Bundesregierung (Deutschland)

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Bundesregierung
— BReg —
Bundesadler der Bundesregierung
Bundesadler der Bundesregierung
Staatliche Ebene Bund
Stellung Verfassungsorgan
Gründung 15. September 1949
Hauptsitz Berlin Berlin, Deutschland Deutschland
Vorsitz Angela Merkel (Bundeskanzlerin)

Olaf Scholz (Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen)

Website bundesregierung.de
Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (Abkürzung BReg)[1], auch Bundeskabinett genannt, ist ein Verfassungsorgan und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin (§ 3 Abs. 1 Berlin/Bonn-Gesetz). Die Regierung hat Einfluss auf die Legislative, weil sie Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen kann. Mitglieder der Bundesregierung können zugleich Mitglieder des Bundestages sein.

Regelungen

Verfassungsrechtlich ist die Rolle der Bundesregierung in Teil VI in den Art. 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG) geregelt, wodurch sie zu den Verfassungsorganen zählt. Art. 76 GG erlaubt es der Bundesregierung, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen. Art. 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei der Amtsübernahme den Amtseid (gemäß Art. 56 GG) leisten. Ihre Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt – so ist dort auch festgelegt, dass die Bundesregierung nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammengekommen sind.

Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler, der diese an den Chef des Bundeskanzleramtes delegiert.

Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip), das heißt, er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür auch verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip). Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler. Sind zwei Bundesminister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss (Kollegialprinzip).

Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt“, ebenso wie eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung, die zu keinem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht geführt haben“.

Beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister sind formalrechtlich keine Mitglieder der Bundesregierung, aber unterstützen diese bei ihren Aufgaben. Gleiches gilt für die Bundesbeauftragten.

Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9:30 Uhr im Bundeskanzleramt. Das amtliche Bekanntmachungsmedium ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl).

Zusammensetzung

Mitglieder der Bundesregierung im Deutschen Bundestag im Jahr 2014
Zusammensetzung der Bundesregierung seit 14. März 2018
Ressort/Amt Sitz Amtsinhaber Partei
Bundeskanzler (Deutschland) Bundeskanzlerin Berlin Angela Merkel CDU
Bundesministerium der Finanzen Finanzen (BMF)

Stellvertreter der Bundeskanzlerin

Berlin Olaf Scholz SPD
Auswärtiges Amt Auswärtiges Amt (AA) Berlin Heiko Maas SPD
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Wirtschaft und Energie (BMWi) Berlin Peter Altmaier CDU
Bundesministerium des Innern Inneres, für Bau und Heimat (BMI) Berlin Horst Seehofer CSU
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Berlin Christine Lambrecht SPD
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Arbeit und Soziales (BMAS) Berlin Hubertus Heil SPD
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Berlin Franziska Giffey SPD
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Berlin Andreas Scheuer CSU
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Bonn Julia Klöckner CDU
Bundesministerium der Verteidigung Verteidigung (BMVg) Bonn Annegret Kramp-Karrenbauer CDU
Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland) Gesundheit (BMG) Bonn Jens Spahn CDU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Bonn Svenja Schulze SPD
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bildung und Forschung (BMBF) Bonn Anja Karliczek CDU
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Bonn Gerd Müller CSU
Bundesminister für besondere Aufgaben Bundesminister für besondere Aufgaben

Chef des Bundeskanzleramtes

Berlin Helge Braun CDU

Amtliche Reihenfolge der Bundesministerien

Das Bundeskabinett hat am 14. März 2018 die Reihenfolge der Bundesministerinnen und -minister beschlossen; daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge der einzelnen Ministerien[2]:

Nr. Ministerium Abkürzung
1 Bundesministerium der Finanzen BMF
2 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BMI
3 Auswärtiges Amt AA
4 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi
5 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV
6 Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS
7 Bundesministerium der Verteidigung BMVg
8 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL
9 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ
10 Bundesministerium für Gesundheit BMG
11 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI
12 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU
13 Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF
14 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ

Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung

§ 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung regelt die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung.

Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der Stellvertreter des Bundeskanzlers den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Lebensjahren älteste den Vorsitz. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Bundeskanzler eine gesonderte Reihenfolge bestimmt. Davon ist zurzeit nichts bekannt.

Daraus ergibt sich derzeit folgende Vertretungsreihenfolge:

Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung
Nr. Name (Partei) Beginn der Amtszeit Geburtsdatum Ministerium
Angela Merkel (CDU) 22. November 2005 17. Juli 1954 Bundeskanzlerin
1 Olaf Scholz (SPD) 14. März 2018 14. Juni 1958 Stellvertreter der Bundeskanzlerin,
Finanzen
2 Peter Altmaier (CDU) als Mitglied der Bundesregierung
22. Mai 2012
im gegenwärtigen Ressort
14. März 2018[Anm. 1]
18. Juni 1958 Wirtschaft und Energie
3 Gerd Müller (CSU) 17. Dezember 2013 25. August 1955 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
4 Heiko Maas (SPD) als Mitglied der Bundesregierung
17. Dezember 2013
im gegenwärtigen Ressort
14. März 2018[Anm. 2]
19. September 1966 Auswärtiges Amt
5 Horst Seehofer (CSU) 14. März 2018 4. Juli 1949 Innern, für Bau und Heimat
6 Svenja Schulze (SPD) 14. März 2018 29. September 1968 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
7 Anja Karliczek (CDU) 14. März 2018 29. April 1971 Bildung und Forschung
8 Helge Braun (CDU) 14. März 2018 18. Oktober 1972 Besondere Aufgaben
9 Hubertus Heil (SPD) 14. März 2018 3. November 1972 Arbeit und Soziales
10 Julia Klöckner (CDU) 14. März 2018 16. Dezember 1972 Ernährung und Landwirtschaft
11 Andreas Scheuer (CSU) 14. März 2018 26. September 1974 Verkehr und digitale Infrastruktur
12 Franziska Giffey (SPD) 14. März 2018 3. Mai 1978 Familie, Senioren, Frauen und Jugend
13 Jens Spahn (CDU) 14. März 2018 16. Mai 1980 Gesundheit
14 Christine Lambrecht (SPD) 27. Juni 2019 19. Juni 1965 Justiz und Verbraucherschutz
15 Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) 17. Juli 2019 9. August 1962 Verteidigung

Anteil der Volljuristen

Die bevorzugte Einstellung von Personen mit Befähigung zum Richteramt (Volljuristen) in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (sogenanntes Juristenprivileg) findet sich auch in der Bundesregierung wieder. Der Anteil der Volljuristen betrug immer mindestens 25 Prozent mit Ausnahme des Zeitraums 1998 bis 2002 (Kabinett Schröder I).[3][4]

Dauer der Regierungsbildung in Deutschland seit 1980

Im Durchschnitt wurde der Kanzler seit 1980 nach 54 Tagen gewählt.

Diese Zeitleiste stellt die Dauer zwischen der Bundestagswahl und der Vereidigung des Kabinetts in Tagen dar. Wird die Vereidigung des Bundeskabinetts nicht explizit aufgeführt, fand sie am selben Tag wie die Wahl des Kanzlers statt; dies war bei den Wahlen seit 1998 der Fall.


Dauer der Regierungsbildung in Deutschland seit 1949

Im Durchschnitt wurde der Kanzler zwischen 1949 und 1976 nach 43 Tagen gewählt. Bei der Bundestagswahl 1976 war unabhängig von der Dauer von Koalitionsverhandlungen aufgrund der bis zu diesem Jahr gültigen Regelung im Grundgesetz über die Dauer der Wahlperiode eine Regierungsbildung erst über zwei Monate nach der Wahl möglich, seitdem ist sie immer spätestens 30 Tage nach der Wahl möglich.

Diese Zeitleiste stellt die Dauer zwischen der Bundestagswahl und der Vereidigung des Kabinetts in Tagen dar.


Tag der offenen Tür

Luftblick auf das Regierungsviertel, 2016

Seit 1999 findet jeden Sommer ein Tag der offenen Tür der Bundesregierung statt. An diesem Tag können das Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und 14 Ministerien besichtigt werden. Ein Blick in Büros von Referenten und Ministern soll einen Eindruck vom Arbeitsalltag der Politiker vermitteln.[5]

Weitere Einrichtungen

Seit 2007 ist Schloss Meseberg das Gästehaus der Bundesregierung[6]. Hier finden traditionellerweise die Kabinettsklausuren statt, ferner bietet es oft den Rahmen für informelle Gespräche. Zuvor wurde ab 1990 das weiterhin in Bundesbesitz befindliche Gästehaus auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn in ähnlichem Rahmen durch die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland genutzt, nach dem Regierungsumzug von 1999 in reduziertem Umfang.

Siehe auch

Literatur

  • Volker Busse, Hans Hofmann: Bundeskanzleramt und Bundesregierung. Aufgaben – Organisation – Arbeitsweise. Fünfte, neu bearbeitete und aktualisierte Auflage. Müller, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-7734-6.
  • Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (= Materialien aus dem Bundesarchiv. Heft 8). Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3 (einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt).

Weblinks

Wiktionary: Bundesregierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Bundesregierung (Deutschland) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Vom 22. Mai 2012 bis 17. Dezember 2013 war Altmaier Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Vom 17. Dezember 2013 bis 14. März 2018 war er Bundesminister für besondere Aufgaben; während der Zeit vom 24. Oktober 2017 bis 14. März 2018 nahm er zusätzlich die Aufgaben des Bundesministers der Finanzen wahr.
  2. Vom 17. Dezember 2013 bis 14. März 2018 war Maas Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.

Einzelnachweise

  1. Abkürzungsverzeichnis. (PDF; 49 kB) Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes. In: bund.de. Bundesverwaltungsamt (BVA), abgerufen am 23. Mai 2017.
  2. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Protokoll Inland der Bundesregierung (Hrsg.): Rang und Titulierung. Amtliche Reihenfolgen. Berlin 3. Mai 2018 (protokoll-inland.de [abgerufen am 18. Januar 2019]).
  3. Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages: 1949 bis 1999. Band 1. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-5928-5, Kapitel 1. bis 13. Legislaturperiode, S. 1154 (bundestag.de).
  4. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Michael F. Feldkamp: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1990 bis 2010 Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-6237-1 (online) Kap. 6.9, S. 553 (12. bis 17. Legislaturperiode).
  5. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tag-der-offenen-tuer
  6. Das Gästehaus der Bundesregierung. Abgerufen am 13. Januar 2021.