Wildhüter

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Wildhüter ist eine von mehreren Berufsbezeichnungen für Personen, zu deren Kernaufgabenbereich der Schutz des Wildes zählt. Das Aufgabenspektrum dieses Berufes hat sich im Lauf der Geschichte jeweils den örtlichen Erfordernissen angepasst und überschneidet sich oft mit dem eines Berufsjägers oder Rangers.

In Europa wurden Wildhüter im Mittelalter in Wildbannforsten eingesetzt. Teilweise bewohnten sie Wildhuben und wurden auch Wildhübner genannt. Sie hatten die Aufgabe, die kaiserlichen oder königlichen Regale zu wahren. Hierzu gehörte auch die Hege des Wildes und die Pflege des Waldes sowie die Verpflichtung für gelegentlich vorkommende Jagden, die Beherbergung und Versorgung für Menschen und Tiere sicherzustellen.

Wildhüter in Deutschland haben je nach Aufgabenspektrum unterschiedliche Bezeichnungen. Die Aufgaben von Wildhütern in Deutschland werden hauptsächlich von Jagdaufsehern und Wildtierschützern im Rahmen von Hege und Jagdschutz wahrgenommen. Unter der Bezeichnung Revierjäger gibt es einen anerkannten Ausbildungsberuf zum Berufsjäger, der oftmals ähnliche Aufgaben erfüllt. Die Bezeichnung Ranger repräsentiert in Deutschland den ersten nichtakademischen Naturschutzberuf. Der Aufgabenbereich von Rangern in Deutschland ist die Betreuung von Mensch und Natur.

In der Schweiz kann man nach einer zweijährigen Ausbildung die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Wildhüter/in mit eidgenössischem Fachausweis erlangen. Wildhüter üben in der Schweiz hauptsächlich jagdplanerische, jagdpolizeiliche und hegerische Funktionen aus. Dabei sind sie mit den Rechten der gerichtlichen Polizei ausgestattet und verfolgen Straftaten in den Bereichen Jagd, Fischerei, Natur-, Pilz- und Pflanzenschutz.[1] Eine der Hauptaufgaben der Wildhüter im Kanton Genf ist der Abschuss der dortigen Schalenwildpopulationen.[2]

Der Begriff Wildhüter (englisch Gamekeeper, auch District Wildlife Manager oder Game Warden[3]) bezeichnet meist paramilitärisch organisierte, in der Regel hauptberufliche Angestellte eines Nationalparks oder sonstigen Wildschutzgebietes.

Ihre Aufgaben umfassen teilweise dieselben, wie die von Förstern beim Schutz vor Wilderei von Flora und Fauna. Darüber hinaus nehmen die Wildhüter in den jeweiligen Schutzgebieten oft auch polizeiliche und allgemeine Ordnungsaufgaben wahr. Daneben fallen auch allgemeine Verwaltungsaufgaben der zumeist unbewohnten Gebiete (beispielsweise Vermessung, Überwachung einer eventuellen Landnutzung, naturwissenschaftliche und veterinärmedizinische Tätigkeiten) in ihren Bereich. Der Tourismus und die Beratung, Anleitung und Schulung von Besuchern der Wildschutzgebiete sowie die Überwachung der Einhaltung der Parkordnung bieten weitere Betätigungsfelder.

Dort sind Wildhüter fast ausnahmslos mit Schusswaffen zur Selbstverteidigung ausgestattet, wobei die Bedrohung durch wilde Tiere wie Büffel und Löwen eher gering ist, vielmehr werden die Wildhüter ähnlich wie Polizisten im Schusswaffengebrauch gegen Wilderer trainiert. Gerade der Einsatz gegen Wilderei gewinnt immer mehr an Bedeutung. In manchen afrikanischen Ländern sind Wildhüter deshalb sogar mit Sturmgewehren ausgerüstet, um sich gegen die ebenfalls mit diesen Waffen ausgestatteten Wilderer durchsetzen zu können.

Wildhüter im amerikanischen Raum werden meist Ranger genannt. Ihnen obliegt der Schutz ganzer Gebiete, was Flora und Fauna umfasst. In den USA haben die Ranger volle Polizeigewalt, und in jedem Schutzgebiet gibt es bewaffnete Ranger (sogenannte Law enforcement ranger).

Einzelnachweise

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  1. Berufsprofil bei berufsberatung.ch (Memento vom 31. Dezember 2006 im Internet Archive)
  2. siehe Verbot der Milizjagd im Kanton Genf
  3. TPWD: Game Warden – Texas Parks & Wildlife Department (englisch), abgerufen am 6. Juli 2013