Wirtschaftsverband

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Wirtschaftsverbände sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die der Interessenvertretung der Mitglieder dienen.[1] Es handelt sich dabei in Deutschland in der Regel um eingetragene Vereine.

Inhaltsverzeichnis

Mitgliedschaft [Bearbeiten]

Die Mitgliedschaft in Wirtschaftsverbänden ist, im Gegensatz zur IHK, freiwillig. Die Verbände sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert und in Spitzenverbänden, wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Handelsverband Deutschland zusammengefasst. Daneben haben sich auch branchenübergreifend Interessenvertretungen des Mittelstandes etabliert, wie etwa der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) oder der Verband der Familienunternehmer (Die Familienunternehmer – ASU). Teilweise sind die Verbände auch als Arbeitgeberverband Tarifpartner. Im Handwerksbereich entsprechen die Innungen den Wirtschaftsfachverbänden.

Aufgaben [Bearbeiten]

Die Aufgaben der Wirtschaftsverbände ist es typischerweise:

  • eine Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen/Branchen gegenüber staatlichen Stellen zu sein
  • gemeinsame technische und rechtliche Standards der Branche zu erarbeiten
  • Unterstützung und Beratung der Mitgliedsunternehmen anzubieten

Oftmals sind die Wirtschaftsverbände auch Träger der

  • Organisation zur Ausbildung der Unternehmensmitarbeiter und der
  • berufsständigen Versorgungswerke

Literatur [Bearbeiten]

  • Handbuch Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Deutschland herausgegeben von Wolfgang Schroeder und Bernhard Weßels, Verlag für Sozialwissenschaften, 2010, ISBN 3531141953

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. http://de.statista.com/statistik/faktenbuch/142/a/gesellschaft/wirtschaft/wirtschaftsverband/