Deontologische Ethik

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Deontologische Ethik oder Deontologie (von griechisch δέον, déon, „das Erforderliche, das Gesollte, die Pflicht“, daher auch Pflichtethik) bezeichnet eine Klasse von ethischen Theorien, die den moralischen Status einer Handlung nicht anhand ihrer Konsequenzen bestimmen.[1][2] Bestimmte Handlungen können daher als intrinsisch gut oder schlecht bezeichnet werden (siehe moralischer Absolutismus weiter unten). Entscheidend ist dabei, ob die Handlung einer verpflichtenden Regel gemäß ist und ob sie aufgrund dieser Verpflichtung begangen wird.

Deontologische Theorien unterscheidet man innerhalb der Ethik gewöhnlich von konsequentialistischen Theorien, die nicht den intrinsischen Charakter einer Handlung selbst, sondern ausschließlich ihre Konsequenzen für moralisch relevant ansehen. Innerhalb der Deontologie gibt es verschiedene Ausprägungen: Während moderate Deontologen Konsequenzen auch eine moralische Relevanz zugestehen, sind im moralischen Absolutismus bestimmte Handlungen unter allen Umständen und ungeachtet ihrer Konsequenzen verboten.

Der einflussreichste Vertreter der Deontologie war Immanuel Kant. Beispiele für Deontologen des 20./21. Jahrhunderts sind Józef Maria Bocheński, Thomas Nagel, Tim Scanlon und Roger Scruton.

Begriffsgeschichte

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Der Begriff „Deontology“ wurde bereits von Jeremy Bentham verwendet, bevor C. D. Broad ihn im Jahr 1930 näher definierte. Broad unterteilte alle ethischen Theorien in zwei Klassen: deontologische Theorien und teleologische Theorien, wobei er die deontologische Lesart mit dem moralischen Absolutismus identifizierte.[3]

Eine bekannte Definition deontologischer Theorien stammt von William K. Frankena aus dem Jahr 1973:

“Deontological theories […] deny that the right, the obligatory, and the morally good are wholly, whether directly or indirectly, a function of what is nonmorally good or what promotes the greatest balance of good over evil for self, one’s society, or the world as a whole. They assert that there are other considerations that may make an action or rule right or obligatory besides the goodness or badness of its consequences — certain features of the act itself other than the value it brings into existence, for example, the fact that it keeps a promise, is just, or is commanded by God or the state.”

„Deontologische Theorien […] bestreiten, dass das Richtige, das Verpflichtende und das moralisch Gute gänzlich, ob direkt oder indirekt, eine Funktion dessen sind, was außermoralisch gut ist oder was den größten Überschuss an Gutem über Bösem für einen selbst, die eigene Gesellschaft, oder die ganze Welt, verspricht. Sie behaupten, dass es neben der Güte und Schlechtheit der Konsequenzen noch andere, vom entstehenden Wert verschiedene Aspekte gibt, die eine Handlung oder Regel richtig oder verpflichtend machen können – bestimmte Eigenschaften der Handlung an sich, zum Beispiel die Tatsache, dass sie ein Versprechen hält, gerecht ist oder von Gott oder dem Staat befohlen ist.“

William K. Frankena: Ethics[4]

Deontologische Verbote und Optionen

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Deontologische Theorien schreiben bestimmten Handlungen zu, in sich schlecht zu sein, und leiten daraus ab, dass diese Handlungen verboten sind. Lügen oder das Töten Unschuldiger sind häufig gewählte Beispiele solcher Handlungen. Hierbei ist entscheidend, dass eine Lüge auch verboten bleibt, wenn sie zu besseren Konsequenzen führen würde. Sie bleibt sogar verboten, wenn durch sie eine größere Zahl von Lügen verhindert werden könnte. Ein solcher Fall, in dem die Maximierung des Guten ausdrücklich verboten ist, kann ausschließlich in deontologischen Theorien auftreten. Solche deontologischen Verbote (englisch: constraints oder restrictions) sind daher charakteristisch für deontologische Theorien.

Eine weitere Abweichung vom nutzenmaximierenden Prinzip konsequentialistischer Theorien sind Fälle, in denen es moralisch erlaubt ist, eine Handlung auszuführen, die nicht den maximalen Gesamtnutzen herbeiführt. Derartige Handlungsalternativen werden Optionen (englisch: Options) genannt und sind beispielsweise bei persönlichen Projekten relevant.

