Zonenrandgebiet
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Das Zonenrandgebiet war ein etwa 50 Kilometer breites Gebiet am östlichen Rand der Bundesrepublik Deutschland entlang der Innerdeutschen Grenze bzw. Demarkationslinie sowie der Ostseeküste von Schleswig-Holstein und der Staatsgrenze zur früheren Tschechoslowakei. Beispiele dafür sind die Regionen Harz in Niedersachsen, Vogelsberg und Rhön in Hessen, Oberfranken um Bayreuth, Coburg und Hof oder der Bayerische Wald, die bis heute strukturschwache Gebiete geblieben sind.
Durch die Abriegelung der Zonengrenze seitens des Ostblocks wurden gewachsene Verkehrs- und Wirtschaftsbeziehungen innerhalb zusammenhängender Regionen unterbrochen, die dadurch in eine künstliche Randlage gerieten. Auch in den Gebieten auf westlicher Seite konnte so die wirtschaftliche Entwicklung nicht mit derjenigen im übrigen Bundesgebiet Schritt halten.
Entlang dieses Grenzstreifens bestand seit dem Kalten Krieg und bis zur Wende 1989 ein allgemeines Flugverbot, die sogenannte ADIZ-Kontrollzone der NATO.
Durch Wirtschaftsförderung, z. B. durch Steuererleichterungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten oder Subventioninierung wurde strukturpolitisch versucht, den Nachteilen der Grenzlage entgegenzutreten. Die Zonenrandförderung wurde 1965 zu einem Grundsatz der Raumordnungspolitik erhoben. Sie kann als ein Vorläufer des Aufbau Ost in den neuen Bundesländern ab 1990 angesehen werden.
Mit der Deutschen Einheit wurde dem Zonenrandgebiet die Zonenrandförderung entzogen. Die subventionsgewohnten Betriebe sehen sich nunmehr aufgrund des Aufbau Ost sogar einem Fördergefälle zu ihren Lasten ausgesetzt.
Im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit wurden nach der Deutschen Einheit wieder neue Verkehrsverbindungen zwischen Ost- und Westdeutschland geschaffen.
Siehe auch: Zonenrandgemeinde, Deutsche Teilung

