Zweiter Weihnachtsfeiertag
Der 26. Dezember ist als Zweiter Weihnachtsfeiertag oder Stephanitag ein gesetzlicher Feiertag in den meisten europäischen Ländern.
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Verbreitung[Bearbeiten]
Vor Luther gab es in den einzelnen deutschen Herrschaften einen bis fünf Weihnachtsfeiertage, je nach dem jeweiligen Landesfürsten.
Der 26. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag in den folgenden europäischen Ländern: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern sowie in Liechtenstein. Auch in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens wird der 26. Dezember als Feiertag angesehen, doch, wie in der Schweiz, besteht dort keine landesweit geltende Regelung. In den übrigen europäischen Ländern ist es kein gesetzlicher Feiertag.
In Frankreich ist der zweite Weihnachtstag ein Feiertag nur in den zwischen 1871 und 1918 zu Deutschland gehörenden Regionen, den heutigen Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und dem teils deutschsprachigen Moselle.
Der zweite Christtag im evangelischen Gottesdienst[Bearbeiten]
Während in den evangelischen Kirchen am ersten Christtag die Geburtsgeschichte Jesu im Zentrum steht, richtet sich der Blick am zweiten Feiertag auf die Botschaft von der Fleischwerdung des Wortes nach Johannes. Als Evangelium werden Joh 1,1–5 (6–8) 9–14 LUT, als Epistel Hebr 1,1–3 (4–6) LUT und aus dem Alten Testament Jesaja 11,1–9 LUT gelesen. Damit entspricht dieser Tag der liturgischen Ausrichtung des Weihnachtsgottesdienstes „Am Tage“ in der katholischen Leseordnung.
Der 26. Dezember als Stephanstag[Bearbeiten]
In der Liturgie der römisch-katholischen, der altkatholischen, der anglikanischen und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche begeht man den 26. Dezember nicht nur als Tag in der Weihnachtsoktav, sondern vor allem als Gedenktag und Fest des ersten christlichen Märtyrers, des Diakons Stephanus (Apg 6,1–8,2 EU). Die Liturgische Farbe des Tages ist dementsprechend rot. Aus diesem Grund heißt der 26. Dezember in einigen Regionen Deutschlands und der Schweiz Stephanstag, in Österreich Stefanitag. Fällt der 26. Dezember auf einen Sonntag, entfällt in der katholischen Kirche das Fest des heiligen Stephanus zugunsten des Festes der Heiligen Familie.
Weitere Tagesbenennungen[Bearbeiten]
In Großbritannien und mehreren Ländern des Commonwealth nennt man den zweiten Weihnachtsfeiertag Boxing Day.