Imam

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Imam (arabisch إمام, DMG Imām ‚Vorbild, Modell, Richtschnur‘) ist ein arabischer Begriff mit unterschiedlichen Bedeutungen. In der klassisch-islamischen Staatstheorie bezeichnet er das religiös-politische Oberhaupt der islamischen Gemeinschaft in Nachfolge des Propheten und Religionsstifters Mohammed. Daneben wird auch der Vorbeter beim Ritualgebet Imam genannt. Beim Freitagsgottesdienst hält er meist auch die Freitagspredigt. Darüber hinaus wird der Begriff Imam als Ehrentitel für herausragende muslimische Gelehrte und Persönlichkeiten verwendet. In den europäischen Ländern, in denen der Islam nicht Mehrheitsreligion ist, übernehmen die Imame, die das Gebet leiten und die Freitagspredigt halten, meist noch viele andere religiöse Aufgaben und fungieren häufig auch als soziokulturelle Vermittler.

Aussagen im Koran[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff imām kommt im Koran zwölf Mal vor, sieben Mal in seiner Singular-Form, und fünf Mal in seiner Plural-Form aʾimma. An den meisten Stellen hat er die Bedeutung von „Vorbild, Beispiel“. In Sure 2:124 wird erklärt, dass Gott Abraham, nachdem er ihn mit Worten auf die Probe gestellt hatte, zum Vorbild (imām) der Menschen machte. Denjenigen, die Gott darum bitten, dass er sie zum Vorbild (imām) für die Gottesfürchtigen mache, wird in Sure 25:74f reicher jenseitiger Lohn in Aussicht gestellt. In Sure 21:73 heißt es, dass Gott Isaak und Jakob zu Vorbildern (aʾimma) machte, die ihre Gefolgschaft nach Gottes Befehl leiteten.

Umgekehrt wird der Begriff aber auch für Negativbeispiele verwendet. So werden in Sure 15:79 die beiden sündhaften Völker von Lot und Midian als deutliches Beispiel (imām mubīn) präsentiert, das kommenden Generationen zur Abschreckung dienen soll. In Sure 9:12 werden die heidnischen Mekkaner als „Prototypen des Unglaubens“ (aʾimmat al-kufr) bezeichnet. Pharao und seine Leute sind Vorbilder (aʾimma), die zum Höllenfeuer rufen und denen am Tag der Auferstehung nicht geholfen wird. An den beiden letzten Stellen wird der Begriff auch als „Anführer“ übersetzt, so zum Beispiel in der Koranübersetzung von Hartmut Bobzin.

An mehreren Stellen im Koran wird der Begriff imām auf heilige Schriften bezogen. So wird an zwei Stellen (Sure 11:17 und Sure 46:12) ausgesagt, dass das Buch Moses als Richtschnur (imām) dem Koran vorausgegangen sei. In Sure 36:12 wird ausgesagt, dass Gott alle Dinge in einem deutlichen Hauptbuch (imām mubīn) erfasst hat. Ob in Sure 17:71, wo davon die Rede ist, dass Gott die Menschen am Jüngsten Tag mit ihrem imām zum Gericht rufen wird, ein Buch oder eine Person gemeint ist, ist unklar. Auf den Koran bezogen erscheint der Begriff imām auch noch in nachkoranischer Zeit. So heißt es zum Beispiel in dem wahrscheinlich Ende des 7. Jahrhunderts entstandenen „Buch der Aufschiebung“ (Kitāb al-Irǧāʾ), das als Gründungsdokument der religiös-politischen Bewegung der Murdschi'a gilt: „Wir sind Leute, deren Herr Gott, deren Religion der Islam, deren Richtschnur (imām) der Koran und deren Prophet Mohammed ist.“[1]

Der Imam als religiös-politisches Oberhaupt der Muslime[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Zeit nach dem Propheten verwendeten einige umayyadische Kalifen den Imam-Titel für sich und machten damit deutlich, dass sie das Recht auf die Führung der islamischen Gemeinschaft beanspruchten.[2] Im Laufe des 8. Jahrhunderts traten allerdings immer mehr Gruppen auf, die ihnen dieses Recht streitig machten bzw. die die Hoffnung auf einen Imam schürten, der nicht zu den Umayyaden gehört.[3] So entstand der Konflikt um das Imamat, von dem Muhammad al-Schahrastani im 12. Jahrhundert schreibt, dass es der „wichtigste Streitpunkt“ (aʿẓam ḫilāf) innerhalb der islamischen Gemeinschaft sei. Über keinen Glaubensartikel, so al-Schahrastani, sei so häufig das Schwert aus der Scheide gezogen worden wie über das Imamat.[4]

