Diskussion:Aufenthaltsbewilligung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Zoebby in Abschnitt Ungültig
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Textspende von Benutzer:Andy -- fab 19:39, 18. Feb 2004 (CET)


Die Aufenthaltsbewilligung ist der Aufenthaltstitel in der Schweiz. Es gibt Abstufungen vergleichbar mit den deutschen Niederlassungs- und Aufenthalsgenehmigungen. Wäre nett wenn jemand sich dem Bearbeiten dieses Aspektes widmet, ich selbst kann mit der Wikipedia leider noch nicht ausreichend gut umgehen. Danke

Ungültig

[Quelltext bearbeiten]

"Seit dem 1. Januar 2005 ungültig. Siehe Aufenthaltsgesetz." Dies gilt aber nur für Deutschland, oder? Wüsste nicht dass das in der Schweiz auch so wäre. Sowieso fehlt die gesamte Darstellung für die Schweiz. Bei uns heisst es nach wie vor "Aufenthaltsbewilligung". Es gibt die Abstufungen A, B, C und F. Zoebby 15:28, 12. Jun. 2008 (CEST)Beantworten