Ziviler Ungehorsam
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Ziviler Ungehorsam ist der aus Gewissensgründen und gewaltfrei vollzogene bewusste Verstoß gegen ein Gesetz, eine Pflicht oder den Befehl eines Staates oder einer anderen Macht. Im Gegensatz zu einem Streik ist er, nach geltender Rechtsauffassung zum Zeitpunkt seiner Ausübung, nicht rechtlich abgesichert, und der Ungehorsame nimmt bewusst in Kauf, dafür bestraft zu werden. Der Ausübende beansprucht jedoch in der Regel ein Widerstandsrecht für sich. Wer zivilen Ungehorsam ausübt, gilt nicht selten als Staatsfeind, da er eine von ihm als unrechtmäßig und unmoralisch angesehene Herrschaft über seine Aktivitäten ablehnt. In Deutschland kann Widerstand gegen die Staatsgewalt unter dem Tatbestand Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geahndet werden.
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[Bearbeiten] Herkunft und Bedeutung
Der Ausdruck ziviler Ungehorsam (im Englischen civil disobedience) wurde vom US-Amerikaner Henry David Thoreau in seinem Essay Civil Disobedience (1849) geprägt, in dem dieser erklärte, warum er aus Protest gegen den Krieg gegen Mexiko und die Sklavenhaltung keine Steuern mehr bezahlte.
Thoreau befasste sich nicht direkt mit gewaltfreiem Widerstand, sondern mit den Gewissenskonflikten, die er als Bürger, Wähler und Steuerzahler auszutragen hatte. Kriegsdienst und die Bezahlung von Steuern stellen Fälle dar, in denen ein Bürger dem Staat aus Gewissensgründen den Gehorsam verweigern kann.
Namhafte Vertreter zivilen Ungehorsams waren Mahatma Gandhi, Nelson Mandela, Martin Luther King und die Brüder Philip und Daniel Berrigan.
In dieser Tradition leisten viele Atomkraftgegner, Graswurzler, Friedensdemonstranten, Pazifisten, Globalisierungskritiker und Totalverweigerer Widerstand in Form zivilen Ungehorsams.
Bekannte Beispiele von zivilem Ungehorsam, der sich in politischen Bewegungen niederschlug, waren die indische Unabhängigkeitsbewegung sowie die Montagsdemonstrationen im Jahre 1989.
Mit gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen, wie der Globalisierung, dem Internet und der Biotechnologie, verändern sich auch die Formen des zivilen Ungehorsams. Ein Beispiel für den Umgang mit diesen Veränderungen sind Künstlergruppen wie das Critical Art Ensemble, das sich mit Themen wie Biotechnologie und Elektronischen Medien theoretisch, politisch-praktisch und künstlerisch beschäftigt, um hier Formen des zivilen Ungehorsams zu entwickeln und zu praktizieren.
[Bearbeiten] Besondere Eigenschaften der Aktionen des Zivilen Ungehorsams
Die Aktion oder Handlung
- beruht auf einer Gewissensentscheidung,
- ist wohlbedacht,
- steht im Zusammenhang mit dem übergeordneten Ziel,
- kann, muss aber nicht öffentlich bekundet werden oder zur Nachahmung aufrufen und
- verletzt niemals die Würde des Menschen.
- Anerkennung des Rechtssystems im Ganzen (
Unrechtsstaat) - die Aktion verfolgt/bewirkt nicht schon Abschaffung des Übels, sondern versucht über Meinungsbildung Einflussnahme auf Überzeugungen und Politik zu gewinnen (ist eine symbolische, demonstrative Handlung)
- arbeitet mit verhältnisgerechten Rechtsverletzungen
- ist am Gemeinwohl (und nicht primär am Eigenwohl) interessiert
- handelt nach Gewissen und nach Ausschöpfung aller legalen Mittel (Rechtsweg)
- erkennt das Gewaltmonopol des Staates an, und akzeptiert auch mögliche Strafverfolgung
- sieht in der Strafverfolgung unter Umständen ein Mittel, die eigene Ernsthaftigkeit nachzuweisen (sie also für den Zweck/Sinn des zivilen Ungehorsams einzusetzen)
- bewegt sich auf der Trennlinie zwischen Moral und Gesetz, wo sich Moral und Gesetz widerstreiten (anders: Recht zu Widerstand (Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland))
- in der Diskussion (z.B. Prof. Kriele: „Ziviler Ungehorsam ist nicht zu verantwortender Rechtsbruch“; Habermas: „Ziviler Ungehorsam muss unter dem Aspekt der Entwicklung einer demokratisch, rechtsstaatlichen Rechtskultur gesehen werden“); Rechtssicherheit
Organisationen, die zivilen Ungehorsam praktizieren, bilden ihre Aktivisten oft in Gesprächs- und Handlungstechniken aus, um auf Festnahmen oder sogar Gewaltanwendung seitens der Polizei bzw. des Militärs zu reagieren. Mahatma Gandhi, der Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung, hat für den satyagraha (Kampf gegen die britische Besatzung) folgende Regeln erlassen:
- Ein satyagrahi – das heißt ein Mensch, der zivilen Ungehorsam ausübt – kennt keine Wut.
