„Erzherzog“ – Versionsunterschied

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==Nutzung des Titels==
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Am Dreikönigstag [[1453]] bestätigte der Habsburger [[Römisch-deutscher Kaiser|Kaiser]] [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] sich selbst und seinen Nachkommen diesen Titel und machte ihn damit zu geltendem Recht. Damit wurde aus dem Herzogtum Österreich ein [[Erzherzogtum]] und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg, da es auf der Welt kein zweites Erzherzogtum gab bzw. gibt.<ref name="Grimm-Ehzg">Eintrag [http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GE09309 Erzherzog, m. archidux.] In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: ''[[Deutsches Wörterbuch]]''. Leipzig 1854-1960 (germazope.uni-trier.de)</ref>
Am Dreikönigstag [[1453]] bestätigte der Habsburger [[Römisch-deutscher Kaiser|Kaiser]] [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] sich selbst und seinen Nachkommen diesen Titel und machte ihn damit zu geltendem Recht. Damit wurde aus dem Herzogtum Österreich ein [[Erzherzogtum]] und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg, da es auf der Welt kein zweites Erzherzogtum gab bzw. gibt.<ref name="Grimm-Ehzg">Eintrag [http://www.woerterbuchnetz.de/DWB/wbgui_py?lemid=GE09309 Erzherzog, m. archidux.] In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: ''[[Deutsches Wörterbuch]]''. Leipzig 1854-1960 (dwb.uni-trier.de)</ref>


Österreich (die heutigen Länder [[Oberösterreich|Ober-]] und [[Niederösterreich]]) blieb bis 1918 Erzherzogtum. Für den Herrscher der Habsburgermonarchie wurde 1804 der Titel ''[[Kaiser von Österreich]]'' geschaffen, dem das Erzherzogtum Österreich untergeordnet war. In der Titulatur der regierenden Habsburger (''[[Großer Titel des Kaisers von Österreich]]'') nahm der Erzherzogstitel eine prominente Position unmittelbar hinter den Königstiteln ein. Auch trug jeder Prinz und jede Prinzessin des Hauses Habsburg (diese bis zu ihrer Eheschließung) von Geburt an diesen Titel.
Österreich (die heutigen Länder [[Oberösterreich|Ober-]] und [[Niederösterreich]]) blieb bis 1918 Erzherzogtum. Für den Herrscher der Habsburgermonarchie wurde 1804 der Titel ''[[Kaiser von Österreich]]'' geschaffen, dem das Erzherzogtum Österreich untergeordnet war. In der Titulatur der regierenden Habsburger (''[[Großer Titel des Kaisers von Österreich]]'') nahm der Erzherzogstitel eine prominente Position unmittelbar hinter den Königstiteln ein. Auch trug jeder Prinz und jede Prinzessin des Hauses Habsburg (diese bis zu ihrer Eheschließung) von Geburt an diesen Titel.

Version vom 4. März 2011, 13:11 Uhr

Kleines Wappen Österreichs, 1512: Bindenschild und Erzherzogshut
Privilegium maius. Titelseite, Exemplar Kaiser Maximilians I.

Erzherzog (Abkürzung Ehzg.) war von 1453 bis 1918 der Titel des Regenten des Erzherzogtums Österreich als Erzherzog zu Österreich, Archidux Austriae (mittellat., Abk. A.A.). Alle seit 1463 erwählten römisch-deutschen Kaiser aus dem Hause Habsburg, seit 1780 Habsburg-Lothringen, trugen ihn im Sinne eines erblichen Titels; seit 1804 trugen ihn alle Kaiser von Österreich.

Als das Haus Habsburg bis zum 17. Jahrhundert noch Erbteilungen zuließ und mehrere Prinzen in Teilen der Habsburgermonarchie parallel regierten, trugen alle Regierenden den Erzherzogstitel. Außerdem war dies bis 1919 der Titel aller nicht regierenden (ab 1804 kaiserlichen) Prinzen und Prinzessinnen der Häuser Habsburg und Habsburg-Lothringen.

Das Erzherzogtum Österreich wurde seit 1490 administrativ in Österreich ob der Enns und Österreich unter der Enns geteilt; (regierender) Erzherzog war in beiden Teilen immer die gleiche Person.

Schaffung des Titels

Ausgedacht wurde der Titel mit dem Zusatz „Erz-” in der Form Pfalzerzherzog von Herzog Rudolf IV. im als Privilegium Maius bezeichneten Schriftstück von 1359, einer im Auftrag des Herzogs entstandenen, komplett erfundenen Staatsurkunde mit gefälschter Signatur des (damals nicht habsburgischen) Kaisers.

Der Titel Erzherzog nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als Erzfürsten (Erzkämmerer, -marschall, -schenk, -truchseß)[1] bekannt waren.

