Wirtschaftsprüfung
Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung des Finanzgebarens von Unternehmen, insbesondere im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Unter den Begriff fällt die Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzierung, nicht aber die Prüfung der Wirtschaftlichkeit. In der Theorie wird bei einer Wirtschaftsprüfung ein Ist- mit einem Soll-Zustand verglichen und auf der Grundlage der Abweichung ein Urteil gebildet, welches sich im Prüfungsergebnis ausdrückt.
Wirtschaftsprüfung dürfen nur nach der Wirtschaftsprüferordnung zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer durchführen. Davon zu unterscheiden ist eine Kontrolle durch Mitarbeiter des geprüften Unternehmens, die man dann als Innenrevision bezeichnet, oder eine Kontrolle der Finanzen eines Vereins durch aus dem Mitgliederkreis gewählte Rechnungsprüfer (Rechnungsprüfung).
Wirtschaftsprüfung soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen und nicht, wie in der Öffentlichkeit vielfach vermutet wird, ein Urteil darüber fällen, ob sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich guten Lage befindet.
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Geschichte [Bearbeiten]
Allgemeines [Bearbeiten]
Bereits in alten babylonischen und ägyptischen Aufzeichnungen sind Hinweise auf Kontrollen zu finden. Das Römische Reich hatte bereits ein sehr ausgefeiltes System von Kontrollen für Finanzbeamte.
In der Neuzeit führten oft spektakuläre Unternehmenskrisen zu Veränderungen der Prüfungsauflagen. So führte die Pleite von Jürgen Schneider 1994 zu einer Verschärfung der Kreditprüfungsregeln für Banken in Deutschland. Spekulationsverluste von Unternehmen wie der Metallgesellschaft führten zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Nach Bilanzmanipulationen bei Enron und Worldcom wurde 2002 der Sarbanes-Oxley Act erlassen.
Entstehung in Deutschland [Bearbeiten]
In Deutschland entstand die erste staatliche Rechnungskontrollbehörde 1701. Die erste Verpflichtung zur Prüfung ergab sich in Deutschland 1870. Das Aktienrecht wurde geändert und damit war der Aufsichtsrat verpflichtet, den Jahresabschluss zu prüfen und der Hauptversammlung darüber zu berichten. 1884 wurde das Aktienrecht erneut überarbeitet. Jetzt mussten Aktiengesellschaften ihren Jahresabschluss unter bestimmten Bedingungen von einem externen Prüfer prüfen lassen. 1896 wurde der Verband Berliner Bücherrevisoren gegründet, welcher 1905 zum „Verband Deutscher Bücherrevisoren“ (VDB) wurde. Damit war der erste Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern entstanden. 1929 waren 853 Prüfer Mitglied beim VDB.
Der Markt der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland [Bearbeiten]
2011 bestimmten die folgenden Anbieter maßgeblich den deutschen Markt für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung:[1]
| Rang | Unternehmen | Umsatz in Deutschland in Mio. Euro | Mitarbeiterzahl in Deutschland |
|---|---|---|---|
| 1 | PWC AG | 1.445,0 | 8.887 |
| 2 | KPMG AG | 1.201,0 | 8.438 |
| 3 | Ernst & Young GmbH 1) | 1.088,1 | 6.720 |
| 4 | Deloitte GmbH | 624,4 | 4.556 |
| 5 | BDO AG 2) | 189,2 | 1.775 |
| 6 | Rödl & Partner GbR | 142,2 | 1.550 |
| 7 | Ebner Stolz Mönning Bachem Partnerschaft | 121,7 | 820 |
| 8 | Ecovis | 109,0 | 1.525 |
| 9 | Rölfs RP AG 3) | 90,4 | 647 |
| 10 | RBS RoeverBroennerSusat Gruppe 4) | 75,8 | 651 |
| 10 | Warth & Klein Grant Thornton Gruppe 5) | 75,8 | 821 |
Anmerkungen:
1) Gesamtumsatz und Mitarbeiter in Deutschland der Ernst & Young-Gruppe: Gesamtumsatz (2011): 1.137,4 Mio. Euro; Gesamtumsatz (2010): 1.098,9 Mio. Euro; Mitarbeiter Deutschland (2011): 6.903; Mitarbeiter Deutschland (2010): 6.970
2) Zusammenschluss mit AWT Horwath GmbH in 2011 berücksichtigt
3) Zusammenschluss mit RP Richter und Partner in 2011 berücksichtigt
4) Zusammenschluss mit Susat & Partner in 2011 berücksichtigt
5) Inklusive 10% Beteiligung an Treuhand Oldenburg (THO). Aufgrund des beherrschenden Charakters des Beteiligungsvertrages werden die THO-Umsätze konsolidiert.
