Kollar

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Priester in Soutane mit Kollar
Plastik-Kollar eines katholischen Priesters, das in ein Hemd eingesetzt wird
Evangelisch-lutherischer Geistlicher mit Kollarhemd

Das Kollar (Betonung auf der zweiten Silbe, von lateinisch collare: Halsband), auch römischer Kragen, Römerkragen oder Piuskragen genannt, ist der weiße, ringförmige Stehkragen, der von Klerikern verschiedener christlicher Konfessionen getragen wird.

Bei der Soutane wird das Kollar hinten zugeknöpft zu einem kragenlosen Hemd im schwarzen Kragen der Soutane getragen. Das Kollar verselbständigte sich mit der Zeit zum Erkennungszeichen für Geistliche.

Neben römisch-katholischen Priestern und Diakonen tragen auch ständige Diakone sowie alt-katholische und anglikanische Priester, einzelne evangelisch-lutherische Pfarrer und Diakone sowie evangelisch-methodistische Pfarrer das Kollar.

Seit die Soutane nicht mehr durchgängig als Alltagskleidung römisch-katholischer Priester dient, kann stattdessen ein Kollarhemd zusammen mit schwarzer oder dunkler Kleidung getragen werden. Dies dient als Erkennungsmerkmal christlicher Kleriker, wenngleich es nicht in allen Konfessionen getragen wird. Die Verpflichtung bzw. die Erlaubnis zum Tragen eines Kollars werden heute in den verschiedenen Konfessionen unterschiedlich gehandhabt. In der römisch-katholischen Kirche sind die Kleriker zum Tragen einer „geziemenden kirchlichen Kleidung“ verpflichtet. Die deutsche Bischofskonferenz präzisiert hierzu:

„Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein. Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Ausnahmefällen dunkler Anzug mit Kreuz.“

Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC[1]

[2] Die Deutsche Bischofskonferenz hat festgelegt, dass auf ihrem Gebiet in der Regel Oratorianerkragen oder das römische Kollar als kirchliche Kleidung der Geistlichen gelten.[3]

  • Max Josef Heimbucher: Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche. 2. Auflage. Schöningh, Paderborn 1907, S. 221 (online bei Google Book Search als Digitalisat auszugsweise einsehbar).
  • Robert Lesage: Liturgische Gewänder und Geräte. Pattloch, Aschaffenburg 1958, 2. Auflage 1962.

Einzelnachweise

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  1. https://recht.drs.de/fileadmin/user_files/117/Dokumente/Rechtsdokumentation/2/1/3/3/95_23_05.pdf
  2. CIC, can. 284.
    Kongregation für den Klerus: Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester. In: vatican.va. 31. Januar 1994, abgerufen am 7. Juni 2021.
    Wolfgang F. Rothe: De obligatione deferendi habitum ecclesiasticum: Die kirchlichen Bekleidungsvorschriften für Kleriker nach can. 284 CIC. (pdf; 200 kB) In: priesternetzwerk.net. 23. November 2005, S. 11, archiviert vom Original am 24. September 2015; abgerufen am 7. Juni 2021.
  3. Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC: Kirchliche Kleidung der Geistlichen. Deutsche Bischofskonferenz, 5. Oktober 1995, abgerufen am 30. September 2022.