Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

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Generaloberst Alfred Jodl, zuvor von Karl Dönitz dazu autorisiert, unterzeichnet die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht am 7. Mai 1945 in Reims.

Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht war eine von der Staatsführung autorisierte Erklärung der Wehrmacht am Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Sie enthielt die Zusage, die Kampfhandlungen gegenüber den alliierten Streitkräften zu beenden. Die Kapitulation wurde nach erfolglosen Verhandlungsversuchen der deutschen Seite vom 6. Mai in der Nacht zum 7. Mai 1945 im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in Reims unterzeichnet und trat zum vereinbarten Zeitpunkt am 8. Mai in Kraft.[1] Sie bedeutete das Ende der militärischen Feindseligkeiten[2] zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und den Alliierten. Um die Unterzeichnung der Kapitulation auch durch den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, und die Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine und Luftwaffe sicherzustellen, wurde deren Ratifizierung vereinbart. Die aus dem Sonderbereich Mürwik bei Flensburg eingeflogene deutsche Delegation unterzeichnete die Kapitulationsurkunde daher erneut am 8./9. Mai im Hauptquartier der Roten Armee in Berlin-Karlshorst.

Auch wenn einzelne deutsche Verbände die Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen noch einige Tage fortsetzten, markiert der 8. Mai die Beseitigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft von außen. Der militärische Sieg der Alliierten war die Voraussetzung, dass Millionen von den Deutschen verfolgter Menschen befreit werden konnten. Der politische, wirtschaftliche und moralische Zusammenbruch bedeutete das Ende des bisherigen politischen Systems in Deutschland. Die vier Hauptsiegermächte übernahmen mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Zusammen mit der militärischen Kapitulation, deren politische Konsequenz sie war, bildete diese Erklärung die Grundlage für den Viermächte-Status, nach dem die Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 für „Deutschland als Ganzes“ verantwortlich blieben.

Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation (unconditional surrender) der Achsenmächte wurde von den Westalliierten auf der Konferenz von Casablanca zu Beginn des Jahres 1943 erhoben: Ein Sieg der Alliierten über Deutschland schien am ehesten durch ein Auseinanderbrechen der Anti-Hitler-Koalition zwischen den Westalliierten einerseits und der Sowjetunion andererseits gefährdet.

Da eine bedingungslose Kapitulation Waffenstillstandsverhandlungen und Teilkapitulationen ausschloss, bewies dies der Sowjetunion, dass die Westalliierten bereit waren, den Krieg gegen Deutschland unter allen Umständen weiter an ihrer Seite zu führen. Die Sowjetunion schloss sich dieser Forderung an. Unter Verweis auf diese Maximalforderung sprach das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda von einem „Vernichtungskrieg gegen Deutschland“ und versuchte damit, den Verteidigungswillen in der Bevölkerung zu stärken.

Entstehung der Kapitulationserklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Über eine Kapitulationsurkunde, die von der Europäischen Beratenden Kommission (EAC) vorbereitet worden war, wurde auf der Konferenz von Jalta beraten. Hier wurde beschlossen, in die Kapitulationsbedingungen zusätzlich aufzunehmen, dass die Alliierten die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernehmen würden. In die Kapitulationsurkunde wurde eingefügt, dass sie die erforderlichen Schritte unternehmen würden, um den zukünftigen Frieden und die Sicherheit zu gewährleisten, darunter auch die Entwaffnung, Entmilitarisierung und Aufteilung Deutschlands.[3]

Die Frage, ob Deutschland als politische Einheit erhalten bleiben sollte oder nicht, wurde erörtert, blieb aber ohne konkrete Ergebnisse. Zwar lag ein von der EAC ausgearbeitetes Protokoll über die künftigen Besatzungszonen vor, ein konkreter Plan, wie die Aufteilung Deutschlands vorgenommen werden sollte, war damit aber nicht verbunden. Um Verfahren für eine Zerstückelung Deutschlands zu untersuchen, bildeten die Drei Mächte den „Ausschuss für die deutsche Teilungsfrage“ (dismemberment commitee) unter Vorsitz des britischen Außenministers Anthony Eden, neben dem amerikanischen und dem sowjetischen Botschafter John G. Winant und Fjodor Gussew.[4] Ob ein Vertreter Frankreichs hinzugezogen werden sollte, sollten sie selbst abwägen.

