Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/08

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Bild von Flickr

Ist dieses Bild auf Commons verwendbar? Mich irritiert der Hinweis bez. Lizenzierungsantrag von alpha.du. --Trigonomie - 09:43, 1. Aug. 2011 (CEST)

Commons geht nicht. Das ist ein Foto aus Frankreich und die Franzosen kennen die Panoramafreiheit nicht. Bei uns geht das Bild aber. (Die Getty-Anfragemöglichkeit bezieht sich auf zusätzliche unfreie Lizenzen, nicht jeder möchte seine gewerblichen Monopolrechte durch Copyleft verwässert haben.). Nacktaffe 10:14, 1. Aug. 2011 (CEST)
Danke! --Trigonomie - 10:17, 1. Aug. 2011 (CEST)

Ich habe heute erstmals einen Ausschnitt aus einem Bundesarchiv-Bild gemacht und nach Commons hochgeladen (s.o.) und wollte nur mal fragen, ob ich dabei alles richtig gemacht habe, was Namensnennung und Lizensierung angeht (ich meine ja, aber vier Augen sehen ja bekanntlich mehr als zwei). --Mogelzahn 19:43, 1. Aug. 2011 (CEST)

Sieht gut aus. Ich habe lediglich die Namensnennung noch direkt in die CC-Lizenzvorlage eingefügt, so wie das beim Ausgangsbild war. BTW: Cropbot beschneidet Commons-Bilder, ohne dass man sie vorher auf seinen eigenen Rechner laden muss. Dafür wird allerdings ein TUSC-Account benötigt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:49, 1. Aug. 2011 (CEST)
Danke für die Verbesserung und den Tip. Das gucke ich mir mal an. --Mogelzahn 17:21, 2. Aug. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Mogelzahn 17:21, 2. Aug. 2011 (CEST)

Schöpfungshöhe des CakePHP Logos

Ich wüßte gerne ob das in der englischen WP bereits eingestellte, als non-free deklarierte Logo en:File:Cake-logo.png zu viel Schöpfungshöhe hat als dass ich es auch in der deutschen WP hochladen dürfte. Siehe hierzu WP:FvN#Gilt Fair Use auch für deutsches WP?.

SH dürfte erreicht sein, aber für Logos haben wir hier was eigenes: Den Baustein {{Bild-LogoSH}}. rbrausse (Diskussion Bewertung) 16:32, 2. Aug. 2011 (CEST, w
Was heißt das? Obwohl die SH erreicht ist und das Logo somit urheberrechtlich geschützt ist, kann ich es benutzen, wenn ich diese Vorlage einbaue? Kannst du mir evtl. noch einen Link nennen, der die rechtliche Grundlage dazu erklärt? --ATHeinrich 16:41, 2. Aug. 2011 (CEST)
da bröckeln dann etwas Theorie und Umsetzung. *Gedacht* ist dieser Baustein für markenrechtlich geschützte Logos, welche die Schöpfungshöhe nicht erreichen. Realität ist, dass der Anspruch an die Schöpfungshöhe mit diesem Baustein weniger strikt gesehen wird als für andere Bilddateien. Und über SH lässt sich trefflich streiten... rbrausse (Diskussion Bewertung) 16:47, 2. Aug. 2011 (CEST)
Bitte rede hier den Leuten nichts falsches ein...
Die Hürde für SH ist laut Gesetz bei Logos sehr hoch. Deshalb haben nur wenige Logos SH. Der Baustein wird schon völlig korrekt verwendet und Logos mit SH dürfen nicht mit diesem Baustein versehen werden.
Dieses spezielle Logo hat keine SH. -- Chaddy · DDÜP 18:35, 2. Aug. 2011 (CEST)
Thx für die Info, habe das File jetzt eingestellt. --ATHeinrich 09:13, 3. Aug. 2011 (CEST)

Genehmigung nötig?

Moin, ich war heute im Miniatur Wunderland und habe ca. 150 Fotos und Videos gemacht. Ich würde gerne ein Video der Flughafenanlage mit einem startenden Flugzeug hochladen, frage mich aber nach dem Lesen des Impressums, ob man Fotos der Anlage überhaupt unter eine freie Lizenz stellen darf. Denn "Das Filmen und fotografieren zu nicht kommerziellen Zwecken ist ausdrücklich erlaubt. […] Jede kommerzielle Nutzung bedarf ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung!" Müsste ich nun eine Genehmigung des MiWuLa einholen, um mein Video unter freier Lizenz hochladen zu dürfen (da da ja kommerzielle Nutzung erlaubt ist), oder muss das derjenige, der mein Video kommerziell nutzen will? Bevor ich das Video zurechtschneide und es dann doch nicht hochladen darf, will ich sicher sein. Danke + Grüße, XenonX3 - (:) 19:14, 3. Aug. 2011 (CEST)

Olaf Kosinsky hatte uns im Rahmen des Bürgerschaftsprojektes eine Ausnahmegenehmigung besorgt, wir durften drinnen sogar mit Stativ fotografieren. Bilder siehst du hier. Noch steht die schriftliche Genehmigung aus, mündlich haben wir die Zusage, stark verkleinerte Bilder hochzuladen. Vielleicht fragst du mal Olaf? Der hat dort die richtigen Kontakte. --Marcela 19:29, 3. Aug. 2011 (CEST)
Da stellt sich mir eine andere Frage: Warum akzeptieren wir eigentlich nicht die CC-BY-NC Lizenzen? Freyn Beschwer' dich! / Bewert' mich! 19:45, 3. Aug. 2011 (CEST)
Das können "wir" nicht, das muss "von oben" kommen.... Siehe Wikipedia:Bildrechte#Grundlagen bzw. wmf:Resolution:Licensing_policy --Guandalug 19:49, 3. Aug. 2011 (CEST)
Vorlage:Musik-Zitat.--141.84.69.20 19:51, 3. Aug. 2011 (CEST)
Ja, das ist so eine streng limitierte Ausnahme... übrigens eine, die durchaus Probleme machen kann. --Guandalug 19:52, 3. Aug. 2011 (CEST)
Damit man die Bilder auch in Büchern anbieten kann.--141.84.69.20 19:51, 3. Aug. 2011 (CEST)

Ich hab jetzt mal bei Olaf nachgefragt, hoffentlich hilft das weiter. Danke an alle! XenonX3 - (:) 20:02, 3. Aug. 2011 (CEST)

Bild einer Gitarre, die im Hard Rock Café in Paris steht

Servus, kann bzw. darf ich ohne weiteres ein Bild von einer Gitarre (in dem Falle eine Gitarre von Dimebag Darrell) hier oder auf Commons hochladen, die Gitarre hängt wie gesagt im HR Café in Paris aus und wie man das kennt haben die Franzosen ziemlich eigenwillige Regeln manchmal, das Foto ist natürlich von mir selbst gemacht und jeder kann das Café ohne Eintritt betreten, ich hoffe mir kann hier geholfen werden danke schonmal -- Moehre Bewerte mich! 22:12, 3. Aug. 2011 (CEST) (Frage kopiert von FZW)

Handelt es sich um die Gitarre, von welcher hier ein Teil zu sehen ist? --Leyo 22:20, 3. Aug. 2011 (CEST)
Dean steht drauf mit dem Flügellogo, die Form ist dieselbe und die Saiten scheinen ähnlich bzw. gleich verlegt zu sien (kann man auf dme Foto nicht eindeutig sehen), ansonsten Unterschriften drauf, eine Karikatur und ein Papier von einer Flasche Jägermeister, ich schau mal ob ich so ein Bild im netz finde -- Moehre Bewerte mich! 22:31, 3. Aug. 2011 (CEST)
es könnte die hier sein, ich suche mal ein besseres Bild -- Moehre Bewerte mich! 22:37, 3. Aug. 2011 (CEST)
wahrscheinlich die in der dritten reihe, die drittletzte hier, allerdings sicher bin ich mir nicht, das "^" kann komplett von dem Jägermeister Aufkleber überdeckt sein, vond er Form und von der Farbe passt es definitiv, 2 Hummbucker und Vibratorhebel (ich hoffe ich kann helfen, ich habe von gitarren wenig Ahnung) Grüße -- Moehre Bewerte mich! 22:56, 3. Aug. 2011 (CEST)

Firmenprospekt

Sagt mal, die Bilder hier sind noch geschützt, oder?-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 19:03, 1. Aug. 2011 (CEST)

Ja, vermutlich. Aber die Universitätsbibliothek Braunschweig macht hier sicher ein copyfraud. Die wird mit ziemlicher Sicherheit nicht der Rechteinhaber sein , sondern hat die Bilder nur digitalisiert. Die Bilder werden im Auftrag von Drenckhahn + Sudhop gemacht worden sein, nicht im Auftrag der Bibliothek. Wenn sich überhaupt eine juristische Person die alleinigen Verwertungsrechte gesichert hat, dan die Firma und nicht die Bibliothek. --Bobo11 19:22, 1. Aug. 2011 (CEST)
Nya, daß Drenckhahn + Sudhop die Bilder hat machen lassen, daran hab ich ja keine Zweifel - die Universitätsbibliothek Braunschweig verfügt halt nur über die Hinterlassenschaften, was auch nicht unüblich ist. Nur hilft das? Das Unternehmen gibt es ja nicht mehr - wobei unklar ist ob ganz oder via Fusion.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 20:05, 1. Aug. 2011 (CEST)
Nur weil die Bilder irgendwie in der Unui-Bibliothek gelandet sind, heisst dies aus urheberrechtlicher Sicht überhaupt nicht. Denn aus dem Besitz eines Werken kann überhaupt keine Verwertungserechte ableiten. Dafür müsste man das Werk mit den Verwertungsrechten vererbt gekriegt haben (das ist aber eher die Ausnahme denn die Regel). Vom Grundproblem hier, dass vermutlich schon der Auftraggeber nicht in den Besitz der vollumfänglichen Verwertungsrechte gekommen ist. Geschweige denn der, der das Firmen-Archiv übernommen hat. Denn Urheberrechte ist in DACH eigentlich ein unveräusserlicher Persönlichkeitsrecht, somit kann ich nur Verwertungsrechte abtreten. Sprich wer kein Erbe ist, muss den Besitz von Verwertungsrechten nachweisen können ... . --Bobo11 22:32, 1. Aug. 2011 (CEST)
Also wenn überhaupt, dann PD-100 und da müßte ich Recherche nachweisen. Was natürlich nicht möglich ist, da kein Fotograph angeben wurde, die Bilder bei Tante Guggel natürlich nicht auftauchen und die Firma längst Vergangenheit ist. Schade.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 23:22, 1. Aug. 2011 (CEST)
Also wenn keine Fotografen ausfindig zu machen sind, weil die Bilder 1907 ohne Urheberangaben veröffentlicht wurden und eine weitere Suche keine Ergebnisse verspricht, müsste das Hochladen nach der pragmatischen Regelung für anonyme Bilder, die älter als 100 Jahre sind, doch problemlos möglich sein. Die einzige Recherche, die notwendig wäre um sicherzugehen, wäre eine Anfrage bei der Uni-Bibliothek, ob dort etwas von evtl. eingeräumten ausschließlichen Verwertungsrechten bekannt ist oder Aufzeichnungen über die Fotografen existieren. Wenn nicht, sind die Urheber unbekannt und die Bilder vor mehr als 100 Jahren entstanden, und fertig, oder übersehe ich da was? --Jordi 10:59, 6. Aug. 2011 (CEST)

mag mal ein admin in Datei:Cournotscher Punkt.png schauen und die lizenz entsprechend anpassen? zumindest Bauer-Isegrimm wollte das wohl als public-domain veröffentlichen und nicht als pd-keine schöpfungshöhe. --Akkakk 20:38, 3. Aug. 2011 (CEST)

Die Lizenz passt so, eine andere ist nach DACH-Recht gar nicht möglich... -- Chaddy · DDÜP 21:15, 3. Aug. 2011 (CEST)
hä? wenn jemand das unter gfdl veröffentlichen wollte (der es darf), wieso sollte das nicht möglich sein? und wenn jemand sie freigeben möchte (der es darf), wieso sollte das nicht möglich sein (ok, man darf es nicht pd nennen, aber dann könnte man es auf commons hochlanden und es dort pd nennen) --Akkakk 22:12, 3. Aug. 2011 (CEST)
Das Bild ist bei Datei:Cournotscher Punkt.png nicht mehr abrufbar. Der Inhalt der Dateibeschreibungsseite war Cournotscher Punkt - selbst erstellt, "GNU-FDL". --Leyo 22:25, 3. Aug. 2011 (CEST)
dann sollte es doch möglich sein, auch die zweite version als GFDL zu lizenzieren. der autor der änderungen hat wie gesagt Bild-PD verwendet, was erst später per bot zu Bild-PD-Schöpfungshöhe übersetzt wurde. --Akkakk 23:11, 3. Aug. 2011 (CEST)
Sehe ich auch so. Zu diesem Zeitpunkt hat die Vorlage nämlich folgendermassen ausgesehen:
Dieses Bild wurde von seinem Urheber zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben oder erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein. Das Bild ist damit gemeinfrei („public domain“).

Uneingeschränkte Nutzung bedeutet, dass der Urheber auf die Ausübung der Urheberpersönlichkeitsrechte (z.B. Namensnennung) und die Wahrnehmung der Verwertungsrechte im weitestmöglichen Umfang verzichtet, das heißt in dem Umfang, der in der jeweiligen nationalen Rechtsordnung möglich ist.

Weitergehende Bedingungen (z.B. Quellenangabe oder Hinweis, dass es sich um ein gemeinfreies Bild handelt) sind zur Vermeidung von Missverständnissen sinnvoll, aber nicht rechtlich verpflichtend.

--Leyo 23:23, 3. Aug. 2011 (CEST)
Die Datei hat keine Schöpfungshöhe und ist nach deutschem Recht gar nicht schützbar (also kann sie nicht mit GFDL versehen werden). -- Chaddy · DDÜP 00:28, 4. Aug. 2011 (CEST)
ah, ok. der baustein Vorlage:Auch lizenziert erklärt es. hab es dann mal als gfdl nach commons hochgeladen. --Akkakk 00:43, 4. Aug. 2011 (CEST)
GFDL ist falsch und Commons ebenso. Was soll das? --Marcela 11:36, 4. Aug. 2011 (CEST)
Wie wär's mit einer Begründung? --Leyo 11:37, 4. Aug. 2011 (CEST)
Ohne SH kein Schutz, also keine GFDL - Einschätzung der SH läuft auf Commons vollkommen anders als hier. --Marcela 11:40, 4. Aug. 2011 (CEST)
Ja, aber was ist an Commons falsch? Oder wie müsste es dort deiner Ansicht nach lizenziert werden? --Leyo 11:47, 4. Aug. 2011 (CEST)
Überhaupt nicht nach Commons! Dort wird doch blind gelöscht, was keine SH aufweist. --Marcela 12:20, 4. Aug. 2011 (CEST)
Es ist ja mit GFDL lizenziert. Also besteht keine Löschgefahr. --Leyo 14:08, 4. Aug. 2011 (CEST)
Diese Logik muß ich nicht verstehen? Da wird wissentlich eine falsche und zu eng greifende Lizenz verwendet, um ein Bild vor Löschung durch Unwissende zu bewahren, obwohl es hier ordentlich lizenziert existieren könnte? In anderen Sprachversionen ist das doch eh wertlos. --Marcela 15:30, 4. Aug. 2011 (CEST)
Es gibt auch Wikibooks usw. Bitte nicht stiefmütterlich behandeln! Was hältst du denn davon {{PD-self}} zu ergänzen? --Leyo 15:42, 4. Aug. 2011 (CEST)
Hatte wir dazu nicht noch eine Vorlage, welche darauf hinweist, dass das Bild trotz PD-SH auch unter einer Lizenz steht? -- ⚖.suhadi 20:13, 4. Aug. 2011 (CEST)
Du meinst, eine Commons-Entsprechung von Vorlage:Auch lizenziert? --Leyo 20:16, 4. Aug. 2011 (CEST)
Genau, pappt die doch noch dadrunter, dann sind alle glücklich, oder nicht? -- ⚖.suhadi 20:17, 4. Aug. 2011 (CEST)
Ich weiss nicht, ob es eine gibt. Gefunden habe ich jedenfalls keine. --Leyo 23:25, 4. Aug. 2011 (CEST)
Aso, okay. Ich dachte, es läge eine vor. Dann habe ich das wohl missverstanden. -- ⚖.suhadi 10:41, 5. Aug. 2011 (CEST)

Lizenzverletzung durch HMH Home Entertainment?

Ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich den Covertext von Things to Come gelesen habe. Es ist eine leicht modifizierte Version des Wikipedia-Artikels. Es wurde aber nicht den Nutzungsbedingungen nachgekommen (kein Quell- oder Lizenzvermerk, weder CC noch GFDL). Aus der Versionsgeschichte geht klar hervor, dass der Text in der Wikipedia entwickelt wurde. Hauptautor ist eine IP, ein paar inhaltliche Ergänzungen stammen von einer andere IP. Der Umschlag der DVD, die ich habe, ist offenbar von 2010 ("© 2010 Made in EU"). Der von HMH im Onlineshop präsentierte Umschlag sieht allerdings leicht anders aus. Ob sich am Text was geändert kann ich also nicht sagen. Gibt's Leute, die sich um sowas kümmern und bei Verlagen etc. die Einhaltung der Lizenzen einfordern? --Zupftom 11:09, 4. Aug. 2011 (CEST)

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel --Schwäbin 11:21, 4. Aug. 2011 (CEST)
Danke! Da gehts weiter. --Zupftom 13:23, 4. Aug. 2011 (CEST)
Dein Recht einfordern wird allenfalls aber niemand von WP, das wirst du selbst, resp. der/die Betroffene tun müssen. -- Хрюша ?? 13:44, 4. Aug. 2011 (CEST)

Das hat als einfacher Schriftzug doch keine Schöpfungshöhe, oder? XenonX3 - (:) 12:55, 4. Aug. 2011 (CEST)

Nö, hat es nicht. :) -- Chaddy · DDÜP 14:55, 4. Aug. 2011 (CEST)

Lizenzupdate CC-by-sa 2.0 -> 3.0?

Hi, Mir stellt sich gerade folgende Frage: Ist ein "Update" auf eine höhere CC-Version der gleichen Bedingungen für bereits veröffentlichte Fotos möglich/erlaubt und überhaupt sinnvoll? Beispiel: Ich habe vor Jahren ein Foto hochgeladen und als CC-by-sa/de/2.0 lizensiert. Jetzt ging ich das gerade durch und als informatiker kommt mir natürlich der Begriff "update" in den sinn. Weniger, dass ich das jetzt unbedingt vorhabe stellt sich die Frage erstmal rein interessehalber. --pixelFire Käffchen?!? 14:39, 4. Aug. 2011 (CEST)

Du kannst deine Bilder unter so viele Lizenzen stellen, wie du willst. Ein Update ist aber (fast immer) unnötig, da die alten CC-By-Sa eigentlich auch noch voll tauglich sind. Nacktaffe 15:09, 4. Aug. 2011 (CEST)
Ach ja: Die alte Fassungs-Freigabe kannst du nicht wieder aufheben; du kannst nur neue dazu schreiben. Nacktaffe 15:11, 4. Aug. 2011 (CEST)
Fremde Bilder lassen sich nicht umlizenzieren, Updates sind höchstens bei auf dem Bild basierenden, eigenständigen Werken möglich.--141.84.69.20 15:29, 4. Aug. 2011 (CEST)
Von wegen, fremde Werke lassen sich nicht umlizenzieren. Ist doch millionenfach auf Commons gemacht worden. --Marcela 15:31, 4. Aug. 2011 (CEST)
Das war jetzt auf CC-BY-SA-Lizenzen bezogen.--141.84.69.20 15:33, 4. Aug. 2011 (CEST)

Danke erstmal. Ich bin schon lang genug hier unterwegs um zu wissen, dass ich von den lizenzen fremder Urheber die finger lasse ;-) --pixelFire Käffchen?!? 15:35, 4. Aug. 2011 (CEST)

Bild von 1896 mit Repro-Angabe

Ich habe in der Zeitung ein Bild gefunden, das eine Fotografie von 1896 zeigt (lt. Text aufgrund der abgebildeten Gebäude und ihrer bekannten Baudaten wahrscheinlich aus dem Jahr 1896 und dass die Aufnahme 1896 entstanden sein dürfte). Der Fotograf ist nicht bekannt, daher wäre die passende Lizenz vermutlich Bild-PD-alt-100. Nun ist es aber so, daß unter dem Bild angegeben ist Foto: Repro: Max Mustermann. Was nun?--Dem Zwickelbert sei Frau 19:59, 4. Aug. 2011 (CEST)

2-D Reproduktionen von Werken sind in der Regel nicht geschützt. -- ⚖.suhadi 20:06, 4. Aug. 2011 (CEST)
Hier der Link dazu. --Schwäbin 21:00, 4. Aug. 2011 (CEST)

Kann mal jemand gucken ob die Lizens so in Ordnung ist. Ich hab das Logo aus der englischen Wiki übernommen, da ist es als Fair Use gekennzeichnet gewesen. Ich denke aber mal das bei dem Logo keine Schöpfungshöhe gegeben ist. --Fischkopp 22:28, 4. Aug. 2011 (CEST)

Ist korrekt so. -- Chaddy · DDÜP 23:19, 4. Aug. 2011 (CEST)
Und was ist mit dem Vogel im A?--141.84.69.20 00:35, 5. Aug. 2011 (CEST)
Was soll mit dem sein? SH sehe ich da trotzdem keine... -- Chaddy · DDÜP 00:42, 5. Aug. 2011 (CEST)

horizontaler gentransfer zwischen wp-artikeln, oder: rekombination von sätzen und belegen

inzwischen gibt es ja massenweise überschneidungen zwischen artikeln, und der abgleich von informationen ist eine wichtige aufgabe. konkret möchte ich z.b. einzelne aussagen aus Jesus von Nazaret in Messias einbauen, wohl in einen neuen unterabschnitt "historische rekonstruktionen". dabei werde ich auch teile des zielartikels verwenden, neue belege einarbeiten und sowieso das ganze selbst und neu verantworten. es wird aber nicht möglich sein, jeden einzelnen beleg nachzulesen, soweit er nicht von mir stammt.