Die Begründung hierfür sehen viele Deontologen darin, dass bei Handlungen der Handelnde selbst im Zentrum der Handlungsbewertung stehen muss. Deontologische Theorien sind „Akteur-zentrierte Theorien“ (englisch: Agent-Centered Theories).[5]

Akteur-Relativität und Akteur-Neutralität

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Dass eine Handlung die moralisch richtige Handlung ist, kann auf verschiedene Arten begründet werden. Man unterscheidet hierbei akteur-relative (englisch: agent-relative) von akteur-neutralen (englisch: agent-neutral) Begründungen.[6][7] Akteur-relativ ist eine Begründung, wenn sie sich unmittelbar auf die handelnde Person bezieht, die Handlung also moralisch richtig wird, weil sie die Handlung einer bestimmten Person ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine besondere Beziehung der handelnden Person zu einer anderen Person eine Rolle spielt. Eltern haben beispielsweise eine besondere Beziehung zu ihrem Kind. Wenn nun ein Elternteil das eigene Kind vor dem Tod rettet und dafür auf die Rettung zweier fremder Kinder verzichtet, war diese Handlung aus akteur-relativer Sicht dennoch moralisch richtig.

Neben besonderen Beziehungen sind auch deontologische Verbote und Optionen Produkte akteur-relativer Begründungen. Das deontologische Verbot zu töten gilt auch in dem Fall, in dem eine Person durch das Töten eines Unschuldigen die Tötung zweier Unschuldiger verhindern könnte. Es geht also darum, nicht selbst zu töten, und nicht darum, möglichst wenig Tötungen herbeizuführen.[8] Auch im Fall der Optionen liegt nahe, dass erst der Bezug auf den Handelnden rechtfertigt, warum die Verfolgung eines persönlichen Projektes die moralisch richtige Handlung sein kann, wenn dafür beispielsweise auf eine gemeinnützige Tätigkeit verzichtet werden muss, die einen größeren Gesamtnutzen herbeigeführt hätte.

Thomas Nagel charakterisierte akteur-relative Handlungsbegründungen wie folgt:

„Die eigentümliche Stoßrichtung deontologischer Gründe [d. h. akteur-relativer Gründe] wendet sich dagegen, daß man selbst etwas tut – und nicht dagegen, daß es geschieht.

Thomas Nagel: Grenzen der Objektivität[9]

Akteur-relativen Handlungsbegründungen stehen die akteur-neutralen (englisch: agent-neutral) Handlungsbegründungen gegenüber. Akteur-neutral ist ein Grund, der für alle Menschen gleichermaßen bindend ist. Viele konsequentialistische Theorien akzeptieren ausschließlich akteur-neutrale Handlungsbegründungen, da diese einen objektiven Charakter besitzen und somit besser für die Herbeiführung der bestmöglichen Welt geeignet sind. Eine akteur-neutrale Aussage ist: „Jeder soll dafür sorgen, dass niemand lügt“, während die akteur-relative Variante „Jede Person soll dafür sorgen, dass sie selbst nicht lügt“ lautet.[10]

Akteur-relative deontologische Theorien machen einen Unterschied zwischen dem, was eine Person tut, und dem, was passiert. Jemanden sterben zu lassen, ist nach dieser Ansicht nicht notwendigerweise moralisch so verwerflich, wie jemanden zu töten.[11]

Gedankenexperimente

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Zur Illustration der Probleme der Akteurrelativität und damit als Herausforderung an deontologische Theorien werden oft Gedankenexperimente vorgebracht, bei denen unterschiedliche Variationen einer bestimmten Entscheidungssituation daraufhin getestet werden, ob sie die gleichen moralischen Urteile nahelegen, und überprüft, ob und unter welchen Bedingungen sich diese Bewertungen auf alltägliche Situationen übertragen lassen. Dies sind insbesondere das Trolley-Problem (von Philippa Foot), die Frage nach einem allgemeinen Folter-Verbot und die Situation der Verbergung eines Verfolgten, die Immanuel Kant in seinem Aufsatz Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen beschreibt.

