ADB:Konrad III. (Erzbischof von Mainz)

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Artikel „Konrad III., Wild- und Rheingraf von Daun“ von Karl Georg Bockenheimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 596–597, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Konrad_III._(Erzbischof_von_Mainz)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 23:55 Uhr UTC)
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Konrad III., Wild- und Rheingraf von Daun, im J. 1396 zum Canonicus in Mainz, 1414 zum Propst zu St. Bartholomä in Frankfurt und Amtmann in Rüstenberg (Eichsfeld) befördert, wurde am 10. October 1419 zu Rüdesheim zum Erzbischofe von Mainz erwählt, in einem Augenblicke, als das Stift wegen der Streitigkeiten zwischen Klerus und Laien, das Reich wegen der Hussitenbewegung in hohem Maße beunruhigt waren. Durch Papst Martin V. am 15. December darauf in seiner neuen Würde bestätigt, ließ sich K. zunächst in Erfurt huldigen, um durch diesen Vorgang auf die Stimmung der Mainzer einzuwirken. Auch dadurch suchte er sich einen Halt bei den Bürgern zu verschaffen, daß er mit den Städten Mainz, Worms und Speier ein Bündniß abschloß, dessen Bestätigung der Kaiser verweigerte (27. März 1421). Zur selben Zeit begannen die Berathungen über die von Reichswegen zu betreibende Niederwerfung der Hussiten. Einer Vorberathung der Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln in Boppard (März 1421) folgten die Verhandlungen des im April 1421 nach Nürnberg berufenen Reichstages, während dessen die rheinischen Kurfürsten vereinbarten (23. April 1421), daß sie nur gemeinschaftlich in dieser Angelegenheit dem Kaiser sich zur Verfügung stellen würden („ob der romische Konig an sie fordern wurd Hilff wider die Keczerey, das in keyner sunderlich Antwort geben will, sunder sich eyner antwort vereynen und glich miteinander gehen, keiner davon vorteil suchen soll.“ Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz I. 337). Wie vereinbart, brach im August darauf Erzbischof K. auf und zog mit dem Erzbischof von Köln und dem Pfalzgrafen von Rhein über Eger nach Prag, kehrte [597] aber, als König Sigmund nicht rechtzeitig eintraf, nach Belagerung von Saatz im October nach Deutschland zurück. Auf dem nächsten Reichstage in Nürnberg wurde Erzbischof K. durch König Sigmund zum Reichsvicar auf die Dauer von 10 Jahren ernannt (25. August 1422), allein der Widerspruch des Pfalzgrafen Ludwig und die Schwierigkeiten, welche andere Reichsstände betreffs der Anerkennung machten, veranlaßten den Erzbischof sich seines Amtes im Monat Mai 1423 zu begeben. An allen Berathungen der folgenden Jahre bezüglich der Hussiten nahm Erzbischof K. theil; selbst nach Preßburg (1429) zog er, obwol er erst von einer Krankheit genesen war; er nahm sich der Sache, die für Deutschland eine klägliche Wendung genommen hatte, um so lebhafter an, als ein Theil der Kurlande (Erfurt) durch die Hussiten bedroht war. Diese Theilnahme beschränkte sich auf die Geltendmachung seiner Ansichten, während er seine Mittel hauptsächlich zur Verfolgung seiner eigenen Angelegenheiten verwandte. Gleich bei seinem Regierungsantritte hatte er Streit mit Kurpfalz wegen der Rheinzölle, welcher am 2. März 1421 durch Erzbischof Otto von Trier beigelegt wurde; dann kam 1427 der Krieg mit dem Landgrafen von Hessen wegen der Grafschaft Waldeck und der Abtei Fulda, wobei Erzbischof K. schwere Verluste erlitt und in manchen Punkten nachgeben mußte. (Rommel, Geschichte von Hessen, II. 269 ff.) Endlich hatte er mit Erfurt Händel im J. 1429. (Gudenus, Hist. Erfurtensis, S. 131.) Die Gleichgültigkeit gegen das Reich, die aus diesen Verhältnissen entsprang, theilten damals auch die anderen Reichsfürsten. Mit Wahrung ihrer eigenen Interessen beschäftigt, verschoben sie die wiederholt versuchte Herstellung eines allgemeinen Landfriedens. Was in dieser Beziehung Erzbischof K. für sich that, fand nicht, wie schon erwähnt, die Billigung des Königs Sigmund. Dessenungeachtet erneuerte Erzbischof K. am 21. November 1421 das Schutzbündniß mit Mainz, Worms und Speier. Bedeutungslos ward der von Mainz zu erwartende Schutz insofern, als die Stadt während der Regierungszeit Konrads fast gar nicht mehr aus den Parteifehden herauskam. Was immer auch K. aufbot, um die Streitigkeiten beizulegen, war umsonst; die Zünfte ruhten nicht eher, bis sie das Uebergewicht im Rathe erlangt hatten. Selbst als Erzbischof K. die Vereinigung beurkundet hatte in einer Urkunde vom 28. März 1430, inhaltlich deren die Geschlechter 12, die Zünfte 24 Mitglieder in den Rath zu entsenden hatten, hörte der Unfriede nicht auf, da die unzufriedenen Patricier die Stadt verließen. (Eberhard Windeck von J. G. Droysen in den Abhandl. der kgl. sächs. Gesellsch. der Wissensch. III. S. 180 ff.) Nicht geringere Sorge bereitete dem Erzbischof K. das Verhältniß des Klerus zur Bürgerschaft. Schon seine Wahl mußte in Rüdesheim erfolgen wegen des „großen Widerwillens“ der Bürger gegen die Geistlichen; von Neuem erwachte der Streit, als die Mainzer den Klerus besteuerten (1432). Damals wanderte der Klerus aus und der Erzbischof erlebte nicht mehr die Beilegung des Zwiespaltes, indem er am 10. Juni 1434 verstarb. Die Vorzüge des Herzens und Geistes, welche Papst Martin V. in seiner Bestätigungsurkunde (Gudenus IV. 124 ff.) von K. rühmte, werden auch von anderer Seite gerühmt. Er war „ein grader schoner man vnd wolgestalter Her, dabei gantz gütig vnd sanfftmuthig, auch gar freutholtselig gegen jedermann, welcher im aber laidt vnd vnbilligkeit oder manchen trutz beweysen wolt, gegen denselben ertzaiget er sich wiederumb wie ein großmuthiger, vnforchtsamer vnd gantz trutzlicher feynd.“ Die Verwaltung seines Erzstiftes, das er durch den Erwerb von Steinheim nebst 14 dazu gehörigen Dörfern vergrößerte (23. April 1425), war nur zu loben. Von der Achtung seiner Zeitgenossen zeugt die wiederholte Berufung zum Schiedsrichter in Streitigkeiten, wie z. B. in den Irrungen des Bischofs Raban von Speier mit dieser Stadt (1423) und des Klerus der Stadt Worms mit den Bürgern daselbst (1424).