die urheberrechts-frage ist wohl nur, ob die herkunft über versionskommentare beim einarbeiten oder eine disk-notiz hinaus nachgewiesen werden muss. die 7/12 jahre alte versionsgeschichte nach den ursprünglichen edits zu durchsuchen ist illusorisch.

sonst ist es eine frage der zuverlässigkeit der information. eigentlich gilt "verwende nur quellen, die du selbst eingesehen hast", aber aufgrund der eng verwandten themen sollte doch eine übernahme einzelner aussagen möglich sein. in dem bedeutenden forschungsgebiet ist sowieso das meiste vielfach belegt. sollte mir also etwas unplausibel vorkommen, werde ich es doch nachlesen oder nicht verwenden. --Jwollbold 13:29, 5. Aug. 2011 (CEST)

Mit WikiBlame kannst du das erste Auftauchen einer (möglicherweise davor anders gearteten) Formulierung ausmachen. Für Nachnutzer wär es am einfachsten, wenn du die Aussagen schlicht neu formuliert einfügst. Ansonst solltest du in der Zusammenfassung den oder die Autor(en) nennen, einzig ein Artikellink würde zumindest die GFDL ungültig machen.--141.84.69.20 14:28, 5. Aug. 2011 (CEST)

danke für den hinweis, in einzelfällen kann man wikiBlame sicher benutzen, obwohl gerade in dem artikel häufige umformulierungen die bestimmung einer charakteristischen zeichenkette nicht einfacher machen. klar, neu und eigenständig formulieren ist die bessere lösung, bei anerkannten aussagen zur not auch mal ohne direkten beleg. --Jwollbold 15:34, 5. Aug. 2011 (CEST)

Screenshots der Linux-Distribution Pardus

Ich möchte gerne die Screenshots des deutschen Wikipedia-Artikels zu Pardus aktualisieren und habe dazu auch schon Screenshots angefertigt. Mit welcher Lizenvorlage muss/sollte ich bei den Screenshots arbeiten, wenn ich die Bilder unter Wikimedia Commons zur Verfügung stelle?--B30 13:20, 6. Aug. 2011 (CEST)

Habe mich jetzt an ähnlichen Bildern orientiert, hoffe das passt so? Link: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pardus2011_1_Desktop.png --B30 18:20, 6. Aug. 2011 (CEST)

"Pardus ist eine freie Linux-Distribution", lizensiert mit der GNU GPL oder? dann kannst du Bildschimfoto freier Software nehmen, allerdings könnte das Reh anders lizensiert sein, wenn du das weg machst, sollteste du das mit o.g. lizenz am besten hochladen, sollte dies so okay sein, inklusiv dem Mozilla Firefox Symbol, Grüße -- Moehre Bewerte mich! 19:38, 6. Aug. 2011 (CEST)
Vielen Dank. Ja, Pardus ist GNU GPL lizenziert. Das Hintergrundbild ist das "Default-Wallpaper" (sagt man das so?) der aktuellen Version, deshalb würde ich das schon gerne - natürlich nur, wenn rechtlich möglich - verwenden wollen. Ich hab jetzt den Urheber dafür gefunden, das Bild ist CC lizensiert (cc-by-sa-3.0), siehe http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gaziantep_Zoo_1260109_cr.jpg, dadurch sollte ich es unter zusätzlicher Namensnennung des Users verwenden können? Außerdem gleich die Frage, wie ich die Lizenz nun angeben muss? Zusätzlich eine Vorlage für CC einbinden? Fühle mich hier im Moment etwas überfordert... (sollt das jetzt etwas Durcheinander sein, tut es mir Leid, mir wurde eben die Verbindung mehrmals zurückgesetzt)--B30 20:47, 6. Aug. 2011 (CEST)

Aquarellierte Entwürfe von Ernst Ziller

hallo, sind aquarellierte entwürfe von Ernst Ziller, griechischer staatsbürger und 1923 gestorben, frei oder nicht? kenne mich mit dem griechischen recht nicht aus. siehe diese bilder. VG -- Jbergner 23:47, 4. Aug. 2011 (CEST)

hallo, dass der Zeichner zufällig 1923 verstorben ist, hat mit der pragmatischen Regelung für vor 1923 veröffentlichte Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist, nichts zu tun. Die Frage gehört daher nicht in die Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923, sondern hier in das Forum für Urheberrechtsfragen. Ich habe deine Frage daher (hfftl. in deinem Sinne) hierher verschoben und dich auf Deiner Benutzerseite darüber informiert.--Jordi 22:47, 5. Aug. 2011 (CEST)
Hallo Jbergner, hier ist Griechenland nicht explizit mit Ausnahmen erwähnt, aber auf der englischen Seite. Dort steht:
After the expiry of the period of copyright protection, the State, represented by the Minister of Culture, may exercise the rights relating to the acknowledgment of the author’s paternity and the rights relating to the protection of the integrity of the work deriving from the moral rights. This clause may prevent the creation of certain types of derivative work, even after the copyright has expired, as the State has the right to prohibit any distortion, mutilation or other modification of the original work. Ich bin mir nicht ganz sicher, welche Rechte das sind, die der Kultusminister hier nach dem Ablauf der Schutzfrist noch haben darf. Wer kann helfen? --Schwäbin 10:34, 6. Aug. 2011 (CEST)
Sollte uns das nicht egal sein? Uns interessiert üblicherweise nur die Gemeinfreiheit nach Ablauf der Schutzfrist und die ist definitiv gegeben. -- Herby 12:59, 6. Aug. 2011 (CEST)
wie lang ist denn die schutzfrist in griechenland? -- Jbergner 13:04, 6. Aug. 2011 (CEST)
hierfür gilt jetzt wohl auch 70 jahre? -- Jbergner 13:09, 6. Aug. 2011 (CEST)
Nach dem Text auf Commons war das Bild schon nach 50 Jahren gemeinfrei, heutzutage sind es 70 Jahre. Ich verstehe aber nicht, warum Herby meint, dass uns egal sein könne, wenn die Griechen nach Ablauf der Schutzfrist des Urhebers weitergehende Rechte für sich reklamieren. Ich hab noch nicht verstanden, welche das genau sind und hoffe auf jemanden, der sie mir erklären kann. Du darfst (laut Text auf Commons) auch keine antiken Gebäude fotografieren, zumindest nur für private Zwecke. --Schwäbin 15:08, 6. Aug. 2011 (CEST)
Diese griechischen Sonderrechte interessieren uns hier aber nicht, da hier DACH-Recht gilt. Im Zweifelsfall also hier hochladen. -- Chaddy · DDÜP 16:32, 6. Aug. 2011 (CEST)
mit dem hier hochladen bekomme ich jedoch auch immer einen auf den deckel, da die bilder-nach-commons-verschiebe-warrior alles ratzfatz weghauen und dann steht dann plötzlich auf commons: ich war's. -- Jbergner 16:43, 6. Aug. 2011 (CEST)
Dafür gibts Vorlage:NoCommons. ;) -- Chaddy · DDÜP 17:08, 6. Aug. 2011 (CEST)

ausgerückt

Nur informativ (@Schwäbin ua): Manche Rechtsordnungen (darunter der zit. engl. Beschreibung zufolge offenbar auch die griechische) kennen keine volle Gemeinfreiheit und schützen die Persönlichkeitsrechte des Autors auch über den Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist hinaus. Daraus resultiert im Prinzip "auf ewig" eine Notwendigkeit der Namensnennung (zumindest aber ein Verbot der Irreführung über die Urheberschaft bzw. einer bewussten/missbräuchlichen Unterschlagung derselben) und ein Veränderungsverbot (zumindest aber ein Verbot der intentionswidrigen Verfremdung oder Verkürzung und Verfälschung des Werkes, was natürlich Interpretationssache ist). Entsprechende Rechtsverletzungen werden vom Staat (Kulturministerium) verfolgt. Diese griechischen Sonderrechte schränken naturgemäß die Möglichkeiten einer Werkbearbeitung oder Herstellung abgeleiteter Werke, wie sie die Commons-Lizenzen verlangen, u.U. ein.--Jordi 17:57, 6. Aug. 2011 (CEST)

Vielen Dank, Jordi, genau die Erklärung habe ich mir gewünscht. Könntest Du evtl. das, was auf der englischen Commonsseite zu Griechenland steht, auf die deutsche Version übertragen/übersetzen? Vielleicht auch gleich mit einer Empfehlung, welches Template man da nehmen muss. Dann wäre so manche Unsicherheit aus der Welt. --Schwäbin 18:19, 6. Aug. 2011 (CEST)
Es gibt auf Commons keine passende PD-Vorlage für griechischem Urheberrecht unterliegende Bilder, deren Schutzfrist abgelaufen ist. Eigentlich müsste es etwas Vergleichbares wie Template:PD-France (speziell der Hinweis unterem Strich hinter dem Warnschild) oder Template:PD-Chile (dritter Punkt) auch für Griechenland geben, sucht man aber nach Template:PD-Greece, wird man nur darauf hingewiesen, das griechische Urheberrecht sei EU-konform harmonisiert. Die europäische Harmonisierung betrifft aber nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte (auf Englisch moral rights genannt), um die geht es hier aber und die unterliegen weiterhin eigenen nationalen Regelungen.
Ich kann sowas auf Englisch nicht formulieren und benutze Commons eigentlich auch nur im Read-Only-Modus. Auch kann ich nicht einschätzen, ob es wirklich ein Problem oder Risiko darstellt, solche Dateien auf Commons unter PD-old hochzuladen und auf den Hinweis zu verzichten, dass das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft nach griechischem Recht mit Übergang des Werkes in die Gemeinfreiheit nicht verfällt und dass auch nach Ablauf der Schutzfrist weiter ein urheberrechtliches Veränderungsverbot besteht. Laut auf der Licensing-Seite verlinkter engl. Übersetzung des grch. Gesetzestextes ist das aber tatsächlich der Fall (Art. 29 Abs. 2 iVm Art. 4 Abs. 1 Bst. b, c).--Jordi 23:25, 6. Aug. 2011 (CEST)
Du musst es nicht auf Englisch formulieren, ich meinte: den bestehenden englischen Abschnitt für die deutsche Version der Hilfeseite übersetzen. Dort steht nämlich bislang gar nix zu Griechenland. Wegen des Templates könnte man mal Badseed fragen, den einzigen Admin, der unter Griechisch gelistet ist. Der könnte sicher zumindest vermitteln. --Schwäbin 00:16, 7. Aug. 2011 (CEST)
Urheberpersönlichkeitsrechte werden auf den Licensing-Policy-Seiten von Commons nicht speziell thematisiert, weder in der deutschsprachigen noch in der englischen Version (mit der einen Ausnahme Griechenlands, wo im Grunde nur der Gesetzestext paraphrasiert ist). Es fehlt auch jeder Hinweis darauf, dass die moral rights auch innerhalb des harmonisierten EU-Urheberrechts unterschiedlich geregelt sein können. Ich kann nicht einschätzen, ob da eventuell eine Absicht hintersteckt (und sei es nur die, den Hochlader nicht zu verwirren). Deshalb möchte ich da nicht gern reinpfuschen. Ob das Thema für die deutsche WP überhaupt von Bedeutung ist, wo die D-A-CH-Regeln zugrunde gelegt werden, weiß ich auch nicht. Insoweit wäre auf Chaddy's Rat zu verweisen (Dateien lokal hochladen und No-Commons-Baustein setzen). Mein Hinweis auf den abweichenden Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte in manchen Ländern war ja nur informativ gedacht, weil du nach dem Inhalt der weiterbestehenden Schutzrechte gefragt hattest. --Jordi 09:27, 8. Aug. 2011 (CEST)
Akzeptiert. Aber dennoch sollte auf Commons dann eben der Hinweis stehen, dass die Bilder nicht dort, sondern hier hochgeladen werden sollen und der Baustein notwendig ist. Ich selbst wäre, da kein Vermerk auf der deutschsprachigen Rechteseite auf Commons vorhanden, in die Falle reingetappt, ich wäre von Gemeinfreiheit ausgegangen. --Schwäbin 11:32, 8. Aug. 2011 (CEST)
Ergänzender Hinweis: Commons ignoriert die griechischen (und ähnliche italienische, sowie grob vergleichbare australische, sehr spezielle britische und so weiter) Ansprüche des Staates auf ewige Ausübung von Teilen des Urheber(persönlichkeits)rechts. Wir erkennen derartige Gesetze ausdrücklich nicht an und berufen uns in solchen Fällen auf US-Recht als Recht des Serverstandortes. Die dem Grundsatz geltende Regel, dass Bilder in den USA und im Land des Ursprungs frei sein müssen, wird in diesen Fällen nicht angewendet. Daher sehe ich überhaupt kein Problem, Bilder eines 1923 verstorbenen Griechen auf die Commons zu laden. Grüße --h-stt !? 14:54, 8. Aug. 2011 (CEST)
Das war die fehlende Info. Also keine "Falle", sondern durchaus beabsichtigt, dass fortdauernde Persönlichkeitsrechte auf den Commons-Licensing-Hilfeseiten nicht erwähnt sind. Von daher wäre es eher sinnvoll, den entsprechenden Hinweis zu Griechenland aus der englischen Fassung zu entfernen (er hat die Fragen ja erst aufgeworfen), als ihn in der deutschen anzubringen. ;-)
Wieder nur rein informativ/akademisch zum Hintergrund: Das deutsche Urheberrecht gilt als Hauptvertreter des so gen. "monistischen" Urheberrechtsverständnisses: "Die [...] monistische Theorie sieht das Urheberrecht als einheitliches Recht mit einer doppelten Funktion" (nämlich Wahrung ideeller und vermögensmäßiger Inte­ressen) [Zitat von S. Riekert auf [1]]. Dieses Recht erlischt als Ganzes mit Ablauf der allgemeinen urheberrechtlichen Schutzfrist; der Gedanke an einen die Frist überdauernden Schutz der Urheberpersönlichkeit ist diesem Modell fremd. Dagegen steht das so gen. "dualistische" Urheberrechtsverständnis (Hauptvertreter Frankreich): Hier wird das Recht des Urhebers als etwas Zusammengesetztes gesehen, was aus zwei wesensmäßig verschiedenen Rechten besteht, die beide nebeneinander existieren: unveräußerliches Droit Moral (Urheberpersönlichkeitsrecht) und vermögensmäßige droits patrimoniaux de l'auteur (Urheberverwertungsrechte). In dieser Sichtweise kann der Schutz der Persönlichkeitsrechte die (rein wirtschaftlichen Zwecken dienende) Schutzfrist durchaus auch überdauern, sodass die "Gemeinfreiheit" dann ggf. durch fortbestehende "sittliche" oder "ideelle" Autorenrechte (Urheberbenennungsrecht, Beeinträchtigungs-/Änderungsverbot etc.) eingeschränkt wird (wie im Beispielfall Griechenland). Dass die EU-Harmonisierung jetzt nur die Verwertungsrechte und Schutzfristen reguliert und die Droit Moral außen vor lässt, hat wiederum systematische Gründe: Ziel der EU-Gesetzgebung ist das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes, nicht etwa eine Vereinheitlichung der Rechtssysteme überhaupt. Als drittes Modell gibt es dann den angloamerikanischen Ansatz, der ursprünglich grob gesagt gar kein (unveräußerliches) Moral Right kannte, sondern nur das frei übertragbare "Kopierrecht" (Copyright), wo man also praktisch alles "kaufen" kann.--Jordi 00:06, 9. Aug. 2011 (CEST)

Creative Commons Zero

Warum gibt es eigentlich (noch) keinen Lizenzbaustein zu CC-0? Klar, man könnte alternativ Bild-frei nehmen, aber es ist eben nicht ganz das selbe. -- Herby 18:20, 2. Aug. 2011 (CEST)

Gibt es schon - auf Commons. Solche Bilder kann/darf/sollte man also direkt dorthin laden. --Guandalug 18:21, 2. Aug. 2011 (CEST)
Allerdings sind wir so nicht für Fälle gewappnet, in denen ein solches Bild aus welchen Gründen auch immer trotzdem nicht nach Commons darf. -- Chaddy · DDÜP 18:36, 2. Aug. 2011 (CEST)
Ich denke nicht, dass die Unterschiede zwischen Bild-frei und CC-0 so bedeutend sind, dass wir einen neuen Lizenzbaustein dafür bräuchten, im Ergebnis laufen beide auf eine weitestgehend freie Benutzung hinaus. Wenn jedoch eine breite Mehrheit CC-0 bevorzugt, dann stehe ich dem nicht im Wege, schließlich Nutze ich den ja selber. -- ⚖.suhadi 18:48, 2. Aug. 2011 (CEST)
Das sollten wir nicht vermengen, auch wenn es praktisch fast dasselbe ist... -- Chaddy · DDÜP 18:49, 2. Aug. 2011 (CEST)
Wenn das Problem entsteht, kann man es immer noch lösen. Es ist aber nicht sinnvoll, jetzt hier sämtliche Lizenzvorlagen von Commons als Duplikat vorzuhalten, nur für den Fall, dass mal ein entsprechendes Bild nur bei uns überleben kann. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:29, 2. Aug. 2011 (CEST)
...da ist eins, was nicht nach Commons kann..
Das ist nicht dein Ernst, oder? Du lädst jetzt hier ein Bild unter CC-0 hoch, nur damit die Lizenzvorlage lokal erstellt wird? Der gesamte Vorlagenwirrwarr ist seit noch gar nicht so langer Zeit auf die jetzt halbwegs übersichtliche Anzahl an Vorlagen reduziert worden. Ich verstehe nicht, wieso du jetzt dagegen arbeitest. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:29, 2. Aug. 2011 (CEST)
Ist es denn so abwegig, daß das auch andere wollen? Ist das Bild nicht anständig lizenziert? Brauchts jetzt ein Meinungsbild? --Marcela 21:54, 2. Aug. 2011 (CEST)

Der ist sogar schon länger hier. -- Herby 22:01, 2. Aug. 2011 (CEST)


Weil man ein CC-0-Bild auch als PD Bild-frei "umlizenzieren" kann, das ergibt sich aus der uneingeschränkten Freigabe.--141.84.69.20 22:55, 2. Aug. 2011 (CEST)
CC-0 ist nicht PD. PD gibts nicht in Kontinentaleuropa. --Marcela 23:03, 2. Aug. 2011 (CEST)
Ich meine natürlich Bild-frei.--141.84.69.20 23:09, 2. Aug. 2011 (CEST)
CC-0 hat eine exakte Definition (Legal Code) und liegt auch in englische Sprache vor, was die Weiternutzung weltweit erheblich erleichtert. Bild-frei ist dagegen eine hier selbst zusammengebastelte Freigabe-Erklärung, von der es keine verständliche englische Übersetzung gibt und wo bei Interpretations-Fragen niemand wirklich helfen kann. Deshalb brauchen wir natürlich eine CC-0-Vorlage wenn wir hier entsprechen lizenzierte Bilder haben. Ich versteht diesen überstarken Ordnungsdrang nicht, unbedingt so wenig Lizenzbausteine wie möglich zu haben und damit frei lizenzierte Bilder auszuschließen. --Kam Solusar 00:06, 3. Aug. 2011 (CEST)
+1 -- Chaddy · DDÜP 00:19, 3. Aug. 2011 (CEST)
Wenn ich als Nicht-Fachfrau das so lese, dann kommt bei mir der Eindruck auf, dass eigentlich Bild-frei weg kann (nicht löschen, aber nirgends mehr neu anbieten) und stattdessen auf den Hilfeseiten etc. die CC-0 empfohlen werden sollte? --Schwäbin 09:17, 3. Aug. 2011 (CEST)
Ja, ich bin auch der Meinung, dass wir Bild-frei abschaffen (nicht mehr neu vergeben) sollten und CC-0 einführen.--Wiggum 12:50, 4. Aug. 2011 (CEST)
Ein ganz wesentlicher Unterschied zwischen unserem selbst gebastelten Baustein Bild-frei und CC-0 wäre folgendes: Während unser Bild-frei hier lautet Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt, räume ich mit CC-0 überhaupt niemandem aktiv ein Recht ein, sondern verzichte lediglich dauerhaft und verbindlich auf die Wahrnehmung von Rechten. -- Herby 18:07, 4. Aug. 2011 (CEST)
Im Ergebnis ist das imho dasselbe. Juristisch verzichten kann man hierzulande ja nicht und "To the greatest extent permitted by [...] applicable law" läuft halt auf ein unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht hinaus.--Wiggum 11:33, 5. Aug. 2011 (CEST)
Ich habe mal auf dem Muster von Vorlage:Bild-CC-by/3.0 das hier erstellt: Vorlage:Bild-CC-0. Passt das so? Die Formulierung habe ich einfach von dem deutschen Deed 1-zu-1 übernommen, diese könnte sicher optimiert werden. Grüße, Grand-Duc 15:45, 9. Aug. 2011 (CEST)

Mögliche Alt-URV in Data Mining

Große Teile des Artikels Data Mining stammen offenbar aus der Diplomarbeit des Benutzers T², aber eine vorliegende Freigabe scheint nicht vorhanden zu sein (die Bilder wurden deswegen wieder gelöscht; der Text ist aber da geblieben).

Siehe auch: Diskussion:Data_Mining#T.C2.B2_16:07.2C_10._Apr_2005_.28CEST.29, Wikipedia:Administratoren/Anfragen/Archiv/2011/April#M.C3.B6gliche_URV_in_Data_Mining, Diskussion:Data_Mining#Aus_der_Lesenswertdiskussion_M.C3.A4rz_2006.

Ich habe gerade einen Importwunsch zur Überarbeitung als User:Chire/Data Mining gestellt, wo ich die entsprechenden Texte durch neue Inhalte ersetzen will. Durchaus auch deswegen, weil es inhaltlich einiges zu ändern gäbe. Das fängt mit Redundanzen an (bspw. zu Datenbereinigung), einer ungenügenden Abgrenzung zum Prozess Knowledge Discovery in Databases (in dem Data Mining nur der eigentliche Analyseschritt ist), und den verwendeten Quellen (Frank Bensberg scheint der Betreuer der Diplomarbeit gewesen zu sein, ist aber keine bekannte Quelle; statt dessen sollte man lieber Lehrbücher wie Ester, Sander zitieren; siehe auch "vermutlich" Quellenangaben im Artikel, zitierte Namen wie "Linoff" ohne Quelle!)

