Klima- und Energiefonds

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Das offizielle Logo des Klima- und Energiefonds.

Der Klima- und Energiefonds ist ein österreichischer Fonds des öffentlichen Rechts mit Rechtspersönlichkeit, der Maßnahmen des Klimaschutzes finanziert und als Instrument der österreichischen Bundesregierung die Umsetzung der nationalen Klima- und Energiestrategie unterstützt.[1]

Der Fonds wurde 2007 von der Bundesregierung Gusenbauer ins Leben gerufen, um bei der Umsetzung einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieversorgung zu unterstützen. Die Förderstrategie orientiert sich an den im Klima- und Energiefondsgesetz verankerten Zielen:[2]

Im Zeitraum von 2007 bis 2016 wurde ein Fördervolumen von 1,1 Milliarden Euro umgesetzt und rund 110.000 Förderprojekte abgewickelt.[2]

Der Klima- und Energiefonds unterstützt die Umsetzung der Ziele der österreichischen Klimapolitik und die Entwicklung zu einem zukunftsfähigen Energiesystem.[3]

Nullemission“ ist das zentrale Anliegen des Klima- und Energiefonds, der aus Mitteln des BMNT und des bmvit dotiert ist. Neue Technologien und optimierte Energieanwendungen sollen gemeinsam mit einer nachhaltigen und emissionsfreien heimischen Energieaufbringung dafür sorgen, dass Österreich von Öl- und Gasimporten unabhängig wird und die Vorgaben der Pariser Klimakonferenz erfüllt werden.

Der Klima- und Energiefonds fördert Projekte zur nachhaltigen Umgestaltung des Energie- und Mobilitätssystems. Wichtige Eckpfeiler aller Maßnahmen sind Nachhaltigkeit und Effizienz.

Rechtliche Rahmenbedingungen

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Das Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds, kurz Klima- und Energiefondsgesetz, hat die Ziele, einen Beitrag zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung (Steigerung der Energieeffizienz und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger) sowie zur Reduktion der Treibhausgasemission und zur Unterstützung der österreichischen Klimastrategie zu leisten.[1]

Die Ziele werden durch die Gewährung von Fördermitteln, die Erteilung von Aufträgen und die Finanzierung von Maßnahmen bestehender einschlägiger Finanzierungsinstrumente verfolgt (§3).

Zur Erfüllung dieser Ziele bezieht der Fonds

  • Zuwendungen aus dem österreichischen Bundesbudget. Im Jahr 2007 betrugen diese 50 Mio. € und im Jahr 2008 150 Mio. €;
  • Sonstige öffentliche und private Zuwendungen;
  • Erträgnisse aus veranlagten Fondsmitteln und
  • sonstige Einnahmen.

Die Struktur des Klima- und Energiefonds im Überblick:[4]

Das oberste Organ des Klima- und Energiefonds ist das Präsidium. Neben der Entscheidung über die Förderung von Projekten, die Auftragserteilung und Gewährung von Finanzierungsmitteln für Maßnahmen obliegt dem Präsidium die organisatorische Verantwortung. Das Präsidium ist für die personelle Besetzung von Geschäftsführung und Expertenbeirat zuständig, ebenso wie für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Veranlagung und Verwendung des Fondsvermögens. Auch das Jahresprogramm wird vom Präsidium beschlossen.

Dem Präsidium des Klima- und Energiefonds gehört das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) oder eine entsandte Vertretung des Ministeriums an.

Der Vorsitz des Präsidiums wechselt im Jahresrhythmus zwischen den beiden Mitgliedern. Beschlüsse werden einstimmig gefasst. Stimmenthaltung sowie Beschlussfassung im schriftlichen Umlauf sind zulässig.

Geschäftsführung

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Die Geschäftsführerin und der Geschäftsführer sind gemeinsam für die Vertretung des Klima- und Energiefonds nach außen sowie die Führung der Geschäfte und die rechtsverbindliche Zeichnung für den Klima- und Energiefonds verantwortlich.

  • bis 2022 Theresia Vogel und Ingmar Höbarth
  • seit 2023 Bernd Vogl[5]

Neben den beiden Geschäftsführern arbeiten derzeit achtzehn Mitarbeiter beim Klima- und Energiefonds.

Abwicklungsstellen

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Zur effizienten operativen Abwicklung der Fördervergabe sowie der Auftragserteilung wird der Klima- und Energiefonds von Abwicklungsstellen unterstützt.

Dies sind derzeit:

  • die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws): Die aws ist die Förderbank des Bundes. Die Aufgaben der aws sind die Vergabe und die Abwicklung von unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungen des Bundes sowie die Erbringung sonstiger, im öffentlichen Interesse liegender Finanzierungs- und Beratungsleistungen zur Unterstützung der Wirtschaft.
  • die Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG): Die FFG ist die nationale Förderstelle für wirtschaftsnahe Forschung in Österreich. Die FFG unterstützt österreichische Unternehmen, Forschungsinstitutionen und Forschende durch ein umfassendes Angebot an Förderungen und Services und vertritt österreichische Interessen auf europäischer und internationaler Ebene.
  • die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC): Die KPC unterstützt bei der Implementierung und dem Management unterschiedliche Programmlinien. Im Wesentlichen ist die KPC auf die Bereiche Entwicklung, Implementierung und Management von Förderungsprogrammen, vor allem im Umwelt- und Klimaschutzbereich, sowie den internationalen Carbon-Markt spezialisiert.
  • die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SchiG mbH): Die SCHIG mbH ist ein Unternehmen des Bundes zur Unterstützung der verkehrspolitischen Zielsetzungen der Republik Österreich. Die Zusammenarbeit mit dem Klima- und Energiefonds umfasst im Wesentlichen die Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung im Bereich Verkehr.

Die Leistungen des Klima- und Energiefonds gliedern sich in vier Schwerpunkte:[3]

Eine ganze Reihe von Maßnahmen hat dieses Ziel im Fokus: Förderungen bei Solar und Photovoltaik, Wärmedämmung im privaten Bereich und bei Unternehmen, Abwärmenutzung und die Suche nach Möglichkeiten, erneuerbare Energien besser zu speichern.

Mobilitätswende

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Die technische Weiterentwicklung von E-Mobilität, etwa durch die Verlängerung der Batteriereichweite und -lebensdauer, bildet dabei eine wichtige Säule. Die andere, ebenso wichtige Säule besteht darin, eine Verkehrsinfrastruktur zu schaffen, in der nachhaltige Mobilität gefördert, statt behindert wird.

Mit Förderprogrammen für Forschung, Entwicklung und Marktdurchdringung versucht der Klima- und Energiefonds breitenwirksame Lösungen für den Klimaschutz zu entwickeln und damit die Umsetzung der Ziele der heimischen Klimapolitik aktiv zu unterstützen.

Bewusstseinsbildung

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Dem Klima- und Energiefonds ist es, laut eigenen Aussagen wichtig, Menschen zu motivieren, statt zu bevormunden. Eine Reihe von Programmen und Publikationen versuchen hier anzusetzen.

  1. a b Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG). In: BGBl. I Nr. 40/2007. Wien 6. Juli 2007 (Online im Rechtsinformationssystem des Bundes).
  2. a b Über uns. In: Website des Klima- und Energiefonds. Abgerufen am 11. September 2018.
  3. a b Unsere Themen. In: Website des Klima- und Energiefonds. Abgerufen am 11. September 2018.
  4. Struktur. In: Website des Klima- und Energiefonds. Abgerufen am 2. Februar 2020.
  5. Klimaschutzministerium: Mag. Bernd Vogl wird neuer Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds. APA-OTS, 9. November 2022.