Atomausstieg

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Die lachende Sonne mit der Aufschrift Atomkraft? Nein danke in der jeweiligen Landessprache gilt als das bekannteste Logo der internationalen Anti-Atomkraft-Bewegung

Als Atomausstieg, auch Kernkraftausstieg oder Atomverzicht wird die politische Entscheidung eines Staats, den Betrieb von Kernkraftwerken einzustellen und auf Kernenergie zur Stromerzeugung zu verzichten, bezeichnet. Einen vollständigen Ausstieg aus der Erzeugung von Atomenergie hat bisher Italien durchgeführt, weitere Staaten wie das später vereinte Deutschland, Belgien und die Schweiz haben einen Atomausstieg angekündigt bzw. ihn in die Wege geleitet. Österreich nahm sein fertiggestelltes Kernkraftwerk Zwentendorf bereits 1978 nach einer Volksabstimmung nicht in Betrieb, weitere Staaten brachen zum Teil weit vorangeschrittene Atomprogramme ab.

Der Atomausstieg ist ein wichtiger Teilaspekt der Energiewende; diese ist jedoch deutlich weiter gefasst und sieht langfristig die vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien sowie den völligen Verzicht auf konventionelle Energieträger (Kernbrennstoffe als auch fossile Brennstoffe) vor.

Zum Begriff des Atomausstiegs und Atomverzichts

Der Begriff kann zum einen die Entscheidung, beim Eintreten bestimmter Bedingungen oder zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt vorhandene Kernkraftwerke abzuschalten, meinen oder den Prozess bzw. Zeitraum, in dem man diese Entscheidung in die Tat umsetzt. Sobald ein Land Strom importiert, importiert es einen Strommix, in dem auch Atomstrom enthalten sein kann, jedoch nicht zwangsläufig muss.

Der Begriff „Atomausstieg“ entstand als politisches Schlagwort in der Anti-Atomkraft-Bewegung in Deutschland.

In Deutschland waren damals schon Kraftwerke in Betrieb. Der Atomausstieg wurde seit etwa Mitte der 1970er Jahre gefordert. 1978, als Österreich auf die Inbetriebnahme von Zwentendorf, und damit komplett auf eigene Atomenergie verzichtete, sprach man in Österreich speziell von „atomfrei“. Nach der Katastrophe von Tschernobyl 1986 forderten mehr Menschen – auch in anderen europäischen Ländern – Atomausstiege in ihren Ländern.

Speziell in Deutschland bedeutet der Ausdruck – als politischer Begriff:

  1. die im Jahr 2000 getroffene Vereinbarung der rot-grünen Bundesregierung mit den vier deutschen Kernkraftwerksbetreibern, die deutschen Kernkraftwerke nach dem Erzeugen bestimmter Strommengen abzuschalten (auch „Atomkonsens“ genannt) oder
  2. die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2011, die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung rückgängig zu machen, acht Kernkraftwerke dauerhaft abzuschalten und die übrigen neun spätestens zu bestimmten Zeitpunkten dauerhaft abzuschalten (Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG)). Diese atompolitische Kehrtwende (Details siehe unten) beschloss Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Tag nach Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima (Japan) im März 2011, später auch ihr Kabinett, der Bundestag und der Bundesrat.

Vorgeschichte

Mit der zivilen Nutzung der Kernkraft in Kraftwerken wurde Mitte der 1950er-Jahre (1954 Kernkraftwerk Obninsk, Sowjetunion; 1956 Kernkraftwerk Calder Hall, Großbritannien) begonnen. Anfangs war die friedliche Nutzung der Kernenergie gesellschaftlich weitgehend akzeptiert und Kernkraftwerke wurden als eine sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Art der Stromerzeugung beworben. Ab den 1970er-Jahren gewannen Anti-Atomkraft-Bewegungen zunehmend an Bedeutung. Sie weisen vor allem auf die Risiken und möglichen Folgen eines nuklearen Unfalls (GAU, Super-GAU), Gefahren für Menschen und Umwelt in der Umgebung von Kernkraftwerken (Radioaktivität, ionisierende Strahlung) und das Problem der radioaktiven Abfälle, die über Jahrtausende sicher endgelagert werden müssen, hin. Die Kernschmelze im Three Mile Island 1979 (USA) und die Katastrophe von Tschernobyl 1986 (UdSSR) veranlassten viele Länder, keine neuen Kernkraftwerke zu bauen.

Wenn Länder ihre Kernkraftwerke abschalten, müssen sie entweder mehr Energie importieren, mehr Strom auf alternative Weise herstellen und/oder ihren Stromverbrauch drosseln. Oft wird ein langsamer Atomausstieg gewählt, um in der Zwischenzeit andere Anlagen zur Energieerzeugung zu errichten. Neben fossiler Energie sind die am häufigsten in Betracht gezogenen Alternativen zur Kernenergie Windenergieanlagen, Wasserkraftwerke, Sonnenenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse sowie Energiesparen (also Maßnahmen, die die Menge verbrauchter Energie verringern).

Bis 2011 wurde in einigen Ländern der beschlossene Ausstieg verzögert oder der Ausstiegsbeschluss vollständig revidiert. In Deutschland wurde dies unter Laufzeitverlängerung, Ausstieg vom Ausstieg und notwendige Brückentechnologie thematisiert. Pannen, Störfälle, bekannt gewordene Vertuschungen, die seit über 50 Jahren ungelöste Endlagerfrage sowie 2011 die Katastrophe in vier japanischen Reaktorblöcken in Fukushima haben die Frage nach dem Atomausstieg sowie die Frage, wie lange man alte Kernkraftwerke betreiben will bzw. angesichts der Restrisiken darf, immer wieder aufgeworfen.

Argumente und Auswirkungen

Radioaktivität und Unfallrisiken

137Cs-Kontamination in Weißrussland, Russland und der Ukraine zehn Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl

Befürworter des Atomausstiegs argumentieren meist mit der Vermeidung von radioaktiver Strahlung und Nuklearunfällen. Bei Störfällen, wie sie beispielsweise in Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011) passiert sind, traten radioaktive Stoffe aus und kontaminierten weite Landflächen. Zugleich wurden in den betroffenen Gebieten viele Menschen in verschieden schwerem Ausmaß verstrahlt und erfuhren somit eine deutlich höhere Strahlenbelastung als in der Natur üblich. Als Langzeitfolge hoher Strahlenbelastung können Krebserkrankungen auftreten. Da es jedoch kaum zu beziffern ist, inwieweit die zusätzliche Strahlenbelastung durch kerntechnische Unfälle für zusätzliche Erkrankungen ursächlich ist, schwanken die genannten insbesondere bei den zivilen Opferzahlen sehr stark. Auch bei den Liquidatoren, wie sie nach der Katastrophe von Tschernobyl zu Hunderttausenden zum Bau des Sarkophages eingesetzt wurden, sind genaue Aussagen hierzu nur schwer möglich. Als gesichert gelten 63 tote Liquidatoren.[1] Darüber hinaus klaffen die Zahlen sehr weit auseinander. Während z. B. IAEA und WHO langfristig von rund 4000 Toten ausgehen, nennt die Ukrainische Kommission für Strahlenschutz 34.499 verstorbene Rettungshelfer, das atomkritische Komitee der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) rechnet langfristig mit 50.000 bis 100.000 Toten.[2][3] Einzelne Stimmen gehen sogar von knapp 1,5 Mio. Toten aus.[4]

Forscher des Max-Planck-Institutes für Chemie um Johannes Lelieveld kalkulierten, dass etwa alle zehn bis zwanzig Jahre mit einer Kernschmelze in einem der 440 weltweit vorhandenen Reaktoren (Stand 2012) zu rechnen sei. Damit wäre die Eintrittswahrscheinlichkeit etwa um den Faktor 200 höher als Schätzungen der Nuclear Regulatory Commission (NRC) es 1990 annahmen. Das weltweit höchste Risiko einer radioaktiven Kontamination, die bei 40 Kilobecquerel Radioaktivität pro Quadratmeter als erfüllt gilt, trüge demnach Südwestdeutschland, aufgrund der dort sowie in Frankreich und Belgien hohen Reaktorendichte. Bei einer Kernschmelze in Westeuropa wären durchschnittlich 28 Millionen Personen von einer Kontamination mit mehr als 40 Kilobecquerel pro Quadratmeter betroffen, in Südasien sogar ca. 34 Mio Menschen.[5][6]

Auch im Normalbetrieb kommt es zu radioaktiver Belastung der Umgebung. Beispielsweise werden in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague mehrere zehntausend Liter radioaktiv kontaminiertes Wasser in den Ärmelkanal geleitet. Eine Studie des Krebsregisters Mainz kommt außerdem zu dem Urteil, dass in der Umgebung von Atomkraftwerken eine Häufung von Leukämie beobachtet werden kann.

Im Oktober 2012 wurden Ergebnisse eines Stresstests bekannt, den die EU nach der Katastrophe von Fukushima durchführen ließ. Demnach weisen die meisten europäischen Kernkraftwerke erhebliche Sicherheitslücken auf. In einem Teil der Kraftwerke seien nicht einmal die Nachrüstungen erfolgt, die nach dem Gau von Harrisburg 1979 und der Katastrophe von Tschernobyl 1986 vereinbart wurden. Auch in zwölf deutschen Kernkraftwerken wurden Mängel entdeckt, so fehlten z. B. hinreichende Erdbebenmesssysteme. Manche Kernkraftwerke seien zudem konstruktiv (zu) schwach gegen Erdbeben ausgelegt. Insgesamt rangierten deutsche Kernkraftwerke in der ersten Hälfte der untersuchten Anlagen, hinter einigen osteuropäischen Kraftwerken. Besonders schlecht schnitten Kernkraftwerke in Frankreich ab; ebenfalls kritisiert wurden nordeuropäische Kraftwerke. So blieb z. B. den Bedienungsmannschaften im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark sowie im finnischen Kernkraftwerk Olkiluoto weniger als eine Stunde Zeit, um eine unterbrochene Stromversorgung zur Aufrechterhaltung der zwingend notwendigen Reaktorkühlung wiederherzustellen. Insgesamt prognostiziert die EU, dass die Nachrüstungen der Kernkraftwerke zwischen 10 und 25 Mrd. Euro kosten wird bzw. würde.

