Bataillon

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Bataillon


Militärisches Symbol im NATO-Code für ein Bataillon der Infanterie (hier in blau als „friendly infantry“)
Aktiv
Truppenteile Kompanie
Bataillonseinheiten
Stärke 300–1200
Unterstellung Regiment, Großverband
Führung
Dienstgrad Major (selten), meist Oberstleutnant
Gruppenbild eines australischen Infanterie-Bataillons aus dem Ersten Weltkrieg
Militärisches Symbol des österreichischen Panzerbataillons 14 gemäß NATO-Standard. Die zwei vertikalen Striche auf dem rechteckigen Rahmen zeigen an, dass es sich um ein Bataillon handelt.

Ein Bataillon [bataljo:n] ist ein militärischer Verband, in dem mehrere Kompanien oder Batterien einer Truppengattung zu einer organisch zusammengesetzten Truppe von 300 bis 1200 Soldaten zusammengefasst sind. Diese können mit zum Teil unterschiedlicher, sich ergänzender Ausrüstung ausgestattet sein. Ein Bataillon kann Soldaten anderer Verwendungen wie eine Stabs- und Versorgungskompanie mit Sanitätern, Instandsetzern und/oder Stabsdienstsoldaten enthalten.

Geführt wird ein Bataillon von einem Bataillonskommandeur, meist im Rang eines Oberstleutnants, seltener einem Major. Im Gegensatz zur nächstniedrigeren Organisationsform, der Kompanie, verfügt das Bataillon über einen eigenen Stab und meist eine Stabs- und ggf. Unterstützungskompanien. Der nächstgrößere militärische Verband ist das Regiment; heute ist das Bataillon meist jedoch direkt einer Brigade als dem nächsthöheren Großverband unterstellt.

Historische Entwicklung

Bataillon eines kaiserlichen Regiments nach Montecuccoli

Das Wort „Bataillon“ kommt vom französischen Wort bataille (Schlacht, Schlachtordnung); bataillon heißt daher eine zur Schlacht aufgestellte Truppe. Man bezeichnete mit diesem Wort im 15. und 16. Jahrhundert jeden selbstständigen Schlachthaufen des Fußvolkes ohne Rücksicht auf seine Stärke, der in Form eines Vierecks auftrat und daher in deutschsprachigen Streitkräften, Armeen oder Heeren auch Gevierthaufen oder Gewalthaufen hieß. Man nannte eine einzelne in Schlachtordnung aufgestellte Infanterie-Kompanie ebenso „Bataillon“ wie ein zur Schlacht geordnetes Regiment. Der Ausdruck diente nur zur Bezeichnung einer Aufstellung für den Kampf.[1]

Mit den Hugenotten kam der Begriff im 17. Jahrhundert auch nach Deutschland. Im Zuge der zu dieser Zeit stärkeren Untergliederung der Schlachtordnung auf kleinere Formationen der Fußtruppen mit festen Größen (vgl. Ordonnanz (Gefechtsordnung)) wurde der neue Begriff anstelle des älteren Schlachthaufens für diese eingeführt. Die endgültige einheitliche Einführung des Begriffs für feste Unterabteilungen der Infanterieregimenter, die jeweils mehrere Kompanien umfassten, erfolgte in Frankreich 1635, in Preußen 1686 und in Österreich 1695.

Die Einführung des Steinschlossgewehrs mit Bajonett ließ die Bedeutung des Bataillons wachsen, so dass es Anfang des 18. Jahrhunderts zum grundlegenden taktischen Körper der nach der Lineartaktik kämpfenden Infanterie wurde. Im 18. Jahrhundert wurden in Preußen auch so genannte Freibataillone errichtet, die keinem Regiment zugeordnet waren, sondern selbständige Verwaltungseinheiten darstellten (in der Hauptsache Jägerbataillone).

Im 17. Jahrhundert bestand das Bataillon in den verschiedenen Ländern aus 4 bis 17 Kompanien mit 500 bis 1000 Mann. Das preußische Bataillon mit 1000 Mann in 4 bis 5 Kompanien wurde im 18. Jahrhundert zum Vorbild für andere Heere. Es war eine taktische Formation, die zum Gefecht in zwei Flügel mit je zwei Divisionen zu je zwei Pelotons gegliedert wurde. Leichte Artillerie (Bataillonsgeschütze) konnte beigegeben werden. Angeregt durch die Erfolge Napoleons mit der Kolonnentaktik, setzte sich ab 1815 die Bataillonskolonne in ganz Europa durch. Die militärischen Erfolge Preußens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts machten das preußische Bataillon dieser Zeit, mit 4 Kompanien zu je drei Zügen und mit einer Kriegsstärke von 26 Offizieren und 1054 Unteroffizieren und Mannschaften (1914), zum richtungweisenden Modell.

