Acetyliertes Distärkeadipat

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Acetyliertes Distärkeadipat ist ein Derivat der Stärke, das zu den Stärkeestern gehört. Diese modifizierte Stärke zählt zu den Lebensmittelzusatzstoffen und ist in der Europäischen Union als E 1422[1] zugelassen.[2][3]

Allgemeine Inhaltsstoffangabe von modifizierter Stärke

Die Herstellung erfolgt mithilfe der acetylierten Stärke und Adipinsäure.[2]

Im Gegensatz zur acetylierten Stärke hat das Distärkeadipat einen Vorteil. Es besitzt eine stärkere Fähigkeit zur Bildung zäher Massen und hat eine starke Verdickungswirkung. Zudem ist es beim Auftauen und Einfrieren stabil.[2][3]

Das acetylierte Distärkeadipat dient als Verdickungsmittel und alsTrägerstoff für Aromen. Es wird bei der Herstellung von Desserts, Backwaren und deren Füllungen sowie für Käsezubereitungen, Suppen, Saucen und Tiefkühlprodukten verwendet.[3]

Rechtliche Situation

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Präzise Inhaltsstoffangabe von E 1422

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[4]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[5]) aufgelistet. Das acetylierte Distärkeadipat ist weiterhin zugelassen.[6]

Gesundheitliche Risiken

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Da das Distärkeadipat wie natürliche Stärke verdaut wird, gilt sie als gesundheitlich unbedenklich. Es existiert keine Angabe für die erlaubte Tagesdosis. In Säuglingsnahrung und Kleinkindnahrung gibt es jedoch eine Höchstmengenbeschränkung.[3]

Einzelnachweise

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  1. Eintrag zu E 1422: Acetylated distarch adipate in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 19. April 2022.
  2. a b c Eintrag zu Stärkeester. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 29. März 2022.
  3. a b c d Eintrag zu Acetyliertes Distärkeadipat. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 19. April 2022.
  4. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  5. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, abgerufen am 20. Dezember 2020.
  6. Aufgenommen durch die Richtlinie 95/2/EG