Die Aufteilung Deutschlands wurde von diesem in London angesiedelten Gremium kontrovers diskutiert. Einen Beschluss konnte es deswegen bis zur Kapitulation der Wehrmacht nicht mehr fassen, so dass keine abgestimmte Kapitulationsurkunde ausgefertigt werden konnte. Aus diesem Grund wurde vom Hauptquartier Eisenhowers im letzten Augenblick ein anderer Text improvisiert. Darin war zwar nicht von einer Aufteilung Deutschlands die Rede, aber es wurde als politischer Vorbehalt ein Paragraph 4 aufgenommen. Dieser besagte, dass an die Stelle dieser Kapitulationserklärung andere allgemeine Kapitulationsbedingungen treten könnten, die von den Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland auferlegt werden könnten.[5] Als „Vereinte Nationen“ hatten sich bereits vor Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen die Völker bezeichnet, die sich gegen Deutschland, Italien, Japan und die von ihnen abhängigen Staaten verbündet hatten.[6]

Teilkapitulationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Frontverlauf 1. Mai 1945 (rot: letzte Gebietsgewinne der Alliierten)

Nachdem die Rote Armee in der Schlacht um Berlin den Angriff auf das Regierungsviertel begonnen hatte, beging Adolf Hitler, der jegliche Art von Kapitulation abgelehnt hatte, im Bunker der Reichskanzlei Suizid. Zuvor hatte er in seinem politischen Testament die Nachfolgeregierung unter Karl Dönitz eingesetzt, die ihr Hauptquartier in Flensburg hatte. Dies war für die meisten Deutschen aber ohne Belang, da der größte Teil des Reichsgebiets bereits von den Truppen der späteren Siegermächte besetzt war.[7] Dönitz versuchte, mit den Westmächten über regionale Teilkapitulationen zu verhandeln, die es erlauben sollten, Soldaten aus dem Osten in deren Kriegsgefangenschaft gelangen zu lassen, während an der Ostfront weiter gekämpft werden sollte.[8] Zu diesem Zweck sollte die Elbe-Linie unter allen Umständen gegen die Rote Armee gehalten werden. Das zur „Festung“ erklärte Berlin unter General Helmuth Weidling kapitulierte ihr gegenüber schließlich am 2. Mai 1945.

Italien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verhandlungen über eine Teilkapitulation in Italien fanden ab Februar 1945 hinter Hitlers Rücken statt (→ Operation Sunrise). An ihnen waren unter anderem der HöSSPF Italien Karl Wolff und der amerikanische OSS-Resident in Bern Allen Welsh Dulles beteiligt. Die bedingungslose Kapitulation für die in Italien kämpfenden Verbände, die am 29. April in Caserta seitens der Wehrmacht durch einen Bevollmächtigten des Oberbefehlshabers Südwest Generaloberst Heinrich von Vietinghoff und seitens der SS durch einen Bevollmächtigten von SS-Obergruppenführer Wolff unterzeichnet wurde, trat am 2. Mai in Kraft.[9] Dönitz erfuhr von dieser Teilkapitulation in der Nacht vom 1. zum 2. Mai, er beschloss daraufhin, auch an der Westfront zu versuchen, mit den Alliierten zu einer Teilkapitulation zu kommen.

Nordwestdeutschland, Dänemark und Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Generaladmiral von Friedeburg und Feldmarschall Bernard Montgomery am 4. Mai 1945 bei der Unterzeichnung der Kapitulationserklärung.

Zu diesem Zweck wurde eine Delegation unter dem Vorsitz des neuen Oberbefehlshabers der Kriegsmarine, Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg, am 3. Mai zum Hauptquartier des Oberbefehlshabers der 21st Army Group, des Briten Bernard Montgomery, auf dem Timeloberg nahe Wendisch Evern bei Lüneburg entsandt. Montgomery verlangte die Kapitulation sämtlicher deutscher Verbände in Nordwestdeutschland, Dänemark und den Niederlanden, was von der Regierung Dönitz akzeptiert wurde. Die am 4. Mai unterzeichnete Teilkapitulation trat am 5. Mai um 8:00 Uhr in Kraft.[10]

In den Niederlanden war am 2. Mai 1945 der Waffenstillstand von Achterveld in Kraft getreten, der die Versorgung der Bevölkerung nach dem Hongerwinter durch die Alliierten ermöglichte. Am 5. Mai verhandelten der kanadische General Charles Foulkes und der deutsche Oberbefehlshaber Johannes Blaskowitz im Beisein von Prinz Bernhard als Kommandant der Binnenlandse Strijdkrachten in den Ruinen des weitgehend zerbombten Hotel de Wereld in Wageningen über die Kapitulation der Wehrmachtseinheiten in dem noch besetzten Teil der Niederlande. Blaskowitz erbat sich 24 Stunden Bedenkzeit. Am 6. Mai wurden die vorbereiteten Kapitulationsbedingungen für das Gebiet des „Reichskommissariats Niederlande“ in der nahe dem Hotel gelegenen Aula der Landbauhochschule unterzeichnet. In den heutigen Niederlanden ist der 5. Mai (Bevrijdingsdag) gesetzlicher Feiertag.

Süddeutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ebenfalls am 3. Mai hatte Dönitz das Ersuchen des Oberbefehlshabers im Südraum, Generalfeldmarschall Albert Kesselring, mit den Amerikanern über eine Teilkapitulation verhandeln zu dürfen, genehmigt. Die Heeresgruppe G unter General Friedrich Schulz kapitulierte am 5. Mai in Haar bei München gegenüber der 7. US-Armee mit Wirkung zum 6. Mai mittags.[11]

Verhandlungen in Reims[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Ansinnen der deutschen Delegation, bestehend aus Generaloberst Alfred Jodl, Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg und Major i. G. Wilhelm Oxenius, die sich am 6. Mai 1945 in das Hauptquartier der westlichen alliierten Streitkräfte (SHAEF), untergebracht in den Gebäuden des heutigen Lycée Franklin Roosevelt im französischen Reims, begeben hatten, über eine Teilkapitulation nur gegenüber den westlichen Alliierten zu verhandeln, wurde von SHAEF-Kommandeur Dwight D. Eisenhower zurückgewiesen. Er war, entsprechend den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen der Alliierten in der Konferenz von Jalta, nicht bereit, auf die Gesamtkapitulation auch gegenüber dem sowjetischen Oberkommando zu verzichten, und drohte am 7. Mai, widrigenfalls die Bombardierung Deutschlands fortzusetzen.[12]

Generaloberst Jodl beim Unterzeichnen der Gesamtkapitulation in Reims, die später dann ratifiziert wurde.

Daraufhin beauftragte und autorisierte Dönitz Generaloberst Jodl, den Chef des Wehrmachtführungsstabes, der ursprünglich nur zum „Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens mit dem Hauptquartier des Generals Eisenhower“[13] bevollmächtigt war, per Funk zur Unterzeichnung einer bedingungslosen Kapitulation der deutschen Truppen.[14] Dies geschah am 7. Mai in der Zeit von 2:39 bis 2:41 Uhr. Der Reichssender Flensburg verkündete mit einer Ansprache durch Lutz von Schwerin-Krosigk am 7. Mai um 12:45 Uhr zum ersten Mal von deutscher Seite her das Ende des Zweiten Weltkrieges auf dem europäischen Kontinent. Die bedingungslose Kapitulation trat für alle Fronten am 8. Mai um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft.[1] Dieses Datum, an dem der Krieg in Europa beendet war, wurde als VE-Day (Victory in Europe-Day) begangen.

Für das SHAEF unterzeichnete Eisenhowers Stabschef General Walter Bedell Smith, für das sowjetische Oberkommando Generalmajor Iwan Susloparow sowie als Zeuge der Generalmajor der französischen Armee François Sevez.[15]

Das in Reims unterzeichnete Dokument entsprach nicht der Version, die die European Advisory Commission erarbeitet und den Regierungen der Alliierten vorgelegt hatte. Dort war noch vorgesehen, dass Deutschland alle politischen, administrativen und wirtschaftlichen Hoheitsrechte im Rahmen der Kapitulation an die vier Hauptsiegermächte abgeben sollte.[16] Die Kapitulationsurkunde, die stattdessen zur Anwendung kam, regelte ausschließlich militärische Angelegenheiten. Ihre Formulierung geschah im Reimser Hauptquartier durch Bedell Smith in Anlehnung an den Text der Teilkapitulation für Italien in Caserta.[17] Die offizielle Übernahme der Regierungsgewalt auf dem Gebiet des Deutschen Reichs durch die Alliierten erfolgte damit erst einen Monat später durch die Berliner Erklärung. In diesem Dokument wird die Kapitulationserklärung der Wehrmacht als Grundlage dafür ausgewiesen, dass Deutschland sich von nun an allen Forderungen der Siegermächte zu unterwerfen hatte.[18]

Heute erinnert an die Vorgänge das Musée de la Reddition.

Ratifikation in Berlin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht, 8. Mai 1945, Berlin-Karlshorst
Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, unterzeichnet die zweite, ratifizierende Kapitulationsurkunde am 8./9. Mai 1945 in Berlin-Karlshorst.

