Magazin (Archiv)
Ein Magazin ist ein Raumbereich eines Archivs und dient der Lagerung von Registratur- oder Archivgut. Dabei ist Registraturgut ebenso sorgfältig zu verwahren wie Archivgut, da es durch die archivarische Bewertung zu Archivgut werden kann. Das Magazin sollte Eigenschaften besitzen, die eine dauerhafte Verwahrung des Archivguts ermöglichen. Manche Bibliotheken verfügen über ein Bibliotheksmagazin, das in der Regel für den Bibliotheksbenutzer nicht frei zugänglich ist.
Magazinarten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die wesentlichen Magazinarten unterscheiden sich nach ihrem Inhalt:
- Magazin für Archivgut (Archivalien)
- Magazin für Zwischenarchivgut
- Isoliermagazin: mit Schadorganismen befallene Unterlagen
- Eingangsmagazin: Neuzugänge in den Archivbestand
Größe und Einrichtung eines Archivmagazins
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die erforderliche Größe eines Magazins ist abhängig von der Menge des zu lagernden Archivguts, des zu erwartenden Zuwachses und der verwendeten Regalanlagen. Nur bis zu einer Breite von 20 m ist eine ausreichende Querlüftung möglich. Hat ein Magazinraum eine Länge von über 40 m, sollte er in Brandabschnitte eingeteilt werden. Akten sollten nach DIN 16245 in speziellen Archivkartons in Regalen lagern. Für Unterlagen anderer Größen und Arten eignen sich zum Beispiel auch Kartenschränke oder Hängeregister. Ausschlaggebend für die Wahl der Regalanlage ist die Anordnung der Räume und die Deckentragfähigkeit. Rollregalanlagen ermöglichen ein gutes Verhältnis von Nutzfläche und Lagerkapazität. Sie benötigen eine Deckentragfähigkeit von mindestens 12,5 kN/m2. Standregale lassen sich schon ab 7,5 kN/m2 etwa in verwinkelten Räumen einbauen. Je nach Höhe der Regalanlagen kann es zu größeren Belastungen kommen. Nach DIN 1055-1 bzw. 1055-3 ist bei geschichteten Akten von einem Papiergewicht von 8,5 kN/m3 auszugehen. Selten werden automatische Hochregallager und Förderanlagen, wie sie aus der industriellen Logistik bekannt sind, eingesetzt.
Klima
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Haltbarkeit des Archivgutes ist vor allem abhängig von Temperatur und relativer Luftfeuchtigkeit. Verschiedene Archivgutarten benötigen unterschiedliche Klimabedingungen. Die gewählten Werte stellen einen Kompromiss dar, um eine Benutzung des Archivguts ohne lange Akklimatisierung zu ermöglichen.
Archivgut | Temperatur | Relative Luftfeuchtigkeit |
---|---|---|
Papier | 14 – 18 °C | 35 – 50 % |
Pergament | 2 – 18 °C | 50 – 60 % |
Mikrofilm | 21 °C | 20 – 50 % |
Farbfilm | 10 °C | 20 – 50 % |
Fotografien, schwarz-weiß | 18 °C | 30 – 50 % |
Fotografien Farbe | 2 °C | 30 – 40 % |
Magnetbänder | 8 – 11 °C | 15 – 50 % |
Beleuchtung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lichteinwirkung schädigt viele Arten von Archivgut, z. B. Papier und Fotomaterial. Da vor allem kurzwelliges Licht für die Schäden verantwortlich ist, sollte kein Tageslicht ins Magazin gelangen. Glühbirnen sind wegen der Wärmeentwicklung ungeeignet. Stattdessen lassen sich Leuchtstoffröhren mit verringerter UV-Strahlung (unter 75 Watt/Lumen) verwenden.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- DIN ISO 11799 Diese Norm legt Merkmale von Magazinen für die dauerhafte Lagerung von Archiv- und Bibliotheksgut fest.
- DIN ISO 16245 Information und Dokumentation – Schachteln, Archivmappen und andere Umhüllungen aus zellulosehaltigem Material für die Lagerung von Schrift- und Druckgut aus Papier und Pergament.
- Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW)
- Norbert Reimann (Hrsg.): Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Archiv. 2. Aufl. Ardey, Münster 2008.
- Mario Glauert, Sabine Ruhnau (Hrsg.): Verwahren, Sichern, Erhalten. Handreichungen zur Bestandserhaltung in Archiven. Brandenburgische Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken, Potsdam 2005.
- Anna Haberditzl: Neue Norm DIN ISO 16245 für Verpackungen erschienen. In: Der Archivar, Zeitschrift für Archivwesen 2/2012, S. 168–169.