Insofern will ich den betroffenen Texte eh ersetzen, aber ob hier eine URV vorliegt oder nicht kann ich nicht entscheiden. Angeblich stammen die Texte eben von dem Nutzer T² selbst; und die Vorlage müsste man wohl erst an der richtigen Universität aus dem Archiv anfordern.

Da aber auf die Admin-Anfrage nicht reagiert wurde, probiere ich es hier noch mal. Die ursprünglich zum Artikel hochgeladenen Bilder wurden jedenfalls wegen fehlender URV gelöscht: Benutzer_Diskussion:T²#Lizenzangabe_f.C3.BCr_Deine_Bilder --Chire 15:15, 8. Aug. 2011 (CEST)

Wieso sollte die Textübernahme aus der Diplomarbeit durch T2 selbst ein urheberrechtliches Problem darstellen? Natürlich wäre eine Freigabe-Erklärung gegenüber dem OTRS nett aber bestehen denn irgendwelche Zweifel daran, dass Benutzer T2 mit dem Verfasser der Arbeit identisch ist? Wenn nein, gibt es kein Problem und keinen Handlungsbedarf. Grüße --h-stt !? 17:47, 8. Aug. 2011 (CEST)
Bei den Bildern war ja anscheinend da ein Problem vorhanden. Das als Hauptquelle genannte Werk von Bensberg habe ich nicht online gefunden, daher war das nicht prüfbar, und bei einem derartig umfangreichen Import ist halt die Gefahr groß. Aber um so besser: denn dann müssen da keine 6 Jahre zurückliegenden Versionen gelöscht werden, und ich kann einfach so meine Überarbeitung machen. Weniger Arbeit ist immer gut. :-) --Chire 18:55, 8. Aug. 2011 (CEST)
Na, ich hoff doch, dass T2 seine Diplomarbeit selbst verfasst hat und Bensberg nur als Quelle verwendet hat. Andernfalls wäre das etwas dämlich von ihm... -- Chaddy · DDÜP 20:06, 8. Aug. 2011 (CEST)
Aber bitte daran denken: Überarbeiten ist das Eine, massive Textlöschungen, wie heute, das Andere. Ansonsten: Viel Spaß. --Peter200 21:05, 8. Aug. 2011 (CEST)
Die Probleme mit dem Text habe ich ja schon dargelegt. Das Herausnehmen der Abschnitte - die zu Teilen eh redundant sind - war ja eigentlich nur der erste Schritt. Da sollten schon Ersatztexte entstehen... Ich kann halt schlecht den Artikel als ganzes mal nebenbei neu schreiben (übrigens ja eines der Probleme warum Wikipedia immer weniger Beiträge sieht - die meisten Themen existieren schon, und Ändern wird immer schwieriger, siehe auch z.B. Spiegel-Online "Mitmach-Lexikon laufen die Freiwilligen davon"). Wir brauchen Mechanismen die genau solche Änderungen einfacher machen. Ich bin jetzt ja nichtmal ein unerfahrener Nutzer hier, aber ich finde es trotzdem unglaublich kompliziert und mühsam! Ich habe das seit über einem halben Jahr schon vor, aber aus genau diesem Grund bisher nicht gemacht, weil ein einfach zu nutzender "Arbeitsbereich" für existierende Artikel fehlt. Im Gegenteil, auf den entsprechenden Import muss man zu lange warten, und die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Nutzern sind sehr begrenzt - praktisch nur wenn man jemanden von Hand kontaktiert, ob er mitarbeiten will. Wir brauchen dringend etwas ähnliches wie die gesichteten Versionen: "freigegebene" Versionen, im Gegensatz zu "Arbeitsversionen". So könnte man eine derartige Änderung kollaborativ am Artikel vornehmen, und das Endergebnis dann als "fertig" markieren. --Chire 23:24, 8. Aug. 2011 (CEST)
Man darf nicht Alles glauben, was man liest. All diese Möglichkeiten gibt es doch, gehört aber nicht hierher. Kontaktiere mich auf meiner Diskseite, was du gerne hättest und wir gehen es gemeinsam an. Ansonsten fehlen noch Millionen von Artikel. Gruß --Peter200 00:46, 9. Aug. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Die vorherrschende Meinung scheint zu sein, dass hier keine URV vorliegt, da die Inhalte vermutlich vom Benutzer aus seiner eigenen Diplomarbeit übernommen wurden, und es keine Anhaltspunkte für andere Quellen gibt. --Chire 15:18, 9. Aug. 2011 (CEST)

Buchveröffentlichung

Für ein Buch zu einem Thema aus dem Bereich der Geschichtswissenschaft möchte ich verschiedene Bilder aus der Wikipedia (Commons) als Illustrationen verwenden. Die Erstellung des Buches hat einige Zeit in Anspruch genommen und es wäre ein ganz erheblicher Aufwand, die Bilder einzeln auf Commons wieder zu finden und mit der korrekten Bezeichnung aufzuführen. Ist es zulässig die Wikipedia summarisch als Fundort der Illustrationen anzugeben? Falls ja (wie ich sehr stark hoffe) wie müsste der entsprechende Hinweis lauten? Für Eure Hilfe danke ich schon jetzt sehr herzlich. Besten Gruß -- Nikolaus 10:04, 9. Aug. 2011 (CEST)

Negativ. Jedes Bild ist ein eigenes Werk, dessen Urheber Anspruch auf Namensnennung und andere Bedingungen der Lizenz hat. Ausgenommen sind nur gemeinfreie Dateien. -- 194.48.128.75 12:37, 9. Aug. 2011 (CEST)
Vielleicht zur näheren Erläuterung: es handelt sich vorwiegend um alte Gemälde, teilweise um Fotografien aus Museen. -- Nikolaus 17:04, 9. Aug. 2011 (CEST)
Die Aussage «negativ», der IP bezog sich natürlich nur auf Fotos die Urheberrechtlich geschützt sind. Deswegen auch der 2. Satz «Ausgenommen sind nur gemeinfreie Dateien». Gemälde-Repros von Bildern, sind urheberrechtlich nicht schütztbar, da keine eigen geistige Leistung möglich. Wenn das gemalte Bild gemeinfrei ist, sind es eben auch die Repro-Fotografien davon (eine Kopie eines gemein freien Werkes, bleibt gemeinfrei). Somit ist es in dem Spezialfall (Repro-Fotografie) egal wer der Fotograf war. --Bobo11 17:15, 9. Aug. 2011 (CEST)

Hat dieser Text Schöpfungshöhe? Ich denke dabei vor allem an den dritten Satz.--141.84.69.20 15:42, 9. Aug. 2011 (CEST)

Es handelt sich um ein wissenschaftliches Werk (im Sinne des Urheberrechts), daher wohl eher nicht. -- ıpɐɥns 18:40, 9. Aug. 2011 (CEST)

Hallo,

wir haben ein Bild hochgeladen, dessen Urheber wir sind. Wir benötigen also keine Einverständniserklärung einer anderen Person. Dennoch wurde hierzu folgende Diskussion eröffnet:

1.Datei:60er_duefa_Werbung.jpg - Probleme: Gezeigtes Werk Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z.B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z.B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.

Was müssen wir angeben oder tun, damit das Bild korrekt angelegt und die Diskussion beendet ist?

Vielen Dank!

--Meffert 08:58, 10. Aug. 2011 (CEST)

Eine E-Mail an das Support-Team schicken, Euch auf das Bild beziehen und darlegen, dass Ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Werk vom Zeichner übertragen bekamt. --Schwäbin 09:21, 10. Aug. 2011 (CEST)

Datei:Confluence-logo.png - Lizenzierung / Urheberrechtsfrage

Hallo, da es noch kein Produkt-Logo zu der kommerziellen Wiki-Software Confluence (Atlassian) gab, habe ich eines selbst erstellt. Nun bleibt aber die Frage nach der dafür zu verwendenden Lizenz bzw. dem Urheberrecht. Liegt dieses beim Hersteller Atlassian oder bei mir??? Ich bin zwar der Urheber der Bilddatei Datei:Confluence-logo.png aber das Logo und der Schriftzug gehören doch sicherlich als Bildmarke dem Hersteller. Wie soll ich mich verhalten, damit mein Bild nicht automatisch gelöscht wird? Der Bot Benutzer:BLUbot hat mich darüber informiert aber auch Hilfe:FAQ_zu_Bildern finde ich keine passende Antwort. --Darok 10:19, 10. Aug. 2011 (CEST)

Habe den Lizenzbaustein "Bild-LogoSH" eingefügt, so wie es bspw. auch beim Windows-Logo gemacht wurde. --Darok 11:58, 10. Aug. 2011 (CEST)

Dieser Baustein ist nicht ausreichend, er enthält keine Lizenz. Ich habe mal SH dazugepackt. Obwohl der Name des ersteren Bausteins dies suggerieren soll, bezieht er sich mit keinem Wort auf SH. Ewiges Thema. --Marcela 12:26, 10. Aug. 2011 (CEST)

Ich habe noch mal genauer auf den (deutschen) Seiten des Herstellers recherchiert und bin tatsächlich fündig geworden. Atlassian bietet seine Logos auf der Seite http://www.atlassian.com/about/press/logos.jsp zur Verwendung gemäß den Richtlinien auf http://www.atlassian.com/about/privacy.jsp#trademark an. Habe daher nun das echte, offizielle Confluence Logo verwendet und als neue Version hochgeladen. Den Baustein "Bild-PD-Schöpfungshöhe" habe ich entfernt, da nun nicht mehr zutreffend. --Darok 12:40, 10. Aug. 2011 (CEST)

Wieso sollte er nicht mehr zutreffen? Welche Lizenz hat die Datei? --Marcela 13:59, 10. Aug. 2011 (CEST)
Ist nicht schützbar, da es keine Schöpfungshöhe hat. Aber das darf man niemandem verraten, weil sonst die Rechteinhaber böse werden und Wikipedia pleite klagen. Oder so ähnlich... -- Chaddy · DDÜP 18:33, 10. Aug. 2011 (CEST)

Peristère d'Étienne

Hallo hier ist ein Bild von Peristère d'Étienne, der Braunrücken-Grünflügeltaube. Der Maler Paul Louis Oudart (1796 - 1850) wäre ja schon vor weit über 70 Jahren gestorben. Aber die Firma scheint ja die antiken Bildern teuer zu vertickern. Darf man das Bild verwenden oder ist hier etwas zu beachten, da es auf einer kommerziellen Seite ist.--Earwig 20:27, 11. Aug. 2011 (CEST)

Sowas ist frei, das nennt sich Schutzrechtsberühmung. --Marcela 21:18, 11. Aug. 2011 (CEST)

Hallo zusammen, anders als zum ersten und zweite Nachfolger gibt es kein Logo für Harry Potter und der Stein der Weisen; eine entsprechende Datei wurde jüngst wegen URV gelöscht. Der Artikel ist derzeit im Review und soll demnächst in die Auszeichnungskandidatur starten. Es wäre schön, wenn er bis dahin vom (behelfsmäßig eingesetzten) Logo der Serie auf das Filmlogo wechseln könnte. Daher zwei Fragen:

  1. Geht das überhaupt, darf das Logo im Artikel (wie bei einigen anderen Filmartikeln auch) verwendet werden? (Und warum wurde es dann überhaupt gelöscht?)
  2. Falls es geht: Wer kann helfen? Ist Wikipedia:Bilderwünsche die richtige Anlaufstelle?

Liebe Grüße, Wikiroe 08:33, 8. Aug. 2011 (CEST)

Generell gilt: Reiner Text ist unproblematisch, sobald aber ein Foto als Hintergrund oder sonst künstlerische Gestaltung um die Buchstaben herum vorliegt, wird es kritisch. Du kannst ja mal über externe Links Bilder vorschlagen, die du gern hättest. Gruß, --Gnom 12:29, 9. Aug. 2011 (CEST)
Hallo Gnom, der Schriftzug, wie er auf dem Poster zu sehen ist – siehe etwa hier oder auch hier – sollte in jedem Fall genügen. Grüße, Wikiroe 12:41, 9. Aug. 2011 (CEST)
Sehe keinerlei Problem. Also: Freistellen und hochladen. Gruß, --Gnom 12:53, 9. Aug. 2011 (CEST)
Und wer kann das? (Ich nämlich nicht...) Grüße, Wikiroe 12:59, 9. Aug. 2011 (CEST)
Von der Größe her halte ich das für zu schlecht lesbar. Das Originallogo zu verwenden ist natürlich schön, aber lesbar sollte es trotzdem sein. Wenn man am Ende nur das Logo der Serie entziffern kann, ist das keine Verbesserung. --Chire 15:10, 9. Aug. 2011 (CEST)
Das verstehe ich nicht ganz. Das Logo hier ist doch auch gut zu lesen. Grüße, Wikiroe 15:30, 9. Aug. 2011 (CEST)
Ist nur meine persönliche Meinung, in keiner Weise ausschlaggebend. In den Vorlagen konnte ich schon gerade "Stein" und "Weisen" gut erkennen. Hab aber auch ein kleines Display. Bei Askaban finde ich es grenzwertig, wobei eben die Füllwörter nicht so wichtig sind. Aber beim Erstellen der Grafik sollte man natürlich trotzdem auf die Lesbarkeit achten. --Chire 15:39, 9. Aug. 2011 (CEST)
Ähm, schlägst du etwas vor, das Originallogi zu verfälschen, weil es angeblich schlecht lesbar ist? Das ist aus enzyklopädischer Sicht nicht sinnvoll und könnte Probleme mit dem Markenschutz geben... -- Chaddy · DDÜP 21:31, 9. Aug. 2011 (CEST)
Wenn der Markenrechtsinhaber sich beschwert, dann können wir es immernoch löschen. Vorauseilend müssen wir das AFAIK nicht tun. Beispiele: Datei:DanniLowinskiLogo.png, Datei:Drakensang-logo 2farb.png. Weil Wikiroe nach der Anlaufstelle fragte: erst hier für's rechtliche und dann für die Umsetzung die WP:GWS, bzw. dort wo du ja schon bist WP:GWS/Grafikwünsche#Filmlogo_f.C3.BCr_Harry_Potter_und_der_Stein_der_Weisen, wäre die richtige Anlaufstelle. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:05, 12. Aug. 2011 (CEST)
Nur zu meinem Verständnis: Warum eigentlich die Grafik- und nicht die Bilderwerkstatt? Wo genau liegt da der Unterschied? Merci, Wikiroe 14:24, 12. Aug. 2011 (CEST)
Nach Wikipedia:Abgrenzung von Bildern, Grafiken und Karten musste es eigentlich die Bilderwerkstatt (seit einigen Jahren heißt sie Fotowerkstatt) sein. Entsprechend dem Namen "Fotowerkstatt" gehört es dort nicht hin. Die Bearbeitungsschritte sind bei solchen Logos gänzlich andere, als sie für Fotos typischerweise auftreten. Daher hätte ich es jetzt zur Grafikwerkstatt sortiert. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:14, 12. Aug. 2011 (CEST)
Verstehe, merci, Wikiroe 18:08, 12. Aug. 2011 (CEST)

Benutzer:Marseille77 hat ein Logo erstellt und eingebunden. Herzlichen Dank auch an dieser Stelle! --Wikiroe 14:19, 12. Aug. 2011 (CEST)

Für andere: jenes ist wohl gemeint: Datei:Harry potter 1 de.svg. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:14, 12. Aug. 2011 (CEST)

Recht am eigenen Bild

Das Bild Datei:Underweight 01.jpg zeigt eine Person am hellen Tag von hinten auf der Straße laufend. Zudem ist ein scharfer Schlagschatten der Person auf der Straße abgebildet. Laut Dateibeschreibung wurde das Bild in der Nähe des Lauberweges in Zermatt aufgenommen. Als Datum der Aufnahme ist der 31. Juli 2011 angegeben, es muß sich um die Mittagsstunden handeln. Der genaue Ort und Zeitpunkt ließen sich aufgrund der Straßenrandgestaltung und nach dem Prinzip der Sonnenuhr wiedererkennen. Aufgrund der Kombination von Umständen wie:

  • Ort
  • Zeit
  • Physiognomie (Magerkeit, vorgebeugte Haltung, angebräunte Haut, manikürte Fingernägel, Sehnenmuster an Armen und Beinen)
  • Kleidung (einheitlich weiße Sportbekleidung, gehobener Marken)
  • einem Goldarmband am linken Handgelenk

ließe sich die Person leicht wiedererkennen oder identifizieren.

Es ist unklar, ob die Person mit der Aufnahme und Veröffentlichung der Aufnahme einverstanden ist, und ob die Person überhaupt bemerkt hat, daß sie photographiert wurde. Die Vorlage:Recht am eigenen Bild fehlt, siehe dazu Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen. Meines Erachtens sollte das Bild nicht verwendet und auf Commons gelöscht werden.

--Rosenkohl 00:40, 6. Aug. 2011 (CEST)

Nachdem ich auf diese Diskussion aufmerksam gemacht wurde: § 22, § 23 geben keine Gründe, das Bild zu behalten, solange keine Einverständniserklärung der abgebildeten Person vorliegt. →‎↔01:25, 6. Aug. 2011 (CEST)
Das müsstest du dann aber auf Commons thematisieren. Du kannst ja dort einen Löschantrag stellen, das geht auf Commons ganz bequem mit dem Link "Nominate for deletion" / "Löschung vorschlagen" unter den Werkzeugen am linken Rand, musst nur eine Begründung eingeben (darf auch deutsch sein) und alles Nötige (LA-Seite anlegen, Uploader informieren etc.) wird automatisch erledigt. Dann kann das am richtigen Ort diskutiert werden. Gestumblindi 01:28, 6. Aug. 2011 (CEST)

Zermatt liegt in der Schweiz. Inwiefern sollten da §§ aus dem deutschen Gesetz relevant sein?? 188.154.129.200 01:31, 6. Aug. 2011 (CEST)

Trotzdem sollte man bzgl. diese Bildes ungeachtet der mir nicht näher bekannten Schweizer Rechtslage vorsichtig sein. Nach deutschem Recht ist die Person jedenfalls kein Beiwerk, da Hauptmotiv des allerdings im offensichtlichen öffentlichen Raum aufgenommenen Bildes, und von einer öffentlichen Veranstaltung ist auch nichts zu sehen. Die Bildbeschreibung stark untergewichtig und die durch diesen nicht wegzudiskutierenden Umstand leicht erkennbare Person wäre nach deutschem R. jedenfalls auch in Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht bedenklich, da man in meinen Augen das Bild auch unter Umständen als Werturteil über die körperlichen Eigenschaften der Abgebildeten verstanden werden könnte, unabhängig davon, was der Fotograf beabsichtigte. Zu letzterem gehe ich aber gleichwohl davon aus, dass Kuebi selbstredend nur an die Bebilderung eines Artikels Untergewicht gedacht haben wird. Selbst wenn die Rechtslage in der Schweiz gravierend anders wäre, hielte ich es abseits rechtlicher Gesichtspunkten für sinnvoller, von der Verwendung des Bildes im Interesse der Abgebildeten abzusehen, es sei denn, sie hätte doch zugestimmt. --Alupus 01:38, 6. Aug. 2011 (CEST)
Ich gehe davon aus, dass man die Person nicht erkennen kann. Das Gesicht, das wesentliche Erkennungsmerkmal einer Person, fehlt gänzlich und aus dem Schatten lässt es sich auch nicht rekonstruieren. Ich orientiere mich dabei an Bildern wie beispielsweise Datei:Vomiting Erbrechen drunk.jpg, Datei:Civo.jpg oder Datei:Brno, noční rozjezd, interiér trolejbusu.jpg, um Beispiele aus nur einem Themenkomplex zu nehmen. Auch diese Personen ließen sich anhand von Kleidung, Körperbau, Haltung, u.v.a.m. ggf. wieder erkennen. Printmedien oder gar Behörden (siehe Datei:Zeugenschutz bei Verhandlung.jpg) verwenden zur Unkenntlichmachung den wesentlich weniger geeigneten schwarzen Balken oder die ebenfalls weniger unkenntlich machende Verpixelung. --Kuebi [ · Δ] 08:44, 6. Aug. 2011 (CEST)
Wie es in der Schweiz aussieht, weiß ich nicht. In D gibts das Torwarturteil, nach geltender Rechtssprechung sind Personen dann gem. §22 KUG betroffen, wenn sie ein naher Verwandter erkennen kann. Dies wäre hier zweifellos gegeben. Was die Presse macht, interessiert uns nicht. --Marcela 09:57, 6. Aug. 2011 (CEST)
Ich sehe bei diesem Bild überhaupt keine Wiedererkennungsmöglichkeit der Person. Einziges Merkmal ist die Geocodierung und da frage ich mich allerdings, weshalb ein solches Bild überhaupt lokalisiert werden muss. Nimmt man die Lokalisierung raus, wird das Bild absolut neutral. -- Хрюша ?? 10:00, 6. Aug. 2011 (CEST)
Ich würde die Geocodierung und auch die Angabe des Orts auch weglassen. Das bringt in dieser Hinsicht schon viel. --Leyo 11:19, 6. Aug. 2011 (CEST)
Geocodierung ist draußen. Der Ort wurde bei der Bildbeschreibung nie genannt. --Kuebi [ · Δ] 13:16, 6. Aug. 2011 (CEST)
Ups, sorry. --Leyo 14:31, 6. Aug. 2011 (CEST)
Ich stelle bei diesem Bild sogar das {{Personality rights}} in Frage, denn darin heisst es unter anderem «Diese Abbildung stellt eine oder mehrere lebende oder in letzter Zeit verstorbene identifizierbare Personen dar.» und die Person ist schlichtwegs nicht identifizierbar. Ich bin der Letzte, der gegen den Schutz der Persönlichkeitsrechte ist, aber man kann es auch übertreiben. Und wenn ich an die hunderte, wenn nicht tausende von Bildern auf Commons denke, wo Personen aus Drittwelt-Ländern abgebildet sind, deren Rechte man schlichtwegs ignoriert und damit mit Füssen tritt, dann halte ich die hier geführte Debatte schon für sehr grenzwertig. -- Хрюша ?? 13:35, 6. Aug. 2011 (CEST)
Man sollte auf jeden Fall darauf drängen, dass Angaben, die zur Identifizierung zumindest teilweise führen könnten, beim Bild ausbleiben (so die Geocodierung). Das erste Problem ist aber schon das Datum und die Zeit, das bei Digit-Kameras ja in den Exif-Daqten einfach da ist, und manchmal macht die Auslassung des Ortes, wo fotografiert wurde, das Bild unbrauchbar. -jkb- 13:46, 6. Aug. 2011 (CEST)
Ich würde es nochmals ohne Exif-Daten abspeichern, damit ist das Datum auch weg. Denn abgesehen vom Persönlichkeitsschutz, der unbedingt einzuhalten ist, bringen diese Infos wie Lokalisierung und Datum keinerlei Mehrwert an Info, die das Foto bringen soll. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 14:14, 6. Aug. 2011 (CEST)

Chriusha spricht hier einen sehr bedenkenswerten Punkt an. Wenn man sich auf Commons commons:Category:People of Africa anschaut... die Kategorie ist voller Bilder, bei denen höchst zweifelhaft ist, dass es eine Einwilligung der Abgebildeten gibt, und das Template {{Personality rights}} fehlt meistens. Wenn man ein armer Afrikaner ist, der in einem Slum leben muss, hat man keine Persönlichkeitsrechte und darf voll erkennbar abgebildet werden, aber über eine dürre Europäerin in teuren Markenkleidern, deren Gesicht nicht zu sehen ist, müssen wir lange diskutieren...? könnte man überspitzt fragen. Aber das ist natürlich ungerecht gegenüber dem Ausgangsbeitrag von Rosenkohl hier; er hat ja nicht gesagt, dass die anderen Bilder auf Commons in Ordnung seien. Leider ist das Bewusstsein für Persönlichkeitsrechte auf Commons bisher sehr wenig entwickelt und erst langsam, auch dank entsprechender Verlautbarungen der Wikimedia Foundation, im Entstehen. Ich gehe davon aus, dass noch viel gelöscht und sehr viel wenigstens mit dem vernünftigen {{Personality rights}}-Warnhinweis versehen werden muss. Gestumblindi 14:43, 6. Aug. 2011 (CEST)

(Nach Berabeitungskonflikt mit Gestumblindi) Gestumblindi, ich habe bereits früher Löschanträge auf Commons gestellt (wie Du seit Deiner Entscheidung Wikipedia:Löschkandidaten/4. August 2009#Datei:Gelbe Karte Wikipedia (hier gelöscht, auf Commons behalten) erinnern könntest). Zwar ist eine Löschung der Datei auf Commons auf Commons zu diskutieren, aber unabhängig davon muß die Verwendung in Artikeln der deutschsprachigen Wikipedia innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia angesprochen werden.