Bei der Unterzeichnung in Reims am 7. Mai hatte eine Autorisierung des Textes von Seiten Moskaus gefehlt; nach der Unterzeichnung verweigerten die Sowjets die Bestätigung der Unterschrift General Susloparovs. Als Gründe für deren Verweigerung nennen Historiker die Absicht Josef Stalins, mit einer symbolträchtigen öffentlichen Inszenierung der Kapitulation in Berlin das Prestige des Sieges für die Sowjetunion zu reklamieren, sowie die Befürchtung, die Kapitulation würde von den Wehrmachtsverbänden im Osten nicht befolgt werden. Weil die militärische Kapitulation lediglich von Jodl, nicht aber von den Oberkommandierenden der einzelnen Teilstreitkräfte der deutschen Wehrmacht unterzeichnet werden konnte, wurde im Anschluss an die Kapitulation eine zusätzliche Vereinbarung unterzeichnet, die die „formelle Ratifizierung“ dieser Kapitulation durch das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) sowie die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine vorsah.[19] Dies geschah rückwirkend zum 8. Mai 1945, 23:01 Uhr MEZ[1] durch Unterzeichnung einer weiteren Kapitulationserklärung am 9. Mai um 0:16 Uhr am Sitz des Oberkommandierenden der Roten Armee in Deutschland, Marschall Georgi Konstantinowitsch Schukow, in der bisherigen Pionierschule I in Berlin-Karlshorst,[20] durch Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel für das OKW und das Heer, Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg für die Kriegsmarine und Generaloberst Hans-Jürgen Stumpff für die Luftwaffe (als Vertreter des Oberbefehlshabers Generalfeldmarschall Robert Ritter von Greim), alle drei bevollmächtigt durch Dönitz. Für das SHAEF unterzeichnete Luftmarschall Arthur Tedder, für das sowjetische Oberkommando Marschall Schukow; als Zeugen unterschrieben der französische General Lattre de Tassigny sowie US-General Carl Spaatz.[21] Die formale Wiederholung war rechtlich bedeutungslos, wird aber wesentlich häufiger für historische Darstellungen herangezogen als die rechtlich wirksame Kapitulation von Reims.[22][23] Die Berliner Kapitulationserklärung unterschied sich von der in Reims unterzeichneten nur dadurch, dass sie die deutschen Truppen nicht nur zur Einstellung der Kampfhandlungen, sondern auch zur Ablieferung der Waffen verpflichtete.

Da in der Sowjetunion die Kapitulation erst nach diesem Akt bekanntgegeben wurde und bedingt durch die Zeitverschiebung (siehe Moskauer Zeit) das Inkrafttreten der Kapitulation in Moskau auf den 9. Mai fällt, werden in Russland und anderen postsowjetischen Staaten bis heute die Feierlichkeiten zum Ende des deutsch-sowjetischen Kriegs als „Tag des Sieges“ an diesem Tag begangen.

Dönitz teilte zwar allen Oberbefehlshabern die bedingungslose Gesamtkapitulation mit Wirkung zum 9. Mai, 00:00 Uhr mit. Gleichzeitig befahl er aber den Heeresgruppen, die im Kampf gegen die Rote Armee standen, „was möglich nach Westen zurückzuführen und notfalls durch Sowjets sich durchzuschlagen“, um sich den Westalliierten zu ergeben. In der Folge versuchten einige Verbände und Einheiten, die Übergabe hinauszuzögern oder gar weiterzukämpfen. Eisenhower klagte, dass Verbände der Heeresgruppe Mitte bei ihrer Ausweichbewegung nach Westen weiterkämpften.[24]

Die Armee Saucken in Ostpreußen kapitulierte erst am 14. Mai, nachdem sie bis dahin entgegen der Kapitulationsbestimmungen und unter sowjetischem Beschuss Abtransporte ins Reich durchgeführt hatte.[24]

Die Kapitulationsurkunde (ACT OF MILITARY SURRENDER) vom 7. Mai 1945.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Kapitulationsurkunde erklärten Friedeburg, Keitel und Stumpff namens des OKW gegenüber dem Oberbefehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und dem Oberkommando der Roten Armee die bedingungslose Kapitulation aller Land-, See- und Luftstreitkräfte, die derzeit unter deutschem Befehl standen. Das OKW werde ihnen zum 8. Mai, 23:01 Uhr MEZ, die Einstellung aller Kampfhandlungen befehlen, sie hätten in ihren Stellungen zu verbleiben und all ihre Waffen und Geräte an die örtlichen alliierten Befehlshaber beziehungsweise an die von diesen zu bestimmenden Offiziere abzuliefern. Beschädigungen des auszuliefernden Materials wie namentlich die Versenkung von Schiffen oder Flugzeugen waren verboten.

Das OKW sagte zu, Befehle des Oberbefehlshabers der Alliierten Expeditionsstreitkräfte und des Oberkommandos der Roten Armee unverzüglich weiterzugeben und für deren Ausführung zu sorgen. Die militärische Kapitulationserklärung stelle kein Präjudiz „für an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden“. Bei Nichtbefolgung behielten sich das Oberkommando der Roten Armee und der Oberste Befehlshaber der Alliierten Expeditionsstreitkräfte alle zweckmäßigen Strafmaßnahmen oder andere Handlungen vor.

