Dienstvertrag

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Dienstvertrag bezeichnet

  • allgemein einen individualrechtlichen Austauschvertrag einer unabhängigen Dienstleistung oder abhängigen Diensterbringung gegen ein Entgelt.
  • in Deutschland einen Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Deutschland)
  • in Österreich einen Vertrag nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, siehe Dienstvertrag (Österreich)
  • in Österreich auch den Freien Dienstvertrag nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, siehe Freier Dienstnehmer
  • in der Schweiz ist der Dienstleistungsvertrag als Oberbegriff für viele Vertragstypen vorgesehen, so etwa der hierzu gehörende Einzelarbeitsvertrag in den Art. 319 ff. OR, siehe Dienstvertrag (Schweiz).