Wohnküche

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Die Bezeichnung einer Küche als Wohnküche ist nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen gilt als Wohnküche eine Küche in der sich mehrere Personen aufhalten können, und die von anderen Wohnräumen verschließbar abgetrennt ist. Zur Zeit des offenen Kamins, bzw. später des Herdes, war die Küche als Wohnküche der Lebensmittelpunkt des Familienlebens. Sie war meist auch der einzig beheizbare Raum, der auch der Hausarbeit diente. Angefangen von der Frankfurter Küche und hygienischen Überlegungen wurde die Küche als Koch- und Zubereitungsraum definiert. Erst seit den späten 1970er Jahren hat die Küche als Aufenthaltsraum eine Renaissance erlebt.

In manchen Mietspiegeln in Deutschland ist der Begriff mittlerweile ein Ausstattungsmerkmal. In Berlin ist eine Mindestgröße von 14 m² dafür Voraussetzung, in Cottbus sind es 12 m².

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz wird die Wohnküche als lärmempfindlich eingestuft, sie fällt damit unter die Lärmschutzverordnung. Die Einstufung als Wohnküche ist von der Wohnungsgröße abhängig. Sie muss mindestens 7,5 m² groß sein und zwei feste Sitzgelegenheiten besitzen, bei mehr als drei Zimmern mindestens drei Sitzgelegenheiten.

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