Die Erklärung war in englischer, russischer und deutscher Sprache abgefasst, wobei allein die englische und die russische Ausfertigung maßgebend waren.[25]

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den Alliierten war bereits im Vorfeld bewusst, dass sie im Falle der militärischen Besetzung Deutschlands keine handlungsfähige Regierung mehr antreffen würden. Man wollte eine Vorgehensweise finden, mit der Deutschland beziehungsweise das Deutsche Reich nicht abgeschafft oder annektiert, sondern in gemeinsamer Verantwortung der Siegermächte übernommen würde, ohne sich aber dessen finanzielle wie rechtliche Verpflichtungen als Rechtsnachfolger anzueignen. Die rechtstheoretischen Überlegungen für die zuletzt gefundene rechtliche Konstruktion gehen dabei auf Arbeiten Hans Kelsens wie auch des britischen Staatsrechtlers William Malkin zurück.[26]

Eine Kapitulation Deutschlands, d. h. des Deutschen Reichs 1945, fand nach in der Rechtswissenschaft herrschenden Meinung nicht statt (siehe Hauptartikel Rechtslage Deutschlands nach 1945).[27] Insbesondere bezweckte die Kapitulation der Wehrmacht keine Änderung in der Staatlichkeit Deutschlands, sie behielt ihren Rechtscharakter als Kriegsvertrag und völkerrechtliche Vereinbarung rein militärischen Inhalts. Aus ihr waren keine Schlüsse auf die Völkerrechtssubjektivität des Deutschen Reiches nach dem 8. Mai 1945 zu ziehen.[28]

Historiker und Politikwissenschaftler betonen, dass es sich beim „Fortbestand des Deutschen Reichs“ um eine bloße „Rechtsfiktion“ handle.[29] Die juristische Interpretation, das Reich habe lediglich seine „Willens- und Handlungsfähigkeit“ eingebüßt, seine Rechtsfähigkeit bestehe dagegen fort, war nach Manfred Görtemaker „kaum mehr als ein rechtsdogmatisches Denkspiel“. Das Ende des Deutschen Reiches sei mit dem Tod Hitlers und dem Untergang der Reichskanzlei faktisch bereits vor der Kapitulation gekommen, der doppelte Kapitulationsakt sei nur ein „formeller Schlußstein“ gewesen.[30] Für Otwin Massing ist die Theorie, das Reich bestehe nach 1945 in den Grenzen von 1937 fort, eine „neudeutsche Kyffhäuser-Mythe“.[31]

Schon seit Längerem sehen Historiker in der Kapitulation das Ende des Deutschen Reiches.[32] Die Kapitulation betraf zwar zunächst explizit nur die Wehrmacht. Nach dem durch die Verhaftung der Regierung Dönitz am 23. Mai eingeleiteten „staatsrechtlichen Vakuum“ wurde mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch die Alliierten am 5. Juni 1945 bzw. dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 auch die staatlich-politische Kapitulation Deutschlands vollzogen.[33]

Als erstes freies Blatt – ohne NS-Propaganda – konnten die Aachener Nachrichten mit dem Titel „Der Krieg ist aus!“ die bedingungslose Kapitulation am 8. Mai 1945 vermelden. Außer den Aachener Nachrichten verkündeten von Deutschlands Zeitungen an diesem Tag nur noch die Flensburger Nachrichten die Kapitulation.[34]

Umstritten ist, ob die Kapitulation für die Deutschen eine Niederlage oder eine Befreiung bedeutete. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker bezeichnete in seiner viel zitierten Rede vom 8. Mai 1985 den Tag der Kapitulation entgegen der bisher üblichen Darstellung als „Tag der Befreiung vom menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“. Nahezu unbeachtet im öffentlichen Diskurs blieb, dass Bundeskanzler Helmut Kohl schon 14 Tage zuvor, am 21. April 1985, in einer im Fernsehen live übertragenen Rede zum 40. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen festgestellt hatte: „Der Zusammenbruch der NS-Diktatur am 8. Mai 1945 wurde für die Deutschen ein Tag der Befreiung.“[35] Zuvor war in offiziellen Verlautbarungen genau das vermieden worden, um sich von der DDR abzugrenzen, die das Datum als „Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus“ beging. Weizsäcker nannte in seiner Ansprache den 30. Januar 1933 als Schlüsseldatum, das den Niedergang des Deutschen Reiches markiere und den Beginn einer Gewaltherrschaft, die den Deutschen angetan worden sei und von der sie am 8. Mai befreit worden seien.[36]

