Zonenrandgebiet
Das Zonenrandgebiet war ein etwa 40 Kilometer[1] breiter Gebietsstreifen entlang der Demarkationslinie zwischen der sowjetischen Besatzungszone einerseits sowie der amerikanischen und britischen Besatzungszone Deutschlands andererseits, fortgesetzt entlang der deutschen Grenzlinie zur Tschechoslowakei bis zu deren Anstoßen an die Grenze Österreichs.[2] Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949 wurde die innerdeutsche Demarkationslinie zur innerdeutschen Grenze. Sie verlief von der Ostseeküste bei Lübeck in Schleswig-Holstein bis zur Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland mit der Tschechoslowakei. Im Zonenrandgebiet lagen beispielsweise die Regionen Harz in Niedersachsen, Eschwege und Rhön in Hessen und Unterfranken, Oberfranken um Coburg und Hof. Das östliche Oberfranken, die Oberpfalz sowie der Bayerische Wald lagen an der Grenze zur ČSSR.
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Bedeutung der Randlage[Bearbeiten]
Durch die immer striktere Abriegelung der Zonengrenze im Verlauf des Kalten Krieges wurden gewachsene Verkehrs- und Wirtschaftsbeziehungen innerhalb zusammenhängender Regionen unterbrochen. Deren entstehende Randlage führte zu strukturellen Problemen bzw. verfestigte bereits bestehende Schwierigkeiten nachhaltig. Diese Nachteile bestehen trotz der Wiedervereinigung über weite Strecken bis heute fort.
Entlang des Grenzstreifens bestand seit dem Beginn des Kalten Krieges bis nach der Wende 1989 ein allgemeines Flugverbot, die sogenannte ADIZ-Kontrollzone der NATO, davon ausgenommen waren lediglich die drei Flugkorridore nach West-Berlin. Innerhalb eines 30-km-Streifens gab es zudem eine Überlappung: Für alle Sachverhalte, die im Zusammenhang mit der Grenze standen, lag die polizeiliche Zuständigkeit beim Bundesgrenzschutz (heutige Bundespolizei), während die „normalen“ polizeilichen Aufgaben von der jeweiligen Landespolizei wahrgenommen wurden. Daneben war innerhalb der Zollgrenzbezirke auch der Zoll zuständig, wobei die DDR zollrechtlich kein Zollausland war. Auf östlicher Seite waren zwei eigens geschaffene militärische Formationen zur Grenzsicherung eingesetzt, die mehrere zehntausend Mann starken Grenztruppen der DDR sowie die tschechoslowakische Grenzwache PS.
In den Gebieten auf westlicher Seite der Grenze konnte die wirtschaftliche Entwicklung nicht mit derjenigen im übrigen Bundesgebiet Schritt halten. Durch die Zonenrandförderung, z. B. Steuererleichterungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten oder Investitionszulagen wurde strukturpolitisch versucht, die Nachteile der Grenzlage auszugleichen. Die Zonenrandförderung wurde 1965 zu einem Grundsatz der Raumordnungspolitik erhoben. Sie kann als ein Vorläufer des Aufbau Ost in den neuen Bundesländern ab 1990 angesehen werden. Mit der Deutschen Einheit wurde dem Zonenrandgebiet die Zonenrandförderung entzogen. Die Betriebe sahen sich nunmehr aufgrund der Förderung im Rahmen des „Aufbau Ost“ sogar einem Fördergefälle zu ihren Lasten ausgesetzt. Das Zonenrandförderungsgesetz wurde mit Wirkung ab 1. Januar 1971 aufgehoben.[3]
Der Begriff Zonenrandgebiet wurde auf der östlichen Seite der Grenze nicht verwendet. In der DDR kam die wirtschaftliche Leistung dieser Gebiete nahezu vollkommen zum Erliegen, durch Maßnahmen zur Verhinderung der „Republikflucht“ (des unerlaubten Verlassens der DDR) wie beispielsweise Zwangsumsiedlung aus Dörfern entlang der Grenze („Aktion Ungeziefer“) sowie der Einrichtung eines etwa fünf Kilometer breiten Sperrgebietes, welches nur mit Passierschein betreten werden durfte.
Nach der Wende und noch vor der Wiedervereinigung wurden die unterbrochenen Verkehrsverbindungen zwischen Ost- und Westdeutschland weitgehend wiederhergestellt. Im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit erfolgte nach der Wiedervereinigung auf allen wichtigen Magistralen ein Ausbau, zusätzlich wurden und werden auch neue Verbindungen geschaffen, da bisher nicht alle Projekte abgeschlossen werden konnten.
Literatur[Bearbeiten]
- Hans Kiemstedt: Zonenrandgebiet, Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung III. Hannover: Jänecke, 1970, Sp. 3871–3878.
- Hans-Jörg Sander: Das Zonenrandgebiet (Problemräume Europas, Bd. 4). Köln: Aulis, 1988.
- Bernd Weisbrod (Hg.): Grenzland. Beiträge zur Geschichte der deutsch-deutschen Grenze. Hannover: Hahn’sche Buchhandlung 1993.
- Michael Ploenus: Geschichten aus Zonenrand- und Sperrgebiet. In: Gerbergasse 18. Thüringer Vierteljahresschrift für Zeitgeschichte und Politik, Hrsg.: Geschichtswerkstatt Jena e. V. in Zsarb. mit dem Landesbeauftragten Thüringen für die Stasi-Unterlagen: Forum für Geschichte und Kultur, Heft 56 – Ausgabe I, Jena 2010, ISSN 1431-1607, DNB 018375545, OCLC 643902458, OCLC 313714127.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Protokoll der Kabinettssitzung zur Vorbereitung der Einrichtung eines Fördergebietes entlang der Ostgrenze (Tagesordnungspunkt 2. Förderungsprogramm für den Grenzstreifen entlang dem Eisernen Vorhang, BMWi)
- ↑ „Das Zonenrandgebiet war ein etwa 40 km breiter Streifen am Ostrand des alten Bundesgebiets von der Ostsee bis zur Donau entlang der Grenze zur ehemaligen DDR; bestimmte Stadt- und Landkreise in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern umfassend.“
- ↑ Zonenrandförderungsgesetz ZRFG http://www.buzer.de/gesetz/6859/index.htm