Trolley-Problem
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Das Trolley-Problem wurde folgendermaßen formuliert: „Ein außer Kontrolle geratener fahrender Zug wird fünf Personen, die sich zufällig auf dem Gleis aufhalten, töten, außer der Zug wird auf ein Seitengleis umgeleitet, wo er eine Person töten wird.“[12] Eine Variation dazu lautet: „Ein außer Kontrolle geratener fahrender Zug wird fünf Personen, die sich zufällig auf den Gleisen aufhalten, töten, es sei denn ein dicker Mann wird auf die Gleise geworfen, der den Zug zum Anhalten bringt, dabei aber getötet wird.“[13]

Bei der Folterproblematik wird folgende Situation konstruiert: Wenn Person A die deontologische Pflicht, die Person B nicht zu foltern, nicht verletzt, dann werden zehn oder tausend oder eine Million unschuldige Personen aufgrund eines Nuklearschlages sterben.

Recht, aus Menschenliebe zu lügen
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In der zwischen Kant und dem französischen Philosophen Benjamin Constant diskutierten Situation hat sich ein Verfolgter vor einem Mörder in einem Haus versteckt. Auf der Suche nach dem Verfolgten befragt der Mörder einen Hausbewohner, der den Verfolgten hineingehen gesehen hat, ob dieser tatsächlich in dieses Haus gelaufen ist. Constant vertrat die Position, dass in einer solchen Situation ein allgemeines Lügenverbot nicht gelten könne, Kant jedoch bestand darauf, dass der Mörder ein Recht darauf habe, nicht belogen zu werden und dass der Hausbewohner durch eine Lüge automatisch für die folgenden Taten des Mörders mitverantwortlich wäre (vgl. Immanuel Kant: AA VIII, 423[14]).

Moralischer Absolutismus

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Die stärkste Form deontologischer Theorien führt zu einem moralischen Absolutismus, der keine Fälle zulässt, in denen eine intrinsisch schlechte Handlung durch die Umstände der Situation dennoch die moralisch richtige Handlung sein kann. Deontologische Verbote gelten absolut und ohne Berücksichtigung der Umstände. Im Beispiel Folter dürfte ein moralischer Absolutist die Person B nicht foltern, auch wenn dadurch eine Million unschuldiger Menschen gerettet werden könnten.

Moralischer Absolutismus ist unter anderem das Resultat einer spezifischen Interpretation der christlichen Ethik. Innerhalb der Römisch-katholischen Kirche ist heutzutage beispielsweise das absolut geltende Tötungsverbot verbreitet.[15] Andere christliche Kirchen bekennen sich zu einem unbedingten Pazifismus, so etwa die Mennoniten.

Moderate Deontologie

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Im Gegensatz zum moralischen Absolutismus gibt es in der moderaten Deontologie die Möglichkeit, eine intrinsisch schlechte Handlung aufgrund besonderer Umstände dennoch auszuführen und moralisch zu rechtfertigen. Hierbei spielen die Konsequenzen eine wichtige Rolle. Wenn die zu erwartenden Konsequenzen einer intrinsisch schlechten Handlung außergewöhnlich gut sind, dann können es die Konsequenzen rechtfertigen, ein deontologisches Verbot zu verletzen.

Da es einen Punkt geben muss, der festlegt, bis wohin eine intrinsisch schlechte Handlung verboten bleibt, und ab welchem Maß an guten Konsequenzen die konsequentialistische Beurteilung der Handlung überwiegt, werden moderate deontologische Ansätze auch Grenzwert- oder Schwellenwertdeontologie (englisch: Threshold deontology) genannt.

Die Einführung von Grenzwerten bei der Bewertung von Handlungen in moderaten deontologischen Theorien bringt verschiedene Probleme mit sich. Larry Alexander und Michael Moore zählten in ihrem Beitrag zur Stanford Encyclopedia of Philosophy über deontologische Theorien folgende Probleme auf:[16]

  1. Es ist völlig unklar, wie der Grenzwert für eine bestimmte Handlungsbeurteilung festgelegt wird. Angenommen, der Grenzwert, um das Töten einer Person rechtfertigen zu können, liegt bei der Rettung von 100 Personen. Warum kann es nicht 50 oder 150 sein?
  2. Wenn bei obigem Grenzwert nur 99 Rettungen gegen eine Tötung stünden, wäre es dann moralisch richtig, eine weitere unschuldige Person in Gefahr zu bringen, damit der Grenzwert erreicht wird?
  3. Wie soll der Grenzwert, angenommen er sei erreicht, begründet werden?
  4. Was ist der Unterschied zwischen Grenzwertdeontologie und Konsequentialismus?

