Zuschlag

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Zuschlag steht für

  • allgemein ein für Sonderleistungen zu entrichtendes Entgelt, siehe Zulage
  • bei privatrechtlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot (meist durch Hammerschlag angezeigt), siehe Auktion
  • bei einer Zwangsversteigerung die Eigentumszuweisung durch gerichtlichen Beschluss, siehe Zwangsversteigerung
  • die Erteilung eines Auftrags, meist von der öffentlichen Hand, siehe Ausschreibung
  • ein Gruppe von Bestandteilen von Werkstoff-Gemengen, siehe Zuschlagstoff
  • im Hüttenwesen Zusätze zum Erz-Koks-Gemisch, um eine günstigere Schlacke zu erzielen oder auch um die Eisenbegleiter Schwefel und Phosphor zu entfernen, siehe Möller
  • ein Naturschutzgebiet: Zuschlag (Naturschutzgebiet)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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