Sattelhof

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Wohnhaus eines ehemaligen Sattelhofes in Weesen (Südheide)

Ein Sattelhof (auch Saddel-, Sadel-, Sedel-, Setel-, Siedel- oder Zedelhof, bisweilen auch Sedelsitz) war ein von Frondiensten und vielen Abgaben freies Gut, auf dem die Gerichtsbarkeit über die zu ihm gehörenden Höfe ruhte.[1] Die Bezeichnung ist abgeleitet von dem mittelhochdeutschen Wort „satel“, welches ein bestimmtes Ackermaß bezeichnete, das allerdings regional von unterschiedlicher Größe war.

Diese Güter waren zwar von den Fronen befreit, es hafteten aber meistenteils andere Lasten auf ihnen. So mussten die Besitzer dieser Höfe dem Gutsherrn Pferde stellen oder einen gewissen Abgabezins erbringen.[2] Im Kriegsfall war ein berittener Bewaffneter zu stellen.

Größere Sattelhöfe hatten zum Teil auch mehrere Pferde und Reiter zu stellen. Solche Höfe wurden als Sattelgüter bezeichnet.

Einzelne Orte in Deutschland

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Die Liste ist nicht vollständig.

Einzelnachweise

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  1. Sattelhof. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 8: Glibber–Gräzist – (IV, 1. Abteilung, Teil 5). S. Hirzel, Leipzig 1958, Sp. 1826 (woerterbuchnetz.de).
  2. Sattelhof. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 11, Heft 9/10 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2007, ISBN 978-3-7400-1240-3, Sp. 1563–1564 (adw.uni-heidelberg.de).
  3. Jürgen Keddigkeit, Michael Werling, Rüdiger Schulz und Charlotte Lagemann: Otterberg, St. Maria. Zisterzienserabtei Otterburg. In: Jürgen Keddigkeit, Matthias Untermann, Sabine Klapp, Charlotte Lagemann, Hans Ammerich (Hg.): Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden, Band 3: M–R. Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde. Kaiserslautern 2015. ISBN 978-3-927754-78-2, S. 524–587 (540).