Kreis der Oberherrschaft

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Basisdaten[1]
Bestandszeitraum 1912–1922
Verwaltungssitz Gehren
Einwohner 30.696 (1910)
Gemeinden 42
Der Raum Arnstadt – Gehren 1905

Der Kreis der Oberherrschaft war von 1912 bis 1922 ein Landkreis im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen und im Freistaat Schwarzburg-Sondershausen. Der Kreissitz befand sich in Gehren. Das Gebiet des ehemaligen Kreises gehört heute größtenteils zum Ilm-Kreis in Thüringen.

Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen bestand im 19. Jahrhundert aus den drei räumlich getrennten Landesteilen Sondershausen, Arnstadt und Gehren. Der Landesteil Sondershausen bildete die Unterherrschaft, während die Landesteile Arnstadt und Gehren als Oberherrschaft bezeichnet wurden. Bei einer Neugliederung des Staatsgebietes im Jahre 1850 wurden in der Oberherrschaft die beiden Verwaltungsbezirke Arnstadt und Gehren gebildet.[2] 1912 kam es zu einer umfassenden Gebietsreform in Schwarzburg-Sondershausen. Bis auf die nunmehr kreisfreie Stadt Arnstadt bildete die gesamte Oberherrschaft den Kreis der Oberherrschaft mit Sitz in Gehren.[3][4]

1918 wurde aus dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen, der wiederum am 1. Mai 1920 im Land Thüringen aufging. In Thüringen kam es 1922 zu einer umfassenden Gebietsreform, bei der der Kreis der Oberherrschaft weitgehend im neuen Landkreis Arnstadt aufging. Lediglich die Gemeinden Garsitz, Oelze sowie Schwarzmühle kamen zum neuen Landkreis Rudolstadt und Angelhausen-Oberndorf wurde in die kreisfreie Stadt Arnstadt eingemeindet.

Einwohnerentwicklung

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Landrat der Oberherrschaft mit Sitz in Gehren – Siegelmarke
Jahr[1] 1900 1910
Verwaltungsbezirk Arnstadt 24.106 28.628
Verwaltungsbezirk Gehren 17.417 19.909

Einwohnerzahlen der Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern (Stand 1910):[1]

Gehren 2917
Geschwenda 2291
Großbreitenbach 3255
Langewiesen 3814

Die folgenden Gemeinden gehörten ursprünglich zum Verwaltungsbezirk Gehren und seit 1912 zum Kreis der Oberherrschaft:

Die folgenden Gemeinden gehörten ursprünglich zum Verwaltungsbezirk Arnstadt und seit 1912 zum Kreis der Oberherrschaft:

Einzelnachweise

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  1. a b c Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910. Abgerufen am 22. Mai 2009.
  2. Gesetz über die Reorganisation der Staatsverwaltung vom 17. März 1850 (§14). In: Gesetz-Sammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 3. Stück, Nr. 6. Sondershausen 1850 (Digitalisat).
  3. Kreisordnung vom 6. April 1912. In: Gesetz-Sammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 21. Stück, Nr. 35. Sondershausen 1912 (Digitalisat).
  4. Verordnung zum Inkrafttreten der Kreisordnung vom 28. Juni 1912. In: Gesetz-Sammlung für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 35. Stück, Nr. 59. Sondershausen 1912 (Digitalisat).