Diese Deutung ist auf Kritik von Historikern gestoßen: Henning Köhler meint, „nur die Sowjets und ihre kommunistischen Handlanger hatten 1945 die Befreiung und die Befreier bejubelt, die Bevölkerung dagegen den Schock über deren unzählige Verbrechen nicht vergessen.“ Für politisch Verfolgte und noch lebende Juden sei es ein langersehnter Moment der Befreiung gewesen, die Masse der deutschen Bevölkerung vor allem aber darüber erleichtert gewesen, dass der Krieg endlich zu Ende war. Die Kapitulation sei „die umfassendste Niederlage, das größte Debakel der deutschen Geschichte“.[37] Für Richard J. Evans entsteht der Eindruck einer Befreiung erst in der Rückschau, „für die überwältigende Mehrheit der Deutschen brachte der 8. Mai 1945 keine Befreiung“.[38] Auch Hans-Ulrich Wehler hält es für verständlich, „daß die Niederlage mit ihren Folgen aus der Sicht der meisten deutschen Zeitgenossen als deprimierende Katastrophe empfunden wurde“, betont aber gleichzeitig, es sei „unleugbar“, dass „der Mai 1945 eine Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur bedeutete, von der die Deutschen sich selber nicht hatten befreien können“.[39] Der ehemalige Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Hubertus Knabe mahnt, zwischen Ost- und Westdeutschland zu unterscheiden, da die Bürger der DDR erst ab 1989 die Chance erhalten hätten, eine Demokratie aufzubauen. Stalin habe zwar entscheidend zur Niederlage des Nationalsozialismus beigetragen, den Sieg aber dazu benutzt, seine eigene Diktatur zu errichten.[40] Alexandra Klei, Katrin Stoll und Annika Wienert sehen in Weizsäckers Formulierung eine „Anmaßung, die Befreiung für alle Deutschen zu reklamieren,“ die „nicht nur komplett an der Realität vorbei [geht]. Sie impliziert auch eine falsche Identifikation mit den Ermordeten und Überlebenden der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik – bei gleichzeitiger Ausklammerung der wirklichen Täterschaft für diese Politik.“[41]

Die namentlich unter den Zeitgenossen lange verbreitete Deutung des 8. Mai 1945 als „Stunde Null“ wird heute von den meisten Historikern zurückgewiesen. Weder ökonomisch noch politisch und personell habe es eine Tabula rasa gegeben, die den Ausdruck Stunde Null rechtfertigen würde. Er diente nach Ansicht der Philosophin Steffi Hobuß vielmehr dazu, die Kontinuität der Funktionseliten von der NS-Zeit in die Bundesrepublik zu verschleiern: Das Täterkollektiv habe damit so tun wollen, „als sei nun alles anders“.[42] So begann nach der Rundfunkausstrahlung über die Kapitulation[43] am 9. Mai in Deutschland die Nachkriegszeit.

In den angelsächsischen Ländern wird der 8. Mai als „VE Day“ (V-E Day) bezeichnet. Die Abkürzung steht für engl. Victory in Europe Day („Tag des Sieges in Europa“). Dieser Tag war auf dem westlichen der beiden Hauptschauplätze des Kriegs der wichtige Zwischenschritt vor der Kapitulation des verbündeten japanischen Kaiserreichs am 2. September 1945 („V-J Day“, bzw. dessen Bekanntgabe in den USA am 14. August) und damit der Beendigung des Zweiten Weltkriegs.

Aufbewahrungsort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gedenktafel am Gebäude des Museums Berlin-Karlshorst, dem ehemaligen Offizierskasino der Pionierschule (Zwieseler Straße 4)