Das Imamat nach der klassischen sunnitischen Lehre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der klassisch-sunnitischen Lehre, wie sie sich zum Beispiel in der staatsrechtlichen Abhandlung von al-Māwardī (972–1058) niederschlägt, ist das Imamat identisch mit dem Kalifat als Nachfolge des Propheten. Der Imam als Kalif ist für die Bewahrung der Religion (din) und die Organisation der weltlichen Angelegenheiten zuständig. Um Imam werden zu können, muss eine Person sieben Eigenschaften besitzen: (1) persönliche Integrität (ʿadāla), (2) umfassendes Wissen, das zum Idschtihād befähigt, (3) Hörvermögen, Sehkraft und Sprechvermögen, (4) Körperliche Gesundheit und Bewegungsfähigkeit, (5) Urteilskraft (ra'y), die notwendig ist, um die Angelegenheiten des Volkes zu regeln, (6) Mut und Tapferkeit, die zur Verteidigung der Gemeinschaft und der Bekämpfung des Feindes in Form des Dschihad befähigt, (7) genealogische Abkunft von den Quraisch. Der letzte Punkt wird damit begründet, dass Abū Bakr nach dem Tode Mohammeds den politischen Führungsspruch der Quraisch mit Verweis auf das Prophetenwort stützte, wonach die Imame vom Stamm Quraisch sein müssen (al-Aʾimma min Quraisch).[5]

Nicht alle sunnitischen Gelehrten setzten allerdings beim Imam eine Abkunft von den Quraisch voraus. Der schafiitische Gelehrte al-Dschuwainī (1028–1085) zum Beispiel meinte, dass es für den Imam reiche, wenn er die Tauglichkeit (kifāya) eines Herrschers besitze und bei rechtlichen Problemen das Gutachten eines Rechtsgelehrten einhole.[6] In der Realität gab es im Bereich des sunnitischen Islams nicht viele politische Führer, die das Imamat beanspruchten, ohne eine Abkunft von den Quraisch vorweisen zu können. Zu den wenigen Ausnahmen gehörten Ghazi Muhammad und Imam Schamil, die im frühen 19. Jahrhundert den muslimischen Widerstand gegen die russische Eroberung des Nordostkaukasus organisierten.

Das Imamat bei den Schiiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Imam bei den Imamiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Imamiten messen den Imamen seit dem 9. Jahrhundert ʿIsma („Unfehlbarkeit, Sündlosigkeit“) bei.[7] Eine ausführlichere Imamatslehre formulierte um die Wende zum 10. Jahrhundert der imamitische Theologe Abū Dschaʿfar Ibn Qiba ar-Rāzī. Demnach muss der Imam immer ein Mitglied aus der Familie des Propheten und der wissendste und frömmste aus diesem Kreis sein. Da die Leute nicht selbst bestimmen können, welche Person diese Qualifikation am besten erfüllt, muss der Imam durch einen Vorgänger – den Propheten oder einen früheren Imam – designiert werden. Die Designation (naṣṣ) muss in breiter Überlieferung (tawātur) vorliegen.[8] Ibn Qiba hielt es für möglich, dass Gott durch die Hand des Imams Wunder wirkt, wies die Vorstellung, dass der Imam das Verborgene kenne, jedoch zurück.[9] Auch die Vorstellungen der Ghulāt und der sogenannten Mufauwida („Delegierer“), die den Imamen ein übernatürliches Wesen zuschrieben, lehnte er ab.[10]

Die Zwölfer-Schia, die einzige imamitische Gruppe, die bis heute weiterbesteht, geht davon aus, dass es zwölf Imame aus der Familie von ʿAlī ibn Abī Tālib gab. Der zwölfte Imam, Imam Mahdi, ist für sie der verborgene Imam. Die zwölf Imame gelten für die Zwölfer-Schiiten zusammen mit Mohammed und dessen Tochter Fatima als die „Vierzehn Unfehlbaren“. Zwölfer-Schiiten betrachten den verborgenen zwölften Imam als Messias, der die Welt nach seiner Rückkehr zum wahren Glauben führen wird.[11]

Der Imam bei den Ismailiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ismailitische Imame nach nizaritischer und mustaʿlī-taiyibitischer Lehre

Die Ismailiten gliedern sich in zwei Gruppen, die Nizariten und die Mustaʿlī-Tayyibiten. Während erstere einen „anwesenden Imam“ verehren, gehen letztere wie die Zwölfer-Schiiten davon aus, dass sich der Imam verborgen hat. Die heutigen Nizariten verehren Karim Aga Khan IV. als 49. Imam in der Nachfolge des Propheten. Die Mustaʿlī-Tayyibiten dagegen meinen, dass der letzte rechtmäßige Imam At-Tayyib Abi l-Qasim im 12. Jahrhundert entrückt wurde. In der Zeit seiner Abwesenheit wird er von einem Ober-Dāʿī in der Leitung der Gemeinde vertreten.[12]

