Landgericht Teuschnitz

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Grenzstein von 1821: bezeichnet mit KB (Königreich Bayern) und LL (Landgericht Lauenstein) auf der Nordostseite, KB (Königreich Bayern) und LT (Landgericht Teuschnitz) auf der Südostseite, dem Wappen des Herzogtums Sachsen-Meiningen und SM (Sachsen-Meiningen) und AS (Amt Sonneberg) auf der Westseite.

Das Landgericht Teuschnitz war ein von 1803 bis 1837 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Teuschnitz im heutigen Landkreis Kronach.

Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Teuschnitz errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen.

Im Jahr 1837 schied Teuschnitz aus dem Landgericht aus. Zugleich entstand das Landgericht Nordhalben, das ansonsten deckungsgleich mit dem Landgericht Teuschnitz war.

Steuerdistrikte

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Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde 1808 das Landgericht in 6 Steuerdistrikte untergliedert, die dem Rentamt Rothenkirchen unterstanden:

Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurden 13 Ruralgemeinden gebildet:

1818 wurde Höpfermühle von Birnbaum nach Steinberg umgemeindet. 1856 wurde Steinhausmühle von Birnbaum nach Steinberg umgemeindet.[1]

Einzelnachweise

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  1. H. Demattio: Kronach, S. 600.