Umweltverbände kritisierten den Stresstest scharf und forderten die Abschaltung der beanstandeten Kraftwerke. So habe der Stresstest größtenteils auf dem Papier stattgefunden; nur wenige Kraftwerke seien tatsächlich untersucht worden. Zudem seien bestimmte Risiken wie die Gefahr von Terroranschlägen oder Flugzeugabstürze völlig unberücksichtigt geblieben; es seien nur die Widerstandsfähigkeit gegen extreme Naturereignisse sowie die Beherrschung von daraus entstandenen Unfällen untersucht worden.[7][8][9]

Atommüll

Das Problem einer sicheren Langzeitendlagerung für radioaktiven Müll ist weitgehend ungelöst, ein vollständig schlüssiges Konzept liegt nicht vor.[10] Zu den fragwürdigen Entsorgungsmethoden gehörte beispielsweise die Versenkung von Atommüllfässern in den Ozeanen: Zwischen 1946 und 1993 wurde Atommüll an mindestens 80 Plätzen im Meer versenkt.[11]

Rohstoffversorgung

Der Uranabbau wie hier in der Ranger-Uran-Mine in Australien führt zu starker Umweltbelastung sowie zu Erkrankungen unter den Arbeitern

Weitere Kritikpunkte betreffen den Abbau von Uranvorkommen. Die Uranvorkommen sind begrenzt. Der Abbau des Urans hatte in der Vergangenheit und hat heute teilweise verheerende Auswirkungen für die Umwelt und die dort lebenden Menschen.[12]

Wirtschaftlichkeit und Versicherung

Kritiker halten die Kernenergie für unwirtschaftlich, weil die hohen Kapitalkosten durch die niedrigen Brennstoffkosten nicht aufgewogen werden können. Oft wurden in der Vergangenheit Aufwände für die Zwischenlagerung und Endlagerung des Atommülls vom Steuerzahler bezahlt und nicht von den verursachenden Stromkonzernen.

Zudem wird die ungenügende Versicherung von Kernkraftwerken kritisiert. Der Betreiber haftet zwar bei Unfällen in unbegrenzter Höhe (§ 31 Absatz 1 Atomgesetz), der potentielle Schaden bei einem Super-Gau kann aber bis zu ungefähr 6.000 Milliarden Euro betragen,[13] was die finanziellen Möglichkeiten eines Privatunternehmens bei weitem übertrifft. Zum Vergleich: Im Oktober 2011 – nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima – kam die japanische Kommission für Atomenergie zu dem Ergebnis, dass die Beseitigung der durch diese Katastrophe entstandenen Schäden inklusive des Rückbaus der Reaktoren mindestens 50 Mrd. Euro kosten wird; einzelne Mitglieder dieser Kommission prognostizieren eine deutlich höhere Summe.[14] Eine französische Regierungsstudie ermittelte 2013 mögliche volkswirtschaftlichen Schäden eines Unfalls in einem französischen Kernkraftwerk in Höhe von 430 Mrd. €, was einem Viertel der Wirtschaftsleistung des Landes entspricht.[15] In vielen weiteren Staaten existiert gar keine Versicherung für Kernkraftwerke. In dieser weitgehenden Befreiung von einer Haftpflichtversicherung sehen die beiden Volkswirtschaftler Peter Hennicke und Paul J. J. Welfens eine versteckte Subvention der Atomstromwirtschaft, die „absurde Investitionsanreize schafft, den Wettbewerb in der Strom- bzw. Energiewirtschaft grotesk verzerrt und völlig unnötige Risiken für Milliarden Menschen befördert“. So übertreffe die „Schattensubvention“ bei Atomstrom prozentual alle anderen Sektoren der Wirtschaft.[16]

Eine Analyse des Handelsblatts kam 2015 zu dem Schluss, dass Atomkraft "die wahrscheinlich größte und schlechteste Investition in der Geschichte der Bundesrepublik" war.[17]

Eine Untersuchung des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie im Auftrag eines nordrhein-westfälischen Ministeriums prognostiziert, ein schneller Atomausstieg werde den Strompreis eines Durchschnittshaushaltes um maximal 25 Euro im Jahr verteuern. Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien könne langfristig sogar niedrigere Strompreise ermöglichen.[18] Germanwatch kam im Mai 2011 zu einem ähnlichen Ergebnis.[19] Der volkswirtschaftliche Nutzen der erneuerbaren Energien sei deutlich höher als die Mehrkosten. Eine Studie des Ökostromanbieters Lichtblick prognostizierte, dass die im Herbst 2010 von Bundesregierung und Bundestag beschlossene Laufzeitverlängerung einem Durchschnittshaushalt eine Ersparnis von maximal zwölf Euro pro Jahr bringe. Sollten Stromkonzerne die Brennelementesteuer einpreisen, müsste eine vierköpfige Familie 60 Euro mehr im Jahr für Strom bezahlen.[20]

Ein Spiegel-Artikel schrieb im März 2011, ein Atomausstieg bis 2020 koste etwa 48 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 122 Milliarden Euro werden laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ohnehin an Investitionen anfallen, um den Kraftwerkspark zu erneuern und die Klimaschutzvorgaben zu erfüllen.[21] Die Energiekonzerne kündigten 2011 an, die Bundesrepublik auf Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe zu verklagen.[22]

Anfang 2012 waren die Strompreise an der Strombörse ähnlich wie im Vorjahr, bevor das Atommoratorium in Kraft trat,[23][24] im Mai 2012 waren sie im Vergleich zum Vorjahresmonat zwischen 15,5 % (Terminmarkt, Peakload) und 32,2 % (Spotmarkt Peakload) gesunken.[25]

Gefahren für Frieden und Sicherheit

Kritiker argumentieren, es sei unmöglich, Atomanlagen effektiv vor Terrorangriffen zu schützen. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben weltweit bewusst gemacht, dass Terroristen entführte Flugzeuge auf Atomanlagen lenken könnten. Atomkraftwerke bergen daher das Risiko eines verheerenden terroristischen Anschlags.

Darüber hinaus trägt die zivile Nutzung der Kernenergie zur Verbreitung von technischem Know-how und von radioaktivem Material an Regierungen und terroristische Gruppen bei, welche dieses Material für militärische oder terroristische Zwecke missbrauchen können, etwa durch den Bau von Kernwaffen oder „schmutzigen Bomben“.

Verdrängung erneuerbarer Energien

Im Zuge der jahrelangen Diskussion um die 2010 beschlossene und 2011 zurückgenommene Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke meldeten sich zahlreiche Institutionen zu Wort, welche die Verdrängung erneuerbarer Energien durch Atomstrom beklagten.

  • Die Agentur für Erneuerbare Energien kritisierte, dass bei einer Laufzeitverlängerung erneuerbare Energien vom Strommarkt verdrängt würden.
  • Nach einer Analyse des Fraunhofer Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) würden bei dem von der Erneuerbare-Energien-Branche für 2020 geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien nur noch 24,5 GW statt heute 43,9 GW an Grundlast von fossilen oder atomaren Kraftwerken benötigt. Würden die Atomkraftwerke aber am Netz bleiben, müssten zusätzlich fossile Kraftwerke abgeschaltet werden, wozu jedoch die gesetzliche Grundlage fehlt. Faktisch würde so der Vorrang erneuerbarer Energien gefährdet.[26]
  • Eine AKW-Laufzeitverlängerung wäre ein „schlimmer Fehler“ und würde die erneuerbaren Energien in Deutschland um mindestens ein Jahrzehnt zurückwerfen, warnte 2010 auch Christian Friege, der Vorstandsvorsitzende des Ökostromanbieters Lichtblick. Schon 2010 verstopfe „zu viel unflexible Grundlast“ aus Braunkohle- und Atomkraftwerken das Stromnetz. Längere Laufzeiten würden dazu führen, dass „der so wichtige Vorrang der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung in Frage gestellt wird“. Zudem könnten die Betreiber der Atomkraftwerke mit den Zusatzgewinnen „ihre dominante Stellung bei der Stromerzeugung verteidigen“. Infolgedessen sei Atomkraft „keine Brückentechnologie, sondern eine Verhinderungstechnologie für den Ausbau der Erneuerbaren“.
  • Auch nach Ansicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) sind weder längere AKW-Laufzeiten noch neue Kohlekraftwerke erforderlich. Der SRU warnte davor, dass durch signifikante AKW-Laufzeitverlängerungen Überkapazitäten im System entstünden. Viele konventionelle Kraftwerke seien auf Dauer nicht mit der erneuerbaren Stromerzeugung vereinbar, da ihre Leistung nicht schnell genug an die Schwankungen der Wind- und Sonnenenergie angepasst („Lastfolgebetrieb“) werden kann. Das dauerhafte Nebeneinander von konventioneller und wachsender erneuerbarer Stromerzeugung würde das System ineffizient und unnötig teuer machen. Prof. Dr. Olav Hohmeyer, Mitglied im SRU, betonte: „Für die Übergangszeit sind weder Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke noch neue Kohlekraftwerke erforderlich. Die Brücke zu den erneuerbaren Energien steht bereits“.[27]
  • Albert Filbert, Vorstandsvorsitzender des Regionalversorgers HSE in Darmstadt, erklärte 2010 in der „Wirtschaftswoche“: „Die Atomkraft ist keine Brückentechnologie, sondern sie bremst die Erneuerbaren aus.“ Filbert begründet seine Sichtweise mit Investitionen der Stadtwerke in den vergangenen Jahren, die sich am Atomausstieg orientiert hätten: „Sie haben viel Geld in die erneuerbare Energieversorgung gesteckt, denn dieses Marktsegment war nicht vom Erzeugungsoligopol der vier großen Energieunternehmen besetzt.“ (E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall) Würden nun die Atomkraftwerk-Betreiber am Markt bevorzugt, käme das einer Entwertung dieser Investitionen gleich. Da auch die Behauptungen unzutreffend seien, Atomkraft senke den Strompreis und ohne sie gingen die Lichter aus, folgerte Filbert: „Der energiepolitisch wie wettbewerbsrechtlich richtige Weg wäre, am Ausstiegsbeschluss festzuhalten.“[28]

Versorgungssicherheit und Stromimporte

Die Bundesnetzagentur äußerte im August 2011, auch im bevorstehenden Winter sei kein Atomkraftwerk als Kaltreserve im Standby notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.[29] Eine sorgfältige Analyse des Kraftwerksparks habe solide Reservekapazitäten ermittelt.[30]

Auch Kernkraftwerke benötigen Reserveenergie. Dieser Fall trat zum Beispiel im Januar 2012 ein, als einer der beiden aktiven Kernreaktoren des Kernkraftwerk Brunsbüttel (Leistung (netto) 1.300 Megawatt) außerplanmäßig heruntergefahren werden musste, weil defekte Brennelemente ausgetauscht werden mussten. Diesen Ausfall glichen andere Kraftwerke aus.[31][32]

