Zum ewigen Frieden

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Immanuel Kants Altersschrift Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. (erste Auflage 1795 (zit. als A) 104 S., zweite, erweiterte Auflage 1796 (zit. als B), 112 S.) gehört zu den bekanntesten Werken des deutschen Philosophen. So geht die neuzeitliche Bedeutung des Begriffs Frieden entscheidend auf Kants hierin vorgestellten Theorien zurück.

In Form eines Friedensvertrages wendet Kant die Grundsätze seiner Moralphilosophie (vgl. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Kategorischer Imperativ) auf die Kernfrage der Politik nach dem Frieden zwischen den Staaten an. Auch hier gilt es, von der Vernunft geleitete Entscheidungen zu treffen und nach Gerechtigkeit zu trachten. Dabei stellt er klar, dass der Frieden kein natürlicher Zustand für den Menschen sei und deshalb gestiftet werden müsse. Die Gewährung des Friedens sei Sache der Politik, welche sich der Idee eines allgemeingültigen Rechtssystems unterzuordnen habe; denn so heißt es im Anhang: Das Recht der Menschen muß heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so große Aufopferung kosten. Dem Despotismus erteilt Kant eine klare Absage.

Bekannt geworden sind die Ideen des Völkerrechts, das die Verbindlichkeit der zwischenstaatlichen Abkommen einfordert, und die Ausrichtung des Friedens als völkerrechtlichen Vertrag.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gliederung

Der erste Abschnitt beinhaltet die sechs Präliminarartikel, welche als Verbotsgesetze formuliert sind, der zweite die drei Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten, angeschlossen sind zwei Zusätze und der Anhang in zwei Abschnitten.

[Bearbeiten] Erster Abschnitt: Sechs Präliminarartikel

  1. Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.
  2. Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.
  3. Stehende Heere (miles pepetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.
  4. Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.
  5. Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.
  6. Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats (perduellio) in dem bekriegten Staat etc.

Um zum ewigen Frieden zu gelangen, beginnt Kant ganz am Anfang, bei der Bildung eines Staates.Jenes Stück Boden, auf dem der Staat gebildet wird, darf nicht durch Krieg oder Annexion angeeignet, sondern nur durch den Frieden erworben werden. Denn würde man das Land unrechtmäßig erwerben, durch Krieg oder Gewalt, wäre die Zukunft unsicher, da es ein ständiger Zankapfel wäre und der Weg zum ewigen Frieden somit blockiert wäre.

[Bearbeiten] Zweiter Abschnitt: Drei Definitivartikel

  1. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.
  2. Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freier Staaten gegründet sein.
  3. Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.

Wurde nun der Staat durch Beachtung der oberen Punkte erfolgreich ohne das Zustandekommen eines Konfliktpotentials gebildet, so ist das nächste Ziel die Sicherung desselben. Durch eine republikanische Verfassung haben die Staatsgenossen selber zu entscheiden ob nun Krieg oder Friede ist und haben somit die Konsequenzen selber zu tragen. Die Bildung eines Föderalismus zwischen mehreren Staaten senkt durch eine höheres Potenzial an Einstimmigkeiten die Wahrscheinlichkeit eines zwischenstaatlichen Konfliktes. Der dritte Definitivartikel sichert die Beständigkeit der beiden anderen Artikel durch präventive Sicherung der Harmonie zwischen Individuen, basierend auf dem christlichen Prinzip der Nächstenliebe.

[Bearbeiten] Zusätze und Anhänge

  • Von der Garantie des ewigen Friedens

"Das, was diese Gewähr leistet, ist nichts Geringeres, als die große Künstlerin Natur, aus deren mechanischem Laufe sichtbarlich Zweckmäßigkeit hervorleuchtet, durch die Zwietracht der Menschen Eintracht ohne jeglichen Widerwillen emporkommen zu lassen. Denn es liegt in ihrem Wesen, zum Paradiesischen zu streben"

Laut Kant ist der Mensch von Natur aus einerseits vorbestimmt in Konflikte zu geraten und Kriege zu führen. Andererseits jedoch entwächst aus jedem noch so schwerwiegenden Konflikt eine größere Eintracht, welche dem Menschen selbst entspringt und welche nach unbestimmter Zeit zwangsläufig im "ewigen Frieden" ihren Endzustand erreicht.

  • Geheimer Artikel zum ewigen Frieden [nur B]
  • Über die Mißhelligkeit zwischen der Moral und der Politik, in Absicht auf den ewigen Frieden
  • Von der Einhelligkeit der Politik mit der Moral nach dem transzendentalen Begriffe des öffentlichen Rechtes

[Bearbeiten] Literatur

  • Otfried Höffe (Hg.): Immanuel Kant, zum ewigen Frieden. Berlin: Akad.-Verl. ²2004 ISBN 3-05-004084-X
  • Volker Marcus Hackel: Kants Friedensschrift und das Völkerrecht. Berlin: Duncker und Humblot 2000 ISBN 3-428-10206-1
  • Klaus Dicke, Klaus-Michael Kodalle (Hrsg.): Republik und Weltbürgerrecht: Kantische Anregungen zur Theorie politischer Ordnung nach dem Ende des Ost-West-Konflikts. Weimar; Köln; Wien: Böhlau 1998 ISBN 3-412-13996-3
  • Volker Gerhardt: Immanuel Kants Entwurf "Zum ewigen Frieden": eine Theorie der Politik. Darmstadt: WBG 1995 ISBN 3-534-03214-4

[Bearbeiten] Weblinks

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