Deontologisches Paradoxon

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Eine generelle Kritik an deontologischen Theorien ist das sogenannte Paradoxon deontologischer Verbote (engl. paradox of deontological constraint).[17][18] Dieses Paradoxon entsteht dadurch, dass deontologische Theorien Handlungen den Wert gut oder schlecht unabhängig von ihren konkreten Folgen zuschreiben. Es ist aber denkbar, dass die Ausführung einer verbotenen Handlung die Ausführung mehrerer, ebenfalls verbotener Handlungen verhindert. Samuel Scheffler formulierte das Paradox deontologischer Verbote wie folgt:

“An agent-centred restriction is, roughly, a restriction which it is at least sometimes impermissible to violate in circumstances where a violation would serve to minimize total overall violations of the very same restriction. […] For how can it be rational to forbid the performance of a morally objectionable action that would have the effect of minimizing the total number of comparably objectionable actions that were performed and would have no other morally relevant consequences?”

„Ein sich auf den Handelnden beziehendes Verbot ist, ganz allgemein, ein Verbot, das wenigstens manchmal zu verletzen unzulässig ist [auch] in Umständen, wo eine Verletzung die insgesamt durchgeführten Verletzungen genau desselben Verbotes minimieren würde. […] Wie kann es vernünftig sein, die Ausführung einer moralisch anstößigen Handlung zu verbieten, die die Minimierung der Gesamtzahl an Ausführungen von vergleichbaren anstößigen Handlungen zur Folge hätte und keine anderen moralisch relevanten Konsequenzen?“

Samuel Scheffler: The Rejection of Consequentialism[19]

Dabei geht es nicht unmittelbar um die konkreten Konsequenzen der Handlungen, die die moderate Deontologie durchaus miteinbezieht, sondern um die Verantwortung für die intrinsisch schlechten Handlungen – muss ein Handelnder, der die Verantwortung für die ursprünglich schlecht bewertete Handlung nicht übernimmt wegen seiner Unterlassung nicht die Verantwortung für die in der Folge begangenen Handlungen zumindest mittragen?

Eine Illustration des so formulierten deontologischen Paradoxons ist das Problem des Tyrannenmords. Während Mord im Sinne der gewaltsamen Tötung (zumindest außerhalb der unmittelbaren Selbstverteidigung) grundsätzlich abgelehnt wird, scheint es doch Fälle zu geben, in denen durch die Ermordung eines Tyrannen, der die Rechte seiner Untertanen fortwährend verletzt, oder gewaltbereiten Despoten, ein Massenmord verhindert werden könnte. Deontologische Ethiken müssen einen Tyrannenmord jedoch als moralisch falsch bewerten.

  • Jeremy Bentham: Deontology, or the science of morality. In which the harmony and co-incidence of duty and self-interest, virtue and felicity, prudence and benevolence, are explained and exemplified. 2 Bände. Longman & Co. u. a., London u. a. 1834.
  • Alan Donagan: The Theory of Morality. University of Chicago Press, Chicago IL u. a. 1977, ISBN 0-226-15567-6
  • Thomas Nagel: The View from Nowhere. Oxford University Press, New York NY u. a. 1986, ISBN 0-19-505644-2.
  • Frances Myrna Kamm: Morality, Mortality. Volume 2: Rights, Duties, and Status. Oxford University Press, Oxford u. a. 1996, ISBN 0-19-508459-4.
  • Shelly Kagan: Normative Ethics. Westview Press, Boulder CO u. a. 1998, ISBN 0-8133-0846-1.
  • Friedo Ricken: Grundkurs Philosophie. Band 4: Allgemeine Ethik (= Urban-Taschenbücher 348). 4. überarbeitete und erweiterte Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2003, ISBN 3-17-017948-9.
  • Frances M. Kamm: Intricate Ethics. Rights, Responsibilities, and Permissible Harms. Oxford University Press, Oxford u. a. 2007, ISBN 978-0-19-518969-8.
  • Ernst Hirschfeld: Deontologische Texte des frühen Mittelalters. In: Sudhoffs Archiv. Band 20, 1928, S. 353–371.
  • H. Fahrenbach: Deontologie. In: Joachim Ritter, Karlfried Gründer (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 2: D – F. Schwabe, Basel u. a. 1972, ISBN 3-7965-0115-X, Sp. 114.
  • David McNaughton, Piers Rawling: On Defending Deontology. In: Ratio. Jg. 11, Nr. 1, April 1998, ISSN 0034-0006, S. 37–54, online, (PDF; 157 kB; englisch).
  • Stephen Darwall (Hrsg.): Deontology (= Blackwell Readings in Philosophy 9). Blackwell, Malden MA u. a. 2003, ISBN 0-631-23112-9(Aufsatzsammlung, englisch).
  • Jörg Schroth: Deontologie und die moralische Relevanz der Handlungskonsequenzen. In: Zeitschrift für philosophische Forschung. Bd. 63, 2009, 1, ISSN 0044-3301, S. 55–75, doi:10.3196/004433009787717406.