Zudem wurde zunächst befürchtet, dass die wegfallende Atomstromproduktion vorwiegend durch Importe von Atomstrom aus Frankreich oder Tschechien ersetzt würde, anstatt durch heimische Produktion erneuerbarer Energien. Dies bewahrheitete sich nicht: im ersten Halbjahr 2011 (in dem sechs Kernkraftwerke im Rahmen des Atom-Moratoriums[33] abgeschaltet wurden) wurden fast 28 Terawattstunden exportiert und 24 Terawattstunden importiert.[34] Das Öko-Institut kam nach einer Analyse zu dem Ergebnis, dass nach der Abschaltung der sechs deutschen Kernkraftwerke der Strommehrbedarf einstweilen von anderen Energieträgern (insbes. Kohle und Gas) gedeckt wurden.[35] Die Stromflüsse zwischen Deutschland und Frankreich änderten sich einige Monate lang (Frankreich exportierte 2011 10,8 TWh und importierte 8,4 TWh[36]; seit 2012 ist Frankreich Nettoimporteur. 2012 importierte das Land 8,7 Terawattstunden aus Deutschland[37]). Zu Spitzenlastzeiten sei der Strom aus deutschen Photovoltaikanlagen für Frankreich günstiger als aus seinen eigenen, oft überlasteten Atomreaktoren. Das der französischen Regierung unterstellte „Zentrum für strategische Analysen“ kam zu dem Schluss, der Ausbau der erneuerbaren Energien im Nachbarland Deutschland sichere nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die energetische Unabhängigkeit des Landes.[38]

Auch im zweiten Halbjahr 2011, in dem die durch den Atomausstieg abgeschalteten Kernkraftwerke nicht mehr zur Stromerzeugung beitrugen, war ein Nettoüberschuss zu verzeichnen (ebenso im Gesamtjahr 2011). Dieser betrug nach vorläufigen Zahlen der ENTSO-E ca. 6 TWh. Der Minderertrag der Kernkraftwerke von ca. 32 TWh wurde durch den geringeren Export (im Saldo 12 TWh weniger als im Vorjahr) sowie durch die erhöhte Einspeisung der Erneuerbare Energien (+ 18 TWh verglichen mit 2010) fast vollständig kompensiert.[39] Auffällig ist die jahreszeitliche Schwankung des Stromaustausches. So betrug der Nettoexport laut Zahlen der AG Energiebilanzen nach dem dritten Quartal ca. 1,6 TWh.[40] Damit kam es im nachfrageschwächeren Sommer zu Nettoimporten von Strom nach Deutschland, während im Nachfragestarken vierten Quartal einen Nettoexport von rund 4,5 TWh zu verzeichnen war.

Trotz Atomausstieg hat Deutschland im Jahr 2012 so viel Strom exportiert wie bis dahin noch nie. Laut Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen stieg der Stromexport auf 23 Milliarden Kilowattstunden an. Das ist fast viermal so viel wie 2011; die Preise für den exportierten Strom lagen dabei über den Preisen des importierten Stroms.[41] Ein leichtes Strom-Defizit war zuletzt im Jahr 2002 aufgetreten. Damals musste Deutschland 0,7 TWh im Ausland einkaufen, um die eigene Versorgung zu decken. Die Stromerzeugung aus den Atomreaktoren ist in Deutschland im Jahr 2012 nach Daten der Arbeitsgemeinschaft auf 99 Milliarden Kilowattstunden und damit erstmals seit Jahrzehnten wieder unter die 100-Milliarden-Marke gesunken (2011: 108 Milliarden Kilowattstunden). Damit trug die Atomkraft noch ein Sechstel zur deutschen Stromversorgung bei, während die Erneuerbaren 2012 23 Prozent abdeckten.[42]

Wie die folgende Tabelle zeigt, die auf Daten von entso-t basiert, gab es nach der Abschaltung von acht deutschen Kernkraftwerken im Winterhalbjahr 2011/12 (mit Ausnahme von einem starken Exportanstieg nach Österreich, der durch Importe aus Dänemark und Schweden ausgeglichen wurde), nur geringfügige Veränderungen in der Exportbilanz. Die Stromexporte nach Frankreich gingen von 5 TWh auf 4 TWh zurück, zugleich fielen die Importe aus Tschechien von 5,8 TWh auf 4,7 TWh.

Länderscharfer Vergleich der Nettostromexporte Deutschlands in den Wintern 2010/11 und 2011/12[43]
Nettoexport Winter 2010/11 in TWh Nettoexport Winter 2011/12 in TWh Veränderung in TWh
DE-AT 1,68 11,97 10,29
DE-CH 4,09 3,32 −0,76
DE-CZ −5,76 −4,67 1,09
DE-FR 4,94 4,01 −0,94
DE-NL 4,07 3,07 −1,00
DE-SE 1,04 −1,70 −2,73
DE-DK 1,57 −3,54 −5,11
DE-PL −0,69 −1,59 −0,90
Gesamt 10,95 10,87 -0,07

Im ersten Quartal 2012 blieb Deutschland ebenfalls in jedem Monat Nettoexporteur von Strom, im besonders kalten Februar wurde (trotz der abgeschalteten Kernkraftwerke) netto sogar mehr Strom exportiert als im Februar 2011, als diese Kraftwerke noch in Betrieb waren.[44] Zugleich blieb das Stromnetz während der Kältewelle, in der die Stromnachfrage besonders hoch war, laut Übertragungsnetzbetreiber stabil.[45] Deutschland blieb selbst während der morgendlichen Spitzenlast Stromexporteur. Die exportierte Strommenge betrug dabei etwa 150 bis 170 GWh pro Tag[46] (im Tagesschnitt 6,25 bis 7 GW, entsprechend 5 großen Kernreaktoren) und floss zum Teil nach Frankreich, das aufgrund seines überwiegend elektrisch beheizten Wohnbestandes zum Nettoimporteur von Strom wurde. Laut Tagesspiegel importiert Frankreich seit Jahren während des Winters Strom aus Deutschland.[47]

Im November 2012 wurde bekannt, dass Deutschland in den ersten drei Quartalen des Jahres so viel Strom exportiert hatte wie nie zuvor. Demnach flossen im Saldo 12,3 TWh Strom ins Ausland; 2010, im Jahr vor der Abschaltung von insgesamt acht Kernkraftwerken, waren es 8,8 TWh gewesen.[48][49]

In der 2013 veröffentlichten Studie „Auswirkungen des deutschen Kernenergie-Ausstiegs auf den Stromaustausch mit den Nachbarländern“ wurde untersucht, welche Auswirkungen das Abschalten der Kernkraftwerke auf den Stromaustausch der Bundesrepublik mit seinen europäischen Nachbarn hat. Demnach erhöhten sich die Importe im Frühjahr und Sommer 2011 kurzfristig; dies lag hauptsächlich an jahreszeitlichen Effekten und lange geplanten Kraftwerksrevisionen. Zudem handelte es sich um ein starkes Wasserkraftjahr in Schweden und Norwegen mit entsprechenden preisgünstigen Stromüberschüssen auf dem europäischen Markt. Der Ausstieg führte demnach nicht zu einem Mangel inländischer Kraftwerkskapazitäten.[50]

Eine Studie im Auftrag von Greenpeace bestätigte, dass im Jahr 2011 der Anteil von importiertem Strom aus Frankreich zwar etwas anstieg, dieser jedoch vor allem in Nachbarländer wie die Schweiz durchgeleitet wurde. Im Jahr 2012 wurde demnach sogar weniger Strom aus Frankreich nach Deutschland importiert als noch vor dem Atommoratorium. Auch aus Tschechien kamen nicht mehr Importe als vor der Abschaltung.[51]

Im Juli 2013 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass Stromversorger aufgrund von großen Überkapazitäten im europäischen Strommarkt und daraus resultierender niedriger Börsenstrompreise eine Reihe von konventionellen Kraftwerken in Deutschland und anderen europäischen Staaten stilllegen wollten. Darunter könnten laut Branchenkreisen auch Kernkraftwerke sein. Bis Mitte Juli 2013 gingen 15 Stilllegungsanträge bei der deutschen Bundesnetzagentur ein. Diese kündigte an, zumindest in Süddeutschland keine Stilllegungen mehr zu akzeptieren.[52] Von etwa 90.000 Megawatt konventioneller Stromkapazitäten in Deutschland standen 2013 bis zu 20 Prozent zur Disposition. Für dutzende Kohle- und Gaskraftwerken wird eine vorübergehende oder dauerhafte Stilllegung erwogen. Das große Stromangebot bei den erneuerbaren lässt den Börsenpreis so stark fallen, dass sich ihr Betrieb nicht mehr lohnt. Mehrfach hatten Versorger und Stadtwerke von der Regierung gefordert, für die Bereitstellung von Kraftwerken entlohnt zu werden („Kapazitätsmarkt“) – bisher vergeblich.

Klimaschutz

Gegner des Atomausstieges kritisierten, wegen des Atomausstiegs müsse mehr Strom aus Kohle und anderen fossilen Brennstoffen erzeugt werden, was mit dem Ziel des Klimaschutzes konfligiere. Laut Felix Matthes vom Freiburger Öko-Institut (Büro Berlin) wird jedoch in der Summe durch die Laufzeitverlängerung kein CO2 eingespart, da im April 2009 durch die EU für die Zeit bis 2020 die Grenze der jährlich erlaubten CO2-Menge festgelegt wurde. In dieses Emissionsziel wurde die mögliche Reduktion durch Atomkraftwerke nicht eingerechnet. Wird durch eine verlängerte Laufzeit für Atomkraftwerke CO2 eingespart, so können im Rahmen des Emissionshandels andere Industriesparten mehr CO2 emittieren.[53]

Trotz der Abschaltung von sechs Reaktoren im März 2011 sanken die CO2-Emissionen 2011 und auch 2012 (um 2 % bzw. 2,9 %); 2013 stiegen sie wieder an. Die steigenden Emissionen sind zurückzuführen auf die Verdrängung der Erdgas-Stromerzeugung durch Stein- und Braunkohle (wohl infolge sehr niedriger Preise für CO2-Zertifikate) sowie fehlende CO2-Reduktionen in den Bereichen Wärme, Verkehr und Industrie.[54][55]

Eine für den BDI erstellte und im April 2011 vorgelegte Studie kam zu dem Ergebnis, dass bei einem Atomausstieg bis zum Jahre 2017 durch die Energiewirtschaft bis zu 63 Mio. Tonnen Kohlendioxid pro Jahr mehr ausgestoßen würde. Es käme zu Mehrkosten wegen zusätzlich benötigten CO2-Zertifikaten und wegen der Notwendigkeit, Kraftwerkskapazitäten zu ersetzen.[56] Britische Autoren prognostizierten kurz nach der Stilllegung der alten deutschen Atomkraftwerke eine verstärkte Nutzung fossiler Energieträger in Deutschland und einen Preisanstieg EU-Emissionshandelszertifikate um rund fünf Euro pro Tonne.[57] Die Summe des Gesamtsystems bleibt in jedem Fall gleich.[53] Diese Prognose trat nicht ein; vielmehr sank der Zertifikatspreis.

