Wikipedia Diskussion:Urheberrecht

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Konkrete urheberrechtliche Fragen bitte in WP:Urheberrechtsfragen stellen. Hier geht es nur um die Seite Wikipedia:Urheberrecht.


Die Seite enthält zwar eine Überschrift 'Bild und Ton', aber bezüglich Ton ist dann nur noch von Musik die Rede, nicht aber von Ton im Allgemeinen bzw. von verbalen Inhalten.
Dazu tut sich für mich folgende elementare Frage zum Urheberrecht auf: Angenommen ein Prominenter hält öffentlich eine Rede und diese wird aufgenommen als Audiodatei - wie ist die Urheberrechtliche Situation?:

  • kommt der Rede etwa ggf. keine Schöpfungshöhe oder ist sie kein 'Werk' oder
  • gibt es eine 'Panoramafreiheit im akustischen'?

oder darf eine Rede ggf. nur im Wege des Zitats verwendet werden? --Itu 21:41, 7. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, dass Wikipedia:Musikrechte#Wichtig:_die_Fristen analog auf Aufnahmen von Reden anzuwenden ist. Also: Rede als Text urheberrechtlich geschützt (70 Jahre p. m. a.) sofern Schöpfungshöhe gegeben ist und Aufnahme 50 Jahre nach Erstellung geschützt. Vielleicht sogar noch ein Leistungsschutzrecht des Vortragenden - das wäre aber nur eine Vermutung. Panoramafreiheit gilt nur für bildliche Darstellungen. In commons:User_talk:Saibo/Archive#when_PD_definitions_are_not_so_defined findet sich auch eine Zusammenstellung (in deinem der dort verlinkten DRs) mit möglichen Rechten. Viele Grüße --Saibo (Δ) 02:35, 21. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Terminhinweis: Monsters of Law zu freier Software[Quelltext bearbeiten]

Konzept-karte der Freien Software

"10 populäre Irrtümer über Freie Software": Am Donnerstag, den 19.11., 18 Uhr, spricht Dr. Till Jaeger, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, in der Reihe [https://www.wikimedia.de/wiki/Monsters_of_Law_-_Crashkurs_f%C3%BCr_die_Wiki-Welt Monsters of Law - Die Veranstaltungsreihe zu rechtlichen Fragen rund um Freies Wissen] über das Lizenzmodell freier Software. Freie Software nutzt im Gegensatz zu proprietärer Software das Urheberrecht, um eine umfassende Nutzung sicherzustellen, statt um Lizenzgebühren zu generieren. Die Andersartigkeit des Lizenzmodells freier Software hat zahlreiche Mythen erzeugt, die einer Überprüfung nicht immer standhalten. Alle sind herzlich eingeladen! Wie immer wird die Veranstaltung im Livestream gezeigt und danach auf der Webseite als Video verfügbar gemacht. Grüße, --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 12:23, 2. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Screenshot einer Dateienstruktur[Quelltext bearbeiten]

Hallo miteinander, soeben habe ich mitbekommen, dass der Screenshot einer Dateienstruktur wegen Verstoß gegen das Urheberrecht gelöscht werden soll. Die Frage ist für mich, was diese Abbildung nach zwei Jahren plötzlich zu einem schützenswerten Kunstwerk macht. Hat jemand eine Antwort darauf? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 15:26, 10. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

@Spurzem: Ja: Lesen lernen! Da steht nichts von einem "Verstoß gegen das Urheberrecht". Da steht nur {{Dateiüberprüfung|Quelle|Urheber}}. Trag also einfach diese beiden Infos nach und entferne dann den Baustein. // Martin K. (Diskussion) 16:20, 10. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
@Spurzem: Danke für die überaus freundliche und kollegiale Antwort! Vielleicht kann ich mich irgendwann mit einer Unverschämtheit revanchieren, obwohl mir so etwas normalerweise schwerfällt. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 16:25, 10. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Jetzt fühl Dich doch bitte nicht gleich angegriffen! Das war nicht böse sondern ironisch gemeint. // Martin K. (Diskussion) 16:44, 10. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. // Martin K. (Diskussion) 16:44, 10. Mär. 2017 (CET)

Abbildung einer Abbildung von Abbildungen[Quelltext bearbeiten]

