheit nur für das fertiggestellte Werk? --X1 00:36, 31. Jan. 2011 (CET)

Würde mal tippen, dass, wenn das Werk noch nicht einmal fertig ist, das einfach nur Fotos von einem öffentlich einsehbaren Baugeschehen wären, oder? --Qniemiec 03:03, 31. Jan. 2011 (CET)
Cooler Fall. Dauerhaft(!) angebrachte Kunstwerke unterliegen ja der Panoramafreiheit. Was ist mit der Aufbauphase? Dass soll Ralf mal im Schricker nachlesen, wenn er da was findet... --Gnom 11:39, 31. Jan. 2011 (CET)
Inzwischen hat jemand anders Fotos vom Aufbau hochgeladen. --X1 16:00, 5. Feb. 2011 (CET)