Radioaktivität von Kohlekraftwerken

In fossilen Brennstoffen (neben Steinkohle und Braunkohle auch in Erdöl und Erdgas) kommen Radionuklide vor[58]. In der Asche und den Abgasen aus Kohlekraftwerken sind diese Radionuklide enthalten. Die weltweit jährlich für die Stromerzeugung verbrannte Kohle enthält (Stand 200x) unter anderem etwa 10.000 Tonnen Uran und 25.000 Tonnen Thorium.[59] Der größte Teil davon verbleibt in der Asche. Durch Emissionen aus modernen Kohlekraftwerken ist (Stand 2000) mit radioaktiven Belastungen von 0,4 µSv/a pro Anlage zu rechnen, während AKW 2002 in Deutschland mit 1,4 µSv/a pro Anlage zur radioaktiven Dosis beitrugen.[60] Diesen Zahlen widersprechen andere Studien, nachdem die erste Quelle von künstlicher Radioaktivität für den Menschen Kohlekraftwerke und Zigarettenrauch sind. Unter anderem ist die Strahlenbelastung von einem Kohlekraftwerk in Betrieb laut Scientific American 10- bis 100-mal höher als die von einem Kernkraftwerk in Betrieb.[61]

Die Strahlenbelastung aus den Aschen ist stark von den installierten Filtern abhängig und die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Aschen von Kohlekraftwerken sind zum größten Teil nicht von der Radioaktivität verursacht, sondern vom Ruß selbst und vom Schwermetallanteil. Ein Vergleich der Kernenergie mit anderen Energiequellen zeigt, dass die vorzeitigen Tote pro erzeugte Energiemenge bei Kohlekraftwerken und von vielen anderen Quellen stark die von Kernkraftwerken übertreffen, selbst wenn man den Unfall in Tschernobyl miteinbezieht. Die Baureihe des Tschernobyl-Reaktors ist weltweit kaum noch in Betrieb, aber bei der Nuklearkatastrophe von Fukushima kam es später auch mit einem anderen Reaktor-Typ zu Todesopfern.

Gewinne/Verluste der Energiekonzerne

Laut einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg aus dem Jahr 2009 würden die Kernkraftwerksbetreiber bei einer Laufzeitverlängerung von acht bis zehn Jahren mindestens 119 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, falls die Strompreise auf diesem Niveau verharren. Bei steigenden Strompreisen beliefen sich die Mehreinnahmen auf bis zu 233 Milliarden Euro. Maximal die Hälfte der Gewinne könnte an den Staat gehen.[62] Seit dem Höchststand der Strompreise aus dem Jahr 2008 haben sich die Strompreise allerdings mehr als halbiert (Stand 2013).[63]

Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima verkündete die Bundesregierung ein Atom-Moratorium. Auf die vier Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland kommen laut einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg (erstellt im Frühjahr 2011) durch die Laufzeitverkürzung Gewinneinbußen in Höhe von etwa 22 Milliarden Euro zu.[64]

Die vier großen Energiekonzerne äußerten (Stand Juni 2012) laut FAZ, etwa 15 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg einklagen und sich bei ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor allem auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes berufen zu wollen. Diese schütze, so die Argumentation, neben den Kernkraftwerken auch die Betriebsgenehmigungen, die vom Bundestag zugeteilten Reststrommengen und die Anteile an den Betreibergesellschaften.[65] (siehe auch Inhalts- und Schrankenbestimmung)

Frühestens 2014 wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet.[63]

Gegenargumente

Die Internationale Energieagentur (IEA) der OECD hält einen deutlichen Ausbau der Kernenergienutzung für erforderlich, um den Temperaturanstieg global auf zwei Grad Celsius zu begrenzen. In den Energy Technology Perspectives 2017 schreibt die IEA:[66]

* „Overview
The average construction starts over the last decade were about 8.5 GW per year. To meet the 2DS targets, more than a doubling is needed-to over 20 GW per year by 2025.
* Recent trends
Nuclear power saw 10 GW of capacity addition in 2016, the highest annual increase since 1990, but the year brought only 3 GW of new construction starts.
* Recommendation for 2017
Provide clear and consistent policy support for existing and new capacity that includes nuclear power in clean energy incentive schemes and that encourages its development in addition to other clean forms of energy.“

Übersetzung:

* Übersicht
Durchschnittlich wurde in der letzten Dekade der Bau von Kraftwerke mit einer Kapazität von 8,5 GW pro Jahr begonnen. Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, wäre eine Verdoppelung auf über 20 GW pro Jahr bis 2025 notwendig.
* Jüngste Trends
Im Jahr 2016 wurde die Kernenergiekapazität um 10 GW erhöht, der größten Steigerung seit 1990, Neubauten wurden aber nur für 3 GW begonnen.
* Empfehlung für 2017
Klare und konsistente politische Unterstützung für bestehende und neue Kapazität einschließlich Kernkraft in  Förderprogrammen für saubere Energie, und Unterstützung für deren Weiterentwicklung zusätzlich zu anderen Formen sauberer Energie.

Geschichte des Atomausstiegs nach Ländern

30 Staaten der Erde betreiben Kernkraftwerke, innerhalb der Europäischen Union sind das Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Spanien, Slowenien, Slowakei, Tschechien[67], Ungarn und die Niederlande.[68] In den Niederlanden und Großbritannien gibt es keine politische Beschlusslage zum Atomausstieg, jedoch ziehen Investoren aus wirtschaftlichen Erwägungen ihre Pläne für den Neubau von Kernkraftwerken in jüngerer Zeit wieder zurück.[69] Den Ländern, die nach Fukushima ausdrücklich den Atomausstieg beschlossen haben (Deutschland, Schweiz, Belgien, Spanien) bzw. weiter atomkraftfrei bleiben wollen (wie z. B. Italien oder Irland), steht eine Gruppe von Ländern entgegen, die die Atomenergie beibehalten bzw. neu einführen möchten: Großbritannien, Frankreich, Polen, Tschechien, Ungarn und Litauen. Litauen stieg aus Neubauplänen aus, nachdem sich die Mehrheit der Bevölkerung am 14. Oktober 2012 in einem Referendum gegen das KKW Visaginas ausgesprochen hatte. Großbritannien, Frankreich, Polen und Tschechien haben in einer gemeinsamen Forderung an die EU-Kommission die Subventionierung der Atomenergie als emissionsarme Technologie gefordert, um finanzielle Unterstützung für den Bau von Atomkraftwerken zu erhalten.[70] In den meisten außereuropäischen Ländern sind die Ausstiegspläne bislang kaum auf positive Resonanz gestoßen.[71] Einige Länder – darunter China und Japan – überprüften nach Fukushima ihre Atompolitik, in Japan wurde der Atomausstieg 2012 zum Wahlkampfthema, fand aber keine Mehrheit.[72]

1970: Irland

In Irland waren die Planungen für das Atomkraftwerk Carnsore Point schon recht weit fortgeschritten, nach massiven Protesten der Bevölkerung wurde es aber verworfen. Irland gilt bis heute als Markstein der Anti-Atomkraft-Bewegung.

1978: Österreich

Das Kernkraftwerk Zwentendorf wurde nach einer Volksabstimmung nie in Betrieb genommen.

Österreich ist das einzige Land der Erde, das zwar ein kommerzielles Kernkraftwerk erbaut, aber nie in Betrieb genommen hat, also noch vor dessen Inbetriebnahme beschlossen hat, keinen Atomstrom zu produzieren. Das geschah mit der – für das österreichische politische Verständnis von direkter Demokratie noch immer prägenden[73]Volksabstimmung zum Kernkraftwerk Zwentendorf am 5. November 1978. Als mit der politischen Person Kreisky (von 1970 bis 1983 Bundeskanzler der Republik Österreich) verknüpfte Abstimmung, die noch dazu knapp war, handelte es sich nicht um einen konkreten „Erfolg“ allein der Anti-Atomkraft-Bewegung, sondern auch um ein tagespolitisches Votum zum Bundeskanzler; die Haltung gegen Atomkraft wurde aber mit dem Atomsperrgesetz (Langtitel Bundesgesetz vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich) schnell Konsenshaltung, und ist das bis heute. Seither gehört Österreich zu den Vorreitern staatlicher Initiativen gegen Atomenergie, was angesichts der grenznahen Kraftwerke oder Kraftwerksprojekte vieler Nachbarländer (Schweiz, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien) häufig zu diplomatischen Auseinandersetzungen geführt hat.[74]

Am 9. Juli 1997 beschloss das österreichische Parlament einstimmig, die Anti-Atom-Politik des Landes fortzusetzen. Gegen Ende 1997 fand das erfolgreiche Volksbegehren für ein atomfreies Österreich statt. Seit August 1999 steht das Atomsperrgesetz nun mit dem nahezu unveränderten Wortlaut vom Volksbegehren als Gesetz für ein atomfreies Österreich im Verfassungsrang, womit Österreich nach Palau der zweite verfassungsgemäß atomfreie Staat der Erde ist.[75]

Österreich importiert trotzdem (Stand Ende der 2000er) „mehr Atomstrom aus den Nachbarländern Deutschland und Tschechien, als das gebaute und nie ans Netz gegangene Kraftwerk Zwentendorf produziert hätte.“[76] Dieser Strom wird aber auch über Pumpspeicherkraftwerke – weitestgehend emissionsfrei – von Grundlast- in teuren Spitzenlaststrom umgewandelt. Seit der Einführung des Energiemix nach Wahl des Kunden sinkt der Anteil aber wieder.[77] Das Kernkraftwerk Zwentendorf wurde lokal durch das Kraftwerk Dürnrohr, ein Kohlekraftwerk mit entsprechenden CO2- und anderen Schadstoffemissionen ersetzt.[78]

1980: Schweden

Nach der partiellen Kernschmelze im US-amerikanischen Kernkraftwerk Three Mile Island 2 im Jahr 1979 folgte in Schweden im März 1980 eine Volksabstimmung über die Zukunft der Kernenergie. Mit 58,1 Prozent sprachen sich die Wähler für einen weiteren begrenzten Ausbau von Kernkraftwerken aus. Infolgedessen beschloss das schwedische Parlament 1980, dass keine weiteren Kernkraftwerke gebaut werden sollen. Die damals im Bau befindlichen sechs Reaktoren wurden dennoch fertiggestellt. Der Ausstieg aus der Kernenergie sollte bis 2000 abgeschlossen sein. Diese Frist wurde auf 2010 verlängert und im Jahr 2009 ganz aufgehoben.