Ich bin’s schon wieder einmal mit einer Frage. Ist es erlaubt, ein Foto einer Abbildung von Abbildungen in die Commons hochzuladen? Das aktuelle Beispiel ist der Scan einer Urkunde bzw. Teilnahmebescheinigung an einem ADAC-Sicherheitstraining mit Bildern von Fahrzeugen und Logos von Sponsoren. Sinn des Fotos ist es lediglich, das Dokument darzustellen, die schmückenden Motive sind zufälliges Beiwerk. Trotzdem wurde das Foto schnellgelöscht. Ein anderes Beispiel wäre, dass eine Person (die mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden ist), eine Zeitung in der Hand hält, auf der zum Beispiel das Bild eines unbekannten Musikers zu erkennen ist. Müssten in diesem Fall auch der Fotograf des Zeitungsbildes und der unbekannte Musiker ihre Zustimmung geben, um das Foto in die Commons hochladen zu dürfen? -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:31, 17. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

@Spurzem: Das kommt ganz darauf an, ob das abgebildete Werk/Photo tatsächlich als Beiwerk im Sinne des Urheberrechts angesehen werden kann oder nicht. Halbwegs zuverlässig kann man das nur anhand des realen Motivs einschätzen. Bei der Person mit der Zeitung ist z.B. beides denkbare. Wenn diese ein beliebige Zeitung in der Hand hält, ohne dass deren Inhalt nennenswert zur Bildaussage beiträgt, wäre es Beiwerk. Wenn es jedoch ein bestimmte Zeitung ist, auf die die Person z.B. deutet oder deren Abbildungen direkt zur Bildaussage beitragen, wäre das kein Beiwerk mehr.
Und wenn es kein Beiwerk ist, dann haben wir es hier mit einem abgeleiteten Werk zu tun, für das wir eine Abbildungsfreigabe des ursprünglichen Photographen benötigen. // Martin K. (Diskussion) 19:43, 17. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Das Bild der erwähnten Urkunde ist inzwischen gelöscht; deshalb kann ich es nicht mehr zeigen. Es enthielt die unterschriebene Bestätigung der Teilnahme an der Veranstaltung, groß die Überschrift „ADAC Fahrsicherheits-Training“ (wenn ich mich recht erinnere, in dieser Schreibweise) und vier Bilder von Fahrzeugen sowie ein Logo mit dem Michelin-Männchen. Es ging nicht darum, diese Fahrzeuge und das Logo darzustellen. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 19:59, 17. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Auch wenn ich mich ohne das Bild zu kennen, da nicht festlegen würde, klingt das für mich eher nicht nach Beiwerk. Immerhin besteht diese Urkunde ja aus den Bildern und dem Logo. D.h. man könnte sie nicht einfach austauschen oder weglassen ohne die Bildaussage signifikant zu verändern - und das spricht dafür, dass sie hier mehr als einfach nur Beiwerk sind. // Martin K. (Diskussion) 20:13, 17. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]
Die Bilder haben mit dem Inhalt der Urkunde allenfalls entfernt zu tun bzw. wären austauschbar. Denn ob unter anderem das Bild eines Mini gezeigt wird oder eines VW Scirocco, ist unbedeutend; es ginge sogar ohne die auf dem Dokument abgebildeten Fotos. Aber egal: Sicher ist sicher, und damit es keinen Ärger gibt, war es vielleicht am besten, die Datei zu löschen. Noch mal viele Grüße und schönen Abend -- Lothar Spurzem (Diskussion) 20:37, 17. Apr. 2017 (CEST)[Beantworten]

Bildersturm zu erwarten?[Quelltext bearbeiten]