- Er erträgt die Wut seines Gegners.
- Dabei hält er auch die Tätlichkeiten seines Gegners aus und rächt sich nicht; aber er lässt sich nicht unterwerfen, sei es aus Angst vor Bestrafung und dergleichen.
- Wenn eine Amtsperson einen satyagrahi festnehmen will, so wird er sich freiwillig der Festnahme fügen; und er widersteht nicht der Beschlagnahmung oder dem Entzug seines Eigentums, wenn es von den Behörden konfisziert werden soll.
- Wenn ein satyagrahi Dinge besitzt, die ihm als Treuhänder überlassen worden sind, so weigert er sich, sie abzugeben – auch wenn er dabei sein Leben verlieren könnte. Er wird sich aber auf keinen Fall rächen.
- Rache beinhaltet auch Fluchen und Beleidigen.
- Deshalb wird nie ein satyagrahi seinen Gegner beleidigen, und deshalb wird niemand an den neuen Gepflogenheiten teilnehmen, welche dem Geist des ahimsa schädlich sind.
- Ein satyagrahi grüßt nicht die britische Flagge, aber er wird keine Beamten beleidigen, seien es Engländer oder Inder.
- Wenn während des Kampfes irgendjemand einen Beamten beleidigt oder ihn tätlich angreift, so wird ein satyagrahi den Beamten vor der Beleidigung oder dem Angriff schützen, und dies tut er auch unter der Gefahr, getötet zu werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Boykott
- Gewaltfreie Aktion
- Soziale Verteidigung
- Nonkonformismus
- Frankfurter Häuserkampf
- Passiver Widerstand
- Dienst nach Vorschrift
[Bearbeiten] Literatur
- Hannah Arendt: Ziviler Ungehorsam, In: Zur Zeit. Politische Essays. (1943–1975), Rotbuch, Hamburg 1999, ISBN 3-434-53037-1
- Theodor Ebert, Ziviler Ungehorsam, Waldkirch 1984.
- Peter Glotz (Hrsg.), Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Suhrkamp: Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11214-7.
- Jürgen Habermas, Ziviler Ungehorsam - Testfall für den demokratischen Rechtsstaat. Wider den autoritären Legalismus in der Bundesrepublik, in: Peter Glotz (Hrsg.), Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Suhrkamp: Frankfurt am Main 1983, S. 29-53.
- Klaus Peters: Widerstandsrecht und humanitäre Intervention, Köln, Berlin, München 2005, ISBN 3-452-26066-6
- John Rawls, Die Rechtfertigung bürgerlichen Ungehorsams, in: John Rawls, Gerechtigkeit als Fairneß, S. 165-191, Verlag Karl Alber: Freiburg / München 1977, ISBN 3-495-47348-3.
- Wolfgang Stock (Hrsg.): Ziviler Ungehorsam in Österreich, Böhlau Wien 1986, ISBN 3-205-05040-1.
- Henry David Thoreau, Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat, Diogenes: Zürich 1967, ISBN 3-257-20063-3. (orig.: The Resistance to Civil Government, 1849.)
[Bearbeiten] Weblinks
- Eintrag in der Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inkl. Literaturangaben)
- Ziviler Ungehorsam und gewaltfreier Widerstand – Netzwerk Friedenskooperative
- Links zu historischen Beispielen/Berichten über gewaltfreie Aktionen des Zivilen Ungehorsams zwischen 1930 und 1996 - von Indiens Unabhängigkeitskampf über den Widerstand gegen das NS-Regime, den Prager Frühling, die US-Bürgerrechtsbewegung bis zu den Aktionen der modernen Friedensbewegung u.a.
- Ziviler Ungehorsam im 21. Jahrhundert von Peter Nowak
- Ziviler Ungehorsam. Die anarchistische Zeitung graswurzelrevolution
- Dokumentationsfilm "gegen den krieg"
- "Schwerter zu Pflugscharen" - Einwöchige Sitzblockade vor dem Atomwaffenlager in Großengstingen im Sommer 1982

