Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
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Lizenz
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This work is in the public domain in the U.S. because it is created by a legislative or judicial officer of a U.S. state or local government in the course of their legislative or judicial duties. See § 313.6(C)(2) of Compendium of U.S. Copyright Office Practices. Such works, known as "edicts of government", include:
Legislative enactments, judicial decisions, administrative rulings, public ordinances, or similar types of official legal materials.
Explanatory, procedural, or other non-binding materials created in the discharge of legislative or judicial duties, even when they do not carry the force of law.
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Dieses Werk ist in den Vereinigte Staaten gemeinfrei, weil es in den Vereinigten Staaten zwischen 1929 und 1963 mit oder ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht und das Copyright nicht erneuert wurde. Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, ist es in den Ländern oder Gebieten, die den Schutzfristenvergleich nicht anwenden, wie Kanada (70 p. m. a.), China (50 p. m. a., außer Hongkong und Macao), Deutschland (70 p. m. a.), Mexiko (100 p. m. a.), Schweiz (70 p. m. a.), urheberrechtlich geschützt. Siehe Commons:Hirtle chart für weitere Erläuterungen.
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