Diskussion:High Court (Namibia)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Chtrede in Abschnitt Obergericht
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Obergericht[Quelltext bearbeiten]

Die korrekte deutschsprachige Bezeichnung des namibischen High Court (zweithöchste Instanz) ist "Obergericht" (siehe u.a. hier), die des Supreme Court (höchste Instanz) hingegen "Oberster Gerichtshof" bzw. "Verfassungsgericht" --Chtrede 09:38, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Tageszeitungen sind keine Belege. Journalistische Beiträge über ausländisches Recht sind in aller Regel bodenlos schlecht. Das hat sich irgendein Volontär und Praktikant in der Mittagespause mit Leo und dem Google-Übersetzungsdient zusammengereimt. Deshalb gilt: Wissenschaftliche Belege sind Trumpf, vgl Portal:Recht/FAQ#Warum_werden_manche_ausl.C3.A4ndischen_Rechtsinstitute_nicht_ins_Deutsche_.C3.BCbersetzt.3F --UHT 09:55, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Eine offizielle deutschsprachige Bezeichnung wird sich dann zu dem Gericht nicht finden. Ich dachte es wäre dann angebrachter den gängigen deutschen Begriff zu nutzen? Mache es wieder rückgängig, sorry für das Hin und Her. P.S. "Tageszeitungen sind keine Belege." Aha... dann sollten 99 % aller Artikel zu Namibia und anderen Ländern einen Baustein bekommen, da diese fast ausschließlich Tageszeitungen als Quelle haben. --Chtrede 09:59, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Ich saug mir das ja nicht aus den Fingern, weil ich ein böser Mensch bin. In WP:Q steht nunmal:
"Grundsätzlich sind daher wissenschaftliche Publikationen, insbesondere Standardwerke, Refereed Papers und Systematische Übersichtsarbeiten, die für das Fachgebiet des jeweiligen Lemmas relevant sind, zu bevorzugen."
"Die Mehrzahl privater Internetseiten – insbesondere dem Verkauf und der Werbung dienende – sind keine reputablen Belege. Hier gibt es in der Regel bessere Quellen der Informationsbeschaffung."
Das trifft auf die von dir genannte Quelle nicht zu. Es gibt in praktischen sämtlichen englischsprachigen Ländern einen "High Court". In der gesamten wissenschaftlichen Literatur wird das regelmäßig nicht übersetzt (vgl. [1]). In manchen älteren Quellen hab ich manchmal "Hochgericht" gelesen. Aber das ist ausgesprochen wenig verbreitet. --UHT 10:24, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Alles klar! Habe es auch gerade nochmals bei WP:Q nachgelesen. Ich hatte mich da auch bei dem Obergericht (Japan), was auch als High Court bezeichnet ist. --Chtrede 10:34, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten