Zur Judenfrage

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Zur Judenfrage ist ein erstmals 1844 veröffentlichter Aufsatz von Karl Marx.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entstehungs- und Veröffentlichungsgeschichte

Marx verfasste die etwa 30 Seiten lange Schrift von August bis Dezember 1843, nachdem er Arbeiten an einem zu seinen Lebzeiten unveröffentlichten Konvolut von Manuskriptbogen beendete, die später unter dem Titel Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie veröffentlicht wurden. Anfangs befand er sich dabei in Kreuznach, wo er im Juni 43 Jenny von Westphalen heiratete und seine Flitterwochen verbrachte, ab Oktober in Paris. Der Aufsatz setzt sich mit zwei 1843 erschienen Texten von Bruno Bauer auseinander, Die Judenfrage und Die Fähigkeit der heutigen Juden und Christen, frei zu werden. Erstmals veröffentlicht wurde der Text im Februar 1844 in der Schweiz, in der einzigen veröffentlichten Ausgabe der von Marx und Arnold Ruge herausgegeben Deutsch Französischen Jahrbüchern. Eine französische Übersetzung durch Hermann Ewerbeck erschien 1851 in Paris. Im Zusammenhang des Berliner Antisemitismusstreites veröffentlichte die von Eduard Bernstein geleitete Zeitung Sozialdemokrat im Juni und Juli 1881 den zweiten Teil des Aufsatzes. Der gesamte Text erschien im Oktober 1890 im von Wilhelm Liebknecht redigierten Berliner Volksblatt.

In den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts griff die Kommunistische Partei Deutschlands während politischer Rivalitäten mit den Nationalsozialisten mehrfach selbst auf Elemente der antisemitischen Propaganda zurück. Aus Anlass des vierzigsten Todestages von Marx im März 1923 reproduzierte die KPD-Tageszeitung Die Rote Fahne einen Auszug aus dem zweiten Teiles von Zur Judenfrage einschließlich des Schlußsatzes „Die gesellschaftliche Emanzipation des Juden ist die Emanzipation der Gesellschaft vom Judentum“, und versehen mit dem zusätzlichen, nicht von Marx stammenden Untertitel „Den Nationalsozialisten ins Stammbuch“. Diese Veröffentlichung ist beschrieben worden als eine Fehldeutung des Auszuges durch die KPD mit dem Ziel, sich als ebenfalls judenfeindlich darzustellen.[1]

Im Bibliothekskatalog der Deutschen Nationalbibliothek findet sich als älteste Veröffentlichung eine Ausgabe von 1919. Im Marxists Internet Archive ist die Schrift in 10 Sprachen abrufbar. Ein Manuskript der Schrift ist nicht überliefert.

[Bearbeiten] Inhalt

„Alle Emanzipation ist Zurückführung der menschlichen Welt, der Verhältnisse, auf den Menschen selbst.“

Zur Judenfrage widmet sich der Frage nach politischer und menschlicher Emanzipation wie Freiheit, wobei hier, wie schon in der zuvor verfassten Schrift Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, das widersprüchliche Verhältnis von politischen Staat und bürgerlicher Gesellschaft, von allgemeinen Interesse und Privatinteresse, wie dessen Lösung, zentral für die Argumentation ist. Während die Menschen im bürgerlichen Staat gleiche wären, so wären sie in der Gesellschaft ungleiche, mehr noch, die Gleichheit im Staat verewige die Ungleichheit in der Gesellschaft. Recht existiere historisch, wie Marx am Beispiel des Feudalismus und den darauf folgenden bürgerlichen Revolutionen zu verdeutlichen sucht, vor allem als Vorrecht, Privilegien zu sichern. In diesem Zusammenhang formuliert Marx eine Kritik der Menschenrechte, obwohl er diese politische Emanzipation als wichtigen Schritt und letzte Form menschlicher Emanzipation „innerhalb der bisherigen Weltordnung“ betrachtet. Das Recht auf Freiheit wäre nicht durch die „Verbindung des Menschen mit dem Menschen, sondern vielmehr [durch die] Absonderung des Menschen von dem Menschen“ gegeben. Eine Freiheit und eine Sicherheit auf Privateigentum, daher dem „Recht, willkürlich (à son gré), ohne Beziehung auf andre Menschen, unabhängig von der Gesellschaft, sein Vermögen zu genießen und über dasselbe zu disponieren, das Recht des Eigennutzes. Jene individuelle Freiheit, wie diese Nutzanwendung derselben, bilden die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft.“ Das Recht auf Sicherheit erhebe sich in der bürgerliche Gesellschaft nicht über den Egoismus ihrer Mitglieder, es wäre „vielmehr die Versicherung ihres Egoismus.“ Der gesellschaftliche Zusammenhalt der einzelnen Mitglieder wäre einzig durch den Erhalt „ihres Eigentums und ihrer egoistischen Person“ begründet. Zur Überwindung dieses Umstands müsse nicht in erster Linie der Staat, sondern die Gesellschaft verändert werden. „Erst wenn der wirkliche individuelle Mensch den abstrakten Staatsbürger in sich zurücknimmt ... erst wenn der Mensch seine »forces propres« [Anm.: »eigene Kräfte«] als gesellschaftliche Kräfte erkannt und organisiert hat und daher die gesellschaftliche Kraft nicht mehr in der Gestalt der politischen Kraft von sich trennt, erst dann ist die menschliche Emanzipation vollbracht.“

Gegenüber Bruno Bauer, der eine jüdische Emanzipation nur durch eine Überwindung sowohl der jüdischen als auch der christlichen Religion durch die Juden für möglich hält, stellt Marx heraus, dass politische Emanzipation im bürgerlichen Staat durchaus mit der fortwährenden Existenz und Praxis von Religion möglich sei. Dies wäre am Beispiel der Trennung von Staat und Religion in den Vereinigten Staaten ersichtlich. Nach Marx polemisiere Bauer gegen den religiösen Ausruck des Widerstreits „zwischen dem allgemeinen Interesse und dem Privatinteresse, ... zwischen dem politischen Staat und der bürgerlichen Gesellschaft“, ohne diesen Widerspruch an der Wurzel zu erfassen, wenn er sich mit der Lösung der Judenfrage auseinandersetzt.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. von Olaf Kistenmacher: “From ‘Judas’ to ‘Jewish Capital’: Antisemitic Forms of Thought in the German Communist Party (KPD) in the Weimar Republic, 1918-1933”, Engage-Journal 2 - May 2006 (englisch)

[Bearbeiten] Ausgaben

  • MEW Band 1, S. 347-377
  • MEGA, I. Abt., Band 2

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

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