Die Goldene Bulle Karls IV. 1356 hatte nämlich festgelegt, welche Reichsfürsten als sog. Kurfürsten (küren = wählen) das Recht hatten, den Kaiser zu wählen; dies war mit einer Reihe anderer Privilegien verbunden. Da die Habsburger in der Goldenen Bulle leer ausgegangen waren, ließ Rudolf kurzerhand zur Erhöhung seiner Person ein eigenes (falsches) Privileg erstellen, das Privilegium Maius, das ihm unter anderem den Titel Pfalzerzherzog verlieh und ihn damit den Kurfürsten de facto gleichstellte. Dieser neue Titel wurde allerdings von Kaiser Karl IV., seinem Schwiegervater, nicht anerkannt. Herzog Ernst der Eiserne führte ab 1414 als erster Fürst den offiziell noch nicht anerkannten Titel Erzherzog.

Nutzung des Titels

Am Dreikönigstag 1453 bestätigte der Habsburger Kaiser Friedrich III. sich selbst und seinen Nachkommen diesen Titel und machte ihn damit zu geltendem Recht. Damit wurde aus dem Herzogtum Österreich ein Erzherzogtum und der Titel ein Charakteristikum des Hauses Habsburg, da es auf der Welt kein zweites Erzherzogtum gab bzw. gibt.[2]

Österreich (die heutigen Länder Ober- und Niederösterreich) blieb bis 1918 Erzherzogtum. Für den Herrscher der Habsburgermonarchie wurde 1804 der Titel Kaiser von Österreich geschaffen, dem das Erzherzogtum Österreich untergeordnet war. In der Titulatur der regierenden Habsburger (Großer Titel des Kaisers von Österreich) nahm der Erzherzogstitel eine prominente Position unmittelbar hinter den Königstiteln ein. Auch trug jeder Prinz und jede Prinzessin des Hauses Habsburg (diese bis zu ihrer Eheschließung) von Geburt an diesen Titel.

Das Haus Habsburg, meist als Haus Österreich bezeichnet, weil das (Erz-)Herzogtum Österreich sein neuzeitliches Stammland darstellte, während die Schweizer Habsburg schon längst nicht mehr im Besitz der Familie war, ließ sich in der politischen Propaganda gern als Erzhaus bezeichnen. Der Begriff machte jeden Zusatz überflüssig (da es kein anderes Erzhaus gab) und unterstrich die Einzigartigkeit der Herrscherfamilie.

Rechte und Pflichten der Titelträger

Erzherzoginnen und Erzherzoge, zuvor nur durchlauchtigst, waren im Kaisertum Österreich von 1804 an als kaiserliche Hoheit anzusprechen und standen rangmäßig über allen anderen Adeligen. Das 1839 vom Kaiser erlassene Familienstatut schrieb ihnen vor, Eheschließungen, Wohnsitzwechsel und Auslandsreisen vom Kaiser genehmigen zu lassen und nur standesgemäß zu heiraten. Nicht standesgemäß entstandene Kinder waren von der Zugehörigkeit zum Erzhaus und von jedem Anspruch auf Thronfolge ausgeschlossen.

Zur standesgemäßen Versorgung von Familienmitgliedern, die nicht über ausreichendes persönliches Einkommen verfügten, diente der unter der Aufsicht des Kaisers verwaltete Allerhöchste Familienversorgungsfonds (auch Familienfideikommiss), der am 3. April 1919 im Habsburgergesetz von der Republik Österreich konfisziert wurde. Am gleichen Tag wurde im Adelsaufhebungsgesetz österreichischen Staatsbürgern der Gebrauch sämtlicher Adelstitel verboten.

Anderer Gebrauch des Titels

Die seit dem Spanischen Erbfolgekrieg in Spanien regierenden Bourbonen verwendeten alle Titel der Habsburger weiter, so dass auch sie sich Erzherzöge von Österreich (spanisch: Archiduque de Austria) nannten. Da gemäß der spanischen Verfassung auch historische und erloschene Titel aufgezählt werden, dürfte sich auch Juan Carlos I. so nennen, er hat bisher allerdings keinen Wert darauf gelegt und damit jeden Konflikt mit der Republik Österreich vermieden.

Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen haben bis heute keinen Einwand dagegen, wenn sie als „Erzherzog“ oder „Erzherzogin“ bezeichnet werden. Habsburger mit nichtösterreichischer Staatsangehörigkeit können diese ehemalige Standesbezeichnung als Teil des Nachnamens offiziell führen, während dies Staatsbürgern der Republik Österreich aufgrund der Bestimmungen des Adelsaufhebungsgesetzes von 1919 nicht gestattet ist. Die Söhne und Töchter aus Ehen, die der Familie nach den bis 1918 gültigen Hausgesetzen als morganatisch oder nicht standesgemäß galten, erhielten oft den Titel „Graf“ oder „Gräfin von Habsburg“[3]; Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinands Söhne waren Herzöge von Hohenberg, da der Kaiser ihrer Mutter diesen Titel verliehen hatte.

Siehe auch

  • Liste der Erzherzöge von Österreich; die Regenten Österreichs, die diesen Titel als Landesherren des heutigen Nieder- und Oberösterreich führten
  • Erzherzogshut, die einer Krone entsprechende zeremonielle Kopfbedeckung des Erzherzogs von Österreich als Landesfürst

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.woerterbuchnetz.de/woerterbuecher/gwb/wbgui?lemid=JE03807
  2. Eintrag Erzherzog, m. archidux. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854-1960 (dwb.uni-trier.de)
  3. Almanach de Gotha 2000