Ralf Roletschek hat richtig auf das maßgebliche "Fußballtorwart"-Urteil des BGH von 1979 hingewiesen, sie dazu auch den Absatz Recht am eigenen Bild#Erkennbarkeit, wo u.a. ausführlich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt am Main von 2006 zitiert wird.

Die Dateien Datei:Vomiting Erbrechen drunk.jpg, Datei:Civo.jpg oder Datei:Brno, noční rozjezd, interiér trolejbusu.jpg tragen keine Vorlage:Recht am eigenen Bild, sie werden nicht in der deutschsprachigen Wikipedia verwendet, meines Erachtens sind sie nicht in der Enzyklopädie zu verwenden und auf Commons zu löschen, offenbar hat es aber bisher keine Löschanträge auf Commons gegeben. Die Personen auf dem Bild Datei:Zeugenschutz bei Verhandlung.jpg waren Bemate im Dienst die wußten, daß sie photographiert wurden. Schwarze Augenbalken sind offenbar keine geeignete Methode zur Anonymisierung.

Natürlich ist die Person auf Datei:Underweight 01.jpg zu identifizieren, z.B. durch Nachbarn und Bekannte. Eine Entfernung der Angaben zu Ort und Zeit der Aufnahme ändert daran überhaupt nichts.

Ständig werden Personen im öffentlichen Raum ohne ihre Einwilligung photographiert und gefilmt. Z.B. durch Überwachunskameras von Sicherheitsdiensten, aber vermutlich in viel stärkerem Umfang durch Privatpersonen mit Handys z.B. von Autos aus. Wikipedia darf keine solche Aufnahmen veöffentlichen oder verwenden.

--Rosenkohl 14:47, 6. Aug. 2011 (CEST)

Auch das Haar einer Fliege findet man in der Suppe, so man es partout will! -- Хрюша ?? 15:09, 6. Aug. 2011 (CEST)
Kurze Anmerkung: Das Bild Datei:Vomiting Erbrechen drunk.jpg wird sehr wohl in der de:WP verwendet. --Kuebi [ · Δ] 20:31, 6. Aug. 2011 (CEST)
Ja, das hatte ich übersehen; auch diese Verwendung ist gleichwohl unenzyklopädisch und verletzt das Recht am eigenen Bild der dargestellten Person, abgesehen von den unbelegten Bildunterschriften; --Rosenkohl 15:18, 11. Aug. 2011 (CEST)
Der ist so "markant" (auffällig) gekleidet - wer dort in der Gegend zuhaus ist, wird gleich wissen, wer das ist. Wenn er in einer Laufgruppe o. ä. wäre, würde ich das ok finden, aber so ... auch die Rückansicht legt irgendwie nahe, daß er davon nichts weiß. Geht m. E. also nur, wenn er "himself" die Veröffentlichung freigibt. Btw., heißt es nicht "ein Haar in der Suppe finden" ? Vom Koch/Kellner ... :-)--KarleHorn 20:53, 11. Aug. 2011 (CEST)
Die beiden Aussagen in der Bildbeschreibung, es handele sich um eine "stark untergewichtige" Person und eine "Frau" sind vermutlich ebenfalls unbelegt, --Rosenkohl 14:12, 13. Aug. 2011 (CEST)

{{Bild-LogoSH}}

Es wird langsam Zeit, daß der SH-Baustein auch den SH-Vermerk bekommt. Die Situation ist einfach untragbar, wir spielen hier den dummen Jungen. Es wird Zeit, mal endlich Klartext zu reden. --Marcela 20:56, 11. Aug. 2011 (CEST)

Hast du einen konkreten Vorschlag wie die Vorlage ausschauen soll? -- ıpɐɥns 21:15, 11. Aug. 2011 (CEST)
Ja, SH-Text mit rein. --Marcela 21:24, 11. Aug. 2011 (CEST)
mit welchem zweck? (das hauptproblem sehe ich eher darin, dass von den rechteinhabern oft der wunsch zu vernehmen ist, ihr logo mit {bild-logosh} zu kennzeichnen -- insofern ist die sache recht verwirrend, man könnte dem problem aber evtl. schon dadurch abhilfe schaffen, dass man den text von {logo} entsprechend anpasst.) —Pill (Kontakt) 21:43, 11. Aug. 2011 (CEST)
{{Logo}} hat aber einen anderen Verwendungszweck und ist nicht für Nur-Logo-Grafiken gedacht. --Leyo 21:54, 11. Aug. 2011 (CEST)
LogoSH ist lizenzlos, sowas geht einfach nicht. --Marcela 21:57, 11. Aug. 2011 (CEST)
das steht dem nicht entgegen, der baustein findet jedenfalls bei urheberrechtlich geschützten logos verwendung. da ich keinen grund sehe, hier eine klare aussage zur schöpfungshöhe zu treffen, sehe ich keinen änderungsbedarf bei {logosh} (@ralf, der bausteininhalt, ein logo erreiche keine "schöpfungshöhe", ist auch lizenzlos, sie beschreibt nur den zustand in einem land und auch den nur in der lesart eines nutzerkreises, der in solchen belangen nicht gerade "auf nummer sicher" geht, um mal das mindeste zu sagen.). —Pill (Kontakt) 14:02, 12. Aug. 2011 (CEST)
„der baustein findet jedenfalls bei urheberrechtlich geschützten logos verwendung“ - Wie meinst du das? Urheberrechtlich geschützte Logos dürfen wir nicht mit LogoSH verwenden...
Logos ohne Schöpfungshöhe kann man gar nicht lizenzieren (das wäre dann Schutzrechtsberühmung)... -- Chaddy · DDÜP 20:40, 12. Aug. 2011 (CEST)
mein kommentar bezog sich auf den von leyo angesprochenen {logo}-baustein, nicht {logosh}: urheberrechtlich als schutzfähig angesehene logos werden mit {logo} und einem lizenzbaustein gekennzeichnet – status quo ist aber, dass diese bausteinkombination (irrigerweise) weitaus umfangreichere verwertungsmöglichkeiten suggeriert als {logosh} für nicht geschützte logos (was verwirrung stiftet, durch die in etlichen fällen rechteinhaber sogar auf {logosh} für ihre allenfalls geschützten logos pochen). da ich nun aber aus genannten gründen keine veranlassung sehe, {logosh} umzuändern, kann man dem problem dadurch rechnung tragen, dass man die aus verwertersicht restriktivere formulierung von {logosh} auf {logo} überträgt, was ja auch nur sachlogisch wäre. —Pill (Kontakt) 01:23, 13. Aug. 2011 (CEST)

Früher wurde Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe in Kombination mit Vorlage:Logo verwendet (halte ich für die beste Lösung). Ein paar Benutzer um Benutzer:rtc haben dann allerdings diesen Baustein als Ersatz durchgedrückt. Seitdem wird jede Diskussion darüber im Keim erstickt. Es wird sich da leider nichts ändern (wir dürfen ja die Rechteinhaber auf keinen Fall zum Weinen bringen)... -- Chaddy · DDÜP 21:59, 11. Aug. 2011 (CEST)

Genauso ist es. Wir haben hier Bilder, die geschützt sind, sei es Persönlichkeitsrecht, sei es Markenrecht. Das muß klar sein. Aber es muß auch klar sein, welcher urheberrechtliche Status vorliegt. --Marcela 22:06, 11. Aug. 2011 (CEST)
Soso, Chaddy - gestern hü, Morgen hott? „Das ist alles längst bis zum Erbrechen durchgekaut. Siehe auch WP:BR#Logos und Schöpfungshöhe“. -- Chaddy · D – DÜP – 02:39, 3. Aug. 2011 (CEST) SCNR
Ansonsten natürlich volle Zustimmung zur Klarheit, wieso Logos erlaubt sind, wie ich es sicherlich auch schonmal auf WD:LFB angesprochen hatte. Ich bin es auch Leid „Neulingen“ immer wieder zu erklären, dass Bild-LogoSH nicht für alle Unternehmenslogos geht, sondern nur für die, die eine zum Schutz nicht ausreichend SH haben. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:08, 12. Aug. 2011 (CEST)
Was willst du mir sagen? Mit "es gibt wichtigeres zu tun" meinte ich die Frage, ob man da PD-alt, PD-SH oder LogoSH setzen soll... -- Chaddy · DDÜP 02:19, 12. Aug. 2011 (CEST)
Ich meine das, was ich hier zitiert habe, was in dem verlinkten Abschnitt steht. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:39, 12. Aug. 2011 (CEST)
Ach, den Abschnitt meinst du. Ja, es ist bereits längst bis zum Erbrechen durchgekaut, wie hoch die Hürden für SH sind. Deshalb brauchen wir nicht bei jedem Logo neu darüber diskutieren, nur weil es etwas aufwendiger als ein einfaches Textlogo ist... Das hat aber nichts mit dem Thema dieses Abschnitts hier zu tun. Hier geht es darum, dass wir gegenwärtig nicht auf der Bildbeschreibungsseite hinschreiben, wieso wir die Logos hier hochladen dürfen... -- Chaddy · DDÜP 03:31, 12. Aug. 2011 (CEST)
So, jetzt hören wir mal auf alles klein zu schreiben und kommen zurück zur Sache: Ich habe vor einiger Zeit schon mal eine LogoSH-Vorlage entworfen, wie mir das gefallen würde: Benutzer:Suhadi Sadono/LogoSH-Neu. Ich denke, dass trifft den Nagel ziemlich auf den Kopf. Die Zitierungen kann man freilich ändern oder rausnehmen. -- ıpɐɥns 10:53, 12. Aug. 2011 (CEST)
Zu undeutlich. In die Vorlage Logo-SH sollte einfach der Baustein {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} + {{Logo}} hinein, wie es ja der Sachlage entspricht. Wenn das einem Markeninhaber zu deutlich ist, dann fliegt das Logo eben raus und er bekommt keine kostenlose Wikipediawerbung, "basta" ;-) . Blöd nur, dass dann zweimal noCommons drinwär. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:21, 12. Aug. 2011 (CEST)
Die Idee, {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} + {{Logo}} in der Vorlage einzubinden, gefällt mir nicht. Das stört nur schon bei Auswertungen. --Leyo 16:24, 12. Aug. 2011 (CEST)
Gut, dann eben als Kopie der Vorlagen ohne Kategorien. Viele Grüße --Saibo (Δ) 17:34, 12. Aug. 2011 (CEST)
„Wenn das einem Markeninhaber zu deutlich ist, dann fliegt das Logo eben raus und er bekommt keine kostenlose Wikipediawerbung, "basta" ;-) .“ - Nein. -- Chaddy · DDÜP 20:40, 12. Aug. 2011 (CEST)
Und weil? (PS Du weißt sicherlich, dass das "basta" nur eine humoristische Anspielung war). Immerhin ist es unser Ziel freie Inhalte zu fördern und nicht sie zu verstecken. --Saibo (Δ) 03:43, 13. Aug. 2011 (CEST)
Wir verwenden die Logos völlig rechtmäßig. Deswegen ist doch sinnfrei, sie einfach rauszuwerfen, wenn jemand kommt und meckert... -- Chaddy · DDÜP 04:16, 13. Aug. 2011 (CEST)
Ach so meinst du das, sorry. Ja, wenn klar ist, dass sie wirklich nicht geschützt sind, können wir sie natürlich drinlassen und zur Not an den WMF verweisen. Ich dachte du bist für das Verstecken der Ungeschütztheit. Viele Grüße --Saibo (Δ) 14:03, 13. Aug. 2011 (CEST)
Ich bin seit Anfang an gegen das Verstecken und war auch damals, als das eingeführt wurde, schon dagegen (und erntete natürlich scharfe Kritik seitens rtc dafür). -- Chaddy · DDÜP 19:31, 13. Aug. 2011 (CEST)
Wollen wir rtc mal herbitten (falls er nicht mitliest)? ;) Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:12, 13. Aug. 2011 (CEST)

Euch sind so gemeine Dinge wie die gegensätzliche (und wohl einzig europarechtskonforme) Rechtsprechung des Ösi-OGH bekannt? Nacktaffe 11:03, 12. Aug. 2011 (CEST)

Wie meinen? Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:21, 12. Aug. 2011 (CEST)
Steht hier schon die ganze Zeit unerledigt ganz oben. Man beachte die dort verlinkten Entscheidungen, die einfachsten Textlogos urheberrechtlichen Schutz zusprechen! Gestumblindi 16:27, 12. Aug. 2011 (CEST)
Dann wenden wir halt nur noch D-Recht an (bei 82 Millionen zu gut 8 Millionen kann man A eigentlich irgendwie schon ein bisschen vernachlässigen)... -- Chaddy · DDÜP 20:40, 12. Aug. 2011 (CEST)
Und du würdest das selbst für Logos aus Österreich vorschlagen? Gestumblindi 23:09, 13. Aug. 2011 (CEST)

Österreich ist ein EU Staat une ein Völkerrechtssubjekt. Ist der Vergleich 82 Millionen zu 8 Millionen eine richtige Einstellung? Ich würde um mehr Sachlichkeit bitten. Es gibt aus ein IPR, ein EU-Recht und völkerrechtliche Verträge. Ich möchte diesen deienen Bdeitrag nicht qualifizier4en. Aber eine Achtung vor Minderheiten bringt er nicht zum Ausdruck. Ich würde mir von dir eine nähdere Erklärung oder eine Entwschuldigung wünschen. Es liegt an dir!--Kath Erich 16:57, 14. Aug. 2011 (CEST)

Passt die Lizenz? Das einzig schutzwürdige an dem Speisekarten-Titelblatt ist ja IMHO die Illustration, und die stammt von Hans Aschenborn († 1931), die Schutzfrist ist also abgelaufen. Oder liegt das Urheberrecht bei der Reederei?--MichaelFleischhacker Disku 22:46, 11. Aug. 2011 (CEST)

Weshalb lädst du dies eigentlich als PDF und nicht als JPG oder PNG hoch? --Leyo 22:49, 11. Aug. 2011 (CEST)
Getan. --MichaelFleischhacker Disku 18:02, 12. Aug. 2011 (CEST)
wobei das eine Briefmarke war, hab's mal in höherer Auflösung aus dem PDF gekratzt, ginge aber bestimmt noch besser. rbrausse (Diskussion Bewertung) 20:12, 12. Aug. 2011 (CEST)

Aus meiner Sicht passt die Lizenz. --Mogelzahn 19:57, 12. Aug. 2011 (CEST)

Super. Kann die Datei auch auf Commons? Ich hab sie vorsichtshalber mal nur hier hochgeladen, weil ich mir einbilde mal gelesen zu haben, dass auf Commons eine Schutzfrist von 90 Jahren gilt. Ich weiß aber nicht mehr wo. Ist da überhaupt was dran? --MichaelFleischhacker Disku 21:10, 12. Aug. 2011 (CEST)
Commons kann etwas kompliziert sein, weil Bilder nach den Commons-Richtlinien sowohl im Ursprungsland als auch in den USA gemeinfrei bzw. public domain sein müssen. Die USA haben da leider ganz andere Ansätze als z.B. Deutschland, einerseits ist es einfacher, andererseits komplizierter. Einfacher: Alles, was vor 1923 (das Jahr ist fix, es geht also nicht um eine Frist von 90 Jahren) erstveröffentlicht wurde, ist in den USA public domain - unabhängig vom Todesjahr des Urhebers, der kann also auch vor deutlich weniger als 70 Jahren verstorben sein (wenn das Ursprungsland nicht die USA sind, geht es in einem solchen Fall dann natürlich nicht auf Commons). Komplizierter: Wenn das Werk im Ursprungsland am 1. Januar 1996 (gilt für die meisten Länder) noch geschützt war, ist es in den USA für 95 Jahre nach der Erstveröffentlichung geschützt, selbst wenn der Schutz im Ursprungsland inzwischen abgelaufen ist. Wenn Hans Aschenborn 1931 gestorben ist, sind seine Werke in Deutschland erst seit 2002 gemeinfrei, damit dürfte das Bild auf dieser Speisekarte in den USA noch geschützt sein, falls nicht vor 1923 erstveröffentlicht. Die Speisekarte von 1934 dürfte allerdings nicht die Erstveröffentlichung sein. Kannst du sagen, von wann das Bild ist? Wenn 1923 oder später, geht es auf Commons nicht und man sollte hier den NoCommons-Baustein setzen. Gestumblindi 23:08, 13. Aug. 2011 (CEST)
Ich weiß nicht aus welchem Jahr das Bild stammt, daher hab ich NoCommons jetzt mal reingesetzt. Danke. --MichaelFleischhacker Disku 16:40, 14. Aug. 2011 (CEST)

Landtagswahlen

Kann ich die Grafiken in diesen PDFs für die Wikipedia verwenden? --BigbossFrin 20:04, 14. Aug. 2011 (CEST)

Die Säulendiagrame werden kaum die notwendige SH erreichen (Die Fakten sind ja nicht schützbar). Allerdings wäre neu anfertigen als SVG sinnvoller. Einfach mal in der Wikipedia:Grafikwerkstatt nachfragen.--Bobo11 21:08, 14. Aug. 2011 (CEST)
Danke! Ich werde die SVGs dann unter der Lizenz {{Bild-PD-Amtliches Werk}} hochladen. --BigbossFrin 22:04, 14. Aug. 2011 (CEST)
Jetzt fällt mir ein Text unter der Bawü-Karte auf: © Kartengrundlage GfK GeoMarketing GmbH, das heißt dann wieder dass ich die Karte nicht hochladen kann. Die Balkendiagramme sind deutlich zur verfielfältigung freigegeben aber die sind im Artikel schon verhanden --BigbossFrin 22:20, 14. Aug. 2011 (CEST)
Die Diagramme haben keine Schöpfungshöhe und sind daher nicht schützbar, die können also hinschreiben was sie wollen (bitte Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe verwenden).
Bei Karten muss man vorsichtiger sein. Ich sehe bei diesen Karten aber keine Probleme, das sind lediglich die Umrisse der Wahlkreise und des Bundeslandes BW. Da ist kein Spielraum für eigene geistige Leistungen. Ergo haben diese Karten auch keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · DDÜP 00:58, 15. Aug. 2011 (CEST)

Listen, Hierarchien, Datensammlungen

M.W. sind Sammlungen von Daten seit ein paar Jahren copyrightfähig. Deshalb hat auch bspw die Redaktion Chemie darauf verzichtet, einen Hierarchiebaum für chemische Stoffe aus einem Lehrbuch zu übernehmen. Wo ist aber die Grenze?

Konkret: soeben erfahre ich hintenrum, dass der Hierarchiebaum in der Liste der Nutzpflanzen aus dem Buch Wolfgang Franke: Nutzpflanzenkunde (ausgenommen die Arzneipflanzen). Ist das nun eine URV oder nicht? --Ayacop 09:41, 14. Aug. 2011 (CEST)

Was genau meinst du eigentlich? -- Chaddy · DDÜP 19:48, 14. Aug. 2011 (CEST)
Gewisse Systematiken lassen sich nun mal nur auf eine Art darstellen. Also ist auch kein Urheberrechtlicher Schutz möglich, für diese eine Darstellung. Um denn Datenbank-Schutz beanspruchen zu können müssen mehre parallele Hirachieebenen zusammengestellt werden (z.B. Art + Entdenker + Zeitpunkt ... ). Und nur diese Art der Zusammenstellung (Darstellung) ist -wenn überhaupt- schützbar. Der der Hierarchiebaum wie er in der Liste der Nutzpflanzen abgebildet ist, beinhaltet nur eine Art von Information, welche zwingend so dargestellt werden muss wenn man den die aktuelle Lehrmeinung abbilden will, deswegen ist er nicht schützbar! Denn es wird nur eine Art von Fakten (Pflanzennamen hierachisch geordent) abgebildet --Bobo11 21:16, 14. Aug. 2011 (CEST)
Vielen Dank. Das wollte ich schon lange mal wissen. --Ayacop 08:52, 15. Aug. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Ayacop 08:52, 15. Aug. 2011 (CEST)

Wie sieht es mit dem UR aus, wenn jemand eine überarbeitete Fassung eines Artikels auf seine Benutzerseite stellt? --Nuuk 12:48, 15. Aug. 2011 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nuuk 13:29, 15. Aug. 2011 (CEST)

Derivat von File:Lenaukino Stuessgen.jpg unter anderer Lizenz?