Die Aufnahme in dieses Ranking unterliegt genau definierten Kriterien. Mehr als 60 Prozent des Umsatzes müssen mit Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance und/oder Rechtsberatung erwirtschaftet werden. Davon müssen wiederum mindestens 15 Prozent auf Wirtschaftsprüfung (Abschlussprüfung, keine wirtschaftsprüfungsnahe Beratung) entfallen. Weiterhin sind nur selbstständig organisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften enthalten (keine Netzwerkgesellschaften). So ist sichergestellt, dass nur Unternehmen gelistet sind, deren Kerngeschäft im betrachteten Markt angesiedelt ist.
Die Lünendonk GmbH betrachtet seit 2006 kontinuierlich den Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsmarkt in Deutschland. Dabei erhebt das Marktforschungsunternehmen nicht den Anspruch, den Gesamtmarkt abzubilden. Es konzentriert sich vielmehr darauf, die führenden Anbieter in einem bestimmten Marktsegment zu betrachten. Daneben werden einige mittelgroße und kleine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften zu Vergleichszwecken in die Analysen einbezogen. Diese Unternehmen repräsentieren zusammen die Grundstruktur des Marktes und so hohe Umsatzanteile am Markt, dass Folgerungen für die Gesamtsituation und -entwicklung möglich sind. Die Analyse des Jahres 2012 umfasst 94 Unternehmen (75 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 19 Netzwerke) inklusive der Top 25. Letztere sind gemäß ihres Inlandsumsatzes gelistet.
Zum Stichtag 1. Juli 2012 waren in der Wirtschaftsprüferkammer, Berlin, 2.748 Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften vertreten. Dabei zählte die Kammer 14.432 Wirtschaftsprüfer und 3.423 vereidigte Buchprüfer zu ihren Mitgliedern. Die Vielzahl an Unternehmen deutet auf einen stark atomisierten Markt hin. Die in Deutschland agierenden Marktteilnehmer lassen sich in vier Gruppen einteilen:
- die großen internationalen Player (Big Four: PwC, KPMG, Ernst & Young, Deloitte)
- die internationalen Netzwerke
- mittelgroße Unternehmen (inklusive Next Ten)
- kleine Prüfungsunternehmen und „Einzelkämpfer“.
Im Hinblick auf das Marktvolumen sind in der Literatur kaum valide und konsistente Daten vorhanden. Dies kann einerseits auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden basieren, andererseits in der Definition des „Wirtschaftsprüfungs-Marktes“ begründet sein. Viele Wirtschaftprüfungs-Gesellschaften bieten über ihr ursprüngliches Tätigkeitsfeld „Prüfung“ hinaus auch andere Dienstleistungen wie Steuer-, Rechts- und Finanzierungsberatung an. Auch Management- und IT-Beratungskompetenzen wurden und werden ausgebaut – was aufgrund des Vorschlags von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier zur Trennung von Beratung und Prüfung auch in diesem Jahr stark diskutiert wird. Je nachdem, welche Leistungen in das Marktvolumen einbezogen werden, ergeben sich unterschiedliche Zahlen.
Die Lünendonk GmbH schätzt das Volumen des Wirtschaftsprüfungsmarktes 2012 auf rund 11 Milliarden Euro. Reine Steuerberatungs- und Rechtsberatungsleistungen sind hierin nicht berücksichtigt. Wie in jedem Jahr erhob Lünendonk auch 2012 im Rahmen einer schriftlichen Befragung Zahlen, Daten und Fakten von in Deutschland tätigen Wirtschaftprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften sowie Netzwerken.
Für den Gesamtmarkt wurde für das Jahr 2012 eine durchschnittliche Wachstumsrate von 2,9 Prozent prognostiziert. Somit ist im Vergleich zur Einschätzung aus dem Jahr 2011 (Mittelwert: 3,1%) eine konstante Erwartungshaltung der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften zu verzeichnen. Der Mittelwert der Marktwachstumserwartung für den Zeitraum 2012 bis 2017 p.a. beträgt 3,0 Prozent. Die langfristige Erwartung an den Markt (Zeitraum 2017-2020 p.a.) beläuft sich im Schnitt auf 2,8 Prozent. Langfristige Prognosen sind in der Regel immer zurückhaltender – Lünendonk geht daher von einem kontinuierlichen Wachstum des Marktes aus.
Im Durchschnitt waren im Jahr 2011 pro Unternehmen 691 Mitarbeiter angestellt.
