Zusatzkosten

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Zusatzkosten sind eine Kostenkategorie in der Kosten- und Leistungsrechnung, denen in der Finanzbuchhaltung kein entsprechender Aufwand zugrunde liegt. Als Beispiel kann der kalkulatorische Unternehmerlohn genannt werden, der in der Finanzbuchhaltung nicht berücksichtigt wird. Auch kalkulatorische Zinsen auf Eigenkapital und die kalkulatorische Miete fallen in diese Kategorie.

Zusatzkosten dürfen lt. § 255 HGB[1] nicht in die handelsrechtliche Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen einfließen.

Die gesamten Kosten ergeben sich bei dieser Kategorisierung als Summe von Grundkosten + Anderskosten + Zusatzkosten.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. § 255 Anschaffungs- und Herstellungskosten
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