„Laufleistung“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
tote Links korrigiert
Zeile 6: Zeile 6:


==Laufleistung beim PKW==
==Laufleistung beim PKW==
Die Laufleistung wird im PKW durch den nach {{§|57|stvzo|juris}} Abs. 3 [[StVZO]] gesetzlich vorgeschriebenen [[Kilometerzähler]] ermittelt. Außerdem ist seit langem ein Tageskilometerzähler üblich. Die Anzeige von Kilometerzählern ist heute meist sechsstellig, in älteren Fahrzeugen sind aber auch noch fünfstellige Ausführungen anzutreffen.
Die Laufleistung wird im PKW durch den nach {{§|57|stvzo|buzer}} Abs. 3 [[StVZO]] gesetzlich vorgeschriebenen [[Kilometerzähler]] ermittelt. Außerdem ist seit langem ein Tageskilometerzähler üblich. Die Anzeige von Kilometerzählern ist heute meist sechsstellig, in älteren Fahrzeugen sind aber auch noch fünfstellige Ausführungen anzutreffen.


'''Praxistipp:''' Bei fünfstelliger Anzeige muss sich die Beurteilung der tatsächlichen Laufleistung (wie oft die maximale Anzeige von 99.999 km überschritten wurde) an weiteren Anhaltspunkten orientieren, zum Beispiel [[Serviceplan|Wartungsbuch]] (Checkheft), Auskunft von Vorbesitzern, Verschleißzustand von Motor, Getriebe, Fahrwerk, Türen, Sitzen, Sicherheitsgurten, Lenkrad, Schalthebel, Pedalgummis.
'''Praxistipp:''' Bei fünfstelliger Anzeige muss sich die Beurteilung der tatsächlichen Laufleistung (wie oft die maximale Anzeige von 99.999 km überschritten wurde) an weiteren Anhaltspunkten orientieren, zum Beispiel [[Serviceplan|Wartungsbuch]] (Checkheft), Auskunft von Vorbesitzern, Verschleißzustand von Motor, Getriebe, Fahrwerk, Türen, Sitzen, Sicherheitsgurten, Lenkrad, Schalthebel, Pedalgummis.

Version vom 12. Mai 2012, 15:13 Uhr

Als Laufleistung wird die Betriebsdauer technischer Geräte bezeichnet. Je nach Bauart und Verwendungsdauer wird die Laufleistung entweder (bei Maschinen) nach der Betriebsdauer oder bei Fahrzeugen nach dem Kilometerstand ermittelt.

Mit Erhöhung der Laufleistung nimmt der Verschleiß zu und die verbleibende „Lebenserwartung“ ab. Die Wahrscheinlichkeit von Funktionsstörungen und erforderlichen Reparaturen nimmt zu. Im Allgemeinen verringert sich deshalb mit höherer Laufleistung von technischen Geräten deren Wert (sogenanntem Wertverlust, vergleiche Autokosten).

Laufleistung beim PKW

Die Laufleistung wird im PKW durch den nach § 57 Abs. 3 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Kilometerzähler ermittelt. Außerdem ist seit langem ein Tageskilometerzähler üblich. Die Anzeige von Kilometerzählern ist heute meist sechsstellig, in älteren Fahrzeugen sind aber auch noch fünfstellige Ausführungen anzutreffen.

Praxistipp: Bei fünfstelliger Anzeige muss sich die Beurteilung der tatsächlichen Laufleistung (wie oft die maximale Anzeige von 99.999 km überschritten wurde) an weiteren Anhaltspunkten orientieren, zum Beispiel Wartungsbuch (Checkheft), Auskunft von Vorbesitzern, Verschleißzustand von Motor, Getriebe, Fahrwerk, Türen, Sitzen, Sicherheitsgurten, Lenkrad, Schalthebel, Pedalgummis.

Über spezielle Geräte lassen sich gerade digitale Kilometerzähler manipulieren (sogenannte "Tachojustierung").

Rechtliche Aspekte: Seit dem 18. August 2005 steht das Manipulieren des Tachometers in Deutschland unter Strafe. Nach § 22b Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die „Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang“ (Nr. 1), „durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt“ (Nr. 2) oder „Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt“ (Nr. 3) strafbar und wird mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Siehe auch: Kilometerzähler: Rechtliches

Die Laufleistung von Fahrzeugen und deren Motoren ist differenziert zu betrachten. Fahrzeuge und Motoren können durch Überholung (Erneuerung/Austausch oder Aufarbeitung von Teilen) höhere Laufleistungen erreichen. Da der Motor neben dem Getriebe jedoch in der Regel die teuerste Komponente eines Fahrzeuges ist, wird in aller Regel ein Fahrzeug im fortgeschrittenen Verschleißzustand aus Kostengründen keinen neuen Motor, Austauschmotor oder eine Motorüberholung erhalten, so dass sich die Laufleistung von Fahrzeug und Motor in der Praxis angleichen.

Viele PKW-Motoren erreichen heute eine Laufleistung von mindestens 200.000 km bis ca. 500.000 km. Dabei erreichen Motoren mit größerem Hubraum meist auch eine höhere Laufleistung. Saugmotoren erreichen mehr Laufleistung als aufgeladene Motoren. Dies resultiert insbesondere aus der geringeren Belastung der Bauteile vor allem stärkerer Motoren (ohne leistungssteigernde Features wie Aufladung oder Chiptuning), die bereits bei niedriger Drehzahl alle „normalen“ Belastungen bewältigen. Hinzu kommt häufig die höherwertige Konstruktion, Materialauswahl und Verarbeitung höherwertiger Komponenten.

Wartung und Laufleistung: Ein noch weithin unterschätztes Thema ist die Verwendung verschleißmindernder Motorenöle zur Schonung des Motors und damit zur Erhöhung seiner maximal erreichbaren Laufleistung und Lebensdauer, wodurch die Gesamtkosten für den Betrieb des Motors verringert werden. Insbesondere beim Kaltstart und beim Betrieb unterhalb der Betriebstemperatur (z.B. verlängerte Warmlaufphase während der kühleren Jahreszeiten) ermöglichen dünnflüssigere Motorenöle eine schnellere Durchölung der Verschleißstellen des Motors, verringern den inneren Widerstand, den Abrieb/Verschleiß und den Verbrauch von Kraftstoff und Motoröl.

Ausgehend von mineralischen Standard-Motorenölen der Viskosität 15W-40 über teilsynthetische Motorenöle der Viskosität 10W-40 sind der Stand der Technik nun vollsynthetische Motorenöle der Viskosität 5W-40 und sogar 0W-40. Mittlerweile nutzen die meisten Hersteller Öle mit der Viskosität 5W-30

Es ist ratsam, dass der Fahrzeughalter aktiv an der Auswahl des Motorenöls mitwirkt. Zudem sollte von der Werkstatt die Viskosität des verwendeten Motorenöls im Wartungsbuch (Checkheft) vermerkt werden.

Literatur

  • Hans Jörg Leyhausen: Die Meisterprüfung im Kfz-Handwerk Teil 1. 12 Auflage, Vogel Buchverlag, Würzburg, 1991, ISBN 3-8023-0857-3
  • Hans-Hermann Braess, Ulrich Seiffert: Vieweg Handbuch Kraftfahrzeugtechnik. 2. Auflage, Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden, 2001, ISBN 3-528-13114-4