Die Originale der Kapitulationsurkunden befanden sich nach Kriegsende zunächst im Besitz der USA, bevor sie 1968 nach Deutschland gelangten. Seitdem werden die englische und die russische Ausführung vom Militärarchiv in Freiburg, einer Abteilung des deutschen Bundesarchivs, aufbewahrt. Alle Ausfertigungen befinden sich als Faksimile im Museum Berlin-Karlshorst.[44]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Film[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wikisource: German Instrument of Surrender (7. Mai 1945) – Quellen und Volltexte (englisch)
Commons: Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Da im Deutschen Reich die Sommerzeit galt, war der Waffenstillstand tatsächlich am 9. Mai ab 0:01 Uhr, hierzu Kapitulationserklärung: Das Papier, das den Krieg beendete. In: Spiegel Online, Panorama, 8. Mai 2005.
  2. Hermann Mosler: Kriegsende, in: Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Aufl., Berlin 1961, S. 333–337, hier S. 333.
  3. Der Beschluss, Artikel 12(a) der Kapitulationsbedingungen zu ändern, lautete: „Das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken werden die oberste Autorität gegenüber Deutschland innehaben. In Ausübung dieser Autorität werden sie solche Schritte einschließlich der völligen Entwaffnung, Entmilitarisierung und Aufteilung Deutschlands unternehmen, die sie für den zukünftigen Frieden und die Sicherheit für erforderlich halten“, zitiert nach Arthur Conte: Die Teilung der Welt. Jalta 1945, München 1967, S. 320.
  4. Christoph Weisz (Hrsg.): OMGUS-Handbuch. Die amerikanische Militärregierung in Deutschland 1945–1949. München 1994, ISBN 978-3-486-58777-7, S. 5.
  5. Karl Dietrich Erdmann: Das Ende des Reiches und die Neubildung deutscher Staaten (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 22), dtv, München 1980, S. 36–41.
  6. Ernst Deuerlein: Potsdam 1945. Ende und Anfang. Köln 1970, S. 13.
  7. Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Bd. III: Krieg. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2009, S. 918.
  8. Heinrich Schwendemann: „Deutsche Menschen vor der Vernichtung durch den Bolschewismus zu retten“: Das Programm der Regierung Dönitz und der Beginn einer Legendenbildung. In: Jörg Hillmann, John Zimmermann (Hrsg.): Kriegsende 1945 in Deutschland. Oldenbourg, München 2002, ISBN 3-486-56649-0, S. 15–19 (abgerufen über De Gruyter Online).
  9. Allen Dulles/Gero von Schulze-Gaevernitz: Unternehmen »Sunrise«. Die geheime Geschichte des Kriegsendes in Italien. Düsseldorf 1967, S. 249–251.
  10. Wilfried Loth: Die Teilung der Welt 1941–1955. Geschichte des Kalten Krieges 1941–1955. 3. Aufl., Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1982, ISBN 3-423-04012-2, S. 103.
  11. Literatur und Quellen sind sich uneins bezüglich des genauen Orts; neben Haar kommt auch das wenige Kilometer entfernte Baldham in Frage, vgl. Bernhard Lohr: Diffuse Quellenlage – Die Kapitulation von Haar. In: Süddeutsche Zeitung. 7. Juni 2015, abgerufen am 7. Mai 2020.
  12. Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Bd. III: Krieg. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2009, S. 919.
  13. German Surrender Documents of WWII (Memento vom 17. Mai 2007 im Internet Archive), Zweites Dokument (fälschlich mit „{Reichspresident Donitz’s authorization to Colonel General Jodl} {to conclude a general surrender:}“ betitelt).
  14. Katja Gerhartz: Protokoll der letzten Momente, Die Welt vom 7. Mai 2005.
  15. Act of Military Surrender, Seite 1 mit Punkt 1 bis 4 (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive) und Seite 2 mit Punkt 5 sowie Datum und Unterschriften (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive), Bekanntgabe durch die Alliierten im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland, Ergänzungsblatt 1, S. 6.
  16. Earl Frederick Ziemke, The US Army and the Occupation of Germany 1944–1946, Center of Military History, United States Army, 1990, S. 144 f.
  17. Earl Frederick Ziemke, The US Army and the Occupation of Germany 1944–1946, Center of Military History, United States Army, 1990, S. 257–258.
  18. Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni 1945.
  19. Undertaking. (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive) Museum Karlshorst.
  20. Hauptquartier der SMAD. Es war seit Ende April 1945 zugleich Sitz des sowjetischen Stadtkommandanten in Berlin Bersarin. Information zum Gebäude durch das Landesdenkmalamt Berlin.
  21. Kapitulationserklärung, Seite 1 (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive), Seite 2 mit den Unterschriften (Memento vom 26. September 2007 im Internet Archive) (Museum Karlshorst).
  22. Horst Pötzsch: Das Ende des Zweiten Weltkriegs, Die Kapitulation, in: Bundeszentrale für politische Bildung, 28. Dezember 2005, abgerufen am 24. Dezember 2017.
  23. Sven Felix Kellerhoff: Kriegsende 1945: Stalin wollte unbedingt eine eigene Kapitulation. In: Welt Online, 7. Mai 2015, abgerufen am 24. Dezember 2017.
