GNU-Lizenz für freie Dokumentation
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Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation (oft auch GNU Freie Dokumentationslizenz genannt; englische Originalbezeichnung GNU Free Documentation License; Abkürzungen: GNU FDL, GFDL) ist eine der gebräuchlichsten Lizenzen für so genannte Freie Inhalte. Herausgegeben wird die Lizenz von der Free Software Foundation (FSF), der Dachorganisation des GNU-Projekts.
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[Bearbeiten] Beabsichtigter Zweck
Wenn ein Urheber oder Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors oder der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte.
[Bearbeiten] Geschichte
Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation wurde ursprünglich geschaffen, um Dokumente, wie beispielsweise Handbücher, die im Rahmen des GNU-Projekts verfasst wurden, unter eine ähnliche Lizenz zu stellen wie die Software selbst und damit entsprechend dem Geist der Bewegung für Freie Software eine freie Verfügbarkeit und die Bekanntgabe und Übertragung von Rechten für jede Person zu garantieren. Das Pendant der GNU-Lizenz für freie Dokumentation aus dem Software-Bereich ist die GNU General Public License (GPL).
Der erste Entwicklungsentwurf der Version mit der Versionsnummer 0.9 wurde von Richard Stallman am 12. September 1999 in der Newsgroup gnu.misc.discuss zur Diskussion vorgestellt.[1] Die erste Version erschien im März 2000 mit der Versionsnummer 1.1. Die heutige aktuelle Version 1.2 erschien im November 2002. Derzeit wird an der Version 2.0 gearbeitet, ein erster Entwurf von dieser wurde am 25. September 2006 zur Diskussion veröffentlicht. Aufgrund der vielen Kritik an der FDL und der großen Popularität der Creative-Commons-Lizenzen, planen die Wikimedia Foundation, die Free Software Foundation und Creative Commons die nächste Version GNU-Lizenz für freie Dokumentation kompatibel zu der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (kurz: CC-BY-SA) zu machen. Damit wäre auch ein Umstieg oder eine Doppellizenzierung der Wikipedia auf besagte Creative-Commons-Lizenz möglich.[2]
[Bearbeiten] Kritik
Bemängelt wird, dass die Lizenz im Vergleich zu anderen, später entstandenen Lizenzen für freie Inhalte zu kompliziert sei und dass sie nur in einer englischsprachigen Fassung vorliegt – es gibt lediglich inoffizielle, nicht rechtsverbindliche Übersetzungen.
Die GFDL erlaubt dem Urheber, für bestimmte Abschnitte die Modifikation zu untersagen, falls diese weitere Informationen über die Autoren oder Herausgeber enthalten. Kritiker bemängeln, dass dies dem Gedanken der Software-Freiheit zuwiderlaufe. In der Vergangenheit führte dies beispielsweise dazu, dass die GFDL vom Debian-Projekt eine Zeit lang als unfrei angesehen wurde. Im März 2006 wurde dies jedoch auf Dokumente mit invariant sections eingeschränkt.[3]
Die Tatsache, dass die Wirksamkeit der GFDL in Deutschland (im Gegensatz zur GPL) noch nicht in einem Prozess von einem deutschen Gericht bestätigt wurde, wird von einigen Kritikern als Nachteil der GFDL angeführt. Befürworter interpretieren dies als Beleg für die Wirksamkeit der GFDL, da mögliche Kläger gegen eine Wirksamkeit unter deutschem Recht durch spekulativ geringe Erfolgsaussichten abgeschreckt seien.
Kritisiert wird auch die Haftungsausschlussklausel in der GFDL. Im deutschen Recht kann grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht von einer Haftung ausgeschlossen werden. Gemäß § 276 BGB muss der jeweilige Autor eine zulässige mindere Haftung rechtwirksam vereinbaren, und gemäß § 276 Abs. 3 BGB kann die Haftung wegen Vorsatz nicht im Voraus erlassen werden. Der Haftungsausschluss in der GFDL ist jedoch zu allgemein formuliert und dadurch vollständig unwirksam. Somit ist auch einfache Fahrlässigkeit nicht von der Haftung ausgeschlossen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Linux-Klausel, eine Bestimmung im deutschen Urheberrecht
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Richard Stallman: GNU Free Documentation License Version 0.9. DRAFT. 12. September 1999 (Google Groups ; Stand: 6. August 2008; Mitteilung in der Newsgroup gnu.misc.discuss).
- ↑ Wikipedia-Inhalte sollen unter Creative-Commons-Lizenz gestellt werden können. In: heise online. 2. Dezember 2007. Abgerufen am 24. September 2008.
- ↑ Anthony Towns: Allgemeiner Beschluss: Warum die »GNU Free Documentation License« nicht für Debian-Main geeignet ist. In: Debian. 12. März 2006. Abgerufen am 6. August 2008.
[Bearbeiten] Literatur
- Free Software Foundation (Hrsg.): GNU Free Documentation License 1.1. März 2000 (GNU Operating System ; Stand: 6. August 2008).
- Free Software Foundation (Hrsg.): GNU Free Documentation License 1.2. November 2002 (GNU Operating System ; Stand: 6. August 2008).
[Bearbeiten] Weblinks
- GFDL-Text auf DIN-A4 (Für lizenzkonforme Nutzung von GFDL-Inhalten in Printmedien; PDF)
- Guide to the new drafts of documentation licenses (Neuer Entwurf der GFDL, Möglichkeit zum Kommentar; engl.)
- Draft Debian Position Statement about the GFDL (Kritische Auseinandersetzung mit einigen Freiheitsbeschränkungen der GFDL von Debian-Entwicklern; engl.)
- Inoffizielle deutsche Übersetzungen der GFDL
GNU General Public License (GPL) | GNU Lesser General Public License (LGPL) | GNU Affero General Public License (AGPL) | GNU Free Documentation License (GFDL/FDL)