Einzelnachweise

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  1. Thomas Schmidt: Deontologische Ethik. In: Ralf Stoecker/Christian Neuhäuser/Marie-Luise Raters (Hrsg.): Handbuch Angewandte Ethik. Verlag J.B. Metzler, Stuttgart, ISBN 978-3-476-02303-2, S. 43–49.
  2. Werner, Micha H.: Deontologische Ansätze. In: Marcus Düwell/Christoph Hübenthal/Micha H. Werner (Hrsg.): Handbuch Ethik. J.B. Metzler, Stuttgart, ISBN 978-3-476-02388-9, S. 122 – 127.
  3. C. D. Broad: Five Types of Ethical Theory, London 1930, S. 206 (englischsprachige Online-Ausgabe).
  4. William K. Frankena: Ethics. 2. Auflage. Prentice-Hall, Englewood Cliffs (New York) 1973, S. 15.
  5. Vgl. Larry Alexander/Michael Moore: Deontological Ethics, Stanford Encyclopedia of Philosophy, 2007 (englisch).
  6. Thomas Nagel: Die Grenzen der Objektivität. Reclam-Verlag, Stuttgart 1991, S. 70 ff.
  7. David McNaughton & Piers Rawling: On Defending Deontology. In: Ratio. Jahrg. 11, Nr. 1, April 1998, S. 38 (englisch).
  8. David McNaughton & Piers Rawling: On Defending Deontology. In: Ratio. Jahrg. 11, Nr. 1, April 1998, S. 40 (englisch).
  9. Thomas Nagel: Die Grenzen der Objektivität. Reclam-Verlag, Stuttgart 1991, S. 81.
  10. Vgl. Jörg Schroth: Forschungsprojekt Deontologische Ethik (Memento vom 30. Dezember 2006 im Internet Archive)
  11. Richard Norman: Ethics, Killing and War. Cambridge 1995, S. 76 (englisch).
  12. Vgl. Philippa Foot: The Problem of Abortion and the Doctrine of the Double Effect. In: Virtues and Vices. Basil Blackwell, Oxford 1978.
  13. Vgl.: Judith Jarvis Thomson: Killing, Letting Die, and the Trolley Problem. In: The Monist. 59, 1976, 204-17.
  14. Immanuel Kant, Gesammelte Schriften. Hrsg.: Bd. 1–22 Preussische Akademie der Wissenschaften, Bd. 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, ab Bd. 24 Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Berlin 1900ff., AA VIII, 423.
  15. Richard Norman: Ethics, Killing and War, Cambridge 1995, S. 74 (englisch).
  16. Vgl. Larry Alexander / Michael Moore: Deontological Ethics, Stanford Encyclopedia of Philosophy, 2007; Punkt 4 (englisch).
  17. Thomas Nagel: Die Grenzen der Objektivität. Reclam-Verlag, Stuttgart 1991, S. 83–87.
  18. Larry Alexander & Michael Moore: Deontological Ethics. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy. 2007, Punkt 2.2.2 (englisch).
  19. Samuel Scheffler: The Rejection of Consequentialism. Oxford University Press, New York 1982, S. 133–134 (englisch).