Im Ersten Weltkrieg sank die Stärke der Infanteriebataillone des deutschen Heeres aufgrund der höheren Feuerkraft sowie wegen Personalmangels auf 650 Mann, die sich in vier Kompanien zuzüglich einer Maschinengewehr-Abteilung gliederten. In der Reichswehr und Wehrmacht wurde das Infanterie-Bataillon nicht wesentlich umgegliedert und umfasste bis in die ersten Jahre des Zweiten Weltkrieges etwas über 800 Mann einschließlich 23 Offizieren in drei Kompanien und einer MG-Kompanie (zusätzlich Bataillonsstab und Nachrichtenstaffel) (Stand Mai 1941).

Selbständiges Bataillon

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden vermehrt selbständige Bataillone aus Spezialtruppen aufgestellt, die keinem Regiment zugeordnet waren, sondern Divisionen oder Korps direkt unterstanden. Zu nennen sind hier in erster Linie die Pioniere, der Train, Luftschiffer, Telegrafen und ähnliche. Für diese wurde teilweise, ebenso wie bei der Artillerie, der Begriff Abteilung benutzt.

Die Nationale Volksarmee bezeichnete das selbständige Bataillon (kurz: B) als allgemein taktischen Truppenteil.[2]

Österreich-Ungarn

In der österreich-ungarischen Armee wurden die Bataillone als Divisionen bezeichnet, während der international als Division bezeichnete Großverband als Truppendivision firmierte.

Reichswehr und Wehrmacht

Ein Infanteriebataillon der Reichswehr bzw. der Wehrmacht gliederte sich in den Bataillonstab und eine Versorgungskolonne sowie drei Schützenkompanien und eine sMG-Kompanie (heute schwere Jägerkompanie) mit sMG-Zügen und Infanteriegeschützen. Die Masse der Versorgungsdienste war in der Division zusammengefasst. Die Kurzbezeichnung für Bataillon lautete einheitlich Batl.

Bundeswehr

Bataillone gab es in Deutschland ursprünglich nur bei den Truppengattungen der „Fußtruppen“ wie Infanterie und Pionieren. Entsprechende Truppenteile der Artillerie, den Heeresfliegern oder der Panzertruppe hießen bzw. heißen in der Regel Abteilungen.

In der Bundeswehr wurde die Bezeichnung Bataillon (kurz: Btl) erstmals für alle Truppengattungen eingeführt. Dieses besteht grundsätzlich aus 1./Stabs- und Versorgungskompanie, 2./-, 3./-, 4./- oder 5./Kampfkompanie oder je nach Truppengattung und Heeresstruktur 5./ oder 6./schwere Feuerunterstützungskompanie mit Mörserzug, Maschinenkanonenzug, Panzerjäger-/Panzerabwehrzug und neu Aufklärungszug sowie einer Feldersatz- und Grundausbildungskompanie, heute Einsatz- und Unterstützungskompanie. Die einzelnen Bataillone der Kampftruppen, unterstützt durch weitere Kräfte der übergeordneten Brigade oder gemischt mit anderen Kompanien anderer Kampftruppen, führen das Gefecht als Gefechtsverband.

Die fliegenden Geschwader der Luftwaffe, sowie der Marine sind – entsprechend dem Bataillon im Heer – in „Gruppen“, z. B. Technische Gruppe oder Fliegende Gruppe, gegliedert.

Bei den Schulen der Bundeswehr werden die entsprechenden Einheiten als Lehrgruppe zusammengefasst.

Das Wachbataillon der Bundeswehr mit über 1.800 Soldaten (entspricht etwa Regimentsstärke) hat seine Bezeichnung aus Traditionsgründen.

Österreichisches Bundesheer

Beim Bundesheer gliedern sich die vier Brigaden des Heeres in jeweils 5 bis 7 Bataillone (kurz: B). Den Militärkommanden in den Bundesländern ist zudem jeweils ein Jägerbataillon (dem Militärkommando Wien 2 Jägerbataillone und das Gardebataillon) zugeordnet.[3]

Schweizer Armee

In der Schweizer Armee wird bei der Artillerie, den Übermittlungstruppen, der EKF und der Schweizer Luftwaffe ebenfalls der Begriff Abteilung anstelle von Bataillon (kurz: Bat) verwendet.

Britische Armee und andere

In der British Army werden die Kampfkompanien eines Bataillons (2./ - meist 5./) auch als A-Coy, B-Coy, C-Coy und D-Coy bezeichnet. Dabei ist meist die D-Kompanie die Schwerwaffenkompanie zur Feuerunterstützung mit schweren Infanteriewaffen.

Weblinks

Commons: Battalions – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Bataillon – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Walter Transfeldt: Wort und Brauch im deutschen Heer. Allerlei Militärisches, was mancher nicht weiß. 7. Auflage gründlich überarbeitete und erweitert von Otto Quenstedt. Schulz, Hamburg 1976, S. 116.
  2. Militärlexikon, 2. Auflg. 1973, L-Nr.: 5, ES-Nr.: 6C1, BstNr: 745.303.1, Seite 370 Definition: „Truppenteil“
  3. Bundesheer: Gliederung - Landstreitkräfte, abgerufen am 20. August 2016.