Zulassung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Zulassung bezeichnet man:

  • allgemein eine behördlich erteilte Erlaubnis, die ein Produkt zu einem Markt zulässt oder einer Person gesetzlich festgelegte Rechte einräumt.
Zulassung von Personen
Zulassung von Produkten
Rechtswesen
Siehe auch
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge