Zwergsignal
Ein Zwergsignal ist ein Eisenbahnsignal, welches in niedriger Bauform neben dem Gleis angebracht ist. Es steht auf einem kleinen Mast, oder es ist ohne Mast am Boden aufgestellt. In der Schweiz ist der Begriff Zwergsignal so in den nationalen Fahrdienstvorschriften enthalten und wird mit genau bestimmten Signalbegriffen verwendet. In Deutschland handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für verschiedene Arten von Eisenbahnsignalen. In der deutschen Eisenbahn-Signalordnung [1] und im Signalbuch [2] der Deutschen Bahn AG ist der Begriff Zwergsignal nicht enthalten; ebenso nicht in der Signalvorschrift DV V2 [3] der ÖBB.
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[Bearbeiten] Schweiz
Das Zwergsignal ist ein Lichtsignal, das Rangierbewegungen regelt. Es sichert zugleich die Fahrstraßen innerhalb eines Bahnhofes. Damit erfüllt es sowohl Funktionen für den Rangier- als auch den Fahrtbetrieb. Es dient auch als Gleisfreimeldeeinrichtung und zur Sicherung von Bahnübergängen.
In der Regel werden Zwergsignale immer links vom Gleis aufgestellt. Wenn es jedoch die örtlichen Gegebenheiten erfordern, kann es ausnahmsweise rechts stehen. In diesem Fall weist auf der Vorderseite ein reflektierender Pfeil auf das zugehörige Gleis. Zwergsignale befinden sich direkt am Boden neben dem Gleis, nur in speziellen Einzelfällen werden sie zur besseren Sichtbarkeit erhöht angebracht.
[Bearbeiten] Signalbilder
Ein Zwergsignal besitzt drei weiße Lampen in einem L angeordnet. Es können drei verschiedene Signalbilder angezeigt werden:
| Signalbild | Bedeutung | Beziehung zu anderen Signalen |
|---|---|---|
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Fahrt |
Das nächste Zwergsignal zeigt Fahrt oder Fahrt mit Vorsicht. |
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Fahrt mit Vorsicht |
Das nächste Zwergsignal zeigt Halt, Fahrt mit Vorsicht oder es folgt kein weiteres. |
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Halt |
Ein vorausgehendes Zwergsignal zeigt Fahrt mit Vorsicht. |
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Auf der Rückseite der Zwergsignale leuchtet bei Fahrt oder Fahrt mit Vorsicht der weiße, schräge Lichtstreifen. |
[Bearbeiten] Funktionsweise im Betrieb
Nicht jeder Bahnhof in der Schweiz ist mit Zwergsignalen ausgerüstet. Wo jedoch Zwergsignale aufgestellt sind, finden nur sie bei Rangierfahrten Beachtung. Bei Zugfahrten gelten zusätzlich noch Vor- und Hauptsignale, welche entweder dem Signalsystem L oder dem Signalsystem N entsprechen.
Ein Zwergsignal steht immer in Abhängigkeit zum nächsten. Soll beispielsweise eine Rangierfahrt über drei Zwergsignale durchgeführt werden, zeigt das erste Fahrt, das nächste warnt durch Fahrt mit Vorsicht und das letzte zeigt Halt.
Die Zustimmung zu einer Rangierbewegung wird am Zwergsignal gegeben.
Bei dem Signalbegriff Fahrt darf bei Rangierfahrten mit der örtlich bestimmten höchstzulässigen Geschwindigkeit gefahren werden. Beim Fahrbegriff Fahrt mit Vorsicht muss die Geschwindigkeit so gewählt werden, dass jederzeit vor einem Hindernis angehalten werden kann.
Gegen eine eingestellte Zugfahrstraße dürfen grundsätzlich keine Rangierfahrstraßen eingestellt werden.
Nur, wenn aus betrieblichen Gründen weder der Zeitpunkt noch der Fahrweg einer Rangierfahrt anders gewählt werden können, gelten für die Einstellung einer Rangierfahrstraße gegen eine Zugfahrstraße folgende Ausnahmeregelungen:
- vor der eingestellten Zugfahrstraße zeigen mindestens zwei Zwergsignalen "HALT"
- der verlangte Zielpunkt der Rangierfahrt liegt vor der eingestellten Zugfahrstraße und ein Zwergsignal zeigt "HALT"
Bei einer mit Zugsignalen eingestellten Zugfahrstraße zeigen die Zwergsignale Fahrt.
Die Zwergsignale stehen mit den Zugfahrstraßen in einseitiger Abhängigkeit. Eine Zugfahrstrasse, die mit Lichtsignalen L oder N gesichert ist, kann nur eingestellt werden, wenn die auf dem Weg der Fahrstrasse liegenden Zwergsignale Fahrt oder Fahrt mit Vorsicht zeigen. Signalisiert ein Hauptsignal Halt, kann das dazugehörende Zwergsignale ebenfalls Halt zeigen, muss aber nicht. Zeigt das Zwergsignal Fahrt bzw. Fahrt mit Vorsicht, gilt das Halt des Hauptsignals beim Rangieren nicht.
Bei einer besetzten Einfahrt, also eine Zugfahrstrasse in ein Gleis, welches teilweise belegt ist, zeigt das letzte Zwergsignal immer Fahrt mit Vorsicht. Die besetzte Einfahrt wird am Hauptsignal mit Fahrbegriff 2 oder 6 mit Zusatzsignal angegeben. Vereinfacht erklärt bedeutet beides, dass mit verminderter Geschwindigkeit zu fahren ist.
Das letzte Zwergsignal bei einer eingestellten Zugfahrstraße gegen die Strecke zeigt Fahrt. Dies wäre bei einer Rangierfahrstraße nie der Fall. Es würde Fahrt mit Vorsicht angezeigt.
Stellt ein Lokführer eines durchfahrenden Zuges in seinem Fahrweg ein Halt zeigendes Zwergsignal fest, muss er den Zug augenblicklich stoppen.[4]
[Bearbeiten] Bei Störungen
Ein unbeleuchtetes Zwergsignal ist als Haltesignal zu interpretieren. Bei einem unklaren Signalbild mit einer brennenden Lampe ist die sichere Variante anzunehmen. Das bedeutet:
- Brennt nur die obere Lampe, gilt Fahrt mit Vorsicht.
- Funktioniert nur eine der unteren Lampen, ist Halt anzunehmen.
Nur Signale mit dem weißen dreieckigen Aufsatz dürfen dunkel überfahren werden. Ansonsten muss der Prozess für gestörte Signale eingehalten werden.
Die Lampen sind nicht in Serie, sondern parallel geschaltet. Damit fällt bei einer defekten Lampe nur diese aus.
[Bearbeiten] Deutsche Bahn AG
Umgangssprachlich werden als Zwergsignale bezeichnet:
[Bearbeiten] Sperrsignal
Siehe Hauptartikel: Schutzsignal
Bei der Deutschen Bahn AG sind Sperrsignale ohne Mast recht häufig und so auch als Zwergsignal am bekanntesten. Sie sichern vor allem Weichenstraßen im Gleisvorfeld eines Bahnhofs ab, damit der Fahrweg nicht zweifach belegt werden kann. Flankenfahrten werden so verhindert.
Die Sperrsignale haben eine ähnliche Aufgabe wie die schweizerischen Zwergsignale. Der wesentliche Unterschied ist, dass es kein Fahrt mit Vorsicht gibt, sondern nur die Signalbilder Fahrverbot oder Fahrverbot aufgehoben angezeigt werden. Diese werden zu den Schutzsignalen gerechnet.
Im Netz der ehemaligen Deutschen Reichsbahn gibt es Zwergsignale der Bauart WSSB sowohl als Rangier- als auch als Hauptsignal. Im ersteren Fall besteht das Oberteil des Signals aus einem von innen beleuchtbaren Wartesignal Ra 11a, das Unterteil enthält zwei weiße Nebensignallaternen für das Rangierfahrfahrsignal Ra 12. Der Vorteil gegenüber den Sperrsignalen besteht darin, dass ein Ra 11a tagsüber keine Energie benötigt und dass es für Zugfahrten keine Bedeutung hat, also in diesem Fall nicht in Fahrtstellung gebracht werden muss. Beim Hauptsignal enthält der Oberteil die Rotlaterne (vollwertige Hauptsignallaterne) für den Haltbegriff, im Unterteil sind bis zu vier Nebensignallaternen einbaubar, die neben dem Rangierfahr- und Ersatzsignal auch reguläre Fahrtbegriffe des Hl-Systems zeigen können. Zwerghauptsignale sind an durchgehenden Hauptgleisen und an solchen, wo Durchfahrten mit mehr als 40 km/h stattfinden können, nicht zulässig.
[Bearbeiten] Ausfahrsignal
Siehe Hauptartikel Ausfahrsignal
Ausfahrsignale werden gegebenenfalls mit niedrigen Masten so unterhalb eines Bahnsteigdach montiert, dass sie noch vom Triebfahrzeug aus sichtbar sind.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- Schweizerische Fahrdienstvorschriften Signale der Schweizerischen Eisenbahnen (doc; 8,7 MB)
- www.lokifahrer.ch
- ↑ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eso_1959/gesamt.pdf
- ↑ Signale der deutschen Eisenbahnen , Taschenlexikon, GeraMond
- ↑ Signalvorschrift DV V2 der ÖBB, abgerufen am 8. April 2009
- ↑ http://www.lokifahrer.ch/Signale/rangiersignale.htm