Nach der Katastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 wurde erneut über die Risiken von Kernenergie diskutiert. Der schwedische Reichstag (Parlament) beschloss 1997, einen der beiden Reaktoren des Kernkraftwerkes Barsebäck bis zum 1. Juli 1998 zu schließen und den zweiten noch vor dem 1. Juli 2001, jedoch unter der Bedingung, dass die Energieproduktion bis dahin ausgeglichen ist. Der Block 1 im Kernkraftwerk Barsebäck wurde am 30. November 1999 geschlossen, Block 2 folgte am 1. Juni 2005.

Der Ausstieg aus der Kernenergie wird in Schweden weiterhin kontrovers diskutiert. Als 2006 die konservative Regierung unter Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt ihr Amt antrat, versuchte diese, den Ausstieg abzubrechen, musste zunächst jedoch nach Protesten davon ablassen.

Am 5. Februar 2009 beschloss die Regierung dann ein Energieprogramm, das neben dem massiven Ausbau der Windenergie und einer Senkung des gesamten Energieverbrauchs auch den Neubau von Atomkraftwerken wieder erlauben soll. Neue Reaktoren dürfen dabei nur als Ersatz für stillgelegte Kraftwerke an bestehenden Standorten gebaut werden. Mit dem Programm schloss die Regierung auch staatliche Unterstützung für den Neubau von Atomkraftwerken aus.[79] Am 17. Juni 2010 bestätigte der schwedische Reichstag den Beschluss.[80]

Seit Oktober 2014 wird das Land durch eine Koalition der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Schwedens und der Umweltpartei/Die Grünen regiert. Zwar hat diese Partei den Atomausstieg noch nicht politisch wieder eingeführt, jedoch wurde die sogenannte "Effektsteuer", die Atomreaktoren nach ihrer theoretischen und nicht der tatsächlichen Leistungsfähigkeit besteuert, um ein Sechstel erhöht. Infolge dessen kündigten zwei Konsortien, bestehend aus den Stromunternehmen E.ON, Vattenfall und Fortum, die Stilllegung von vier der zehn noch in Betrieb befindlichen Reaktoren bis zum Jahr 2020 an. Die Stilllegungen sollen an den Standorten Oskarshamn und Ringhals erfolgen.
Im Juni 2016 beschloss die Koalitionsregierung, die Atomstromabgabe im Jahre 2019 abzuschaffen und die bestehenden Reaktoren sukzessive durch neue ersetzen zu wollen.[81]

1981/1994: Palau

Der kleine Südsee-Inselstaat Palau, seinerzeit noch Protektorat der USA, beschloss 1981 eine kernkraftfreie Verfassung (wie auch das Verbot von toxischen Chemikalien und Chemiewaffen und auch biologischen Kampfstoffen).[82] Die Unabhängigkeitsbestrebungen bremste das, weil die USA sich weigerten, das zukünftige Staatsgebiet nicht mit kernkraftgetriebenen Schiffen zu befahren und auch Kernwaffen in Palau zwischenzulagern.[83] 1994 wurde mit der Unabhängigkeit der Entwurf trotzdem in Kraft gesetzt.[84][85] Palau hat damit als erster Staat eine Verfassung, die sich sowohl gegen die friedliche als auch gegen die militärische Nutzung der Kernkraft ausspricht.

1983: Griechenland

Ende 1976 beschloss das griechische Parlament die Errichtung eines Kernkraftwerks und bewilligte der staatlichen Public Power Corp. Mittel zur Planung. Ziel war es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. 1983 wurden die Planungen eingestellt, nachdem keine zufriedenstellenden Antworten auf die Frage der Sicherheit bei See- und Erdbeben gegeben werden konnten. Unabhängig davon blieb jedoch der Forschungsreaktor auf dem Gelände des NCSR Demokritos in Betrieb. Mittlerweile wurde dieser heruntergefahren, eine Wiederinbetriebnahme gilt als unwahrscheinlich.

1984: Neuseeland

Neuseeland ist seit 1984 Nukleartechnik-frei, 1987 erließ es darüber hinaus den New Zealand Nuclear Free Zone Disarmament and Arms Control Act, der auch die Stationierung von Atomwaffen sowie das Befahren neuseeländischer Gewässer mit atomgetriebenen Fahrzeugen (siehe Reaktorschiff) verbietet.[86]

1985: Dänemark

1985 entschied sich Dänemark[87] mit einem Parlamentsbeschluss[88] endgültig gegen die Nutzung der Kernenergie. Auseinandersetzungen gab es um ein Endlager für den nuklearen Abfall aus drei kleinen, stillgelegten Versuchsreaktoren[89] im Laboratorium Risø, die zwischen 1957 und 1960 in Betrieb gegangen waren und 2002/2003 stillgelegt wurden.[90][91] 2010 stammten etwa 35 Prozent des im Land erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien, der Rest aus dem Einsatz von Gas und Kohle.[92]

1986: Philippinen

Ferdinand Marcos, diktatorischer Präsident der Philippinen, hatte den Bau eines Atomkraftwerks, der Bataan Nuclear Powerplant vorangetrieben, welches um 1984 schon fast vollständig fertiggestellt war.[93] Nach der politischen Wende – und kurz nach der Katastrophe von Tschernobyl – verkündete Corazon Aquino den Ausstieg.

1987/2011: Italien

Nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl im April 1986 legte Italien nach der Volksabstimmung vom 8. November 1987[94] sämtliche vier Atomkraftwerke Italiens, die schon seit den mittleren 1960er Jahren in Betrieb waren, still.

2009 wurde unter Berlusconi der „Ausstieg aus dem Ausstieg“ phasenweise wieder angedacht.[95] Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima vom März 2011 lehnten bei einer Volksabstimmung Mitte 2011 94,1 % der Abstimmenden den Wiedereinstieg ab, die Wahlbeteiligung betrug 57 %.[96][97]

1992: Kuba

Kuba wurde in den frühen 1990er Jahren von der Sowjetunion unterstützt, das Kernkraftwerk Juraguá zu bauen. Es sollte gegen 1993 in Betrieb gehen. Ebenfalls begonnen wurde der Bau eines Kernkraftwerk Gibara. 1992 stoppte Präsident Fidel Castro den Bau, da er das Land mit dem finanziellen Aufwand überfordert sah. Das Kernkraftwerk Juraguá ist heute eine gut sichtbare Bauruine, deren „Konservierung“ ca. 10 Millionen US-Dollar pro Jahr verschlungen hatte. Das Kernkraftwerk Gibara wurde nur in Ansätzen gebaut. Errichtet wurde eine Halle, in der die Vorbereitungen zum Bau begannen. Kuba setzt seit dem auf einen konsequenten Ausbau der „Erneuerbaren Energie“, beispielsweise in den Windenergieparks Gibara 1 und 2.

2000: Deutschland

1989–1990: DDR

In der DDR existierten im Jahr 1989 die beiden Kernkraftwerke Greifswald (2200 MW) und Rheinsberg (70 MW). Beide Kraftwerke wurden im Zuge der Wiedervereinigung aus ökonomischen Gründen abgeschaltet, während in den alten Bundesländern zunächst kein Ausstieg geplant war. Begründet wurde dies mit der russischen Technik der ostdeutschen Kernkraftwerke, die als nicht ausreichend sicher beurteilt wurde.[98]

Für Block 5 des Kernkraftwerks Greifswald (KGR) wurde am 24. November 1989 der Probebetrieb untersagt, da kein westdeutsches Energieunternehmen bereit war, das Kostenrisiko zu übernehmen. Drei weitere der fünf aktiven Blöcke wurden im Februar 1990 stillgelegt. Mit Block 4 wurde im Juli 1990 der letzte in der DDR noch betriebene Kernreaktor abgeschaltet.

Die Kosten für den Rückbau wurden 2015 zunächst auf 4,2 Mrd. Euro beziffert; Mitte 2016 gingen die Energiewerke Nord als Eigentümer der Anlagen von mindestens 6,6 Mrd. Euro aus. Die Dekontamination des Kraftwerks Lubmin soll 2028 abgeschlossen sein.[99]

2000/2011–2022: „Alte“ Bundesländer und wiedervereinigtes Deutschland

In Westdeutschland begann der Atomausstieg unter der ersten rot-grünen Bundesregierung (Kabinett Schröder I) mit der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000“. 2002 wurde der Vertrag („Atomkonsens“) durch Novellierung des Atomgesetzes rechtlich abgesichert.[100] In der Folge wurden am 14. November 2003 das Kernkraftwerk Stade (640 MW)[101] und am 11. Mai 2005 das Kernkraftwerk Obrigheim (340 MW)[102] endgültig abgeschaltet. Für alle anderen Atomkraftwerke wurden Reststrommengen vereinbart, nach deren Erzeugung die Kraftwerke abgeschaltet werden sollten. Feste Abschalttermine wurden nicht vereinbart, die Strommengen waren so bemessen, dass ein Betrieb der letzten Kraftwerke etwa bis in die Jahre 2015–2020 möglich gewesen wäre.

2010 wurde unter dem Kabinett Merkel II das Atomgesetz durch eine Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke im Sinne der Atomwirtschaft modifiziert. Es wurde vom Bundestag am 28. Oktober 2010 beschlossen; die sieben vor 1980 in Betrieb gegangenen Kernreaktoren erhielten je zusätzliche acht Betriebsjahre, die übrigen zehn je zusätzliche 14 Betriebsjahre.

Am 14. März 2011 – wenige Tage nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima – beschloss das Kabinett Merkel II einen weiteren deutlichen Wechsel ihrer Atom- bzw. Energiepolitik: Zunächst verkündete sie ein dreimonatiges Atom-Moratorium für die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke sowie für das aufgrund vieler Pannen umstrittene Kernkraftwerk Krümmel; kurz darauf beauftragte sie die Reaktor-Sicherheitskommission und die neu eingesetzte Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung, um ihren Atomausstieg zu rechtfertigen. Am 6. Juni 2011 beschloss das Kabinett Merkel II das Aus für acht Kernkraftwerke und einen stufenweisen Atomausstieg bis 2022.[103][104] Damit wurden die im Herbst 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerungen zurückgenommen. Der zweite deutsche Atomausstieg wurde mittels erneuter Novellierung des Atomgesetzes fixiert.