Das zaiditische Imamat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die zaiditischen Schiiten haben eine eigene Imamatstheorie. Danach vererbt sich der Anspruch auf das Imamat nicht allein in der Linie der Nachkommen Husains, sondern im gesamten Haus der Aliden; alle Mitglieder dieser Familie sind für das Imamat qualifiziert. Jeder Alide hat also im Prinzip Anspruch auf das Imamat; der wahre Imam ist derjenige, der sich tatsächlich mit der Waffe in der Hand durchsetzt. Im Jahre 864 gründete al-Hasan ibn Zaid im nordiranischen Tabaristan südlich des Kaspischen Meeres ein eigenes zaiditisches Imamat. Knapp dreißig Jahre später, 893, wurde ein zweites zaiditisches Imamat in der jemenitischen Stadt Sa'da gegründet. Anders als das kaspische Zaiditen-Imamat, das schon im 12. Jahrhundert unterging, hat sich das jemenitische Zaiditen-Imamat mit kurzen Unterbrechungen bis ins 20. Jahrhundert erhalten. Die Dynastie der zaiditischen Imame aus dem Haus der Banū l-Qāsim wurde erst 1962 durch einen Militärputsch gestürzt.[13]

Das Imamat bei den Ibaditen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch die Ibaditen, eine Gruppierung, die aus den Charidschiten hervorgegangen ist, kennen ein eigenes Imamat. Nach ihrer politischen Lehre gibt es vier Arten des Imamats, die jeweils bestimmten politischen Verhaltensweisen der ibaditischen Gemeinschaft entsprechen:

  1. das Imamat der Geheimhaltung (imāmat al-kitmān). Dschābir ibn Zaid und Abū ʿUbaida Muslim ibn Abī Karīma, die in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts die ibaditische Gemeinschaft von Basra geheim organisierten, sollen diese Form des Imamats ausgeübt haben.
  2. das Imamat des Selbstverkaufs (imāmat aš-širāʾ). Das Konzept des Selbstverkaufs im Sinne der Selbstaufopferung ist an das Koranwort in Sure 9:111: „Gott hat den Gläubigen ihre Person und ihr Vermögen dafür abgekauft, dass sie das Paradies haben sollen. Nun müssen sie um Gottes willen kämpfen.“ angelehnt. Das Imamat des Selbstverkaufs ist entsprechend ein kämpfendes Imamat. Als Beispiel für diese Form der Selbstaufopferung wird der charidschitsche Kämpfer Abū Bilāl Mirdās betrachtet, der 681 im Kampf gegen umayyadische Truppen fiel.
  3. das Imamat der Verteidigung (imāmat ad-difāʿ). Dieses Imamat wird errichtet, wenn die ibaditische Gemeinschaft bedroht ist. Wenn die Gefahr vorüber ist, kann er wieder abgesetzt werden.
  4. das Imamat des Hervortretens (imāmat aẓ-ẓuhūr). Dieses Imamat wird errichtet, sobald die Muslime, d. h. die Ibaditen, ihre Feinde besiegt haben und ihre Macht gesichert haben. Sobald ein derartiges Imamat errichtet ist, muss auch das islamische Strafrecht mit den typischen Hadd-Strafen angewendet werden. Als historische Beispiele für derartige Imamate des Hervortretens gelten die beiden Kalifen Abū Bakr und ʿUmar ibn al-Chattāb sowie Tālib al-Haqq, der 746 ein erstes ibaditisches Imamat im Hadramaut errichtete, al-Dschulandā ibn Masʿūd, der 750 den ersten ibaditischen Staat in Oman gründete, und Abū l-Chattāb al-Maʿāfirī, der Gründer des ersten ibaditischen Imamats in Nordafrika.[14]

Das ibaditische Imamat von Oman erhielt sich mit Unterbrechungen bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts.

Der Imam als Vorbeter in der Moschee[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben dem religiös-politischen Konzept des Imams als Oberhaupt der Gemeinschaft der Muslime kennt die klassische islamische Staatslehre das Amt des Imams als Vorbeter. Dieses Amt wird neben dem religiös-politischen Konzept des Imams als Oberhaupt der Gemeinschaft der Muslime ebenfalls in der klassischen islamischen Staatslehre beschrieben. Zur Disambiguierung wird es als das „Imamat der Gebete“ (imāmat aṣ-ṣalawāt) bezeichnet.[15] Der Gebetsimam steht beim Gebet vor den übrigen Gläubigen, rezitiert Koranverse, und seinen Gesten (Verbeugungen, Niederwerfungen) folgen die anderen Beter. Wenn das Gebet in der Moschee stattfindet, stellt er sich dafür unmittelbar vor die Gebetsnische (Mihrāb).

