Polizeifahrzeug

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Mercedes-Benz Baureihe 212 („Peterwagen“) der Polizei Hamburg als Polizeifahrzeug
Verschiedene schwere Einsatzfahrzeuge der deutschen Polizei bei einer Demonstration
Polizeifahrrad in Niedersachsen
Fahrrad der United States Capitol Police, Washington D.C. mit Warnlichtern und Signalhorn

Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei und zählen zu deren Führungs- und Einsatzmittel. Die überwiegende Anzahl der Polizeifahrzeuge sind uniformierte Kraftfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge), die auch verkehrsrechtliche Wegerechte in Anspruch nehmen können. Sie sind ein unentbehrliches Arbeitsmittel im Außendienst (z. B. Streifendienst, Überwachung des fließenden Verkehrs, Eskorten bei Staatsbesuchen und geschlossene Einsätze).

Einsatzfahrzeuge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dabei ist zu unterscheiden, ob diese uniformiert (Anstrich und Aufschrift) oder zivil ausgestaltet sind. Allerdings ist ein Polizeifahrzeug auch dann ein Solches, wenn es in zivil verwendet wird.

Zu einem überwiegenden Teil sind sämtliche Fahrzeuge mit blauer Rundumkennleuchte und Folgetonhorn, BOS-Funkgeräte sowie Anhaltesignalgeber ausgestattet. In anderen Nationen sind auch andere Lichter- und Schallführungen als das in Deutschland bekannte „Blaulicht“ (Rundumkennleuchte) und das ebenfalls in Deutschland bekannte „Martinshorn“ (Folgetonhorn) gebräuchlich.

Im Sinn der vom Gesetzgeber getroffenen Definitionen zählen auch Polizeihubschrauber (als Luftfahrzeug) sowie Boote und Schiffe (als Wasserfahrzeug) der Polizeien bzw. Küstenwachen zu den Polizeifahrzeugen. Allerdings ist bei Küstenwachen zu beachten, dass diese in vielen Staaten nicht unbedingt der Polizei, sondern der Marine, dem Zoll oder den Finanzbehörden zugehörig sind und selbst in Deutschland die Küstenwache lediglich durch eine definierte Zusammenarbeit zwischen Länder- und Bundespolizeien, Zoll, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Fischereiaufsicht entstanden ist. In dem Sinne ist nicht jedes Wasserfahrzeug der Küstenwache, obwohl die Küstenwache immer auch schifffahrtspolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hat und durchsetzen darf, ein Polizeifahrzeug.

Abbildungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Frank Schwede: Fahrzeuge der Polizei. Funkstreifenwagen & Transporter.
    • Motorbuch Verlag Stuttgart, 2000, ISBN 978-3-613-02080-1
    • Martina Galunder-Verlag, Nümbrecht 2006, nicht mehr verlegt
  • Werner Oswald: Die Kraftfahrzeuge der Polizei und des Bundesgrenzschutzes – Polizeifahrzeuge von 1920 bis 1974. Motorbuch Verlag, Stuttgart 1974, ISBN 3-87943-332-1.
  • Johannes Otto: Kraftwagen der Polizei in der Weimarer Republik. In: Polizei, Technik, Verkehr. Heft 8, 1967, ISSN 0032-3535.
  • Kurt-Götz Fiedler: Rückschau auf die Polizei-Ausstellung: Der Kraftzug in Wirtschaft und Heer, Oktober 1926
  • Paul Riege: Kleine Polizei-Geschichte. Verlag für polizeiliches Schrifttum, Lübeck, 1966
  • Paul Riege: Die Polizei aller Länder in Wort und Bild. Metro-Verlag, Dresden, 1928
  • Gustav Schmitt: Straßenpanzerwagen – Die Sonderwagen der Schutzpolizei. Verlag Eisgenschmidt, Berlin 1925

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Polizeifahrzeuge – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Pilotprojekt: Regensburger Polizei auf Segways unterwegs. In: BR24. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. Oktober 2018; abgerufen am 8. Oktober 2018.
  2. Elvira Bell: Knutschkugel mit Blaulicht. In: Rhein-Zeitung. Abgerufen am 24. Februar 2022.