Moin, ich wollte das Logo von Stüssgen hochladen. Das kriegt man nicht so im Internet, also habe ich es aus File:Lenaukino Stuessgen.jpg freigestellt und etwas anders angeordnet. Darf ich das überhaupt als LogoSH hochladen (bzw. bei Commons als {{PD-textlogo}} mit {{Trademarked}})? Denn es muss als Derivat ja unter die Lizenz der Quelldatei gestellt werden. Ich kann schlecht nach eigenem Gutdünken ein Logo unter freie Lizenz stellen. Darf ich das Logo jetzt also überhaupt hochladen? Danke + Grüße, XenonX3 - (:) 01:50, 14. Aug. 2011 (CEST)

Weiß wirklich niemand, ob ich das Logo hochladen darf? XenonX3 - (:) 16:59, 17. Aug. 2011 (CEST)
Sorry, deine Anfrage wurde wohl von uns allen übersehen. Als LogoSH kannst du das bedenkenlos hier hochladen. Ob es auf den COmmons als Textlogo durchgeht, ist nicht so ganz einfach zu beantworten, ich würde es wohl probieren. Andererseits besteht an dem Bild wohl kaum Interesse außerhalb der de-WP. Grüße --h-stt !? 17:20, 17. Aug. 2011 (CEST)
Ok, danke. Was ich allerdings nicht verstehe: Warum muss ich das Logo nicht unter dieselbe Lizenz wie die Quelldatei stellen? XenonX3 - (:) 17:48, 17. Aug. 2011 (CEST)
Die Lizenz des Fotos bezieht sich auf die geschützte Form des Werkes Foto. Wenn du daraus nur einen Teil entnimmst, der urheberrechtlich nicht schutzfähig ist, dann greifst du damit nicht in den Umfang des Schutzes am Foto ein. Daher handelt es sich urheberrechtlich nicht um ein eine Bearbeitung (Urheberrecht),denn da wäre ja die Voraussetzung, dass es sich um ein neues, wenn auch nicht eigenständiges Werk handelt, sondern deine neue Datei ist überhaupt urheberrechtlich nicht schutzfähig. Grüße --h-stt !? 18:32, 17. Aug. 2011 (CEST)
Alles klar, jetzt hab ich's verstanden :) Danke! XenonX3 - (:) 19:21, 17. Aug. 2011 (CEST)
Der Bastelversuch ist jetzt eh hinfällig, ich hab in einem PDF ne SVG-Version des Logos gefunden, die 100x besser ist, als meine Bastelei. XenonX3 - (:) 19:39, 17. Aug. 2011 (CEST)

Geldscheine/Münzen

Ich besitze einige Geldscheine sowie Münzen und wollte fragen, ob das Hochladen von eingescannten bzw. abfotografierten Geldscheinen/Münzen erlaubt ist.--SteEis. 13:08, 15. Aug. 2011 (CEST)

Nicht generell. Das kommt auf das Herkunftsland an. Commons hat eine Aufstellung darüber, welche Währungen erlaubt sind: commons:Commons:Currency. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:11, 17. Aug. 2011 (CEST)
Auf de: kannst du alle offiziellen Zahlungsmittel als amtliches Werk hochladen. Auf Commons nur, wenn es nach dem Urheberrecht des Herkunftlandes zulässig ist.--Bobo11 11:13, 17. Aug. 2011 (CEST)
In Wahrheit freilich nur alle offiziellen (und mehr oder minder aktuellen) deutschen Zahlungsmittel, weil alles andere bar jeder Gesetzes- und Urteilslage ist -- in allen anderen Fällen muss der Schutzstatus wie ChrisiPK schon schreibt länderabhängig überprüft werden. Und auch was deutsche Zahlungsmittel betrifft ist es jedenfalls "mutig", entgegen der gesamten deutschen Kommentarliteratur zum Urheberrecht in Geldscheinen und Münzen amtliche Werke zu sehen, aber das bleibt insoweit dir überlassen als es den Wikipedia-Richtlinien trotzdem genügen würde (ich vermute allerdings, dass wir die meisten deutschen Zahlungsmittel der näheren Vergangenheit bereits verfügbar halten dürften). —Pill (Kontakt) 11:42, 17. Aug. 2011 (CEST)
Danke für die Antwort. Noch zwei Fragen:
  1. Muss ich noch irgendetwas beachten, wenn ich die Zahlungsmittel nur auf WP hochlade?
  2. Was ist mit nicht mehr aktuellen Währungen (z.B. Reichsmark, Schilling)?--SteEis. 11:45, 17. Aug. 2011 (CEST)
@Phil Nein eben nicht. Alles Geld ist in DACH von Urheberrecht ausgenommen auch fremde Währungen.
@SteEis in dem du die Vorlagen PD (Amtliches Werk) und no-commons verwendest. (Folgende beide Sachen musst du händisch anstelle der Lizenz einfügen {{Bild-PD-Amtliches Werk}} + {{NoCommons}}). Gilt auch für ehemalige offizelle Zahlungsmittel.--Bobo11 11:55, 17. Aug. 2011 (CEST)
Danke für die Antwort. Werde gleich beginnen.--SteEis. 12:00, 17. Aug. 2011 (CEST)
Das ist ein Irrtum. Die (historische) Begründung für das Vorgehen in dewiki kannst du entweder Klaus Grafs Urheberrechtsfibel oder direkt der hier vermerkten Entscheidung entnehmen. Die blinde Übertragung auf jedwede Zahlungsmittel der Welt entbehrt jeder Grundlage. —Pill (Kontakt) 12:49, 17. Aug. 2011 (CEST)
Die Übertragung des Konzeptes Amtliches Werk auch auf ausländische Zahlungsmittel ist die ganz normale Anwendung des Territorialitätsprinzips (siehe Schutzlandprinzip). Daher gibt es keine Begründung für ernstzunehmende Kritik an diesem Vorgehen. --h-stt !? 16:53, 17. Aug. 2011 (CEST)
Wenn die Rechtfertigung dessen, dass Zahlungsmittel amtliche Werke sind, darauf gründet, dass diese in einem amtlichen Werk veröffentlicht wurden, kann man das nicht blindlinks auf ausländische Zahlungsmittel übertragen, weil die Voraussetzungen mitunter gar nicht gegeben sind. —Pill (Kontakt) 17:49, 17. Aug. 2011 (CEST)
Zahlungsmittel sind keine amtlichen Werk nach Abs. 2, denn sie dienen nicht der Kenntnisnahme, sondern dem Gebrauch. Eine Veröffentlichung eines Zahlungsmittel in den im Abs. 1 genannten Werken kann aufgrund des Wertungswiderspruches des Schutzzweckes des § 5 nicht zu einer Gemeinfreiheit führen. Ausländische amtliche Werke können ebenfalls nur als Sprachwerke in Deutschland gemeinfrei sein.-- ıpɐɥns 18:08, 17. Aug. 2011 (CEST)
Den Wertungswiderspruch hat zumindest das LG München nicht gesehen. --h-stt !? 18:29, 17. Aug. 2011 (CEST)
Gesetzliche Zahlungsmittel werden in aller Welt im Amtsblatt amtlich bekannt gemacht. Egal wie das dann vor Ort heißt. --h-stt !? 18:29, 17. Aug. 2011 (CEST)
Wie du der Entscheidung entnehmen kannst, kam das Gericht zu diesem Urteil unter Würdigung ganz spezieller Umstände der Veröffentlichung der Briefmarke im Amtsblatt, um dem von Suhadi angesprochenen Aspekt Rechnung zu tragen und dem Eindruck eines bloßen Bildzitats, der vollkommen denkbar wäre, entgegenzuwirken. Da ist es nun wirklich abwegig, das dann generell auf alle Welt zu übertragen. (Mangels entsprechendem Elan bin ich nicht daran interessiert, mich der Wikipedia-Regelung zur Behandlung solcher in amtlichen Werken abgebildeter Werke entgegenzustellen, aber wenn man sie schon anwendet, sollte man immerhin das Urteil, auf das man sich stützt, entsprechend umsetzen.) —Pill (Kontakt) 18:50, 17. Aug. 2011 (CEST)

Help required/ Hilfe gesucht on/auf Commons

hier Marcus 18:44, 13. Aug. 2011 (CEST). Vorherige Diskussion: auf DE:WP

Hi Marcus, ich habe mal versucht, deinen Standpunkt in der Diskussion klar zu machen. Dabei habe ich der Einfachheit halber wie du unterstellt, die österreichische Regelung des Rechtes am eigenen Bild sei praktisch die gleiche wie in Deutschland. Wir müssen uns allerdings darüber im Klaren sein, dass das nicht hundertprozentig zutrifft.
Es ist zwar wohl richtig, dass die Regelung in § 78 des österreichischen Urheberrechtsgesetzes („Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten [...] verletzt würden.“) im Ergebnis zu einer vergleichbaren Situation führt wie die des deutschen § 22 KunstUrhG („Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“). Auch unterscheidet die österreichische Rechtsprechung analog wie in Deutschland zwischen Normalos und bekannten Persönlichkeiten (also den Personen der Zeitgeschichte, die in Österreich Personen des öffentlichen Lebens genannt werden und bei denen das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit den Bildnisschutz normalerweise überwiegt). Wie in Deutschland ist es im österreichischen Recht im Prinzip auch unerheblich, ob das Foto im öffentlichen Raum entstand oder in einer privaten Situation (dieser Punkt ist auf Commons wohl am schwierigsten zu vermitteln, weil man da idR offenbar davon ausgeht, der Persönlichkeitsschutz beziehe sich nur auf Bilder aus der Privatsphäre).
Allerdings ist die österreichische Regelung wesentlich schwammiger formuliert und nennt insbesondere nicht ausdrücklich das Erfordernis der „Einwilligung“ des Abgebildeten. Die Zustimmung des Abgebildeten führt hier lediglich dazu, dass eine Verbreitung trotz Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Betreffenden zulässig ist (vgl. RSV-Merkblatt unten); von vornherein verlangt wird sie jedoch nicht. Wenn sich der Veröffentlicher auf den Standpunkt stellt, seine Aufnahme und deren Verbreitung verletze keine berechtigten Interessen des Dargestellten (etwa weil der Betreffende sich bewusst dort aufhielt und ihm klar sein musste, dass er fotografiert oder gefilmt werden kann etc., was man als eine Art konkludente Zustimmung werten könnte) oder das Veröffentlichungsinteresse (der Nachrichtenwert) der Aufnahme überwiege diese Interessen, müsste man das Gegenteil erst beweisen und kann sich nicht wie bei uns in D auf die grundsätzliche Pflicht berufen, vor der Veröffentlichung eine Einwilligung einzuholen.
Zur Frage der implizenten Zustimmung heißt es in dem (unten verlinkten) RSV-Merkblatt: „Die Zustimmung kann erklärt werden oder sich stillschweigend aus den Umständen ergeben [...]. Wer sich fotografieren lässt, stimmt damit aber noch nicht notwendig auch einer Veröffentlichung zu. Die Zustimmung wird sich im Zweifel nur auf den konkreten Anlassfall erstrecken und nicht auf jegliche Verwendung der hergestellten Aufnahmen.“ Auch ist offenbar allgemein anerkannt, dass die berechtigten Interessen des Abgebildeten jedenfalls dann verletzt sind, wenn die Aufnahme zu Werbezwecken verwendet wird (vgl. wieder das RSV-Merkblatt). Da CC-lizensierte Commons-Bilder mW problemlos auch kommerziell (also zu Werbezwecken) benutzt werden könnten, wäre das in diesem Fall wohl zutreffend und Prokop hätte auch nach österreichischem Recht ein berechtigtes Interesse, sich gegen die Veröffentlichung des Fotos seines Sohnes zu wehren (bzw. vorher gefragt zu werden), selbst wenn es in einer öffentlichen Interviewsituation entstanden ist.
Im Ergebnis lässt sich die Gleichsetzung mit der deutschen Situation also vermutlich einigermaßen vertreten, aber man muss aufpassen, wenn nach den Details gefragt wird. Insbesondere ist die Antwort auf die Frage, ob berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt wurden (und das Bild damit in Österreich illegal ist), im Wesentlichen eine Ermessenssache und vom Einzelfall abhängig, während man in Deutschland laut Gesetz ja im Prinzip immer eine Einwilligung des erkennbar Abgebildeten braucht, um ein Bild legal zu veröffentlichen.--Jordi 17:02, 14. Aug. 2011 (CEST)
RSV-Merkblatt: Recht am eigenen Bild - Zusammenfassung für Fotografen von der Webseite des Rechtsschutzverbandes der österreichischen Berufsfotografen
Gute Zusammenfassung der Rechtslage in Österreich auch hier.--Jordi 11:32, 15. Aug. 2011 (CEST)
Persönlichkeitsrechte sind vom Urheberrecht unabhängig und werden von der Wikipedia daher nur bezüglich der eigenen Nutzung beachtet. Das wirkt sind vor allem bei dem Aspekt der Werbung aus. Wir nutzen Bilder hier im enzyklopädischen Kontext und legen Wert darauf, dass sie urheberrechtlich zu beliebigen Zwecken freigegeben sind. Wir verlangen aber nicht, dass sie persönlichkeitsrechtlich für beliebige Zwecke zur Verfügung stehen. Grüße --h-stt !? 15:45, 16. Aug. 2011 (CEST)
Danke, hab ich mittlerweile auch begriffen (ist ja auch die einzig sinnvolle Lösung, in persönlichkeitsrechtsverletzender Weise "weiterverwenden" kann man man ja im Prinzip jedes Porträt).
Nach alledem sehe ich die Erfolgsaussichten für Marcus' Löschantrag weniger optimistisch. Nach österreichischem Recht gibt es kein generelles Einwilligungserfordernis, von daher ist die Veröffentlichung in diesem Land an sich noch nicht illegal. Die Verletzung berechtigter Interessen der Kameraleute scheidet aus, da sie in öffentlicher Ausübung ihrer Tätigkeit und nicht ehrverletzend gezeigt werden und eine evtl. mögliche Weiterverwendung ihrer Bildnisse für Werbezwecke dem Hochlader oder Wikimedia Commons nicht angelastet werden kann.
Nur in Bezug auf das Kind könnte man die Position des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anführen, der Kinder praktisch immer im privaten Umfeld ansiedelt, was eine ungefragte Veröffentlichung von Kinderporträts praktisch ausschließt. "Kinder genießen Schutz, weil es eben selten vorkommt, dass sie außerhalb ihres Privatlebens tätig werden: sie haben meist noch keine öffentliche Funktion. Also ist ihre Ablichtung in aller Regel unzulässig." (Quelle: Arne Trautmann)
Aber auch dem steht Hennings gewichtiger Einwand entgegen, wonach man von einer impliziten Zustimmung ausgehen kann, wenn jemand mit seinem Sohn auf dem Arm in der Öffentlichkeit ein Interview gibt. Zwar muss sich diese Zustimmung nicht automatisch auf die Veröffentlichung des Kinderbildes und dessen freie Verwendung beziehen. Aber inwieweit die berechtigten Interessen des in der Öffentlichkeit aufgenommenen Kindes in diesem speziellen Fall verletzt sein können, bleibt doch fraglich und müsste jedenfalls von Prokop gut begründet werden, wirklich offensichtlich ist das mE (entgegen meinen ersten Äußerungen) nicht.--Jordi 13:38, 19. Aug. 2011 (CEST)

Mal ganz provokant gefragt:

Wieso steht Alfred Cumming unter der CC-BY-SA 3.0 ?!? Grüße Marcus 17:15, 19. Aug. 2011 (CEST)

Weil er zum Zeitpunkt der Lizenzmigration schon existierte, die ursprüngliche Lizenz GFDL 2.0 einen Update zur GFDL 3.0 erlaubte und diese Version eine einmalige Migration zur Doppel-Lizenz GFDL + CC-by-sa erlaubte. Die Wikimedia Foundation hat von dieser Option Gebrauch gemacht und alle zum Stichtag im Juli 2009 existierenden Inhalte haben seitdem beide Lizenzen. Grüße --h-stt !? 17:44, 19. Aug. 2011 (CEST)
Tja, und genau da liegt der Hase im Peffer. Der Text wurde weder vor dem 1. November 20092008 in einem Wiki veröffentlicht, noch habe ich beim Speichern der CC zugestimmt. Mit welchem Recht wurde er also so lizensiert?!? Betrifft übrigens alle Beiträge zwischen November 092008 und Juni 102009 mit Schöpfungshöhe... Grüße Marcus 17:53, 19. Aug. 2011 (CEST)
Tja ... --Oberlaender 18:39, 19. Aug. 2011 (CEST)
Tja, da hat uns die WMF ein dermaßen dickes Ei gelegt... Marcus 18:58, 19. Aug. 2011 (CEST)
Der Stichtag im November 2008 bezieht sich ausschließlich auf Inhalte, die zuvor bereits außerhalb eines öffentlichen Wikis veröffentlicht wurden. Trifft das auf deinen Text zu? Wenn nicht, gibt es auch kein Problem. sebmol ? ! 19:44, 19. Aug. 2011 (CEST)
(bk)Die 1.-November-Grenze gilt nur für all works that were first published under this License somewhere other than this MMC. Der Cumming-Text wurde aber von dir in this MMC aka Wikipedia veröffentlicht. Ansonsten galt nur die 1.-August-2009-Grenze und die hat die WMF eingehalten. Problematisch sind unter Umständen Übersetzungen nach dem 1. November aus anderen Wikipedias, wenn man MMC eng auslegte, da die verschiedenen Sprachfassungen teilweise auf verschiedenen WWW-Servern gehostet werden. Aber das wäre Wortklauberei. Nacktaffe 19:50, 19. Aug. 2011 (CEST)
Danke für die Aufklärung. Diese Antwort hätte ich im Juni gebraucht ;) --Oberlaender 19:54, 19. Aug. 2011 (CEST)

Potsdamer Schlößer

Ich habe heute eine Akkreditierung für die Potsdamer Schlößernacht bekommen, Fotografieren ist ausdrücklich auch mit Stativ erlaubt. Da die ganze Sache um 17:00 Uhr beginnt, werde ich, wenn das Wetter mitspielt, auch Aufnahmen bei natürlichem Licht machen können. Die Genehmigung schicke ich ans OTRS, somit haben wir saubere Bilder von Sanssoucci, auch wenn da irgendwo gerüchteweise so ein komisches Urteil existieren soll...--Marcela 15:14, 12. Aug. 2011 (CEST)

Okay. :) -- ıpɐɥns 20:17, 19. Aug. 2011 (CEST)
Fällt aus. Jemand hat aufgeräumt und ich finde mein Zeug in der Wohnung nicht mehr wieder. Stativ ist eh im Büro in Berlin. Planungsfehler. --Marcela 14:29, 20. Aug. 2011 (CEST)

Hallo! Ich habe gerade eine SVG-Version von Datei:Diagramm verlagssystem.png angefertigt. Laut deren Lizenzbaustein könnte es Probleme geben, wenn ich die abgeleitete SVG-Version auf die Commons hochlade. Wie gehe ich nun vor? --Zesel 15:00, 21. Aug. 2011 (CEST)

Dürfte auch nach Commons-Richtlinien keine Schöpfungshöhe haben und damit keine Probleme bereiten. Notfalls kannst du es auch als PD-self dort hochladen (siehe [2]). -- Chaddy · DDÜP 21:09, 21. Aug. 2011 (CEST)
Danke! --Zesel 23:51, 21. Aug. 2011 (CEST)

Kopie einer Seite aus BNR (erl.)