Hallo miteinander, heute Morgen fiel mir auf, dass die Administratorin Benutzer:Hedwig in Washington oder Daphne Lantier (?) in den Commons die Kategorie Herpa automobiles mit 22 Bilddateien löschte. Nach dem Grund gefragt, erhielt ich von Administrator Srittau die Antwort, dass Spielzeug dem Urheberrecht unterliegt. Heißt das nun, dass in nächster Zeit sämtliche Fotos von Spielzeugen (auch von historischen, deren Urheber aber möglicherweise noch keine 70 Jahre tot ist), Modellautos usw. aus den Commons gelöscht werden? Wenn ja, betrifft es in der Folge auch Automobile, Motorräder, Uhren usw., die genau wie ihre verkleinerten Nachbildungen ebenfalls dem Urheberrecht unterliegen? Freundliche Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 14:17, 25. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Jein. Grundsätzlich sind Spielzeuge nicht frei, weil diese keine Gebrauchsgegenstände sind. Daher können diese Dateien auf Commons nicht behalten werden. Siehe dazu: commons:com:Toys und commons:User:Elcobbola/Models. --Hedwig in Washington (Schnacken) 15:50, 25. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]
Wenn Spielzeuge keine Gebrauchsgegenstände sind, frage ich mich, was denn überhaupt unter diesen Begriff fallen können. Bei Modellautos sind die Grenzen freilich fließend: Mein Bburago-Porsche ist so robust, dass ein Achtjähriger ohne Weiteres damit spielen könnte, meinen CMS-Ferrari 250 GTO hingegen gebe ich kaum einmal einem Erwachsenen in die Hand. Aber egal, ob Spielzeug oder Modell: Ich könnte verstehen, dass ich das Modellauto nicht nachbauen und dass ich keine Fotos aus Katalogen zur weiteren Veröffentlichung fotografieren darf. Dass aber eine eigene Aufnahme und deren Weitergabe unzulässig sein soll, leuchtet mir nicht ein. Inzwischen habe ich angefangen, bei Herstellern nachzufragen, und bin auf die Antworten gespannt. Das ähnliche Problem hatten wir vor einiger Zeit mit Lindt-Goldhasen. Als ich bei Lindt & Sprüngli die Genehmigung einholte, war man erstaunt, dass ich überhaupt anfragte. Freundliche Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 16:03, 25. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Langsam vergeht mir die Lust irgendwas noch für die Wikipedia zu machen. Diese 2 Logos Datei:PCHD Logo, PNG.png + Datei:MunichAnimals.jpg habe ich hochgeladen und dann mich auch drum gekümmert das die Erlaubnis vom Herausgeber da ist. Ich habe das Prozedere mit Nutzungsrecht und Schöpfungshöhe durchgemacht. Dann hat sogar der deutsche Rollstuhlverband schriftlich dazu das OK gegeben und auch die von den Münchner Mannschaft. Die haben auch schriftlich das OK gegeben. Nun wurde auch noch das Mannschaftsbild gelöscht Datei:Munchanimals2016.jpg Da ist auch das OK vom Verein und Fotograph gekommen. Alle Spieler sind einverstanden. Habe sogar eine Ticket-Nummer [Ticket#: 2018120510006091] und für die Datei von der Deutschen Nationalmannschaft gibt es einen Brief. Alle sind einverstanden. Der ganze Aufwand für das ganze wird mir langsam zu viel. Habe ja auch anders zu tun im Leben. Mit Logos wird mal so und mal so umgegangen. Ich hoffe nun sehr das die zwei Logos wieder hergestellt werden. Nix spricht dagegen. Bin einfach nur mal wieder frustriert das einfach gelöscht wird und bei einer Nachfrage vom an das Support Team wie und was denn gewünscht ist kommt keine Antwort. --Ambroix (Diskussion) 10:57, 23. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

@Ambroix: Ich habe Dir gerade aus dem OTRS heraus geantwortet und erklärt, was genau getan werden muss, um diese Datein zu nutzen.
Dass es in diesem Fall zu Problemen kam, lag einerseits daran, dass Du uns etwas verwirrende Fragmente und falsche Freigaben geschickt hattest, statt einfach den Rechteinhaber die Bildfreigabe-Textvoelage ausfüllen zu lassen. Andererseits haben wir Ehrenamtler im OTRS gerade auch einen ziemlichen Anfrage-Rückstau (das können mehrere Monate sein), so dass solche Unklarheiten leider zulange liegen bleiben.
Ich hoffe, dass wir das nun zeitnah klären können. // Martin K. (Diskussion) 13:04, 23. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Danke, das ganze Prozedere ist für einen einfachen Menschen nicht so leicht zu verstehen was da gemeint ist. Hoffe ich bring das nun hin --Ambroix (Diskussion) 14:33, 23. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

WikiDACH vom 23.-24. März in Nürnberg[Quelltext bearbeiten]

Einladung zur WikiDACH

Liebe Wikipedianer,

vom 23. bis 24. März findet das Barcamp für freies Wissen WikiDACH und der 17. Fotoworkshop in Nürnberg statt. Es ist eine Möglichkeit, sich zu treffen, sich auszutauschen, alte Ideen zu besprechen und neue Projekte auf den Weg zu bringen. Wie diese Veranstaltung aussieht, liegt ganz bei euch: Wir treffen uns Samstag und Sonntag in der Früh und planen gemeinsam den Tagesablauf. Alle sind eingeladen selbst einen Vortrag, eine Gesprächsrunde oder einen Workshop vorzuschlagen und anzubieten. Ob Neuling oder Urgestein - alle sind herzlich willkommen.

Melde dich an!.

--Alice 05:23, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Vorlage für Vektorisierung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, dürfte ich bitte einen erfahrenen WikipedierIn um kurze Stellungnahme in dieser Anfrage dort bitten. Kann mich nicht überzeugend ausdrücken oder liege am Ende wirklich falsch. Vielen Dank --Mrmw (Diskussion) 07:13, 9. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]