Wissenschaftliche Hilfskraft (BGH)

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Wissenschaftliche Hilfskraft (umgangssprachlich Hiwi; als Begriff ist „Hiwi“ aufgrund seiner Etymologie jedoch umstritten) ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (wissenschaftliche Hilfskraft) beim Bundesgerichtshof. Der Gesetzgeber bezeichnet diesen Personenkreis als wissenschaftliche Hilfskräfte, § 193 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wissenschaftliche Hilfskräfte sind in der Regel Richter oder Staatsanwälte, die mit ihrem Einverständnis für einen bestimmten Zeitraum von meist 3 Jahren abgeordnet werden. Die Aufgaben der Hiwis bestehen darin, in ausgewählten Fällen den Bundesrichtern den Streitstoff der Fälle aufzubereiten, zu Rechtsprechung und Literatur Material zu beschaffen sowie einen – Vorvotum genannten – Entscheidungsentwurf vorzulegen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bichlmeir, Jürgen: Der juristische Hilfsarbeiter an den deutschen Gerichten: Erlanger juristische Dissertation 1971. ISBN 3452171566
  • Herz / Freymann / Vatter (Hrsg.): Die 'einzig wahre Festschrift' oder: Was Sie schon immer über den BGH wissen wollten. Alma Mater, Saarbrücken 2000. ISBN 3935009011.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]