Die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/2009 scheinen die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften in Deutschland überwunden zu haben. Die 75 analysierten Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften sind 2011 im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 6,6 Prozent gewachsen. Die verhaltene globale Konjunkturentwicklung, Euro- und Schuldenkrise dämpfen jedoch die Umsatzprognosen für das Jahr 2012 (4,8%) sowie für den mittelfristigen Zeitraum von 2012 bis 2017 (ebenfalls 4,8%). Auch langfristig sind die Vorhersagen zurückhaltend: Im Durchschnitt scheint ein jährlicher Umsatzzuwachs von 4,2 Prozent für die Jahre 2017 bis 2020 möglich. Auffallend sind die konservativen Prognosen der mittelgroßen und kleinen Unternehmen: Sowohl die Top 25 (5,7%; 5,5%; 4,9%) als auch besonders die Big Four (8,0%; 9,0%; 8,0%) gehen von teils weit höheren Umsatzzuwächsen aus. Die großen Anbieter planen diese Steigerung nur in Teilen durch eigenes, organisches Wachstum zu verwirklichen; vielmehr setzen sie meist auf Übernahmen und Fusionen. Doch auch die mittelgroßen Gesellschaften wollen mittels Mergers & Acquisitions (M&A) vom gehobenen Mittelstand als Alternative zu den Big Four wahrgenommen werden.
Neben der Übernahme der auf Supply Chain Management spezialisierten BrainNet durch KPMG haben sich auch andere WP-Gesellschaften für alternative Wachstumsmöglichkeiten entschieden. So konnten RBS Roever Broenner Susat durch ihren Zusammenschluss und Warth & Klein Grand Thornton durch die Übernahme der Treuhand Oldenburg die so genannte kritische Masse von 75 bis 100 Millionen Euro Umsatz p.a. – und damit einen Platz unter den Top 10 – erreichen.
Die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften bestätigten auch 2012, dass sie durch niedrige Preise und Honorare stark in der Entwicklung und dem Erfolg des Unternehmens eingeschränkt wurden. Als zweitgrößter Behinderungsfaktor wird der „Mangel an Fachkräften“ genannt. Dass die „Aktuelle wirtschaftliche Situation“ trotz der vorherrschenden großen Unsicherheit unter den Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften als kein Problem angesehen wird, ist darauf zurückzuführen, dass die Anbieter in der Krise vermehrt in anderen Tätigkeitsfeldern (beispielsweise als Sanierungsberater) in Anspruch genommen werden als in ihrem eigentlichen Kerngeschäft Audit.
Durch die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder versuchen die Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaften, sich zu Professional-Services-Anbietern zu entwickeln und durch ein breit gefächertes Leistungsangebot dem Preisdruck zu entziehen.
Im November 2011 stellte Barnier eine Wirtschaftsprüferrichtlinie vor, deren Ziel es ist, die Marktmacht der Big Four zu brechen. Neben der obligatorischen regelmäßigen Ausschreibung von Prüfungsaufträgen will die EU-Kommission vorschreiben, dass die Prüfungsgesellschaften sich auf ihr Kerngeschäft – die Prüfung – konzentrieren müssen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollen große Prüfungsgesellschaften eine klare Trennung zwischen Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung und beratenden Tätigkeiten vornehmen. Über den Vorschlag haben nun die EU-Regierungen und das Europäische Parlament gleichberechtigt zu entscheiden.
Ablauf einer Prüfung [Bearbeiten]
Grundlagen [Bearbeiten]
Wirtschaftsprüfer üben einen freien Beruf aus, der einen rechtlichen Rahmen durch eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften erhält, insbesondere die Wirtschaftsprüferordnung und das Handelsgesetzbuch. Hinzu kommen standesrechtliche Berufsgrundsätze, die zwar formell keine Gesetze sind, aber für die Wirtschaftsprüfer herausragende Bedeutung haben.
Dies sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, wie sie vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) formuliert werden. Insbesondere die Prüfungsstandards geben dem Wirtschaftsprüfer sehr detailliert vor, wie Aufträge anzunehmen, zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sind.
Den Prüfungsstandards kommt dabei insofern Quasi-Gesetzesrang zu, als dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer fast durchgängig der Ansicht ist, dass die Nichtanwendung der Standards ohne ausreichende Dokumentation eine Berufspflichtverletzung ist. Die Verletzung von Berufspflichten kann durch die Wirtschaftsprüferkammer sanktioniert werden.