Eine Gruppe afghanischer Männer beim Nachmittagsgebet mit ihrem Vorbeter (Imam)

Zum Amt des Imams als Vorbeter gibt es verschiedene Hadithe. So lautet ein im Sahīh Muslim überlieferter Hadith, der sich auf das rituelle Gebet bezieht: „Wenn sie (sc. die Gläubigen) zu dritt sind, dann soll einer ihnen vorbeten. Und derjenige, der am meisten Anspruch auf das Imamat hat, ist derjenige, der am besten den Koran auswendig kann“ (in kānū ṯalāṯatan fal-yaʾummahum aḥaduhum, wa-aḥaqquhum bi-l-imāma aqraʾu-hum).[16] Der Hadith-Gelehrte al-Buchārī (gest. 870) leitete aus diesem Hadith ab, dass es keine sozialen Voraussetzungen für die Verrichtung dieses Amtes gibt: Selbst ein Sklave, ein Maulā, der Sohn einer Hure, ein Wüstenaraber (aʿrābī) oder ein Junge, der noch nicht die Pubertät erreicht hat, könne als Imam fungieren.[17]

Die islamische Staatslehre unterscheidet hinsichtlich der Auswahl der Imame für die fünf Gebete zwischen den „herrscherlichen Moscheen“ (al-masāǧid as-sulṭānīya) und den „allgemeinen Moscheen“ (al-masāǧid al-ʿāmma). Bei den herrscherlichen Moscheen, zu denen insbesondere die Freitagsmoscheen gehören, ernennt der Herrscher die Imame. Für die Ernennung müssen die betreffenden Personen fünf Voraussetzungen erfüllen: sie müssen (1) männlich und (2) unbescholten (ʿadl) sein, (3) die Fähigkeit zur Rezitation besitzen, (4) eine Ausbildung im Fiqh haben und (5) eine tadellose Aussprache haben.[18] Bei den allgemeinen Moscheen, die „die Leute der Straßen und Stämme“ (ahl aš-šawāriʿ wa-l-qabāʾil) errichtet haben, können diese ihren Imam selbst wählen. Ein Dissens besteht lediglich hinsichtlich der Frage, wie vorzugehen ist, wenn sich die Leute solcher allgemeinen Moscheen nicht auf eine Person einigen können. Während der Schafiit al-Māwardī meint, dass in diesem Fall der Sultan zur Beendung des Streits einen geeigneten Imam auswählen müsse,[19] gibt der Hanbalit Ibn al-Farrā' an, dass in einer solchen Situation zwischen den beiden Imam-Anwärtern ausgelost werden müsse.[20]

Imam als Ehrentitel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Daneben wird die Bezeichnung Imam oft auch als Ehrentitel für besonders fromme oder gelehrte Persönlichkeiten verwendet. So werden zum Beispiel im sunnitischen Islam die Begründer der vier Richtungen der Normenlehre als die vier Imame bezeichnet, und der Theologe und Rechtsgelehrte al-Dschuwainī erhielt den Beinamen Imām al-Haramain („Imam der beiden heiligen Stätten“). Hasan al-Bannā, der Gründer der ägyptischen Muslimbruderschaft wird von seinen Anhängern als „der Märtyrer-Imam“ (al-Imām aš-šahīd) tituliert. Der Schaich al-Azhar wird als „Groß-Imam“ (al-imām al-akbar) bezeichnet. In der Zwölfer-Schia wird seit den 1980er Jahren auch für Chomeini der Titel „Imam“ verwendet, obwohl er nicht die religiöse Stellung hat wie die zwölf Imame.

Imame in Europa[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In europäischen Ländern wie Frankreich spielen Imame eine viel zentralere Rolle als in Ländern, in denen der Islam sowohl Staats- als auch Mehrheitsreligion ist. Sie sind hier nicht nur Leiter des Gottesdienstes, sondern auch soziokulturelle Vermittler.[21] Neben der Leitung der Gebete und dem Halten der wöchentlichen Freitagspredigt sind sie hier auch dafür verantwortlich, Kurse und Vorträge abzuhalten, Fatwas zu erteilen, sich in die Sozialarbeit einzubringen, an interreligiösen Treffen teilzunehmen, Familien zu besuchen, Bestattungsriten zu leiten, Eheschließungen und Zeremonien zur Namensgebung zu zelebrieren, die Moschee zu verwalten und lokale Gemeinde zu vertreten. Dieses Phänomen wird in der französischen soziologischen Forschung als paroissialisation („Vergemeindlichung“) bezeichnet.[22] Ende März 2024 verbot die Regierung Frankreichs die Entsendung ausländischer Imame nach Frankreich (Algerien, Marokko, Türkei, Tunesien). Die letzten 300 ausländischen Imame mussten Frankreich verlassen.[23]

Deutschsprachiger Raum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge herausgegebenen Studie Islamisches Gemeindeleben in Deutschland waren im Jahre 2012 in Deutschland zwischen 1.700 und 2.450 hauptsächlich tätige Imame in islamischen Gemeinden aktiv.[24] Nach einer Schätzung von Rauf Ceylan im Jahre 2018 sind 2000 bis 2600 Imame in Deutschland tätig, wobei diese einen sehr unterschiedlichen Status haben. Einige sind festangestellt, andere gehen dieser Tätigkeit nur ehrenamtlich nach. Ein Großteil der Imame wird vom Ausland entsandt und auch von dort bezahlt.[25]

