Michael Kohlhaas – der Rebell

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Michael Kohlhaas – Der Rebell)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Film
Titel Michael Kohlhaas – der Rebell
Produktionsland Bundesrepublik Deutschland
Originalsprache Deutsch, Englisch
Erscheinungsjahr 1969
Länge 99 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Volker Schlöndorff
Drehbuch Clement Biddle Wood
Volker Schlöndorff
Edward Bond
Produktion Elliott Kastner
Jerry Gershwin
Jerome Bick
Rob Houwer
Musik Stanley Myers
Peter Sandloff
Kamera Willy Kurant
Schnitt Claus von Boro
Besetzung

Michael Kohlhaas – der Rebell ist eine deutsche Literaturverfilmung des Regisseurs Volker Schlöndorff aus dem Jahr 1969, basierend auf der Novelle von Heinrich von Kleist, in der sich ein rechtschaffener Pferdehändler gegen die ihm widerfahrene Ungerechtigkeit wehrt, damit öffentliches Interesse erregt, jedoch letztlich scheitert und hingerichtet wird.

Der Pferdehändler Michael Kohlhaas ist mit einer Koppel prächtiger Tiere unterwegs zum Markt nach Wittenberg, als man auf dem Gebiet des Junkers Wenzel von Tronka entgegen allen früheren Gepflogenheiten einen Passierschein von ihm verlangt. Kohlhaas muss zwei Pferde als Sicherheit dafür zurücklassen, dass er den Schein nachreichen wird.

In Wittenberg erfährt er, dass er nach wie vor keinen Passierschein braucht. Bei seiner Rückkehr auf Tronkas Burg findet er die Pferde als elende Mähren vor, man hat sie schwer auf den Feldern arbeiten und halb verhungern lassen. Kohlhaas weigert sich empört, die Tiere in diesem Zustand zurückzunehmen und verlangt Wiedergutmachung. Er geht vor Gericht, aber ohne Erfolg. Kurz darauf trifft ihn ein furchtbarer Schlag: Als seine Frau Elisabeth bei Hof eine Bittschrift überreichen will, verunglückt sie tödlich.

In seiner Verzweiflung stellt Kohlhaas dem Junker ein Ultimatum; als die gesetzte Frist verstrichen ist, überfällt er nachts mit seinen Knechten Tronkas Burg und brennt sie nieder. Der Junker entkommt jedoch nach Wittenberg. Kohlhaas verfolgt ihn dorthin mit einem ständig wachsenden Haufen aufrührerischer Bauern, entlassener Soldaten und räuberischen Gesindels, dem es nur um Beute geht, wo er Gerechtigkeit sucht.

Als die Wittenberger Obrigkeit die Auslieferung des Junkers ablehnt, fällt Kohlhaas mit seinen Männern brandschatzend in die Stadt ein. Die wachsenden Unruhen kommen dem Kurfürsten höchst ungelegen, darum lässt er Kohlhaas über Martin Luther Straffreiheit und eine Wiederaufnahme seines Prozesses gegen den Junker zusichern, wenn er seine Armee auflöst und sich stellt. Kohlhaas nimmt das Angebot an und reitet nach Dresden. Dort erfüllt sich sein Schicksal.

„Kleists Michael Kohlhaas (‚Einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen seiner Zeit‘, Heinrich von Kleist) wird bei Schlöndorff zum Mittelpunkt eines aufwändigen Action-Films. Der namhafte Regisseur nutzte vor allem die äußere Dramatik des historischen Stoffs, legte jedoch mit zeitgenössischen Dokumentaraufnahmen des Vorspanns Bezüge zur Gegenwart nahe.“

Bayerisches Fernsehen[1]

„Routiniert inszenierter, politisch widersprüchlicher Film, der auch krasse Grausamkeiten spektakulär ins Bild setzt.“

„Farbige, spannungsbewegte Verfilmung der Kleist-Erzählung vom fanatischen Rechtsucher Michael Kohlhaas, der um zweier Rappen willen Aufruhr ins Kurfürstentum Sachsen trägt. Volker Schlöndorff drehte eine bildkräftige Ballade, die sich nur durch Zeit und Kostüm von italienischen Western-Bildern unterscheidet. Dennoch eine sehenswerte Aufbereitung eines Klassikers für die Leinwand-Freunde von 16 Jahren an.“

  • Michael Staiger: Michael Kohlhaas im Medienwechsel. Ein Vergleich von Kleists Erzählung mit ihren filmischen Transformationen. In: Der Deutschunterricht. 63, Nr. 1, 2011, ISSN 0340-2258, S. 55–67.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. BR-Online.de (Memento vom 27. Mai 2008 im Internet Archive)
  2. Michael Kohlhaas – der Rebell. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 2. März 2017.
  3. Evangelischer Film-Beobachter, Kritik Nr. 159/1969, 21. Jahrgang, S. 162.