Ich bin grad etwas irritiert und dezent empört: Eine IP hat im Juli den Artikel Besuch aus heiterem Himmel angelegt – eine 1:1-Kopie eines von mir bereits 2010 im BNR vorbereiteten Artikels (hier), den ich allerdings noch nicht eingestellt habe, weil ich den Film noch nicht gesehen habe und somit der komplette Filminhalt fehlt. Sogar die Fehler des noch unkorrigierten Artikelanfangs wurden in der Erstversion übernommen! Kann das als URV gelöscht werden? Imho ist die Pöbel-IP irgendwer, der sich im Filmbereich rumtreibt und auch meinen BNR kennt, denn sehr versteckt habe ich den Link unter Benutzer:Paulae/Filmwerkstatt liegen, dazu müsste man aber schon Geschriebenes aufklappen. Vielleicht sogar jemand, der sich in meiner Abwesenheit (Wikipedia-Pause im Juli) als mein Account ausgeben wollte? --Paulae 12:21, 22. Aug. 2011 (CEST)

Habe den Artikel wegen URV gelöscht. --tsor 12:26, 22. Aug. 2011 (CEST)
Danke! --Paulae 12:30, 22. Aug. 2011 (CEST)

Handkolorierte Postkarten

Fallen handkolorierte Postkarten unter die 100 bzw. 70 Jahre-Regel? -- Knergy (Diskussion; Beiträge) 22:34, 22. Aug. 2011 (CEST)

ehm, beides? Ist immer von ein Schutz als Lichtbildwerk auszugehen, also 70 Jahre PmA für Foto (s/w). Die Handkolorierung ist nur noch das Tüpfelchen auf dem i, weil das ein zweiter gewesen sein kann (Also 2 Urheber möglich). Und die 100 Jahr-Regel bezieht sich ja nur darauf, dass der/die Urheber unbekannt ist/sind. Klar jetzt lässt es sich vortrefflich darüber streiten ob Handkolorierung eien eigenes Werk ist oder nicht. Fakt ist, beim Roh-Bild kannst du sicher mal von 70 Jahre PmA ausgehen. Wenn die eingehalten sind wird auch die Kolorierung eher unprobelmatisch sein.--Bobo11 00:38, 23. Aug. 2011 (CEST)

Für Commons-Mitarbeiter zur weiteren Abklärung

Dieses Commons-Bild von Benutzer:Shakko findet sich in Yuri Miller: Russian Arms and Armour. Aurora Art Publishers, Leningrad 1982. Plate 15, etwas farbechter und weniger kontrastreich, aber sonst für mich, von Auge betrachtet, identisch. Als Urheber wird ein Vladimir Stukalov angegeben. --Oberlaender 14:10, 15. Aug. 2011 (CEST)

Hm... das muss deswegen noch nicht das gleiche Bild sein. Gerade in Museen wird bei Ausstellungsstücken, die hinter einem Fenster sind, eine gleichbleibende Perspektive geradezu erzwungen. Bei dem Bild von Shakko liegen EXIF-Daten vor und immerhin auch eine gewisse Auflösung, die es unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass das von einem Bild aus einem Buch abfotografiert oder ge-scan-t worden ist. Auch ist das Bild aus einer Serie, die offenbar mit der gleichen Kamera aus dem gleichen Museum aufgenommen worden ist (z.B. File:Kremlin Armoury 059.jpg). --AFBorchert 14:30, 15. Aug. 2011 (CEST)
Richtig; wenn ich aber alles richtig deute, scheint der Helm in dieser Vitrine ausgestellt zu sein, die einem keine so exakte Perspektive aufzwingt. Der besagte Helm könnte der ganz rechts sein, wenn ich es mit diesem oder diesem Bild vergleiche (leider ist er dort nicht so gut zu erkennen und es gibt im Kreml noch mindestens einen Helm des gleichen Typus), was natürlich heissen würde, dass Stukalov den Helm - wie eigentlich zu erwarten - nicht am Ausstellungsort fotografiert hat. Und wenn ich mich da irren würde, erschiene es mir recht ungewöhnlich, dass von mindestens 1982 bis 2009 die Lichtverhältnisse am besagten Ort absolut identisch geblieben sind - für den Laien erscheint es wirklich so, als sei jeder noch so winzige Schatten deckungsgleich und auch die Perspektive weiche keinen Millimeter ab, auch das verstellbare Naseneisen ist in exakt derselben Position (auf anderen Fotos, z.B. auf der verlinkten Kreml-HP, durchaus abweichend). Kann natürlich eine Menge Erklärungen geben bis hin zu dass Stukalov und Shakko identisch sind (oder dass ich es besser unterlassen sollte, Fotos zu analysieren); aber im Moment bin ich sehr misstrauisch. --Oberlaender 16:40, 15. Aug. 2011 (CEST)
PS: Man schaue sich auch mal die Aufnahmezeiten der Kreml-Fotos an, alle vom 12. August 2009: 14:01, 14:01,14:02, 14:02, 14:02, 14:02, 14:03, 14:03, 14:04, 14:04. Nicht unbedingt das, was ich mir unter einem gemütlichen Museumsbesuch vorstelle. --Oberlaender 17:12, 15. Aug. 2011 (CEST)
@Oberländer so eng sehe ich das nicht, 10 brauchbare Fotos in 4 Minuten sind machbar. Wenn sich die Objekte im gleichen Raum befinden, sieht das bei mir auch nicht viel anderes aus bei den Zeitstempeln. Ich schau die Sachen auch zuerst in aller Ruhe an (Also nicht durch den Sucher), lese ggf. die Begleittext usw. . Dann erst nehme ich die Kamera richtig in die Hand und dann wird der Raum in der Regel in einem Rutsch durch fotografiert (oder zumindest eine Ecke). --Bobo11 22:25, 16. Aug. 2011 (CEST)

Damit jeder Einblick in die Situation erhält: Commons-Bild vs. Scan aus Russian Arms and Armour. (Der Titel des Blogbeitrags, in dem ich ihn aufgestöbert habe, ist nicht etwa zufällig gewählt, denn sowohl das zweite Bild wie auch das Bild aus diesem Beitrag finden sich in identischer Weise in diesem Buch). --Oberlaender 23:05, 15. Aug. 2011 (CEST)

Sprich ihn doch mal an, es könnte nämlich sein das es sich um die gleiche Person handelt. Also der, der den Blog gemacht hat, kann auch die gleichen Bilder auf commons hochgeladen haben. Oder der Blogbetreiber kann bei Commons geklaut haben, URV geht auch auf diese Weise. --Bobo11 22:27, 16. Aug. 2011 (CEST)
Es geht doch nicht um den Blog, sondern um das Buch von 1982. --Oberlaender 23:44, 16. Aug. 2011 (CEST)

Habe sie angefragt, die Sache geht ggf. auf Commons weiter. --Oberlaender 07:04, 17. Aug. 2011 (CEST)

Wenn man sich das 1982 veröffentlichte Foto von Vladimir Stukalov ansieht und dieses als echt zugrundelegt, ist mE offensichtlich, dass es sich bei der 2009 entstandenen Aufnahme nur um eine Abfotografie handeln kann. Perspektive, Licht und Schattenwürfe stimmen in den allerkleinsten Details hundertprozentig überein (man zähle nur einmal die kleinen Quadrate an den Rändern der Wangenklappe ab und vergleiche ihre Position mit dem Schattenverlauf auf der Helminnenseite). Zufällig genauso aufnehmen kann man das selbst bei vorgegebener Perspektive nicht.--Jordi 14:21, 19. Aug. 2011 (CEST)
Das sehe ich eben auch so. Sie hat dazu aber keine Stellung genommen. Auf meine Bemerkung, um diese Fotoserie zu schiessen, hätte sie mehrmals kurz hintereinander Räume und Stockwerke wechseln müssen (dazu auch sorry an Bobo11, hab deinen Beitrag von 22:25, 16. Aug. 2011 bisher gar nicht bemerkt), sagte sie, die Ausstellung fände nur auf einem Raum statt. Die Kreml-Website und diverse Fremdenführer sehen das aber anders. Ich habe ihr gesagt, sie solle ihre Antwort überdenken und sich eine Lösung einfallen lassen. Bisher nichts. Nächster Schritt sind dann halt LAs. --Oberlaender 16:07, 19. Aug. 2011 (CEST)
Wenn die aufgenommen Objekte tatsächlich in verschieden Räumen befinden, sind die Zeitstempel nicht richtig, manpuliert oder es stimmt sonst was nicht. Denn wenn ich ich innerhalb von 4 Minuten 10 brauchbare Fotos schiesse, hab ich nicht Zeit mich gross zu bewegen. Somit liegt Raumwechsel fast nicht drin, erst recht nicht ein Stockwerkwechsel. Wenn der Zeitstempel wirklich stimmt, lässt dies den Schluss zu, dass da nicht die originalen Werk sondern (schützbare) Fotos davon abfotografiert wurden. Ich unterstütze einen so argumentierte Löschanträge (Zeitstempel und Ausstellunganordung wieder sprechen sich, und Fotos sehen zudem verdächtig nach den Fotos aus dem Werk X aus). Bin aber gegen Schnellschüsse ohne die Gegenseite gehört zu haben (ist hier ja jetzt erledigt). Du aber kannst hier in diesem Fall klar nachweisen, dass der Hochlader nicht die ganze Wahrheit sagt, also ist ein ordentlich begründeter Löschantrag welcher eben auf diese Unstimmigkeiten aufbaut berechtigt. Meines Erachtens ist eine Urheberrechtsverletzungs-Verdacht nachgewiesen, somit ist ein Löschung auf Comons notwendig. --Bobo11 22:49, 21. Aug. 2011 (CEST) PS: Beim LA auf comons ruhig auf diese Diskussion verlinken.
Danke für dein Votum beim LA, ich mach mal hier wieder auf, vielleicht fällt ja dem einen oder anderen noch was auf an dieser Serie. --Oberlaender 07:04, 22. Aug. 2011 (CEST)

12. Aug. 2009, 13:48-14:04, 57 Bilder. Hier der Plan der Ausstellung mit sämtlichen Vitrinen als Unterabschnitten, in der russischen Version noch besser erkennbar. --Oberlaender 07:04, 22. Aug. 2011 (CEST)

Es sind nachweislich abfotografierte Bilder aus einem Buch. Ich habe mir ein paar Stichproben angesehen - die jpgs enthalten interne Vorschaubilder, die noch das unbearbeitete Original zeigen (die Vorschau im Dateidialog von Gimp und der Bildbetrachter xnview zeigen diese eingebetteten Miniaturen an)! Und diese Bilder zeigen abfotografierte Buchseiten mit allem rundherum. -- Herby 21:48, 22. Aug. 2011 (CEST)
Super, danke. Ich ahnte, dass da jemand, der sich mit Bildtechnik auskennt, noch was rausholen kann. Nun alles Löschanträge. --Oberlaender 13:16, 24. Aug. 2011 (CEST)
  • Der Schreder auf Commons ist angeworfen worden, sprich ein Teil ist schon gelöscht der Rest wird sicher noch folgen. Danke für die ordentliche Dokumentation des Problems durch Oberländer, Herby usw., so kann man solche Problemfälle nämlich auch sauber abarbeiten. --Bobo11 21:49, 24. Aug. 2011 (CEST)

Greift Panoramafreiheit bei Datei:Bodenheizung Therme Kastell Arbon.jpg?

Abfotografiertes Foto

Ich stehe vor der Entscheidung oben genannte Datei nach Commons zu verschieben. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob in dieser Situation die Panoramafreiheit anwendbar ist, da es sich ja nicht um eine Panoramaaufnahme handelt. --Leyo 18:22, 24. Aug. 2011 (CEST)

Die meisten hier sagen, dass wenn es von einer im öffentlichen Raum aufgestellten Infotafel freigestellt wurde, die Panoramfreiheit vorliegt. Man kann dann - wie hier - unter dem Beschreibungspunkt "anderere Version" das Bild der gesamten Infotafel einbinden.--Wuselig 18:49, 24. Aug. 2011 (CEST)
Ich mache es auch so. Etwas kompliziert wird es bei der Lizenz. Da das abfotografierte Foto eine 2D- Kopie ist, hat dieses ja keine SH und ich habe somit kein Werk geschaffen. Es wäre also eine Schutzrechtsberühmung, wenn ich dafür eine Lizenz angeben würde. Also lizenziere ich sowas als gemeinfrei. Dem wirklichen Fotografen, der ja noch nicht 70 Jahre tot ist, dürfte das wenig gefallen. Aber das ist in der Verantwort dessen, der das Foto dauerhaft öffentlich anbringt. --Marcela 19:22, 24. Aug. 2011 (CEST)
+1 Wenn ich aber Marcela richtig verstehe, sollte ich dann hier ebenfalls gemeinfrei wählen? Ich war mir nämlich nicht sicher. Es ist ja auch kein Derivat des Gesamtbildes (bei dem ich die gewählte Lizenz belassen möchte), sondern eine eigenständige Aufnahme. -- Хрюша ? ! ? ! 21:24, 25. Aug. 2011 (CEST)
Da ich mir unsicher bin, habe ich Gemeinfreiheit gewählt. Ich würde gern dazu noch andere Stimmen hören. Ich lese gerade Bildzitate von Kunstwerken als Schranke des Urheberrechts und des Eigentums mit Bezügen zum Internationalen Privatrecht, eindeutige Aussagen habe ich noch nicht gefunden. Das ist aber eine verdammt gute und sorgfältig recherchierte Quelle, kann ich wärmstens empfehlen. --Marcela 21:32, 25. Aug. 2011 (CEST)
Ich finde es ja persönlich immer noch merkwürdig und kaum nachvollziehbar, wenn ein ansonsten geschütztes Foto (mal abgesehen von der Situation in der Schweiz) dadurch gemeinfrei werden soll, dass man es im öffentlichen Raum aufstellt und ein Fotograf anschliessend unter Berufung auf die Panoramafreiheit eine 2D-Reproduktion davon anfertigt. Ich kann einfach nicht recht glauben, dass "Panoramafreiheit" so gemeint ist. Handfestes zu dieser konkreten Frage scheint hier aber bislang tatsächlich niemand gefunden zu haben. Gestumblindi 02:30, 26. Aug. 2011 (CEST)
  • Auf Berufung der Panoramafreiheit sicher unproblematisch. Denn in der Schweiz wird das Foto mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit, nicht einmal Urheberrechtlich schützbar sein, da reines Handwerk und kein künstlerisches Werk. --Bobo11 21:28, 25. Aug. 2011 (CEST)

Danke für die Antworten. Ich habe das Bild nach Commons transferiert. Die Dateibeschreibungsseite darf gerne optimiert werden. --Leyo 21:50, 25. Aug. 2011 (CEST)

Logo einer EU-Einrichtung

Hallo, können wir dieese Logo hier verfügbar machen? -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 20:57, 24. Aug. 2011 (CEST)

Das ist in Deutschland mE. nicht urheberrechtlich schutzfähig und daher gemeinfrei. Wir können es also hier verwenden. Auf Commons dürfte es erstmal nicht gehen; es sei denn, es gibt eine Schrankenregelung für Werke von EU-Behörden. Grüße, --ireas :disk: :bew: 21:00, 24. Aug. 2011 (CEST)
Also Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk, oder gibt es etwas spezielleres? -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 21:39, 24. Aug. 2011 (CEST)
In der deutschsprachigen Wikipedia solltest du {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} nehmen, ein amtliches Werk nach deutschem Recht ist das nämlich nicht. --ireas :disk: :bew: 08:47, 25. Aug. 2011 (CEST)
Danke. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 08:59, 25. Aug. 2011 (CEST)

Stiche von 1756 in der Deutschen Fotothek

Es geht u.a. um diesen Stich
Es geht u.a. um diesen Stich

Hallo, ich habe zwei Stiche von 1756 aus der Deutschen Fotothek hochgeladen. Beide sind meiner Meinung nach durch ihr Alter Public Domain, durch die Reproduktion (egal ob Scannen oder Dokumentenkamera) eines Flachbildes entsteht kein neues Urheberrecht, auch nicht durch das Bereitstellen im Internet. Korrekt? Der WP-Autor, für dessen Artikel ich den Upload unternommen habe, steht in Kontakt mit der Deutschen Fotothek bzw. der Sächsischen Landesbibliothek. Diese verbieten in ihren Geschäftsbedingungen solche Nutzung und erlauben nur qualitativ unbrauchbare Thumbnails, auch auf explizite Anfrage. (Siehe meine DS und dort.) Hat die Fotothek oder die SLUB Dresden doch Recht? Falls nicht, wie vorgehen ohne sie zu verprellen? Vielen Dank für Eure Antworten. PS: Falls die direkt sichtbare Einbindung eines urheberrechtlich strittigen Bildes hier unüblich ist, entfernt das Bild bitte wieder. Danke. --Non mi tradir 09:55, 25. Aug. 2011 (CEST)

Die Bilder sind gemeinfrei. Durch reine Reproduktion (Arbeitsaufwand ohne Spielraum für eigene Kreativität) entsteht keine Schöpfungshöhe; die Grundvoraussetzung für urheberrechtlichen Schutz. Es handelt sich folglich um Schutzrechtsberühmung. -- Nyabot :: Kujōshorigakari :: aaw 09:59, 25. Aug. 2011 (CEST)

Die SLUB ist aber sehr von Ihrer Meinung überzeugt und ich hab bereits meinen "Spaß" mit dem Verein gehabt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2011/03#Reprofotografie:_Fotothek_l.C3.A4sst_abmahnen.21

Musik-Zitat ?

Kann ich diese Datei mit diesem Baustein hochladen? ({{Musik-Zitat}}). Die Erläuterung befindet sich hier. -- Xxvid 18:32, 25. Aug. 2011 (CEST)

Nein, es ist nicht ersichtlich, warum das dort als Zitat nötig wäre.--217.226.64.14 21:08, 26. Aug. 2011 (CEST)

Slowenien und die Panoramafreiheit

Leider sieht das slowenische Urheberrecht nur eine nicht-kommerzielle Panoramafreiheit vor, und zwar nicht nur für Skulpturen, sondern auch für Gebäude. Bitte von der Löschung betroffene Bilder, die in de.wikipedia.org verwendet werden, dorthin rüberretten! --84.61.170.156 23:32, 25. Aug. 2011 (CEST)

Bei Gebäuden muss aber SH vorliegen, ist aber eher selten der Fall, damit gehen 08/15 auch ohne Panoramafreiheit auf commons. Bei Skulpturen ist es natürlich richtig, die gehen auf Commons nicht, nur auf de:. Aber dafür bitte Comons-Admin ansprechen, welche davon betroffen wären. --Bobo11 23:36, 25. Aug. 2011 (CEST)
Leider wird auf Commons die mangelnde Schöpfungshöhe überhaupt nicht berücksichtigt. Die löschen dort jede noch so primitive Hundehütte. -- 194.48.128.75 08:49, 26. Aug. 2011 (CEST)

Bild aus der enWP

Hallo. Es geht mir um en:File:Deleath.jpg. Commonsfähig ist es wohl nicht, aber wie sieht es mit einer Verwendung in der deWP aus? Fragt Siechfred 10:10, 27. Aug. 2011 (CEST)

So nackt, sprich ohne irgendwelche verwertbaren Angaben, geht das sicher mal nicht auf de:. --Bobo11 10:42, 27. Aug. 2011 (CEST)
In spätestens 32 Jahren, sollte es als PD-Old 100 durchgehen, da die Porträtierte 1943 gestorben ist.--79.250.115.203 14:08, 27. Aug. 2011 (CEST)
@IP nicht unbedingt, denn dann hat unsere 100-Jahre-Regel ein USA-Rechts-Problem. Aber das USA-Problem beginnt zum Glück erst 2023. Dann werden wir vermutlich auf „vor 1923 veröffentlich“ umschwenken müssen. --Bobo11 18:22, 27. Aug. 2011 (CEST)

Datei: Thalkirchner Bruecke 3.jpeg

Hi,

versuche nun erstmalig Freigabe für ein fremdes Bild. Mail mit Zustimmung habe ich.

Seine Mailadresse ist wie im Impressum [3] angegeben.

Also lasse ich ihn dann die ausgefüllte Erklärung senden - direkt im Mailtext oder als Anhang im Textformat???

Mail von permissions-de@wikimedia.org kam, enthält aber keine OTRS-Ticketnummer - was nun???

Michael --Michael aus München 20:40, 27. Aug. 2011 (CEST)

Hallo Michael, du bekommst nach dem Senden an permissions-de sofort eine automatisch generierte Empfangsbestätigung. Meinst du die? Das Ticket wird dann nach einer gewissen Zeit von einem Support-Team-Mitglied bearbeitet, dann bekommst du eine Antwort, im Erfolgsfall mit dem Hinweis, dass die Genehmigung eingetragen wurde. Hilft dir das weiter? Grüße, —Pill (Kontakt) 20:43, 27. Aug. 2011 (CEST)

Ist dieses Bild für Wikipedia geeignet?

Hallo,

ist dieses Bild für Wikipedia geeignet?

Das Bild zeigt eine Ecke einer CD von !!! mit einem auf dem Jewelcase angebrachten Aufkleber, der den Kunden darauf hinweisen soll, wie der Name der Band auszusprechen ist. Das eigentliche Cover auf dem Einleger ist im Bild nur am Rand um den Aufklerber herum zu erkennen – nach meinem Sprachempfinden würde ich es als Beiwerk empfinden. Der Aufkleber selbst? Hat er die notwendige Schöpfungshöhe? Oder was zählt sonst noch? Soll es weg, hier bleiben oder auf Commons? -- Pemu 12:17, 24. Aug. 2011 (CEST)

Keine Schöpfungshöhe. Hier lokal hochladen. -- 194.48.128.75 15:43, 25. Aug. 2011 (CEST)
Welche Lizenz soll ich eintragen/wäre angemessen? -- Pemu 12:33, 29. Aug. 2011 (CEST)

Systematikübernahme

HAllo liebe Experten, mal ne kleine Frage zum Urheberrecht. Und zwar geht es hier um die letzte Frage von mir: Wikipedia_Diskussion:Redaktion_Biologie#Systematik_der_Pflanzen_.28h.C3.B6here_Taxa.29.2C_Abgleich_der_Taxoboxen Thx --Morray noch Fragen? 21:05, 25. Aug. 2011 (CEST)

Übertrag von der verlinkten Seite:
Ende Übertrag
Wissen selbst ist nicht urheberrechtlich geschützt, in der einfachen Liste (die sich ja zwangsläufig aus der Systematik ergibt) sehe ich persönlich auch kein Datenbankwerk. aber warte lieber noch ein paar Antworten mehr ab. rbrausse (Diskussion Bewertung) 21:09, 25. Aug. 2011 (CEST)
Richtig Fakten sind nicht schützbar, nur ihre Darstellung. Und eine Systematik ist bekanntlich nur auf eine Weise richtig, also kann diese eine richtige Darstellung nicht geschützt sein. Um denn Datenbankschütz überhaupt beanspruchen zu können, müssen mehrere Fakten-Bäume parallel vorhanden sein (z.B. Name, Endecker, Jahr usw.), nur ein Faktenbaum reicht nie. Aber selbst dann (Mehrer Faktenbäume) ist nicht jede Datenbank schützbar, denn es muss eine eigene Leistung/Darstellung hinter der Datenbank stecken. Stellen mehrere -von einander unabhängige- Datenbanken das Problem gleich dar wird ein Schutzanspruch schwierig zu begründen sein. Das wäre z.b. dann der Fall wenn seit Jahrzehnten die Darstellung der Abfolge der Fakten in Bücher gleich gehandhabt wird, da wird die gleiche Darstellung im Internet auch nicht schützbar sein. Problematisch wäre höchstens das automatische übernehmen des gesamten Datenbestandes mit einem Bot, nicht aber der automatisierte Abgleich zweier bestehender Datensätze. --Bobo11 09:38, 26. Aug. 2011 (CEST)
Thx für die Antworten. ICh probier die trotzdem der Höflichkeit halber mal zu kontaktieren. MfG --Morray noch Fragen? 21:58, 29. Aug. 2011 (CEST)

PD-US?

