Kreis Gadebusch

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Lage des Kreises Gadebusch
im Bezirk Schwerin
Kloster Rehna
Rathaus und Kirche in Gadebusch

Der Kreis Gadebusch war ein Kreis im Bezirk Schwerin in der DDR. Ab dem 17. Mai 1990 bestand er als Landkreis Gadebusch fort. Sein Gebiet gehört seit dem 12. Juni 1994 zum Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Der Sitz der Kreisverwaltung befand sich in Gadebusch.

Die Grundmoränenlandschaft des Kreisgebietes ist eine Hinterlassenschaft der letzten Eiszeit. Durch Gletschervorstöße entstanden Endmoränenhügel, die nahe Gottesgabe-Rosenhagen im Hellberg 92 m ü. NN erreichen. Von Süd nach Nord durchqueren die Flüsse Maurine, Radegast und Stepenitz das Gebiet des Kreises. Im Süden entspringen Schilde und Sude, die in Richtung Elbe fließen und somit jenseits der Nordsee-Ostsee-Wasserscheide liegen. Die Westgrenze des Kreises bildete zugleich die innerdeutsche Grenze. Der Abschnitt im Kreis Gadebusch verlief dabei vom Großen Ratzeburger See über den Mechower See, den Lankower See und den Goldensee bis hin zum Niendorfer Binnensee, dem nördlichsten Ausläufer des Schaalsees.

Fläche und Einwohnerzahl

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Die Fläche des Kreises betrug 536 km². Das entsprach 6,2 % der Fläche des Bezirks Schwerin.

Die Einwohnerzahl des Kreises betrug im Jahr 1985 etwa 24.400. Das waren 4,1 % der Einwohner des Bezirks. Die Bevölkerungsdichte belief sich auf 46 Einwohner je km².

Der Kreis Gadebusch im Nordwesten des Bezirkes Schwerin grenzte im Westen an den Kreis Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein), im Süden an den Kreis Hagenow, im Osten an den Kreis Schwerin-Land und im Norden an den Kreis Grevesmühlen.

Der mecklenburgische Kreis entstand bei der Auflösung der Länder am 25. Juli 1952 neu aus dem Westteil des Landkreises Schwerin, dem südlichen Randgebiet des Landkreises Grevesmühlen (bis 1950 Landkreis Schönberg) sowie der Gemeinde Rögnitz des Landkreises Hagenow und wurde dem neu gebildeten Bezirk Schwerin zugeordnet.[1] Am 1. Januar 1957 kamen die Gemeinden Löwitz und Vitense-Parber aus dem Kreis Grevesmühlen, Bezirk Rostock zum Kreis Gadebusch hinzu.

Der Kreis kam am 3. Oktober 1990 in das neu gegründete Land Mecklenburg-Vorpommern innerhalb des Beitrittsgebietes zur Bundesrepublik Deutschland. Am 12. Juni 1994 wurde der Kreis (seit dem 17. Mai 1990 als Landkreis bezeichnet[2]) aufgelöst und bildete zusammen mit den ebenfalls aufgelösten Landkreisen Wismar und Grevesmühlen sowie Teilen der ehemaligen Landkreise Schwerin-Land und Sternberg den Landkreis Nordwestmecklenburg.[1]

Wirtschaft und Infrastruktur

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Der Kreis war ein ausgesprochenes Agrargebiet. Neben dem Anbau von Zuckerrüben und Getreide gab es einige Betriebe der industriellen Viehhaltung, so in Rehna, Gadebusch, Reinhardtsdorf und Kirch Grambow.

Die Randlage des Kreises Gadebusch im äußersten Nordwesten der DDR brachte Beschränkungen für die Einwohner in den grenznahen Bereichen, die sich nur mit speziellen Passierscheinen im Grenzsperrgebiet aufhalten durften.

Die wichtigste Straße im Kreis war die Fernverkehrsstraße 104 (Selmsdorf-Rehna-Gadebusch-Schwerin) und die von Rehna bis Schwerin parallel verlaufende Nebenbahnlinie. Die F 208 verlief – anders als heute – von Rehna über Carlow zum Lüdersdorfer Ortsteil Herrnburg, wo sie gegenüber Lübeck an der innerdeutschen Grenze endete.

Städte und Gemeinden

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Der Landkreis Gadebusch hatte am 3. Oktober 1990 32 Gemeinden, davon zwei Städte:

Ehemalige Gemeinden

Kfz-Kennzeichen

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Den Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme der Motorräder) und Anhängern wurden von etwa 1974 bis Ende 1990 dreibuchstabige Unterscheidungszeichen, die mit dem Buchstabenpaar BB begannen, zugewiesen.[3] Die letzte für Motorräder genutzte Kennzeichenserie war BT 95–01 bis BT 99–99.[4]

Anfang 1991 erhielt der Landkreis das Unterscheidungszeichen GDB. Es wurde bis zum 11. Juni 1994 ausgegeben. Seit dem 2. April 2013 ist es aufgrund der Kennzeichenliberalisierung im Landkreis Nordwestmecklenburg erhältlich.

Einzelnachweise

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  1. a b Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 01.01.1948 in den neuen Ländern. Metzler-Poeschel, Stuttgart 1995, ISBN 3-8246-0321-7.
  2. Durch Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990, im Gesetzblatt der DDR 1990, Band I, S. 255, Online (PDF).
  3. Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen Kennzeichen. 4. Auflage. Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde e. V., Berlin 2010, ISBN 978-3-935131-11-7, S. 301.
  4. Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen Kennzeichen. 4. Auflage. Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde e. V., Berlin 2010, ISBN 978-3-935131-11-7, S. 551.