  24. a b John Zimmermann: Die deutsche militärische Kriegführung im Westen 1944/45. In: Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Bd. 10/1: Der Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945. DVA, München 2008, S. 476.
  25. Militärische Kapitulationsurkunde vom 8. Mai 1945, in: documentArchiv.de (Zugriff am 28. Mai 2019).
  26. Matthias Etzel, Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 7), Mohr Siebeck, 1992, ISBN 3-16-145994-6.
  27. Dazu Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., S. 145 Fn. 15 („… der Begriff der politischen Kapitulation ist dem Völkerrecht fremd“).
  28. Stephan Hobe, Otto Kimminich, Einführung in das Völkerrecht, UTB, 9., aktualisierte und erweiterte Auflage 2008, S. 587.
  29. Joachim Wintzer: Deutschland und der Völkerbund 1918–1926. Schöningh, Paderborn 2006, S. 97; Herfried Münkler: Die Deutschen und ihre Mythen. Rowohlt, Berlin 2008, S. 542.
  30. Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gründung bis zur Gegenwart, C.H. Beck, München 1999, ISBN 3-596-16043-X, S. 18.
  31. Otwin Massing: Identität als Mythopoem. Zur politischen Symbolisierungsfunktion verfassungsgerichtlicher Spruchweisheiten. In: Staat und Recht, Bd. 38, Heft 2 (1989), S. 235 f.
  32. Thilo Vogelsang: Deutsches Reich. In: derselbe, Carola Stern, Erhard Klöss und Albert Graff (Hrsg.): dtv-Lexikon zur Geschichte und Politik im 20. Jahrhundert. Dtv, München 1974, Bd. 1, S. 182; Karl Dietrich Erdmann: Das Ende des Reiches und die Neubildung deutscher Staaten (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 22), dtv, München 1980, S. 35 f.; Hans-Ulrich Thamer: Verführung und Gewalt: Deutschland 1933–1945. Siedler, Berlin 1994, S. 769 f.; Elke Fröhlich: Kapitulation, Deutschland 1945. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 541; Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 2: Deutsche Geschichte vom „Dritten Reich“ bis zur Wiedervereinigung. C.H. Beck, München 2000, S. 114.
  33. Elke Fröhlich: Kapitulation, Deutschland 1945. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 541.
  34. Die AN-Schlagzeile vor 70 Jahren: „Der Krieg ist aus!“ (Memento vom 21. September 2017 im Internet Archive), Aachener Nachrichten vom 8. Mai 2015, abgerufen am 5. Mai 2015 sowie Abdruck der ersten Seite der Flensburger Nachrichten mit der Meldung: „Bedingungslose Kapitulation aller kämpfenden Truppen. Sterne im Dunkel der Zukunft: Einigkeit, Recht, Freiheit. Reichsminister Graf Schwerin v. Krosigk an das deutsche Volk“ vom 8. Mai 1945, in: Eckardt Opitz: Schleswig-Holstein. Das Land und seine Geschichte in Bildern, Texten und Dokumenten. Hamburg 2002, S. 231 (Faksimile).
  35. Rainer Blasius: Bonn und der 8. Mai. 70 Jahre Kriegsende. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. Mai 2015, ISSN 0174-4909.
  36. V.A7 Weizsäcker-Rede. In: Torben Fischer, Matthias N. Lorenz (Hrsg.): Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland: Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. 3. Aufl., transcript, Bielefeld 2015, S. 253.
  37. Henning Köhler: Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte, Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 638, 437 f.
  38. Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Bd. III: Krieg. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2009, S. 920.
  39. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 4: Vom Beginn des Ersten Weltkrieges bis zur Gründung der beiden deutschen Staaten 1914–1949. C.H. Beck, München 2003, S. 941 f.
  40. Hubertus Knabe: Tag der Befreiung? Das Kriegsende in Ostdeutschland, Propyläen, Berlin 2005, S. 15–37.
  41. Alexandra Klei und Katrin Stoll und Annika Wienert: Der 8. Mai, ein staatlicher Feiertag? Kritische Anmerkungen zum Begriff der Befreiung im Kontext der deutschen Gedenkkultur. In: Zeitgeschichte-online, Mai 2020.
  42. Steffi Hobuß: Mythos „Stunde Null“. In: Torben Fischer und Matthias N. Lorenz (Hrsg.): Lexikon der ‚Vergangenheitsbewältigung‘ in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, transcript, Bielefeld 2015, ISBN 978-3-8376-2366-6, S. 45 (abgerufen über De Gruyter Online); Rudolf Morsey: Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969 (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 19), Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-70114-2, S. 11 (abgerufen über De Gruyter Online); Edgar Wolfrum: Die 101 wichtigsten Fragen. Bundesrepublik Deutschland. C.H. Beck, München 2011, S. 14; Michael Gehler: Deutschland. Von der Teilung bis zur Einigung. 1945 bis heute. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, S. 54.
  43. Gerhard Paul, Broder Schwensen (Hrsg.): Mai ’45. Kriegsende in Flensburg. Flensburg 2015.
  44. Frank Zimmermann: Kriegsende: Original-Kapitulationsurkunden sind in Freiburg. In: Badische Zeitung, 5. Mai 2010.