In den Gemeinden der DITIB, dem Dachverband der türkischen Muslime in Deutschland, wirken ausnahmslos türkisch sprechende Imame, sogenannte Religionsbeauftragte. Ausgewählt werden sie in ihrem Heimatland von der „Gemeinsamen Kulturmission“, in der Vertreter verschiedener Ministerien sitzen. Diese Imame werden in der Türkei an staatlich anerkannten islamisch-theologischen Instituten ausgebildet und schließen dort mit einem Diplom ab. Wenn sie ins Ausland entsandt werden, unterstehen sie – als Quasi-Diplomaten – den Attachés für religiöse Dienste der türkischen Generalkonsulate. Ihr hauptsächlicher Auftrag ist es, in Deutschland den „türkischen Staatsislam“ absichern zu helfen.[26]

Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Frankreich ist die Situation ähnlich. Im Jahr 2006 wurden dort fast 200 Imame von den algerischen und türkischen Konsularnetzwerken abgeordnet. Nach einer Erhebung des französischen Innenministeriums im Jahre 2004 waren von 1026 Imamen 120 der von Algerien kontrollierten Großen Moschee von Paris angeschlossen und 70 der von der Türkei kontrollierten DITIB. Das entspricht einem Anteil von 18,5 %.[27] Die algerischen Imame sind algerische Staatsbeamte und in drei hierarchische Grade eingeteilt und unterstehen dem algerischen Ministerium für religiöse Stiftungen.[28] Bei ihrer Ankunft in Frankreich erhalten sie eine Unterweisung durch den Rektor des Institut musulman de la Mosquée des Paris (IMMPB; „Islamisches Institut der Moschee von Paris“) über ihre spezifischen Aufgaben in diesem Land, bevor sie ihrer Moschee zugewiesen werden.[29] Bei den marokkanischen Imamen wird das Gehalt häufig teilweise oder vollständig durch die Amicale des travailleurs et des commerçants marocains en France (ATCMF; „Vereinigung der marokkanischen Arbeiter und Händler in Frankreich“) gezahlt, eine Organisation, die der scherifischen Dynastie nahesteht und teilweise durch die marokkanischen Konsulate finanziert wird.[30] Im französischen Innenministerium gelten die Imame, die mit konsularischen Netzwerken verbunden sind, als „im Allgemeinen anständig“, während andere Imame als „politisch zweifelhaft“ betrachtet werden und man ihnen einen zuweilen schädlichen Einfluss zutraut.[31]

Die Entsendung ausländischer Imame erfolgte in Frankreich schon in den 1970er Jahren mit Unterstützung des französischen Staates. 1974 wurden zunächst auf staatliche Empfehlung in Heimen für muslimische Einwanderer Gebetsräume eingerichtet. Am 29. Dezember 1976 wurde dann vom Sekretariat für eingewanderte Arbeitnehmer ein Rundschreiben an alle Präfekten Frankreichs geschickt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass in Zusammenarbeit mit den Ländern, aus denen die Muslime stammten, die diese Gebetsräume aufsuchten, den Gebetsräumen Imame zugeordnet werden sollten. Die Bezahlung der Imame sollte in Verbindung mit den Herkunftsstaaten durch das von Paul Dijoud geschaffene Office national pour la promotion culturelle des immigrés („Nationale Büro für die kulturelle Förderung von Einwanderern“) erfolgen.[32] Die kollektive Ausübung des islamischen Gottesdienstes unter der Leitung eines Imams selbst auf dem Fabrikgelände wurde hier weniger als Bedrohung der Produktionsordnung als vielmehr als Element ihrer Stärkung angesehen.[33]

Institute zur Imam-Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Türkei erfolgt die Ausbildung von Imamen schon seit den 1950er Jahren in İmam-Hatip-Schulen. In Österreich bildet die Islamische Religionspädagogische Akademie in Wien seit 1998 in einem dreijährigen Diplom-Lehrgang Imame mit finanzieller Unterstützung des Staates aus. In Österreich ist der Islam als öffentliche Körperschaft anerkannt. Ziel ist, dass ausschließlich im Land ausgebildete Imame in den Moscheen predigen und so auch eine bessere Kontrolle über die Predigtinhalte möglich wird.[34]

Marokko gründete im März 2015 als internationale Ausbildungsstätte für Imame das Institut Mohammed VI de Formation des Imams, des Morchidines et des Morchidates („König-Mohammed-VI-Institut für die Ausbildung von Imamen sowie spirituellen Beratern und Beraterinnen“). Dieses Institut hat die Aufgabe, Imame aus Marokko, der arabischen Welt, Afrika und Europa zu schulen, gestützt auf die aschʿaritische Glaubenslehre und malikitische Rechtsschule. Der marokkanische Staat betrachtet das Institut als „Teil einer integrierten Strategie, die darauf abzielt, den neuen Generationen von Imamen und Predigern die Werte des gemäßigten Islam zu vermitteln“ und „als Schutzwall gegen alle Formen des Extremismus“.[35]

