Willkür
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Willkür steht für:
- bis in das 18. Jahrhundert, noch ohne abwertenden Sinn, sogar teils lobend, für Handlungen und Entscheidungen nach freier Wahl und Gutdünken bzw. den selbstverantworteten Gestaltungsraum von Fürsten
- in Bezug auf die Selbstverwaltung von mittelalterlichen Städten, z. B. Danziger Willkür als Bezeichnung des dortigen Stadtrechtes
- Willkür (Recht), eine Rechtsanwendung ohne sachlichen Grund, daher Willkürverbot
- in diesem Sinn im öffentlichen Recht Ausdruck beliebigen Handelns der Staatsorgane, siehe Gleichheitssatz
- im Privatrecht für eine ins Belieben des Rechtssubjektes gestellte Ausgestaltung eines Rechtsgeschäftes, siehe Willenserklärung
- Willkür (Medizin), in der Medizin die bewusste Kontrolle von Körperfunktionen
- in der Soziologie für das soziale Handeln in Gesellschaft, siehe Wille
Siehe auch:
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