Grenzvertrag von Rapallo
Am 12. November 1920 einigte sich Italien im Grenzvertrag von Rapallo mit dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS-Staat, 1929 zu Königreich Jugoslawien umbenannt) über Grenzfragen.
Hintergrund und Ergebnisse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hintergrund des Vertragsschlusses waren Entscheidungen im Vertrag von Saint-Germain von 1919. Dort wurde früheres Territorium von Österreich-Ungarn – Triest, Istrien, Zadar und Teile des Küstenlandes – Italien zugebilligt, der Großteil Dalmatiens hingegen dem neugeschaffenen SHS-Staat.
Wesentliches Ergebnis war, dass die Stadt Rijeka (ital. Fiume) einschließlich ihres Hinterlandes zum Unabhängigen Freistaat Fiume wurde. Zadar (ital. Zara), der Küstenstreifen und einige Inseln vor der dalmatinischen Küste, darunter die Insel Lastovo (ital. Lagosta), fielen an Italien. Dieses wiederum verzichtete auf seine Ambitionen bezüglich Stadt und Umgebung von Split.
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Italien vor dem Grenzvertrag von Rapallo 1870
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Italien nach dem Grenzvertrag von Rapallo 1919
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Karte des italienischen Territoriums Zara/Zadar
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aleksandar Jakir: Dalmatien zwischen den Weltkriegen. Agrarische und urbane Lebenswelt und das Scheitern der jugoslawischen Integration (= Südosteuropäische Arbeiten 104). Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-56447-1, S. 101 (Zugleich: Erlangen, Nürnberg, Univ., Diss., 1997).
- Arnold Suppan: Jugoslawien und Österreich 1918–1938. Bilaterale Außenpolitik im europäischen Umfeld (= Veröffentlichungen des Österreichischen Ost-und-Südosteuropa-Instituts 14). Oldenbourg u. a., München u. a. 1996, ISBN 3-486-56166-9, S. 234.
- Grenzvertrag
- Politik 1920
- Italienische Geschichte (Zwischenkriegszeit)
- Slowenische Geschichte (20. Jahrhundert)
- Politikgeschichte (Kroatien)
- Königreich Jugoslawien
- Rapallo
- Grenze zwischen Italien und Slowenien
- Italienisch-österreichische Beziehungen
- Österreichisch-slowenische Beziehungen
- Kroatisch-österreichische Beziehungen
- Vertrag (20. Jahrhundert)