In Deutschland sind derzeit keine Berufsausbildung und kein Studium erforderlich, um den Beruf eines Imams auszuüben. 2010 schlug jedoch der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen die Gründung von Zentren bzw. Instituten für islamisch-theologische Studien vor. Diese sollten auch zur Ausbildung von Imamen dienen.[36] Das im Rahmen dieser Initiative gegründete Institut für Islamische Theologie an der Universität Osnabrück bildete zwischen 2010 und 2018 in einem zweisemestrigen berufsbegleitenden Programm insgesamt ca. 150 Männer und Frauen als Imame bzw. Seelsorgerinnen weiter.[37] Der 2017 geschlossene Koalitionsvertrag von SPD und CDU sah vor, aufbauend auf diesen Imam-Weiterbildungsangeboten eine „grundständige Imam-Ausbildung“ an der Universität Osnabrück einzurichten.[38] Dies wurde Ende 2019 mit der Gründung des Islamkollegs Deutschland, der ersten staatlich geförderten Ausbildungsstätte für Imame in Deutschland umgesetzt. Die Eröffnung des Instituts, das von verschiedenen muslimischen Gemeindeverbänden, Theologen, Wissenschaftlern und muslimischen Personen des öffentlichen Lebens getragen wird, erfolgte bei einem Festakt im Juni 2021. Zum ersten wissenschaftlichen Direktor wurde Bülent Uçar ernannt.[39] Die Ausbildung erfolgt auf Deutsch, ist verbandsübergreifend und unabhängig.[40] Im September 2023 erhielten erstmals 26 Absolventen ihr Zertifikat, doch bieten sich ihnen bisher kaum Anstellungsmöglichkeiten, weil die meisten Moscheevereine über nur geringe finanzielle Mittel verfügen.[41]

Frauen als Imam[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegenwärtig gibt es eine Kontroverse unter Muslimen, ob und unter welchen Umständen Frauen Tätigkeiten als Imam ausführen dürfen. In den meisten Gegenden sind Frauen als Vorbeterinnen nur für reine Frauengruppen üblich. Drei von vier sunnitischen Rechtsschulen, aber auch viele schiitische Rechtsschulen sind der Auffassung, dass Frauen Frauengruppen im Gebet leiten dürfen, allein die Rechtsschule der Malikiten erlaubte dies bisher nicht. An manchen Orten, so bei den Minangkabau in Indonesien, existieren schon seit längerer Zeit eigene Frauenmoscheen, in denen Frauen das Freitags- bzw. Festtagsgebet leiten.[42] Auch in mehreren westlichen Staaten Europas und Amerikas übernehmen zunehmend Frauen die Aufgaben eines Imam.

Indessen sind alle traditionellen Rechtsschulen des Islam der Ansicht, dass eine Frau in einer aus Männern und Frauen bestehenden Gemeindeversammlung das Gebet nicht leiten darf. Der saudische Gelehrte Abd al-Aziz ibn Baz urteilte in einer Fatwa, die in seiner 1999/2000 publizierten Fatwa-Sammlung erschien, dass eine Frau für einen Mann nicht als Imam fungieren dürfe, und wenn dies doch geschehe, sein Gebet keine Gültigkeit habe.[43] Aus diesem Grund erregte Amina Wadud, die als Imamin am 18. März 2005 in New York City erstmals das Freitagsgebet einer gemischten Gebetsgruppe leitete, mit dieser Handlungsweise große Aufmerksamkeit. In einer Fatwa, die kurz darauf auf der Website des salafistischen Predigers Muhammad Salih al-Munajjid veröffentlicht wurde, wurde ein solches Gebet für unzulässig erklärt und die Position von Abd al-Aziz ibn Baz unter Verweis auf verschiedene Hadithe bekräftigt.[44]

Einzelne weibliche Imame wie Seyran Ates, die Initiatorin und Mitbegründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin, und Sherin Khankan, die die Mariam-Moschee in Kopenhagen gründete, haben in den letzten Jahren große mediale Aufmerksamkeit erlangt.[45]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemein
  • Bert Fragner: Artikel „Imam“ in: Klaus Kreiser, Rotraud Wielandt: Lexikon der Islamischen Welt. Völlig überarbeitete Neuausgabe. Stuttgart 1992.
  • Imtiyaz Yusuf: Art. „Imam“ in John L. Esposito (ed.): The Oxford Encyclopedia of the Islamic World. 6 Bde. Oxford 2009. Bd. II, S. 531–535.
  • Al-Māwardī: al-Aḥkām as-sulṭānīya. Ed. Aḥmad Mubārak al-Baġdādī. Dār Ibn Qutaiba, Kuweit, 1989. S. 130ff. Digitalisat – Englische Übersetzung von Asadullah Yate unter dem Titel „The Laws of Islamic Governance“ Ta-Ha, London, 1996. S. 150–159. Digitalisat
  • Ḥasan Bāšā: al-Alqāb al-islāmīya fī t-tārīḫ wa-l-waṯāʾiq wa-l-āṯār. ad-Dār al-fannīya, Kairo 1989. S. 166–179. Digitalisat
Imam als religiös-politisches Oberhaupt
  • Helga Brentjes: Die Imamatslehren im Islam nach der Darstellung des Asch'arī. Akademie-Verlag, Berlin 1964.
  • Wilferd Madelung: „Imāma“ in The Encyclopaedia of Islam. New Edition Bd. III., S. 1163–1169.
  • Hossein Modarressi: Crisis and Consolidation in the formative period of Shiʿite Islam. Abū Jaʿfar ibn Qiba al-Rāzī and his contribution to Imāmite Shīʿite thought. Darwin Press, Princeton, New Jersey, 1993.
Imam in Europa
  • Ednan Aslan, Evrim Ersan Akkilic, Jonas Kolb: Imame und Integration. Springer VS, Wiesbaden 2015.
  • Simonetta Calderini: Women as imams: classical Islamic sources and modern debates on leading prayer. Tauris, London u. a. 2022.
  • Ahmet Cekin: Stellung der Imame. Vergleichende Rollenanalyse der Imame in der Türkei und in Deutschland. Inaugural-Dissertation Tübingen 2003.
  • Rauf Ceylan: Imame in Deutschland. Aktualisierte und erweitere Neuausgabe. Herder Verlag, Freiburg 2021, ISBN 978-3-451-30277-0.
  • Rauf Ceylan: Imamausbildung in Deutschland: Perspektiven aus Gemeinden und Theologie: AIWG-Perspektive. Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG), Frankfurt am Main 2019.
  • Juan Ferreiro Galguera: Islam and State in the EU: Church-State Relationships, Reality of Islam, Imams Training Centres. Peter Lang Verlag, Frankfurt/Main 2011.
  • Mohammed Hashas, Jan Jaap de Ruiter, Niels Valdemar Vinding (Hrsg.): Imams in Western Europe: developments, transformations, and institutional challenges. Amsterdam University Press, Amsterdam 2018.
  • Solenne Jouanneau: Les Imams en France. Une autorité religieuse sous contrôle. Agone, Marseille 2013.
  • Romain Sèze: Être Imam en France. Transformations du «clergé» musulman en contexte minoritaire. Éditions du Cerf, Paris, 2013.
  • Claudia Thiele: Imame in türkisch-sunnitischen Gemeinden in Deutschland. Ihre Rolle und Bedeutung – dargestellt anhand der Situation in Hamburg. Traugott Bautz, Nordhausen 2010.
  • Bülent Ucar (Hrsg.): Imamausbildung in Deutschland: islamische Theologie im europäischen Kontext. V&R Unipress, Göttingen 2010.
  • Ann Marie Wainscott: Bureaucratizing Islam: Morocco and the war on terror. Cambridge University Press, Cambridge 2017. S. 207–236.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vgl. die deutsche Übersetzung in Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte des religiösen Denkens im frühen Islam. Band V. Berlin-New York 1993. S. 6–12. Hier S. 8.
  2. Vgl. Patricia Crone, Martin Hinds: God's Caliph. Religious Authority in first Centuries of Islam. Cambridge 1986. S. 34.
  3. Vgl. Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte des religiösen Denkens im frühen Islam. Band I. Berlin-New York 1991. S. 93.
  4. Vgl. Muhammad al-Schahrastani: Religionspartheien und Philosophen-Schulen zum 1. Male vollst. aus d. Arab. übers. u. mit erkl. Anm. vers. von Theodor Haarbrücker. 2 Bde. Halle 1850-51. S. 18.
  5. Vgl. al-Māwardī: The Ordinances of Government. Al-Aḥkām al-Sulṭāniyya w'al-Wilāyāt al-Dīniyya. Reading 1996. S. 3–5.
  6. Vgl. Tilman Nagel: Staat und Glaubensgemeinschaft im Islam, Bd. 2. Vom Spätmittelalter bis zur Neuzeit. Zürich: Artemis 1981. S. 80f.
  7. Vgl. Modarressi: Crisis and Consolidation 1993. S. 9.
  8. Vgl. Modarressi: Crisis and Consolidation 1993. S. 122f.
  9. Vgl. Modarressi: Crisis and Consolidation 1993. S. 45f.
  10. Vgl. Modarressi: Crisis and Consolidation 1993. S. 38–49.
  11. Ira Marvin Lapidus: A History of Islamic Societies. 2. Aufl. Cambridge University Press, Cambridge 2001. S. 95–98 ISBN 978-0-521-77933-3.
  12. Vgl. Heinz Halm: Die Schia. Darmstadt 1988. S. 244.
  13. Vgl. C. van Arendonk: Les debuts de l'imāmat Zaidite au Yemen. Leiden 1960.
  14. Vgl. Adam Gaiser: Muslims, scholars, soldiers: the origin and elaboration of the Ibāḍī imāmate traditions. Oxford 2010.
  15. Vgl. al-Māwardī: al-Aḥkām as-sulṭānīya. 1989. S. 130 und die engl. Übers. von Asadullah Yate S. 150 sowie Abū Yaʿlā Ibn al-Farrāʾ: Al-Aḥkām as-sulṭānīya. Ed. Muḥammad Ḥāmid al-Faqī. 2. Aufl. Maktab al-Iʿlām al-Islāmī, Kairo, 1985. S. 94.
  16. Muslim ibn al-Ḥaǧǧāǧ: Ṣaḥīḥ Muslim. Kitāb al-masāǧid wa-mawāḍiʿ aṣ-ṣalāt. Nr. 53 Bāb man aḥaqqu bi-l-imāma. Dār Ṭaiba, Riad 2006. S. 301. Digitalisat
  17. al-Buḫārī: Ṣaḥīḥ al-Buḫārī. Ed. Ludolf Krehl. Brill, Leiden 1862. Bd. II, S. 181, Zeile 4–5. Digitalisat – Deutsche Übersetzung in Dieter Ferchl: Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad. Reclam, Stuttgart 1991. S. 146.
  18. Vgl. al-Māwardī: al-Aḥkām as-sulṭānīya. 1989. S. 132 und die engl. Übers. von Asadullah Yate S. 152 sowie Ibn al-Farrāʾ: Al-Aḥkām as-sulṭānīya. Ed. Muḥammad Ḥāmid al-Faqī. 2. Aufl. Maktab al-Iʿlām al-Islāmī, Kairo, 1985. S. 96.
  19. Vgl. al-Māwardī: al-Aḥkām as-sulṭānīya. 1989. S. 133 und die engl. Übers. von Asadullah Yate S. 153f.
  20. Vgl. Ibn al-Farrāʾ: Al-Aḥkām as-sulṭānīya. Ed. Muḥammad Ḥāmid al-Faqī. 2. Aufl. Maktab al-Iʿlām al-Islāmī, Kairo, 1985. S. 98f.
  21. Franck Frégosi: «L’Imam, le conférencier et le jurisconsulte: retour sur trois figures contemporaines du champ religieux islamique en France» in Archives de sciences sociales des religions 125 (2004) 131-146. Hier S. 137.
  22. Sèze: Être Imam en France. Transformations du «clergé» musulman en contexte minoritaire. 2013, S. 90.
  23. NZZ.ch: Frankreich, Macron stoppt Imam Entsendung, 2024
  24. Dirk Halm u. a.: Islamisches Gemeindeleben in Deutschland. Nürnberg, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2012. S. 199.
  25. Ulrich Pick: Islamische Gemeinden in Deutschland. Das ungelöste Problem der Imam-Ausbildung Deutschlandfunk 8. Juni 2018.
  26. Ferda Ataman: Imame in Deutschland: Null Ahnung von Almanya, Spiegel online, abgerufen am 17. Februar 2015.
  27. Sèze: Être Imam en France. Transformations du «clergé» musulman en contexte minoritaire. 2013, S. 71, 73.
  28. Jouanneau: Les Imams en France. Une autorité religieuse sous contrôle. 2013, S. 285.
  29. Jouanneau: Les Imams en France. Une autorité religieuse sous contrôle. 2013, S. 287.
  30. Jouanneau: Les Imams en France. Une autorité religieuse sous contrôle. 2013, S. 279.
  31. Jouanneau: Les Imams en France. Une autorité religieuse sous contrôle. 2013, S. 288.
  32. Jouanneau: Les Imams en France. Une autorité religieuse sous contrôle. 2013, S. 40f.
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  34. Imame in Deutschland: Wer sind sie und wofür stehen sie? bei religionen-im-gespraech.de, abgerufen am 17. Februar 2015.
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  36. Ceylan: Imamausbildung in Deutschland. 2019, S. 4.
  37. Ceylan: Imamausbildung in Deutschland. 2019, S. 4.
  38. „Gemeinsam für ein modernes Niedersachsen. Für Innovation, Sicherheit und Zusammenhalt“ Koalitionsvereinbarung zwischen SPD Niedersachsen und CDU Niedersachsen für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2017 bis 2022. S. 219.
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  40. Ita Niehaus: Islamkolleg in Osnabrück: Imame made in Germany. In: deutschlandfunkkultur.de. 14. Juni 2020, abgerufen am 16. Juni 2021.
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  42. Busyro Busyro: Female Imam and Khatib: The Progressive Tradition of Gender-Responsive Practices in Balingka, West Sumatera in Journal of Indonesian Islam 11/2 (2017).
  43. ʿAbd al-ʿAzīz Ibn Bāz: Maǧmūʿ Fatāwā wa-Maqālāt mutanauwiʿa Idārat al-buḥūṯ al-ʿilmīya wa-l-iftāʾ, Riad, 1420h (= 1999/2000 n. Chr.). Bd. XII, S. 131f. Digitalisat
  44. Ruling on a woman leading men in prayer auf Islam Question&Answer 29. März 2005.
  45. Jesper Petersen: Media and the Female Imam in Religions 2019, 10(3), 159.