Am 30. Juni 2011 beschloss der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit (513 Stimmen)[105] das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“, das die Beendigung der Kernenergienutzung und Beschleunigung der Energiewende regelt. Insbesondere erlosch die Betriebsgenehmigung für acht Kernkraftwerke in Deutschland; die Laufzeit der übrigen neun Kraftwerke ist zeitlich gestaffelt, wobei die letzten Kernkraftwerke Ende 2022 abgeschaltet werden (siehe auch: Liste der Kernkraftwerke in Deutschland).[106] Am 8. Juli stimmte der Bundesrat zu.[107] Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnete das Gesetz am 1. August 2011[108]; es wurde am 5. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 6. August 2011 in Kraft.[109]

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel und sieben weitere deutsche Kernkraftwerke wurden Mitte 2011 stillgelegt

Zum 6. August 2011 verloren damit folgende acht deutsche Kernkraftwerke ihre Betriebserlaubnis:[110]

Am 27. Juni 2015 wurde das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld vom Netz genommen.[111] Am 31. Dezember 2017 ging Block B des KKW Gundremmingen vom Netz.[112]

Die übrigen sieben deutschen Kernreaktoren müssen spätestens vom Netz gehen:

2011 wurden damit 8785 MW bzw. 41 % der Bruttostromerzeugungskapazität der laufenden Kernkraftwerke kurzfristig stillgelegt. In den folgenden 10 Jahren mussten lediglich 4157 MW bzw. 19 % stillgelegt werden (2015, 2017 und 2019), wonach die letzten 8545 MW (40 %) binnen gut eines Jahres wegfallen sollen.

Wie eine repräsentative Umfrage im Herbst 2011 ergab, begrüßten 80 % der Bevölkerung den Atomausstieg; 8 % fanden ihn falsch, 12 % äußerten kein Urteil.[113] Es kam nicht (wie anfangs befürchtet) zur starken Ausweitung der Stromimporte bzw. der fossilen Stromerzeugung; unter anderem weil die Produktion der Erneuerbaren Energien in den Jahren 2011 und 2012 deutlich zunahm.[114] So stieg im ersten Halbjahr 2012 der Anteil der Erneuerbaren Energien am Strombedarf Deutschlands laut BDEW erstmals über 25 %.[115][116] Im Januar/Februar 2012 produzierten die Erneuerbaren Energien – trotz der Kältewelle in Europa 2012 – mehr elektrische Energie als die acht abgeschalteten Kernreaktoren hätten produzieren können. Die regenerativ erzeugte Strommenge war um 42 % höher als im Vorjahreszeitraum.[117] Die Brutto-Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien betrug 2010 etwa 103 Mrd. Kilowattstunden; 2012 betrug sie über 136 Milliarden Kilowattstunden. Der Bruttostromverbrauch sank im gleichen Zeitraum um knapp 3 Prozent auf 595 Mrd. kWh. Dies konnte den Rückgang bei Kernkraft-Strom mehr als ausgleichen. Zudem erhöhte sich Deutschlands Überschuss im Stromexport um 5,4 Mrd. kWh auf 23,1 Mrd. kWh.[118]

Das Handelsblatt berichtete im November 2011, Vattenfall erwäge wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel vor einem Schiedsgericht nach den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz in Milliardenhöhe zu verklagen.[119] Die Klage ging am 31. Mai 2012 beim ICSID in Washington ein (siehe Vattenfall gegen Bundesrepublik Deutschland).[120] Vattenfall als schwedischer Konzern kann sich auf den internationalen Energiecharta-Vertrag (ECT) bzw. seine Investitionsschutzregeln berufen, weil Schweden und Deutschland den ECT unterzeichnet haben. Dieser schützt ausländische Investoren in den Unterzeichnerländern vor Eingriffen in Eigentumsrechte. Unter anderem steht Investoren laut Vertragstext eine „stets faire und gerechte Behandlung“ zu.[121][122] Wie am 15. Oktober 2014 bekannt wurde, fordert Vattenfall von der Bundesrepublik eine Entschädigung in Höhe von etwa 4,7 Milliarden Euro.[121]

E.ON und RWE legten im Sommer 2012 Verfassungsbeschwerde gegen den 2011 beschlossenen Atomausstieg ein, um den Weg für spätere Schadensersatzklagen vor Zivilgerichten zu ebnen.[123] Auch Vattenfall hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ob dies für ein ausländisches Staatsunternehmen zulässig ist, ist fraglich.[124] Vattenfall steht daher in der Kritik, verfassungsrechtlich als auch vor einem internationalen Schiedsgericht zu Klagen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen ab und erklärte den Atomausstieg mit dem Grundgesetz vereinbar.[125]

Auch gegen die Brennelementesteuer wurden Klagen erhoben. Nach Ansicht der klagenden Konzerne verstößt sie gegen Europarecht und die Steuerbefugnisse des Bundes nach dem Grundgesetz. Der Europäische Gerichtshof billigte die Steuer im Juli 2015. Auf Vorlage durch das Finanzgericht Hamburg, das die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit teilte, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 7. Juni 2017, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für eine Brennelementesteuer habe und das Gesetz daher nichtig sei.[126]

Die drei deutschen Atomkraftwerke betreibenden Unternehmen E.ON, RWE und EnBW wiesen für das Geschäftsjahr 2011 folgende Zahlen aus:

  • EnBW wies einen Verlust von 867 Mio. Euro aus.[127]
  • RWE wies etwas weniger Umsatz aus (49.153 nach 50.722 Mio. Euro); das Ergebnis nach Steuern sank von 4.978 (2010) auf 2.170 Mio. Euro.[128] RWE-Vorsitzender Peter Terium sagte am 14. August 2012, RWE steige „aus Überzeugung“ aus der Kernenergie aus.[129]
  • E.ON wies 2011 einen Konzernfehlbetrag von 1.861 Mio Euro aus. Im Vorjahr waren es von 281 Mio Euro Konzernüberschuss gewesen. Als Dividende pro Aktie schüttete E.ON 1,00 Euro (Vorjahr 1,50 Euro) aus.[130]

Deutsche Befürworter von Kugelhaufenreaktoren sahen 2011 Bedarf, den Begriff Atomausstieg dahingehend zu überprüfen, ob es sich bei ihm um den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie handelt oder spezieller um den Ausstieg aus dem Leichtwasserreaktor. Dieser sei nicht unter dem Aspekt der Erzeugung von Elektrizität entwickelt worden und habe deshalb Sicherheits- und Entsorgungsdefizite.[131] Eine Kampagne der Kugelhaufen-Lobby (Motto Umsteigen statt Aussteigen) verpuffte 2011 ohne nennenswerte Resonanz, zumal gravierende sicherheitstechnische Schwachstellen dieses Reaktorkonzepts deutlich geworden waren (Näheres hier).

Im Mai 2013 lobte die Internationale Energieagentur in ihrem Länderreport die deutsche Regierung ausdrücklich für ihre „umfassende Energiestrategie, ehrgeizige Ökostromziele und Pläne für die Senkung des Energieverbrauchs“. Die Energiewende bringe langfristig „beachtliche Vorteile“ mit sich.[132]

Laut Bericht im Handelsblatt vom 2. September 2013 senken die (seit langem) niedrigen Preise an der Strombörse den eventuellen Schadensersatz für die Betreiber der stillgelegten AKW. Am 14. November 2011 (an diesem Tag legte E.ON Verfassungsbeschwerde ein) kostete am Terminmarkt der EEX eine Megawattstunde Strom über 55 Euro, im 3. Quartal 2013 sind es 36 Euro. Bei 35 Euro je Megawattstunde sehen Analysten die Grenze der Wirtschaftlichkeit; zusätzlich zu den Betriebskosten fallen durchschnittlich 15 Euro Brennelementesteuer an.[63]

Wegen des dreimonatigen Moratoriums von 2011 verklagten RWE, E.ON und EnBW im Jahr 2014 die jeweiligen Länder und die Bundesrepublik auf Schadensersatz wegen angeblicher entgangener Gewinne. Aktuell fordern RWE vom Land Hessen und dem Bund 235 Millionen €[133], E.ON vom Freistaat Bayern, vom Land Niedersachsen und vom Bund 386 Millionen € (die Klage wurde am 4. Juli 2016 vom Landgericht Hannover abgewiesen)[134][135] und EnBW vom Land Baden-Württemberg und dem Bund 261 Millionen € (die Klage wurde am 6. April 2016 vom Landgericht Bonn abgewiesen)[136][137]. Nach einem Bericht des TV-Magazins Monitor von Anfang Februar 2015 wurden verschiedene Warnungen vor einer zu schlechten bzw. lückenhaften (juristisch haltbaren) Begründung des Moratoriums und der Abschalt-Anweisungen als Risiko für spätere Schadensersatzklagen ignoriert.[138]

Im Jahr 2014 wurde bekannt, dass die Rücklagen der Kraftwerksbetreiber für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Atommüllentsorgung aufgrund der vorzeitigen Stilllegung wahrscheinlich nicht ausreichen und der Staat die Kosten übernehmen muss.[139]

Im Dezember 2016 sprach das Bundesverfassungsgericht den betroffenen Energiekonzernen das Recht auf Schadensersatz wegen des vorzeitigen Atomausstiegs zu[140]. Das novellierte Atomgesetz verletzte Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz, da es keine Regelung zum Ausgleich für Investitionen vorsieht, die im berechtigten Vertrauen auf die im Jahr 2010 zusätzlich gewährten Zusatzstrommenge vorgenommen, durch dieses aber entwertet wurden. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 2018 eine Neuregelung treffen – oder die Laufzeiten wieder verlängern.[141][142] Das Atomgesetz wurde daraufhin bezüglich Schadenersatz erweitert (§§ 7e-7g Atomgesetz).

