Yachtcharter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Als Yachtcharter bezeichnet man das Überlassen von Segel- oder Motoryachten für einen bestimmten Zeitraum. Der Schiffseigner vermietet seine Yacht gegen eine Chartergebühr, die in der Regel vor der Reise entrichtet werden muss. Es wird ein Chartervertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen des Vercharterers und Charterers regelt.

Bareboat-Yachtcharter (auch: Bareboat-Charter) nennt man die Vermietung einer Segel- oder Motoryacht ohne Skipper.

Für eine unerfahrene Crew ist es ratsam, die Yacht mit einem erfahrenen Skipper zu chartern. Entsprechend versteht man unter Kabinencharter bzw. Kojencharter die Vermietung einer Kabine (engl.: State-Room-Charter) bzw. Koje an Bord eins Schiffes, das von einem Skipper und ggf. von einer festen Besatzung (Crew i.e.S.) geführt wird, was im deutschen Sprachraum auch als "Mitsegeln" verstanden wird.