Frag emich grade ob die Flaggen von NATO, SEATO und CENTO auf Commons dürfen (NATO ist dort, SEATO nicht, CENTO falsch lizenziert). Jutzt waren ja die USA dort Mitglieder (bzw. Beobachter). Könnte man dann Argumentieren das sie PD-US (beziehungweise in den USA PD sind, weil ja die USA auf Commons maßgeblich ist), weil diese Darstellungen doch sicher irgendwie auf US-Regierungsdokumenten auftauschen...--Antemister 20:17, 26. Aug. 2011 (CEST)

das macht sie ja nicht automatisch auch zum amtlichen werk (ebensowenig wie das in deutschland der fall ist). außerdem verstehe ich den sinn der sache nicht ganz, man kann die werke ja dann sinnigerweise auch nicht hier verwenden, ungeachtet des urheberrechtlichen status in den usa (außer es mangelt an entsprechender schöpfungshöhe, was in einigen fällen jedenfalls naheliegt). schließlich sind soweit ersichtlich alle drei flaggen bereits auf commons (vgl. commons:File:SEATO Flag.gif), insofern ist mir die frage nicht ganz klar. grüße, —Pill (Kontakt) 20:53, 26. Aug. 2011 (CEST)
Also in den USA sind nicht nur amtliche Werke PD, sondern alle Publikationen des Staates, allein deshalb lässt sich die Frage überhaupt so stellen. Das die SEATO-Flagge uaf Commons ist wusste ich nicht, die en-wp hat sie als Faire-Use-Bild (en:File:Seato.gif, die Cento-Flagge auf Commons (Datei:CENTO.gif hat eine falsche Lizenz (ja, ich weiß, von mir im Unverstand damals von der en-wp geholt), und die mangelnde Schöpfungshöhe bei der NATO-Flagge kann man auch anzweifeln. Und bei eben jener SEATO-Flagge aus Commons hat wohl einer so gedacht wie ich--Antemister 22:26, 26. Aug. 2011 (CEST)
der punkt ist, dass nicht jede in einem amtlichen werk (der begriff steht in keinem widerspruch zum us-amerikanischen recht, auch wenn der dortige begriff weiter gefasst ist) aufscheinende logoabbildung irgendeiner fremden organisation sofort mit ihrer abbildung urheberrechtsfrei wird (denn damit ist die legaldefinition nicht mehr erfüllt), deshalb ist mir weiter nicht klar, was das genau bringen soll. —Pill (Kontakt) 23:27, 26. Aug. 2011 (CEST)
US-PD geht nur bei eigen Werken der US-Verwaltung. Nur weil die in ihren Unterlagen irgendwo ein fremdes Werk abgebildet haben, wird das dadurch eben NICHT gemeinfrei. Das ist ja die Fussangel bei US-PD, dass es nachweislich ein Werk einer US-Behörde sein muss, bzw. werden der amtlichen Tätigkeit von eine Mitarbeiters einer US-Behörde gemacht worden sein muss. --Bobo11 10:45, 27. Aug. 2011 (CEST)
Also ganz konkret: Dürfen sie auf Commonsbleiben, oder müssen sie weg?--Antemister 17:19, 27. Aug. 2011 (CEST)
@Antemister So einfach ist die Antwort darauf auch wieder nicht. Das läuft auf Einzelfallendscheidung hinaus, SH Ja/Nein, Alter usw. usw.. Denn wenn z.B. das Wappen/Flagge von einem US-Staatsangestellten während der seiner staatlich bezahlten Tätigkeit entworfen wurde (Das ist eben auch dann der Fall wenn er von der USA zur UN-Delegiert wurde, aber weiterhin von einer US-Dienststelle bezahlt wird), dann geht US-PD. --Bobo11 18:20, 27. Aug. 2011 (CEST)
Oder müsste man prüfen ob die Grafiken in allen Ursprungsländern PD sind? Bei Cento und Seato dürfte das hinhauen.--Antemister 22:06, 29. Aug. 2011 (CEST)

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Menschliche_Haut.jpg

Ich habe alles gelesen, bin mir aber dennoch nicht sicher:

Darf ich als Beispiel dieses Bild jetzt nutzen um es in einem anderen Medium - Buch oder Website - zu verwenden?

Vielen Dank

SusanneHo (nicht signierter Beitrag von SusanneHo (Diskussion | Beiträge) 18:54, 28. Aug. 2011 (CEST))

Bei der Datei auf commons finden sich die Lizenzen mit welchen du das Foto benützen kannst. Wenn mehrere vorhanden sind (hier der fall) reicht es wenn du eine davon auswählst. Aber diese eine Lizenz musst du einhalten, und das Bild endsprechend in deinem Medium Lizenz konform kennzeichnen. Weiteres findest du unter Wikipedia:Weiternutzung. Wenn was nicht klar ist erneut Nachfragen. --Bobo11 19:49, 28. Aug. 2011 (CEST)
Hallo SusanneHo, ich bin der Meinung, dass das mit der Nachnutzung für Laien nicht so gut erklärt ist, wie es wünschenswert wäre. Daher habe ich auch für meine Bilder einen Lizenzbaustein gewählt, der „mit Skizze“ erklärt, wie es geht. Wenn Du uns das Bild und Deinen Verwendungswunsch (auf einer Webseite, in einem Buch, auf einer Kaffeetasse, usw.) nennst, können wir Dir besser helfen. --Schwäbin 09:49, 29. Aug. 2011 (CEST)

Also, noch mal, vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Das oben genannte Bild ( zum Beispiel). Dürfte ich das in ein neu zu schreibendes Buch einfügen? Dürfte ich es auf meiner privaten Homepage verwenden? Reicht es im Anhang des Buches zu sagen: Quelle Wikipedia? Vielen Dank SusanneHo (nicht signierter Beitrag von SusanneHo (Diskussion | Beiträge) 17:31, 29. Aug. 2011 (CEST))

Hallo Susanne, Quelle Wikipedia ist nicht korrekt. Wo Du es verwendest ist egal, aber wie hängt von der Lizenz ab. Die gibt (hab jetzt erst kapiert, dass Du ja schon ein Bild angegeben hattest, sorry) vor, dass Du den Namen des Urhebers nennen musst (Klafubra), die Lizenz nennen musst (CC BY-SA 3.0) und einen Link auf den Lizenztext bereitstellen (diesen. Du kannst in einem Offline-Medium den Link auch nur ausschreiben. --Schwäbin 17:33, 29. Aug. 2011 (CEST)

...unter http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Menschliche_Haut.jpg?uselang=de#Lizenz ist für das Bild "File:Menschliche_Haut.jpg" exakt angegeben, was im Falle einer Weiternutzung zu tun ist - Nachnutzung entweder gem. der GDFL -> oberer Baustein oder CC-BY-SA -> unterer Baustein! --Btr 17:38, 29. Aug. 2011 (CEST)

(BK)Du musst die gewählte Lizenz einhalten. Woher das Bild mit Lizenz kommt ist eigentlich zweitrangig. Also bist du zu keiner Quellenangaben wie, Quelle Wikipedia verpflichtet. Denn du wirst in der Regel mit dennen Lizenz verpflichtet, denn Urheber und Lizenz zu nennen, und nicht die Quelle. Das Wie du denn Urheber und die Lizenz nennen musst, ist sehr stark von der Lizenz abhängig. --Bobo11 17:39, 29. Aug. 2011 (CEST)

Machs wie im Beispiel hier -- Cherubino 17:57, 29. Aug. 2011 (CEST)

Foto von Erwin Sellering

Ich habe gerade erschreckt festgestellt, dass im Artikel zu Erwin Sellering (der immerhin Miniprä eines Bundeslandes ist) kein Foto eingebunden ist. Auf der Suche habe ich dann auf der Regierungsseite ein (zwar nicht schönes, aber zumindest akzeptables) Foto gefunden mit dem Hinweis: "Foto ist unter Angabe der Quelle freigegeben." Reicht das für unsere Zwecke aus – auch um es vor dem Hochladen ggf. zu bearbeiten? --NacowY 01:34, 29. Aug. 2011 (CEST)

Das liest sich wie eine klassische Pressefreigabe. Für unsere Zwecke genügt das aber nicht. Wir brauchen eine Freigabe unter einer freien Lizenz. Du solltest den Fotografen bzw. den Rechteinhaber ausfindig machen und ihn um eine entsprechende Freigabe bitten (Textvorlagen gibts dort).
Problematisch ist aber auch der Zwerg (Recht am eigenen Bild). Der muss entweder weggeschnitten werden oder eine Freigabe der Eltern her. -- Chaddy · DDÜP 05:43, 29. Aug. 2011 (CEST)

Erlöschen des Urheberrechts

Bekanntlich erlischt das Urheberrecht in Deutschland mit Ablauf des 70. Kalenderjahres nach dem Tod des Urhebers. Wie sieht das aus bei institutionellen Urhebern, z.B. Militärgeographisches Institut Florenz oder Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung? Solche Urheber "sterben" nur selten, bzw. sie werden viele hundert Jahre alt. Ist die Deutsche Demokratische Republik im urheberrechtlichen Sinn am 3. Oktober 1990 "gestorben"?--Ratzer 09:11, 29. Aug. 2011 (CEST)

Urheber können nach deutschem Recht nur natürliche Personen sein, in Europa ist das m.W. ähnlich. Wenn der Urheber eines der Werke aus den von dir genannten Institutionen nicht zu ermitteln ist, sollte Anonymes Werk einschlägig sein. rbrausse (Diskussion Bewertung) 09:37, 29. Aug. 2011 (CEST)
Danke, sehr schön, dann ist auch diese Karte von 1934 längst urheberrechtsfrei, auch wenn die Italiener © 2006-2010 Copyright Istituto Geografico Militare. Tutti i diritti riservati. drunterschreiben.--Ratzer 09:49, 29. Aug. 2011 (CEST)
das Copyright-Vermerk ist ziemlich sicher eine Schutzrechtsberühmung, aber wirklich anonym ist das Werk nicht; die Beschreibung spricht vom Magistrato alle acque - Ufficio Idrografico, rechts unten in der Karte sind Bearbeitungsvermerke angegeben, die nach Namen klingen (Cap Galli, Bernardi und ein capo sezione namens Ing. O. Roth) [so ich das richtig entziffere]. Ich würde mit dem Hochladen zumindestens unsere 100-Jahres-Regel abwarten bzw. beim IGM anfragen, ob sie näheres zur Urheberschaft wissen. rbrausse (Diskussion Bewertung) 10:08, 29. Aug. 2011 (CEST)
Naja, die Schutzrechtsberühmer zum Urheberrecht zu befragen ist wohl so ähnlich wie die Frösche zu befragen, ob der Teich jetzt trockengelegt werden darf... --Ratzer 10:37, 29. Aug. 2011 (CEST)
du fragst ja nicht an, ob die Karten gemeinfrei sind :) rbrausse (Diskussion Bewertung) 10:41, 29. Aug. 2011 (CEST)

Bundesarchiv / DDR-Bestand

hallo, sicher schon paarmal hier diskutiert. weil ich aber nur passant in dieser sache bin, denn doch meine frage hier neu gestellt:

  • ich finde zahllose fotos aus den 1950er und 1960er jahren in einschlägiger DDR-literatur, veröffentlicht vor und nach der wende. fast nie mit quellenangabe. meist gerichtsprozesse, fotografiert von einem anonymen DDR-beamten. viele davon finde ich via suchfunktion bei bundesarchiv.de nicht. wie ist hier die rechtelage, falls ich mal was einscanne und hier einpflege?
  • das bundesarchiv selbst. angenommen, ich finde in dessen online-bilddatenbank ein foto von relevanz für einen artikel. gibt es ein standard-prozedere, eine kontaktperson dort, oder wie geht das? fallen kosten an? konkret: wie kam das bild links hier in die wikipedia?
  • gibt es erfahrungen mit DDR-archiven wie dem der stasiunterlagenbehörde BStU und der SED (parteiarchiv)?

danke, Maximilian 09:51, 29. Aug. 2011 (CEST)

Bilder aus der DDR sind genauso geschützt wie alles Andere auch. Es spielt auch keine Rolle, wenn sich Buchautoren, die Presse oder wer auch sonst nicht darum kümmern oder kümmerten. --Marcela 10:25, 29. Aug. 2011 (CEST)
Es kommt darauf an, wie die DDR es mit ihren eigentlichen Veröffentlichungen gehalten hat. Könnte ja sein, dass sie es ähnlich wie die USA gehalten hat, die (fast) alle Veröffentlichungen von US-Bundesbehörden als public domain deklariert. Einschließlich von Fotos, die von US-Bundesangestellten während der Amtsausübung angefertigt wurden. Weiß jemand genaueres?--Ratzer 10:54, 29. Aug. 2011 (CEST)
Eine Regelung wie in den USA gab es nicht. Schaffte man im Rahmen seiner Arbeit Werke, dann wurden die meist per Freigabeerklärung zur freien Benutzung durch den Betrieb abgegeben. Für sowas gab es zentrale Vordrucke, mit denen Rechte abgetreten wurden: sinngemäß "für alle Verwendungen in Druckmedien, für Film und Fernsehkunst". Keine Rede von Microverfilmung (dementsprechende Freigaben wurden ab etwa 1985 zusätzlich unterschrieben), erst Recht nicht für Internet. Bildagenturen verhielten sich genauso wie Firmen. Die sehr wenigen Profifotografen haben die gleichen Abtretungen unterschrieben wie die Amateure. --Marcela 12:56, 29. Aug. 2011 (CEST)
Wie das Bild rechts in die Wikipedia kam, steht in der Bildbeschreibung: Über eine Kooperation mit dem Bundesarchiv. Es steht dir frei, beim Bundesarchiv um weitere Bildspenden zu bitten (auch wenn sie nach der Kooperation wohl wenig zufrieden schienen). Ohne Kenntnis des rechtlichen Statuses eines Bildes darfst du es aber nicht hier hochladen, und gemeinfrei durch Ablauf der Schutzfrist ist noch kein Bild aus DDR-Zeiten. --Don-kun Diskussion Bewertung 10:51, 29. Aug. 2011 (CEST)
Ergänzend: Siehe Commons:Bundesarchiv. Das Bundesarchiv hat Wikimedia Commons über 80'000 Bilddateien unter einer freien Lizenz (CC-BY-SA) zur Verfügung gestellt, bei denen es (wie in der Vereinbarung versichert wurde) über die nötigen Rechte verfügt, um die Bilder unter dieser Lizenz bereitzustellen. Es gibt auch Bilder, die bewusst nicht zur Verfügung gestellt wurden, da das Bundesarchiv in diesen Fällen nicht über so weitgehende Rechte an den Bildern verfügt. Die Vereinbarung gilt jedenfalls nur für die im Rahmen dieser Aktion auf Commons hochgeladenen Bilder. Eine Fortsetzung in dieser Form (mit weiteren grossen Bildmengen) wird es laut Bundesarchiv nicht geben, da man, wie Dr. Oliver Sander vom Bundesarchiv auf Commons schrieb, schlechte Erfahrungen mit Weiternutzern gemacht hat: dem Bundesarchiv ist es wichtig, dass die Lizenz jeweils eingehalten wird, da es sonst selbst Ärger mit Rechteinhabern kriegt, aber das wird häufig nicht korrekt gemacht ("Wir hatten zwar damit gerechnet, dass ein gewisser Prozentsatz irregulärer Nutzungen vorkommt, aber das Ausmaß hat uns leider und sehr unangenehm überrascht"). Ich würde aber nicht ausschliessen, dass es bereit ist, bei freundlicher Anfrage für einzelne weitere Bilder eine freie Lizenz zu erteilen, wenn es über die nötigen Rechte verfügt. Ansprechpartner hier wäre wohl Benutzer:Bundesarchiv-B6. Gestumblindi 21:21, 29. Aug. 2011 (CEST)

Veränderte Logos

Kann jemand etwas zur Situation für veränderte Logos sagen? Nach Anfrage in der Grafikwerkstatt:Wikipedia:Grafikwerkstatt#No_Twitter. Ich erinnere mich dunkel, dass das von der markenrechtlichen Seite her problematisch ist/sein kann. Ist das hier ein Problem? Iridos 15:29, 29. Aug. 2011 (CEST)

Markenrecht ist uns in Artikeln egal. Ich sehe aber nicht, wie diese Datei in einem Artikel gebraucht werden könnte. Statt dessen wird sie von Benutzern auf ihrer eigenen Benutzerseite verwendet. Und das ist markenrechtlich nicht immer OK. Hier muss man aber dein Einzelfall betrachten. Eine Datei, die nicht im Artikelnamensraum gebraucht werden kann, aber auf Benutzerseiten problematisch ist, halte ich generell für überflüssig/schädlich und spreche mich für löschen aus. Grüße --h-stt !? 15:47, 29. Aug. 2011 (CEST)
Aus der Dateinutzung geht hervor, dass Wikinews es verwendet [5].
Ansonsten geht es mir ähnlich. Die Frage ist halt: ist es auf Benutzerseiten problematisch ist oder nicht? (bzw. auch die Nutzung auf en:Wikinews, wobei uns die _hier_ ja nicht betrifft). Im Prinzip ist das jedoch kein Löschgrund für Commons (Da von der Urheberrecht/Copyright-Seite kein Problem vorliegt), nur einer, dass es hier nicht so verwendet werden darf?
Konsequenz für mich ist erstmal, dass ich kein abgeändertes Twitter-Bild hochlade. Iridos 16:55, 29. Aug. 2011 (CEST)
Mit der Platzierung der Anfrage hier ist mir Iridos zuvorgekommen; schönen Dank. Diese Seite trägt die Überschrift "Urheberrechtsfragen". Daher hätte ich hier nun eine fundierte Bewertung der Verwendungs- und Änderungsmöglichkeiten auf rechtlicher Basis (UrhG?) erwartet. Eine Bemerkung wie z.B. "...halte ich [...] für überflüssig..." und "löschen" ist hier wenig hilfreich und wird bislang durch keinerlei juristische Begründung gestützt. Gibt es jemanden, der Fundierteres beitragen kann? Danke & Gruß --Sir James 17:16, 29. Aug. 2011 (CEST)
wenn du deine Anfragen so pampig formulierst wirst du auf wenig Hilfsbereitschaft stoßen...
UrhG ist hier vollkommen egal, da das Facebook-Dingens wegen fehlender Schöpfungshöhe sowieso keinen Urheberschutz genießt, Markenrecht ist hier einschlägig. Wenn du das Logo (ich gehe mal davon aus, dass es als Marke angemeldet ist) verwenden möchtest solltest du das MarkenG beachten, insbesondere §15 (2). [stell dir hier den juristische-Fragen-Bapperl vor] rbrausse (Diskussion Bewertung) 17:28, 29. Aug. 2011 (CEST)
Danke; das ist doch mal etwas genaueres. Da die Nutzung eines geändertes Logos von Facebook (derzeit als Bestandteil einer Wikinews-Meldung und als Teil eines Babel-Bausteins) hier nicht im geschäftlichen Verkehr erfolgt, sehe ich keine rechtlichen Probleme. Ich würde auch so weit gehen, dies analog bei einem (noch zu ändernden) twitter-Logo anzunehmen. Gruß --Sir James 17:44, 29. Aug. 2011 (CEST)
Ist es nicht? Auf Webseiten der Wikimedia? Deshalb dürfen wohl auch nur Rechtsanwälte die Texte interpretieren :-P
Das Logo-Bapperl sagt übrigens: [...] Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden. ... offensichtlich ist an eine Nutzung von Logos nur im Sinne von Abs. 3, §16 gedacht. Naja, keine Ahnung, was das für den Fall hier bedeutet... ich tendiere auch eher zur Vorsicht. Iridos 19:07, 29. Aug. 2011 (CEST)
Ich würde auch eher Vorsicht walten lassen, wobei ich mich noch nicht ins Markenrecht eingearbeitet habe. Daher +1. -- ıpɐɥns 23:24, 29. Aug. 2011 (CEST)

Titelkarten

Mir ist klar, dass Logos und Schriftzüge nur dann bei uns in Artikeln verwendet werden können, wenn sie keine Schöpfungshöhe besitzen. Wie sieht es aber mit Titelkarten aus Filmen aus? Ein Bild wie File:Falling hare title card.jpg enthält nur Buchstaben und einfachste grafische Elemente (und keine Animation), ist aber aus einem urheberrechtlich geschützten Zeichentrickfilm. Kann man die Titelkarte trotzdem verwenden? --Andibrunt 12:47, 30. Aug. 2011 (CEST)

So lange es keine Schöpfungshöhe hat, ja. In diesem Fall ist keine SH gegeben. -- Chaddy · DDÜP 19:25, 30. Aug. 2011 (CEST)

Hallo, hat dieses Logo mit einer Zeichnung von Loriot SH? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 06:43, 26. Aug. 2011 (CEST)

Es sind Menschen drauf.--79.250.100.87 09:19, 26. Aug. 2011 (CEST)
Aber natürlich, DÜP läuft. Eigentlich ein Fall für eine Schnelllöschung, wenn mir ein Admin-Kollege zustimmt, soll er bitte sofort tätig werden. Grüße --h-stt !? 12:26, 26. Aug. 2011 (CEST)
Danke für die Rückmeldung. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 15:41, 26. Aug. 2011 (CEST)
Zum Verständnis: nach meiner Lesart sagt die von mir hier verwendete Lizenz doch eben nicht explizit aus, dass die Grafik keine Schöpfungshöhe erreicht, oder? Durch die Lizenz wird dagegen festgestellt, dass das Markenrecht greift und damit gewisse Verwendungen nicht gestattet sind. Sehe ich da etwas falsch? Dasselbe (bzgl. der durchaus gegebenen Schöpfungshöhe) sehe ich beispielsweise auch bei diesen Logos: [6], [7] und [8]. Eine ganz andere Frage ist wohl, wie es um das Urheberrecht bestellt ist. Diese Nachfrage würde ich beim Loriot-Entwurf für den Judoverein verstehen. Gruß --Sir James 15:24, 31. Aug. 2011 (CEST)
da gibt es kilometerlange Diskussionen zu (müsste man mal rauskramen aus dem Archiv). Die (rechtliche) Grundlage für das Hochladen von Logos ist identisch zu {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}, aber weil sich eingie Rechteinhaber beim OTRS-Team darüber beschwerten erscheint das jetzt nicht mehr so deutlich im Baustein {{Bild-LogoSH}}. Der Satz mit dem Markenrecht ist notwendig, da bei Marken die Verwendung aufgrund anderer Gesetze eingeschränkt ist, uns interessiert aber primär das Urheberrecht. rbrausse (Diskussion Bewertung) 15:30, 31. Aug. 2011 (CEST)
Hallo rbrausse! Meine Worte. Diesen Hinweis habe ich mir ja doch eingefangen, weil erwartet wird, dass der Urheber der Grafik einer Verwendung hier zustimmt; nicht wahr? In diesem speziellen Fall müsste man also Loriots Erben ansprechen oder beim Judoverein nachfragen, unter welcher Prämisse Loriot ihnen das Logo/die Zeichnung überlassen hat. Da ich beides nicht zu tun gedenke, wird die Datei wohl gelöscht werden. Nochmals: hat das irgendetwas mit Schöpfungshöhe zu tun? Danke & Gruß --Sir James 15:38, 31. Aug. 2011 (CEST)
ja, das hat etwas mit Urheberrecht zu tun; im Regelfall wird bei Zeichnungen von Menschen die Schöpfungshöhe immer erreicht (sprich doch mal Ralf Roletschek direkt auf seiner Disk an, der ist deutlich bewanderter in dieser Thematik als ich). rbrausse (Diskussion Bewertung) 15:42, 31. Aug. 2011 (CEST)