2003: Belgien

Belgien beschloss 2003 unter der Regierung Verhofstadt I, bis 2025 aus der Atomkraft auszusteigen. Ein entsprechendes Gesetz trat am 31. Januar 2003 in Kraft. Die sieben belgischen Kernreaktoren (drei im Kernkraftwerk Tihange, vier im Kernkraftwerk Doel) sollten jeweils vierzig Jahre nach Beginn des kommerziellen Betriebs abgeschaltet werden. Für die ersten beiden Reaktoren war entsprechend die Abschaltung 2015, für die letzten 2025 vorgesehen. Artikel 3 des Gesetzes sieht ein Verbot für den Neubau von Kernreaktoren zur kommerziellen Energieerzeugung vor.[143]

Nach dem Beschluss zum Ausstieg aus der Kernkraft wurde dieser mehrfach, vor allem wegen der Angst vor einer mangelnden Versorgungssicherheit, politisch diskutiert. Das Gesetz von 2003 sieht ausdrücklich Möglichkeiten für eine Revision des Ausstieges vor. Konkret kann durch einen Erlass des Ministerrates nach einer entsprechenden Empfehlung der Commission de Régulation de l’Electricité et du Gaz/Commissie voor de Regulering van de Elektriciteit en het Gas ("Kommission zur Normung von Strom und Gas") eine Laufzeitverlängerung beschlossen werden, wenn Fälle Höherer Gewalt oder einer Störung der Versorgungssicherheit vorliegen.[144] Im Oktober 2011 einigte sich die Regierung Di Rupo zunächst darauf, den Atomausstieg ab 2015 wie ursprünglich geplant umzusetzen.[145]

Der Reaktor Tihange 1 erhielt dann jedoch im Juni 2012 auf Grundlage eines Ministerratsbeschluss eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre (statt bis zum 1. Oktober 2015 nun bis 2025).[146][147] Im August und September 2012 wurden Risse in den Reaktordruckbehältern von Doel-3 und Tihange-2 festgestellt. Beide Reaktoren wurden deshalb heruntergefahren und blieben bis Sommer 2013 vom Netz. In Maastricht (nahe der niederländisch-belgischen Grenze, etwa 50 km Luftlinie von Huy entfernt) demonstrierten mehrere tausend Menschen gegen Atomkraft.[148] Die Risse entstanden offenbar schon bei der Herstellung der Behälter.[149] Nachdem eine Untersuchung der Atomaufsichtsbehörde FANC/AFCN/FANK keine Sicherheitsbedenken ergeben hatten, wurden sie wieder hochgefahren. Im März 2014 folgte die erneute Abschaltung der beiden Reaktoren, nachdem Tests der FANC/AFCN/FANK in einem Speziallabor in Mol eine unerwartet hohe Zahl von Haarrissen ergeben hatten. Die Folgen für die Sicherheit der Reaktoren wurden untersucht. Belgische Medien bezweifelten den geplanten Wiederanfahrtermin Juni 2015.[150] Am 17. November 2015 veröffentlichte die FANC/AFCN/FANK ihre Erlaubnis, Doel 3 und Tihange 2 wieder anzufahren. Die Risse würden kein Risiko für die Sicherheit darstellen.[151] [152]

Während Doel-3 und Tihange-2 ausgeschaltet waren, musste zwischen August und Dezember 2014 auch Doel-4 heruntergefahren werden. Die am 11. Oktober 2014 ins Amt gekommene Regierung Michel I beschloss am 18. Dezember 2014 (analog zur Entscheidung zu Tihange-1) eine Laufzeitverlängerung für Doel-1 und Doel-2, die beiden älteren Reaktoren im KKW Doel. Diese dürfen demnach jeweils bis 2025 betrieben werden. Die Energieministerin Marie-Christine Marghem spekulierte über eine grundsätzliche Rolle der Kernenergie in Belgien auch nach 2025.[153] Die Opposition warf ihr später vor, negative Gutachten in Bezug auf diese Laufzeitverlängerung zu verheimlichen, und forderte ihren Rücktritt.[154]

Doel-1 wurde am 15. Februar 2015 – exakt 40 Jahre nach Beginn des kommerziellen Betriebs – vorläufig abgeschaltet. Bevor die Anlage für zehn weitere Jahre ans Netz gehen kann, sind Sicherheitsinvestitionen nötig, die die FANC/AFCN/FANK gefordert hat.[155] Am 30. November 2015 unterzeichnete die Regierung Michel einen Vertrag mit dem Unternehmen ENGIE (früher GDF Suez) über Investitionen in die Reaktoren Doel-1 und Doel-2.[156]

2011: Schweiz

Neben Italien, Deutschland und Belgien wurde auch in der Schweiz ein Atomausstieg beschlossen.[157]

Der Schweizer Bundesrat kündigte im Mai 2011 an, aus der Atomenergie aussteigen zu wollen. Er stand bei dieser Entscheidung unter dem Eindruck der Nuklearkatastrophe von Fukushima.[158] Im Juni 2011 stimmten der Nationalrat und im September 2011 der Ständerat entsprechenden Motionen zu.[159] Demnach sollen keine neuen Kernreaktoren mehr genehmigt werden; die bestehenden Anlagen sollen nach Ende ihrer „sicherheitstechnischen“ Laufzeit abgeschaltet werden. Somit würde gemäß den Einschätzungen der Atomausstieg in der Schweiz bis 2034 vollzogen sein.[160][161] Der erste der insgesamt fünf Reaktoren, das Kernkraftwerk Mühleberg, wird 2019 vom Netz gehen, nachdem eine Volksinitiative zur sofortigen Abschaltung im Mai 2014 deutlich verworfen wurde.[162]

Bei der Schweizer Bevölkerung trifft der beschlossene Atomausstieg auf Zustimmung: Bei einer repräsentativen Umfrage im Jahr 2014 äußerten sich 77 % der Schweizer dahingehend, dass sie bei einer Volksabstimmung für einen Atomausstieg bis 2034 stimmen würden.[163]

In einem Referendum Anfang Juni 2016 stimmten 70,4 % der Bewohner der Stadt Zürich für einen Ausstieg aus der Atomkraft bis 2034.[164]

Die Atomausstiegsinitiative der Grünen, die die Laufzeit der Kernkraftwerke begrenzen und somit einen Atomausstieg bis spätestens 2029 ermöglichen sollte, scheiterte am 27. November 2016 sowohl am Volksmehr als auch am Ständemehr.

Pläne zur Verschenkung der verlustträchtigen Schweizer Atomkraftwerke scheiterten 2016, da kein Unternehmen sie geschenkt haben wollte.[165]

Am 21. Mai 2017 wurde in einer Volksabstimmung ein Bewilligungsverbot neuer Atomkraftwerke im Rahmen der Energiestrategie 2050 von 58 Prozent der Stimmenden angenommen.[166]

2011: Japan

Bis zur Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 war die Kernenergie in Japan weitgehend unumstritten. Sie produzierte damals ein knappes Drittel des in Japan verbrauchten Stromes. Die produzierte Strommenge sollte jedoch, unter anderem wegen der steigenden Ölpreise, erhöht werden.

Nach der Reaktorkatastrophe äußerte im Juli 2011 der damalige Ministerpräsident Naoto Kan, Japan werde langfristig aus der Kernkraft aussteigen.[167] Sein Nachfolger Yoshihiko Noda kündigte schließlich einen mittelfristigen Ausstieg aus der Kernenergie an.[168][169] Als unmittelbare Konsequenz des Reaktorunglücks wurden jedoch die meisten japanischen Kernkraftwerke sofort abgeschaltet. Da zudem die japanischen Präfekturregierungen einem Wiederanfahren von Kernkraftwerken nach den alle 13 Monate stattfindenden Revisionen zustimmen müssen, dies aber angesichts massiver Bedenken und Proteste in der Bevölkerung nicht taten, betrieb Japan im März 2012 somit nur noch ein einziges von ehemals 54 Atomkraftwerken. Anfang Mai 2012 ging aber auch dieser Reaktor – Tomari 3 – für Wartungszwecke vom Netz. Damit wurde in Japan zum ersten Mal seit 42 Jahren kein „Atomstrom“ mehr erzeugt.[170]

Am 16. Juni 2012 ordnete Ministerpräsident Noda an, zwei Reaktoren im Kernkraftwerk Ōi wieder in Betrieb zu nehmen, da sonst Stromknappheit drohe.[171] In der Folge kam es zu Massenprotesten gegen die Atomkraft[172], und 7,4 Millionen Japaner unterzeichneten im Juli 2012 eine Petition zum Ausstieg aus der Atomenergie.[173]

Im September 2012 wurde dann ein Ausstieg für 2030–2040 verkündet. Faktisch handelte es sich dabei aber um einen Neubaustopp.[174][175] Wenige Tage später wurde das entsprechende Strategiepapier in einer Kabinettssitzung wieder verworfen.[176]

Am 16. Dezember 2012 gab es Unterhauswahlen in Japan. Zehn Tage später wurde Shinzō Abe (LDP) zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Der bekannte Atomkraftbefürworter äußerte, Japan könne sich aus wirtschaftlichen Gründen (teure Energieimporte) den Atomausstieg nicht leisten.[177] Am 31. Januar 2013 bekräftigte Abe erneut seine Absicht, den beschlossenen Atomausstieg seiner Vorgängerregierung rückgängig zu machen und schloss dabei ausdrücklich eine Erhöhung des Atomkraftanteils an der Energieversorgung nicht aus.[178]

Im April 2014 machte das Kabinett Abe den vollständigen Kernenergieausstieg rückgängig. Es wurde ein neuer Energieplan beschlossen, nach dem Kernkraftwerke weiter betrieben werden sollen, wobei jedes Kraftwerk zunächst auf die Sicherheit überprüft werden soll. Der Energieplan sieht auch vor, dass der Anteil der Kernenergie am Energiemix insgesamt zurückgefahren werden soll. Stattdessen sollen verstärkt erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.[179]

Im Mai 2014 sprachen sich bei einer Umfrage 84,3 % der japanischen Bevölkerung für einen sofortigen oder schrittweisen Atomausstieg aus. Ein Wiederanfahren von Kraftwerken aller damals abgeschalteten japanischen Kernkraftwerke lehnten 48,7 % der Bevölkerung ab. Für eine Wiederinbetriebnahme sprachen sich 41,3 % der Befragten aus.[180]

Gerichte in Fukui untersagten das Wiederanfahren der Reaktoren Oi 3 und 4, sowie des Reaktors in Takashima. Im Fall des Reaktors in Takashima wurde diese Entscheidung damit begründet, dass die Sicherheitsrichtlinien der Nuclear Regulation Agency auch in der aktuellen Fassung nicht ausreichend erfüllt wären. Im Oktober 2015 wurden zwei Atomkraftwerksblöcke des AKW Sendai im Südwesten Kyushus wieder angefahren. Gutachter warnten jedoch vor einer Gefährdung der Kraftwerke durch nahegelegene Vulkane.

Die regierende LPD-Komeito-Regierung unter Shinzo Abe möchte langfristig die Atomenergie wieder forcieren, doch rechnete die NRA in einer Studie damit, dass nur rund 25–50 % der Kraftwerkskapazität von vor Fukushima wieder ans Netz gehen würden, da bei allen Siedewasserreaktoren und den älteren Druckwasserreaktoren die Umbaukosten auf die neuen Sicherheitsrichtlinien zu hoch seien. Auch wächst der Anteil der erneuerbaren Energien am japanischen Strommix rapide an.

