Wismarer Wappen
| Hansestadt Wismar Land Mecklenburg-Vorpommern |
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| Blasonierung | |
Mastflagge
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| Basisdaten | |
| Einführung: | 1995 |
| Rechtsgrundlage: | |
| Belege: |
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| Änderungen: | 1918, 1995 |
| Quellen | |
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1 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar: §1, Abs.2 |
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Die Hansestadt Wismar nutzt zwei verschiedene Wappen. Eines, mit dem Schiff, als das offizielle Wappen, welches das einzige ist, welches der Rat der Stadt führt, das andere, mit dem Stierkopf, eigentlich ein älteres Wappen, als Signet, welches nicht für den offiziellen Gebrauch bestimmt ist, dafür aber von jedem verwendet werden darf.
[Bearbeiten] Geschichte
Das älteste Siegel der Stadt, von 1250, zeigt bereits die Kogge und einen Schild mit Stierkopf am Mast. Das Schiff weist auf die Bedeutung des Handels der hanseatischen Hafenstadt, die Fische darunter auf die des Fischfangs. Die Bedeutung der Möwe, welche nicht gleich, erst im 14. Jahrhunderts auf dem Siegel erschien, ist nicht überliefert. Der Schild am Mast weist auf das Herzogtum Mecklenburg, zu dem die Stadt bereits früh gehörte.
Bis 1918 war das Wappen der Stadt das Kleine Wappen mit dem Stierkopf und den rot-weißen Streifen von der Flagge Wismars. Ab 1918 wurde das alte Siegel als Wappen geführt, in diesem Fall mit blauem Feld, welches ab 1995 silber ist.
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bis 1918
Signet
[Bearbeiten] Literatur
- Georg Braun (Hrsg.), Frans Hogenberg: Civitates Orbis Terrarum. Köln 1572–1612.