Bild eines öffentlichen Aushangs von 1886

Ich würde gerne ein Bild aus der Zeitung verwenden. Es zeigt (ausschließlich) einen öffentlichen Aushang von 1886 und ist nicht mit "Repro" o. ä. gezeichnet. Verfasser des Aushangs war "Der Gemeinderath." (in Fraktur) sowie ein gewisser Herr Amthauer. Darf ich das mit der Lizenz für ein amtliches Werk verwenden?--Dem Zwickelbert sei Frau 12:44, 29. Aug. 2011 (CEST)

Mutmaßlich ja. Lad es mal hoch und lass es uns anschauen. Wenn wir Bedenken äußern, kann man es immer noch wieder löschen. Grüße --h-stt !? 15:45, 29. Aug. 2011 (CEST)
Hier isses: Datei:Aushang Wasserleitung Wertheim 1886.jpg --Dem Zwickelbert sei Frau 21:08, 29. Aug. 2011 (CEST)
Das ist urheberrechtlich unbedenklich, da das Urheberrecht auf dieses Objekt erloschen ist. Es wäre das gleiche, wenn die Zeitung das Gemälde Mona Lisa abdrucken würde, und Du würdest den Abdruck einscannen.--Ratzer 22:16, 29. Aug. 2011 (CEST)
Es ist aber fraglich, ob dieser Aushang überhaupt geschützt war. Das kann man anzweifeln. -- ıpɐɥns 23:23, 29. Aug. 2011 (CEST)
Unproblematisch. Alt genug, Schöpfungshöhe kaum erreicht. Allerdings aufgrund des Inhalts kein Amtliches Werk, woran ich zunächst gedacht hatte. Aber das ist völlig OK. Ich würde allerdings den Hintergrund noch aufhellen, so wären mir die Kontraste zu gering. Grüße --h-stt !? 12:39, 31. Aug. 2011 (CEST)

Hallo, hat aus Eurer Sicht der abfotographierte BMW SH? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:41, 29. Aug. 2011 (CEST)

Das Foto/Zeichung des BMW hat SH. → DÜP|gez.W würde ich sagen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:28, 30. Aug. 2011 (CEST)
Danke Dir. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 06:37, 30. Aug. 2011 (CEST)
Hallo, ich verstehe das wirklich nicht aber ich will jetzt nicht mit euch streiten. Wenn das Foto SH hat, löscht es bitte. Ich werde (bewusst nicht als neuere Version sondern als seperates Bild) ein Brieflos hochladen, dass:
  • von mir gekauft & fotographiert wurde
  • kein geschütztes Design aufweist
  • keine Autos und schon gar kein BMX X1 drauf hat
  • einfach nur das Logo mit Strichcode, den Höchstgewinn und 2 Hinweise aufgedruckt hat.

Ist das in Ordnung? Wie gesagt: ohne irgendwelchen Abbildungen! Gruß, tommy 13:19, 30. Aug. 2011 (CEST)

Nachtrag: Ich habe es wie gesagt hochgeladen. Bitte prüft, ob das Bild euch passt.
Hi Tommy, dank dir sehr für deine Mühe (hoffentlich gewinnst du mal was mit den Losen)! Ja, das jetzige ist okay; das Design ist wohl nicht als geschützt anzusehen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:46, 31. Aug. 2011 (CEST)

Hat das mit dem Hintergrund Schöpfungshöhe? XenonX3 - (:) 20:59, 30. Aug. 2011 (CEST)

ich würde sagen ja, auch mit dem stilisierten Globus neben dem Schriftzug--trex2001disk 08:51, 31. Aug. 2011 (CEST)

Ein User hat vier Bilder Wilhelm Rotts hochgeladen, die nach seinen Angaben aus dem Privatbesitz der Familie stammen. Eine Tochter Rotts, Bettina Rott, hat auch ein Buch über ihren Vater herausgegeben, in welchem mindestens drei dieser Bilder veröffentlicht sind. Die vom User gewählte Lizenz als Autor unter Creative Commons scheint mit nicht ganz glücklich. Der User hat auf Anfrage geantwortet, er wisse nicht, wie er dies anders als über eigene Urheberschaft anzeigen solle. Es mag auch sein, dass es sich bei dem User um einen Angehörigen der Familie Rott handelt, unter Umständen auch um Bettina Rott selbst. Sie hat hier etwas über ihren Vater veröffentlicht, mit Copyrighthinweis und Kontaktdaten (von 2004). Vielleicht mag sich - wenn nötig - mal jemand damit beschäftigen, der sich bei Bilderrechten besser auskennt.--Assayer 23:43, 30. Aug. 2011 (CEST)

Weiah das wird schwer die behaltbar zu krigen, denn es sindn ja nicht Bilder von Wilhelm Roth sonder die Bilder zeigen Wilhelm Roth. Da nützt auch keine Freigabe von den Angehörigen Wilhelm Roth's, denn der Urheber ist ja sicher nicht Wilhelm Roth, sondern jemand anderes. Also müsst die Freigabe vom Fotografen vorliegen, bzw. der Vertrag das die alleinigen Verwertungsrechte an Wilhelm Roth abgegeben wurde. Beides ist meist ein Ding der Unmöglichkeit. Und oft geht ein Veröffentlichen solcher Bilder nur via anonymes Werk, und dafür sind sie z.T noch jung.--Bobo11 03:45, 31. Aug. 2011 (CEST)
Ich habe die Bilder wegen fehlender Freigabe markiert u. den Uploader gebeten, die Genehmigung per Standardvorlage an wikimedia zu schicken. Wenn die Erben die Rechteinhaber sind, was bei den Privatbildern wohl der Fall ist, sollte das genügen.--Assayer 14:00, 31. Aug. 2011 (CEST)
Na ja, nicht unbedingt. Denn in der Regel hat die Erbgemeinschaft und keine Einzelerbe die Verwertungsrechte geerbt. Aber eine Freigabe durch Einzelerbe ist sicher mal besser als gar keine Freigabe. Denn dann können wir (Wikipedia und die Nachnutzer allgemein) uns zumindest auf Treu und Glauben berufen.--Bobo11 16:56, 31. Aug. 2011 (CEST)

Fotografien der Endurance-Expedition von Frank Hurley

Hallo, ich bin da ein wenig verwirrt:


Datei:TheEnduranceInFullSail.jpg ist „gemeinfrei in den Vereinigten Staaten“ und hat einen Warnhinweis.
Datei:Endurance trapped in pack ice.jpg ist ebenfalls US-gemeinfrei + Warnhinweis, hat aber noch eine australische gemeinfrei-Lizenz ohne Warnung.
Datei:Endurance in the ice.jpg ist komplett gemeinfrei, mit Hinweis auf Flickr. Liegen die nicht doch alle unter (zusätzlich) ein & derselben Lizenz, die evtl. eine Nutzung erlaubt? Siehe für das erste Bild auch diese Einschätzung von syrcro. ggis 23:27, 29. Aug. 2011 (CEST)


Eine erste Recherche ergab, dass

ggis 02:18, 30. Aug. 2011 (CEST), korr. 4:06

Das dritte ist nicht "komplett gemeinfrei". Das Museum sagt nur, dass ihnen keine Copyright restrictions bekannt sind. Fotograf ist wiederum Hurley, der noch nicht mehr als 70 Jahre tot ist (gestorben 1962). Ich kann dir nicht sagen, was hier zählt. Da es nicht sicher ist, dass sie gemeinfrei sind (weil sie ja (zumindest) nach deutschem Recht eigentlich noch geschützt wären), sollten sie eigentlich nicht auf die HS und auch mE nicht in einem exz. Artikel sein. In der enwp wird auf die Bildlizenzen bei der Auszeichnungskandidatur ganz genau geschaut - hier in dewp anscheinend gar nicht. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:17, 30. Aug. 2011 (CEST)
Man lernt nie aus, genauer bzw. anders hinzuschauen. Thx :-)
Wenn die Commonsvorlage (PD-Australia) zutrifft, müsste aber die ordentliche Auswahl der australischen Nationalbibo gemeinfrei sein, nich wahr? ggis 04:03, 30. Aug. 2011 (CEST)

Das Hauptproblem ist bei den Shackelton-Hurley-Fotos, dass viele zuerst (zumindest aber gleichzeitig) in London veröffentlicht (in Shackeltons Werken) worden sind. Damit gilt als Ursprungsland für den Schutzfristenvergleich nach RBÜ (auch) das Vereinigte Königreich. Das UK hatte 1911+ eine Schutzfrist von 50 Jahren ab Veröffentlichung, ab 1956 von 50 pma, seit 1988(1995 mit fast vollständiger Rückwirkung) 70 pma. Ich bin kein großer UK-Copyright-Experte, aber nach meinem Überschlag wurde die Schutzfrist für diese Fotos im UK immer weiter bis zum 70 pma verlängert. Nacktaffe 10:32, 30. Aug. 2011 (CEST)

Was gilt denn jetzt bei solchen Bildern. Saibo erwähnt oben das deutsche Urheberrecht, findet das denn Anwendung bei Verwendung hier, obwohl im Ursprungsland ganz andere Regeln gelten?
Auf Commons gilt nach meinem Verständnis "Regelung von Commons + USA (wo die Server stehen) muss eingehalten werden". Was gilt denn hier? Iridos 10:39, 30. Aug. 2011 (CEST)
Bei den Commons gilt: Muss frei sein 1) in den USA und 2) im Ursprungsland.
Auf de.WP gilt: Muss frei sein in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nacktaffe 15:17, 30. Aug. 2011 (CEST)
Freudscher vertipper... Ich meinte natürlich "Regelung im Ursprungsland + USA". Iridos 11:09, 2. Sep. 2011 (CEST)

Nutzungsbedingungen: Änderungen aufzeigen.

Hallo ich habe eine Frage. In den Nutzungsbedingungen hier --> http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen steht folgender Abschnitt unter "Informationen für Weiternutzer": "Änderungen aufzeigen: Veränderungen oder Erweiterungen eines bestehenden Werkes müssen auf angemessene Weise angegeben werden.

In einem Wiki etwa ist eine Notiz in der Versionsgeschichte ausreichend." Ist denn irgendwo definiert was genau mit Änderungen gemeint ist? Z.B. Ist es eine Änderung wenn man aus dem Text nur einen Abschnitt verwendet oder beispielsweise die Verlinkungen diverser Wörter aus dem Text raus nimmt? (nicht signierter Beitrag von 87.185.150.230 (Diskussion) 17:46, 29. Aug. 2011 (CEST))

"Extrakt aus"? Natürlich ist es eine Änderung, wenn man einen Artikel bis auf einen Absatz löschen würde... Ich glaube, wir verstehen alle die Frage nicht so ganz. Innerhalb des Wikis werden alle Änderungen automatisch dokumentiert und du musst dich um nichts kümmern (das ist das, was der 2. Satz im Kern sagt). Ist deine Frage vielleicht "Ich möchte einen einzelnen Abschnitt aus einem Wikipedia-Artikel verwenden, wie muss ich die Verwendung kennzeichnen?"? Iridos 10:33, 30. Aug. 2011 (CEST)
Danke für die Antwort! Ja so kann man es auch ausdrücken "Ich möchte einen einzelnen Abschnitt aus einem Wikipedia-Artikel verwenden, wie muss ich die Verwendung kennzeichnen?" Die zweite Frage wäre: Wenn ich die Verlinkungen aus dem Text nehme, ist dies auch eine Änderung (also der Text bleibt der selbe nur die Links sind raus und diverse Stylesheets) und wenn, wie muss ich diese kennzeichnen? (nicht signierter Beitrag von 87.185.149.26 (Diskussion) 10:45, 30. Aug. 2011 (CEST))

Ich möchte einige Artikel aus Wiki auf meine Page stellen. Die Änderungen sind folgende, ich brauche nur einige Abschnitte eines Artikels und zweitens nehme ich die Verlinkungen aus dem Text. Meine Frage ist: Wie bzw. muss ich die Verwendung/Änderung auf meiner Seite kennzeichnen? Dank im Voraus für die Antworten (nicht signierter Beitrag von 87.185.150.191 (Diskussion) 10:59, 31. Aug. 2011 (CEST))

Bei diesem Anzeigen der Änderung handelt es sich um eine Lizenzbedingung der CC-Lizenz. Demnach muss der Weiternutzer bei einer Abwandlung angeben, dass es sich um eine ebensolche handelt. Es müsste also angegeben werden, dass es sich bei dem neuen Werk um eine Abwandlung des alten Werkes handelt. -- ıpɐɥns 19:44, 31. Aug. 2011 (CEST)

Danke für die Antwort, kennst Ihr zufällig eine Seite außerhalb von Wiki wo es ein Beispiel gibt wie man es richtig macht? (nicht signierter Beitrag von 87.185.149.179 (Diskussion) 10:28, 1. Sep. 2011 (CEST))

Nein, mir fällt spontan keine ein. -- ıpɐɥns 12:41, 2. Sep. 2011 (CEST)

Hallo, dieses animierte Bild, hochgeladen vom (wegen Sperrumgehung gesperrten) Benutzer:Kaffee Togo ist mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} gekennzeichnet, Urheber und Quelle: unbekannt. Die Google-Bildersuche findet noch weitere Exemplare. Was sagt Ihr dazu? DÜP würde m.E. nichts bringen, da der Benutzer ja nicht mehr antworten kann. --emha d|b 18:32, 31. Aug. 2011 (CEST)

Ich frage mich, welches enzyklopädischen Nutzen dieses Bild wohl haben mag. Zum Urheberrecht: Es handelt sich wohl um bildende Kunst. Einen Gebrauchszweck sehe ich hier nicht. Demnach ist bereits die kleine Münze geschützt. Diese sehe ich hier ohne Probleme erreicht. Allein schon durch die "witzige Idee" auf dem Bildschirm anscheinend einen Käfer laufen zu lassen. -- ıpɐɥns 19:41, 31. Aug. 2011 (CEST)
Dann wohl löschen?! Unbürokratisch? --emha d|b 15:33, 1. Sep. 2011 (CEST)
Ich denke schon. Ich sehe jedenfalls keine Chance, dass wir hier eine glaubwürdige Freigabe erhalten. -- ıpɐɥns 12:39, 2. Sep. 2011 (CEST)
Benutzer:Chaddy hat den Datei-Überprüfungs-Prozess eingeleitet. Wenn er meint, dass das was bringt... --emha d|b 16:42, 2. Sep. 2011 (CEST)
Das ist das Standard-Prozedere und sollte immer eingeleitet werden... -- Chaddy · DDÜP 20:14, 2. Sep. 2011 (CEST)
DÜP² ist das Standard-Prozedere? ;-) --Leyo 20:20, 2. Sep. 2011 (CEST)

IVA79_Ersttagsbrief.jpg

Hallo,

sh. Diskussion hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:KarleHorn#Probleme_mit_deinen_Dateien_.2828.05.2011.29

Meine Frage - der Anregung von User Quedel folgend - dazu: Ist nur die Abbildung einer Briefmarke selbst oder auch die Abbildung z. B. eines kompletten Ersttagsbriefes mit der Briefmarke von der Gemeinfreiheit umfaßt ? Ich meine schon, denn sie werden ebenso von der Post veröffentlicht, wie die Marken selbst. Vielen Dank schonmal. --KarleHorn 20:35, 11. Aug. 2011 (CEST)

Schöpfungshöhe Logo Centaurus Verlag

Datei:CentaurusLogo.png
hochgeladen

Hallo zusammen, ist hier Schöpfungshöhe gegeben? Gruß, --Flominator 13:55, 28. Aug. 2011 (CEST)

"einfache geometrische Formen" sind's auf jeden Fall nicht mehr. 129.105.14.91 12:25, 3. Sep. 2011 (CEST)
Nach deutschem Recht liegt die Hürde für Schöpfungshöhe aber wesentlich höher als nur "einfache geometrische Formen", siehe z. B. das laufende Auge. -- Chaddy · DDÜP 22:15, 3. Sep. 2011 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Flominator 11:10, 7. Sep. 2011 (CEST)

Albert Camus

Im betreffenden Artikel ist der Abschnitt:

1934, mit 21 Jahren, nachdem er gerade volljährig geworden war, heiratete er die 19-jährige Simone Hié, die extravagante (und morphinsüchtige) Ex-Verlobte eines Freundes. Sie war zwar gutbürgerlicher Herkunft, doch hatte ihr Vater die Familie verlassen, was zusammen mit ihren Extravaganzen ihren Wert auf dem Heiratsmarkt so weit minderte, dass sie für Camus erreichbar wurde. Dass seine Tante und sein Onkel Simone Hié sogar für nicht heiratswürdig erachteten und daher strikt gegen eine Heirat waren, störte Camus wenig, seine Mutter informierte er erst gar nicht. Er zog zu den Hiés und schrieb für Simone kleine Texte über seine Jugend, die er zu einem ersten Büchlein zusammenfasste: L’Envers et l’Endroit (gedruckt 1937).

offensichlich mit kleinen Änderungen aus dem hier übernommen, wo es heißt:

1934, mit 21, d.h. eben volljährig, verheiratete er sich mit der 19-jährigen Simone Hié, der hübschen, aber auch extravaganten (und morphiumsüchtigen) Ex-Verlobten eines Freundes. Simone war zwar gutbürgerlicher Herkunft, doch hatte ihr Vater die Familie verlassen, was mitsamt ihren Extravaganzen ihren Wert auf dem Heiratsmarkt ausreichend minderte, um sie für Camus erreichbar zu machen. Dass seine Tante und der Onkel diesen Wert sogar für Null erachteten und vehement gegen die Heirat waren, störte Camus wenig, seine Mutter informierte er gar nicht erst. Er zog zu den Hiés und schrieb für Simone kleine Texte über seine Jugend, die er zu einem ersten Büchlein zusammenfasste: L'Envers et l'endroit (gedruckt 1937).

Eine Creative Commons Lizenzierung des Originaltextes ist nicht erkennbar. Was ist nun zu tun? Ich plane sowieso, die betreffenden und etwas scharf formulierten Äußerungen zu prüfen und neu zu schreiben. Soll der Abschnitt bis dahin gelöscht werden oder reicht ein weiterer Baustein?

--Rubinsky 16:30, 12. Aug. 2011 (CEST

Die Bearbeitung ist inzwischen erfolgt. Dennoch könnten auch weitere Teile des Artikels übernommen sein --Rubinsky 20:52, 13. Aug. 2011 (CEST)

Literatur und Einzelnachweise

Hallo Leute,

ich habe eine Frage. Wenn ich einen Text aus einem Artikel von Wiki nehme muss ich den Abschnitt Literatur und Einzelnachweise mit kopieren (sind ja eventuelle Quellangaben oder sehe ich das falsch)? Z.B. zu finden in diesem Artiekl: http://de.wikipedia.org/wiki/Johanniterhalle und wie siehts mit dem Abschnitt Quellen aus wie z.B. hier zu finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Kunstmuseum_Hohenkarpfen

Dank für die Antworten im Voraus!!

Ich verstehe die Frage nicht so ganz, daher eine Nachfrage: Du willst einen Artikel der Wikipedia anderweitig übernehmen? Und fragst, ob du ihn komplett übernehmen musst oder ob du den Inhalt der Wikipedia auch teilweise oder verändert übernehmen darfst? Zweiteres. Du kannst selbst entscheiden, welche Teile eines oder mehrerer Artikel du übernehmen willst, wo du etwas verändern willst und so weiter. Allerdings musst du die Lizenzbedingungen beachten. Da ist aber unabhängig davon ob du einen Artikel ganz oder teilweise übernimmst. Reicht das? Grüße --h-stt !? 17:56, 29. Aug. 2011 (CEST) (nachsigniert)
Erstmal Danke für die Antwort :) Ja so wie Deine Nachfrage gestellt ist, ist es schon richtig. Aber ich wollte auch genau wissen ob der Abschnitt Literatur und Einzelnachweise bzw. Quellen, wenn diese in einem Artikel vorhanden sind, übernommen werden müssen? Um es nochmal anders zu formulieren :) Sind diese Abschnitte Quellangaben die in den übernmommenen Text verbleiben müssen? Ich hoffe mich jetzt verständlich ausgedrückt zu haben ;)
Das hängt davon ab, um was es sich handelt. Soweit es originärer Text eines Wikipedia-Autors ist, unterliegt der der Lizenz und du kannst frei entscheiden, was davon du übernehmen willst. Nur wenn im Text Zitate sind, an denen ein anderer Autor außerhalb der Wikipedia Urheberrechte hat, dann kann eine Quellenangabe (ob per Fußnote oder anders) Pflicht sein. Und dann kommen evtl noch weitere Anforderungen aus dem Zitatrecht auf dich zu. Und es kann sein, dass du den Text in ein Werk einbaust, das bestimmten Anforderungen unterliegt (zB deine Doktorarbeit). Dann musst du natürlich die entsprechenden Vorgaben beachten, damit du kein Plagiat begehst. Aber solange es sich um von Wikipedia-Autoren verfassten Text handelt, bist du nur durch die Lizenz gebunden und kannst selbst entscheiden ob du einen Text ganz oder teilweise übernehmen oder verändern willst. Grüße --h-stt !? 17:56, 29. Aug. 2011 (CEST)