Juni 2016 sind nur 2 der 48 bestehenden kommerziellen Reaktoren Japans in Betrieb. Doch Japans Atomaufsicht hat am 20. Juni 2016 (erstmals) einer Laufzeitverlängerung zweier Reaktoren (Nr. 1 und 2 im Kernkraftwerk Takahama, westlich von Tokio) um 20 Jahre (über 40 Jahre Alter hinaus) zugestimmt. „Die japanische Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Shinzo Abe strebt einen Anteil der Atomenergie an der Stromversorgung von 20 bis 22 Prozent bis zum Jahr 2030 an. Abes Vorgänger Yoshihiko Noda hatte 2012 noch einen Plan zum Atomausstieg verkündet.“[181]

2012: Litauen

In Litauen war von 1983 bis 2009 ein Kernkraftwerk mit zwei Reaktorblöcken in Betrieb. Die beiden Reaktoren wurden gemäß einer Vereinbarung zwischen Litauen und der EU am 31. Dezember 2009 stillgelegt. Kernenergie hatte in Litauen in dieser Zeit einen Anteil von bis zu 70 Prozent an der Gesamtstromerzeugung.[182]

Die litauische Regierung plante einen Wiedereinstieg in die Kernenergienutzung und die Errichtung von Reaktoren des Hitachi-Konzerns am Standort Visaginas. Bei einem Referendum am 15. Oktober 2012 sprach sich die Mehrheit der litauischen Bevölkerung gegen einen Wiedereinstieg aus. Obwohl das Referendum gesetzlich nicht bindend ist, kündigte der an ebendiesem Tag zum Ministerpräsidenten Litauens gewählte Algirdas Butkevičius im Dezember 2012 an, er wolle „den Willen der Litauer respektieren“. Somit ist Litauen nach Italien und Kasachstan das dritte Land weltweit, das all seine kommerziellen Atomkraftwerke außer Betrieb gesetzt und damit faktisch einen vollständigen Atomausstieg vollzogen hat.

2015: Frankreich

Das in der Öffentlichkeit als besonders pannenanfällig geltende Kernkraftwerk Fessenheim.

Die Parti Socialiste (PS) und die grüne Partei Europe Écologie-Les Verts (EELV) haben im November 2011 vereinbart, im Fall eines Wahlsieges bei den Präsidentschaftswahlen im Mai 2012 bis 2025 24 Kernkraftwerke zu schließen. Dies ist ein Drittel der Kapazität. Frankreichs ältestes, das Kernkraftwerk Fessenheim nahe der deutschen Grenze, sollte im Falle eines linken Wahlsieges sofort abgeschaltet werden. Der im Mai 2012 neu gewählte Präsident François Hollande kündigte die Stilllegung Fessenheims für Ende 2016 an.[183] Er gab vor, den Anteil des französischen Atomstroms von damals etwa 75 Prozent auf 50 Prozent verringern zu wollen. Die EELV strebte einen Komplett-Ausstieg aus der Kernenergie nach deutschem Vorbild an. In Umfragen vor der Wahl sprach sich eine große Mehrheit der Franzosen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus. In einer jährlichen repräsentativen Umfrage der französischen Umwelt- und Energiebehörde ADEME[184] lag die Zustimmung zum Ausbau Erneuerbarer Energien in Frankreich bei 96 % (2011).[185]

In Frankreich hat die Atomindustrie eine sehr starke Lobby. Sie versuchte während des Wahlkampfes, den Beschluss zu revidieren. Der Nuklearkonzern Areva, der MOX-Brennelemente herstellt und auch die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague betreibt, hat bei der PS gegen Pläne protestiert, in Zukunft diese beiden Aktivitäten einstellen zu müssen.[186]

Im Oktober 2014 wurde im französischen Parlament mit 314 zu 219 Stimmen ein Energiewende-Gesetz beschlossen. Es sieht vor, den Anteil der Kernenergie am Strommix bis 2025 auf 50 % zu reduzieren, aktuell sind es ca. 75 %. Die Leistung der Kernkraftwerke wurde auf maximal 63,2 Gigawatt gedeckelt.[187]

Am 22. Juli 2015 verabschiedete die französische Nationalversammlung ein Gesetz zur Energiewende. Bis 2025 soll demnach der Anteil des Atomstroms von 75 % auf 50 % sinken, dafür werden mehr als 20 der insgesamt 58 Atomkraftwerke abgeschaltet. Zugleich sollen fossile Energieträger um 30 % im Zeitraum 2012–2030 sinken, während Erneuerbare Energien von 12 % auf 32 % bis 2030 steigen sollen. Umweltministerin Ségolène Royal bezeichnete das Gesetz als das „ehrgeizigste in Europa“.[188]

2016: Taiwan

In Taiwan wurde im April 2014 der Bau des Kernkraftwerks Lungmen nach heftigen Protesten bis zu einem Referendum ausgesetzt.[189]

Die im Jahr 2016 mehrheitlich gewählte Demokratische Fortschrittspartei plant, alle Atomkraftwerke Taiwans bis 2025 abzuschalten. Die Regierung beabsichtigt außerdem, dass die zwei Blöcke des Atomkraftwerks Lungmen nie ans Netz gehen sollen.[190]

2017: Südkorea

Im Juni 2017 kündigte der südkoreanische Präsident Moon Jae-in an, bis 2057 vollständig aus der Atomkraft aussteigen zu wollen.[191] Die bestehenden AKW sollen künftig nach 40 Jahren vom Netz gehen, der älteste Reaktorblock, Kori 1 wurde dementsprechend am 18. Juni 2017 abgeschaltet.

2019: Spanien

Im Februar 2019 kündigte die spanische Regierung an, zwischen 2027 und 2035 alle Atomkraftwerke abschalten zu wollen.[192]

Siehe auch

Literatur

  • Klaus Traube: Billiger Atomstrom? Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 1985, ISBN 3-499-14947-8
  • Klaus Traube: Nach dem Super – GAU. Tschernobyl und die Konsequenzen. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 1986, ISBN 3-499-15921-X
  • John May: Das Greenpeace-Handbuch des Atomzeitalters, Daten – Fakten – Katastrophen, Droemersche Verlagsanstalt Th. Knaur, München 1989, ISBN 3-426-04057-3
  • Bernard Leonard Cohen: The Nuclear Energy Option: An Alternative for the 90’s, Plenum Publishing Corporation, New York 1990, ISBN 0-306-43567-5
  • William D. Nordhaus: The Swedish Nuclear Dilemma – Energy and the Environment, RFF Press, Washington, DC 1997, ISBN 0-915707-84-5
  • Walter Bayer: Rechtsfragen zum Atomausstieg, Bwv – Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-8305-0121-8
  • Alexis von Komorowski: Rechtsfragen des Atomausstiegs, in: Juristische Ausbildung (JURA) 2001, S. 17–21, ISSN 0170-1452
  • Patrick Kupper: Atomenergie und gespaltene Gesellschaft, Chronos Verlag, Zürich 2003, ISBN 3-0340-0595-4
  • Alexander Schneehain: Der Atomausstieg – Eine Analyse aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht, Cuvillier, Göttingen 2005, ISBN 3-86537-635-5
  • „Health Effects of the Chernobyl Accident and Special Health Care Programmes”, Report to the UN Chernobyl Forum Expert Group “Health”, Genf 2006, ISBN 92-4-159417-9
  • Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Mythos Atomkraft. Ein Wegweiser, Berlin 2006, ISBN 3-927760-51-X, Download
  • Marko Ferst: Täuschungsmanöver Atomausstieg? Über die GAU-Gefahr, Terrorrisiken und die Endlagerung, Leipzig 2007, ISBN 3-86703-582-2
  • Gerd Rosenkranz: Mythen der Atomkraft. Wie uns die Energielobby hinters Licht führt. Oekom, München 2010, ISBN 978-3-86581-198-1
  • Astrid Wallrabenstein: Die Verfassungsmäßigkeit des jüngsten Atomausstiegs – Zur 13. Novelle des Atomgesetzes, in: Humboldt Forum Recht (HFR) 2011, S. 109–121, kostenfreie Online-Ressource, ISSN 1862-7617
  • Joachim Radkau, Lothar Hahn, Aufstieg und Fall der deutschen Atomwirtschaft, München 2013, ISBN 978-3-86581-315-2.
  • Wolfgang Sternstein, „Atomkraft – nein danke“. Der lange Weg zum Ausstieg, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-95558-033-9.
  • Udo di Fabio, Wolfgang Durner, Gerhard Wagner: Kernenergieausstieg 2011: Die 13. AtG-Novelle aus verfassungsrechtlicher Sicht. (Nomos 2013), ISBN 978-3-8487-0845-1

Weblinks

Wiktionary: Atomausstieg – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  3. Studie zu Tschernobyl. 93.000 statt 4.000 Tote. In: NTV.de, 18. April 2016. Abgerufen am 28. Februar 2012.
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  70. Konkurrenz zu erneuerbaren Energien - EU-Staaten fordern Subventionen für Atomkraft. In: Sueddeutsche.de, 13. April 2012
  71. Eine Übersicht über den Status (Stand 2012) in den außereuropäischen Länder mit umfangreichen Einzelnachweisen findet man in AtomkraftwerkePlag: Kernenergie in außereuropäischen Ländern
  72. Atomausstieg heißt nicht prima Klima. In: Deutschlandfunk, 6. Juni 2011
  73. Der zweite Markstein war „Die Hainburger Au“. Beide Ereignisse haben zu der Überzeugung geführt, dass „im Ernstfall“ die Volksmeinung ausschlaggebend ist.
  74. vergl. etwa Österreich und die Atomenergie. (Memento des Originals vom 27. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.salzburg.gv.at Land Salzburg (straffer Überblick);
    Österreich drängt auf weltweiten Atom-Ausstieg. In: Der Standard, 14. März 2011 (zur zeitgenössischen Debatte, mit Karte der grenznahem Kernkraftanlagen)
  75. der BUND über Österreichs Atompolitik
  76. Greenpeace/Global 2000, Zitat wörtlich aus Eintrag zu Atomenergie im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
  77. Energiepolitik: Nur noch zwei Atomstrom-Anbieter in Österreich. In: energieleben.at, 13. Januar 2012
  78. Auswirkungen der Kohleverbrennung in Österreich (PDF)
  79. A sustainable energy and climate policy for the environment, competitiveness and long-term stability. Positionspapier der Regierung Schwedens, 6. Februar 2009.
  80. Schweden steigt aus Atom-Ausstieg aus. In: Spiegel Online. 17. Juni 2010.
  81. Schweden - Rückzieher vom Atomausstieg. In: Tagesschau online, 10. Juni 2016
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