Prüfungstechniken [Bearbeiten]
Eine Prüfung erfolgt in der Regel durch Stichproben. Dabei wird in Bereichen mit hohem Risiko eine vergleichsweise hohe Stichprobenanzahl verwendet. Der Abschlussprüfer legt vor dem Beginn der eigentlichen Prüfungshandlungen fest, nach welchen Kriterien Fehler als unwesentlich anzusehen sind und wann sie als wesentliche Fehler Einfluss auf den Bestätigungsvermerk nehmen. Diese Kriterien werden sowohl für den Gesamtbereich als auch für die einzelnen Prüfungsfelder festgelegt.
Die Prüfungstechniken können in die
- Systemprüfung (z. B. Prüfung des Internen Kontrollsystems oder Lohn- und Gehaltsabrechnungssystem) mit
- Aufbauprüfung und
- Funktionsprüfung sowie die
- aussagebezogene Prüfung mit
- analytischen Prüfungshandlungen und
- Einzelfallprüfung
unterteilt werden.
Prüfungsrisiko [Bearbeiten]
Prüfungsrisiko in der Jahresabschlussprüfung beschreibt das Risiko, dass vom Abschlussprüfer ein Bestätigungsvermerk erteilt wird, obwohl im Jahresabschluss wesentliche Fehler enthalten sind. Diese Fehler können dazu führen, dass über den von der Prüfungsgesellschaft ausgestellten Comfort Letter die prüfende Gesellschaft in Haftung genommen wird.
Bei dem Prüfungsrisiko unterscheidet man
- das Fehlerrisiko mit
- dem inhärenten Risiko: dies ist die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt Fehler im Jahresabschluss enthalten sind,
- dem Kontrollrisiko: Wahrscheinlichkeit, dass Fehler enthalten sind, welche nicht durch interne Kontrollmechanismen z. B. die Interne Revision entdeckt werden und
- das Entdeckungsrisiko: die Wahrscheinlichkeit, dass der Abschlussprüfer wesentliche Fehler nicht entdeckt.
Arten von Prüfungen [Bearbeiten]
Das Hauptgebiet der Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern ist die Jahresabschlussprüfung. Daneben werden Zwischenabschlüsse geprüft, etwa bei Unternehmensveräußerungen, Umwandlungen oder anderen Strukturveränderungen. Selten, aber besonders arbeitsintensiv sind Sonderprüfungen zur Aufdeckung vermuteter Unregelmäßigkeiten.
Kritik [Bearbeiten]
Von Seiten der Wissenschaft und der Praxis wird immer wieder Kritik an der Konzeption des Wirtschaftsprüfers geübt, da ein Wirtschaftsprüfer bei jeder Prüfung in dem Zielkonflikt steckt, einerseits sorgfältig – seinem Auftraggeber gegenüber kritisch – zu prüfen und andererseits wieder den Prüfungsauftrag für das nächste Jahr zu bekommen. Der Markt der Wirtschaftsprüfungen wird zum größten Teil von vier großen Unternehmen kontrolliert, den sog. Big Four, was auch Einflüsse auf die Qualität der Prüfung hatte (wie zum Beispiel im Fall MCI WorldCom in den USA). In der Vergangenheit wurden Wirtschaftsprüfungen häufig genutzt, um an lukrativere Aufträge in der Unternehmensberatung zu kommen; das hat teilweise zu Gesetzesänderungen geführt.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz unter anderem § 319a HGB neu eingeführt, der besondere Ausschlussgründe für den Abschlussprüfer konstituiert. Allerdings ist keine Rotation der Prüfungsunternehmen vorgeschrieben, sondern nur ein Wechsel der Prüfer.
Die Existenz marktstarker Prüfungsunternehmen hat nicht dazu geführt, dass die Prüfungsunternehmen gegenüber ihren Auftraggebern aus der abhängigen Rolle herausgekommen sind. Faktisch sind Einschränkungen des Testats extrem selten – viel seltener als notwendig, da sie den Prüfer immer auch in die Gefahr bringen, sein Mandat zu verlieren. Auch in Deutschland gab es trotz eines ausgebauten Systems der Unternehmensprüfung eine Reihe großer Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche, bei denen die Wirtschaftsprüfer keine Einschränkung in das Testat geschrieben hatten, z. B. der Skandal um den Zusammenbruch der Bankgesellschaft Berlin.
Andererseits weist das Testat des Wirtschaftsprüfers darauf hin, dass das Ergebnis der Prüfung nur mit „hinreichender Sicherheit“ festgestellt werden kann. Ein Schutz gegen betrügerisches Verhalten wird durch das Testat nicht gewährleistet.
Siehe auch [Bearbeiten]
Weblinks [Bearbeiten]
- Homepage der Wirtschaftsprüferkammer
- Homepage des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
- Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
- www.wirtschaftsprüfer.de