Zweisprachigkeitsprüfung
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Die Zweisprachigkeitsprüfung (oder Dreisprachigkeitsprüfung) ist eine Prüfung über die Kenntnis der zwei beziehungsweise drei Amtssprachen in Südtirol. Um eine Anstellung im öffentlichen Dienst zu erhalten, muss diese Prüfung zwingend abgelegt werden. Derzeit wird jedoch auch die Anerkennung anderer Nachweise diskutiert.
Da die Anforderung an die Kompetenz in den verschiedenen Amtssprachen sehr vom beruflichen Umfeld abhängt, wird diese in vier Stufen unterteilt.
- A: Schriftliche und mündliche Prüfung auf universitärer Ebene. Ist für Stellen wie z. B. Arzt, Geometer, Ingenieur und Zweitsprachenlehrer erforderlich.
- B: Schriftliche und mündliche Prüfung auf dem Matura-Niveau. Sie wird bei Besetzung von Stellen wie Krankenpfleger, Sekretär, Schalterangestellte(r) und dergleichen gefordert.
- C: Schriftliche und mündliche Kompetenz. Das Niveau befindet sich auf dem einer Fachschule oder abgeschlossener Handwerkerlehre. Daher wird sie bei Besetzung von Stellen wie z. B. Koch, Tischler oder Förster gefordert.
- D: Mündliche Kompetenz. Die Prüfung erfolgt ausschließlich mündlich und wird bei Besetzung von Berufsbildern wie Arbeiter, Hilfsarbeiter, Raumpfleger und dergleichen vorausgesetzt.
Die Dreisprachigkeitsprüfung ist vor allem für die Besetzung von Stellen in den ladinischsprachigen Tälern Gadertal und Gröden ausschlaggebend und erfolgt nach obigem Muster, mit dem Unterschied, dass die Kompetenz auch auf die ladinische Sprache ausgeweitet wird.
[Bearbeiten] Prüfungsablauf
Die Prüfungen für die Grade A bis C bestehen jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beim schriftlichen Teil erhält der Prüfling zwei Texte mit sechs Fragen, die er innerhalb von 90 Minuten in der jeweils anderen Sprache beantworten muss. Die mündliche Prüfung kann nur absolviert werden, falls der schriftliche Teil bestanden wurde.
[Bearbeiten] Weblinks
- Amt für Zwei- und Mehrsprachigkeit der Autonomen Provinz Bozen
- Die Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung im Südtiroler Bürgernetz

