Minister
Ein Minister (in der Schweiz erfüllt ein Departementsvorsteher eine ähnliche Funktion) ist das Mitglied einer Regierung und in der Regel Leiter eines Ministeriums.
Historisches und Sprachliches
Der Begriff Minister kommt aus dem Lateinischen (ministrare ‚dienen‘) und bedeutet Diener (hier: Erster Diener). In der Diplomatie der Frühen Neuzeit aber (auch heute noch) kann der Begriff ebenso einen Gesandten bezeichnen. In einigen Ländern (wie zum Beispiel den USA) wird anstelle dessen der Titel Sekretär (secretary) oder Staatssekretär verwendet. (Im englischsprachigen Bereich versteht man unter minister in der Regel einen Pfarrer). In einigen orientalischen Staaten wird unter anderem das persische Wort Wesir benutzt.
Deutschland
In Deutschland gibt es Minister auf Bundes- und Landesebene.
Bundesminister
Siehe Hauptartikel Bundesminister (Deutschland), mit Auflistung der amtierenden Bundesminister
- Grundgesetzliche Grundlagen
Art. 64 Abs. 1 GG: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“
Art. 65 GG: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.“
Art. 65 a GG: „Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.“
Art. 66 GG: „Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“
Art. 69 Abs. 1 GG: „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“
Art. 69 Abs. 2 GG: „Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.“
- Sonstige Gesetze
Einzelheiten regelt das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung.
- Staatsminister auf Bundesebene
Die dem Bundeskanzler und dem Bundesminister des Auswärtigen zugeordneten Parlamentarischen Staatssekretäre können durch den Bundespräsidenten die Amtsbezeichnung Staatsminister verliehen bekommen.
Landesminister
Entsprechend werden die Landesminister (Staatsminister, Minister, Senatoren) als Mitglieder der Landesregierung zumeist vom Regierungschef (Ministerpräsidenten, Bürgermeister) ernannt.
Österreich
Siehe Hauptartikel Bundesminister (Österreich)
In Österreich werden die Bundesminister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Der Bundeskanzler besitzt kein Weisungsrecht und keine Richtlinienkompetenz gegenüber den Ministern. Die Bundesminister können mit einem Misstrauensvotum des Nationalrats entlassen werden. Zur Zeit der Provisorischen Regierungen 1918–1920 und 1945 hießen in Österreich die Minister Staatssekretäre.
Auf Bundeslandebene lautet die offizielle Funktionsbezeichnung der Regierungsmitglieder Landesrat bzw. Landesrätin.
Schweiz
In der Schweiz entspricht das Amt eines deutschen oder österreichischen Ministers mehr oder weniger dem eines Bundesrates, der die Rolle eines Departementsvorstehers hat. Der Gesamtbundesrat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Diese werden von der Vereinigten Bundesversammlung in ihr Amt für vier Jahre fest gewählt. Nach den jeweiligen Neuwahlen konstituiert sich der Bundesrat als Gremium selbst, dabei haben die Bundesräte usancegemäss jeweils die Gelegenheit, ihre Departemente zu wechseln. Die demokratische Legitimation ist auf Grund der Wahl durch das Parlament anders gegeben als bei einem durch einen Regierungschefs ernannten (und höchstens bestätigten) Minister. Das zeigt sich unter anderem dadurch, dass er nicht abberufen werden kann.
Der Titel „Minister“ ist im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten für hohe Diplomaten in Gebrauch (insbesondere für den stellvertretenden Botschafter).
Auf Kantonsebene werden Departementsvorsteher je nach Kanton als Regierungsrat oder als Staatsrat bezeichnet, mit Ausnahme des Kantons Jura, dort werden diese als Minister bezeichnet. Deren Präsidenten werden in vielen Deutschschweizer Kantonen je nach Kanton als Landammann (weibliche Form: Frau Landammann) oder Regierungspräsident bezeichnet (siehe auch: Kantonsregierung#Übersicht).
Belgien
In Belgien gibt es Minister auf Ebene der Föderalregierung sowie auf Ebene der Regierungen der Gemeinschaften und der Regionen. Die Ministerien auf Bundesebene werden als Föderaler Öffentlicher Dienst bezeichnet.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft etwa umfasst in der Legislaturperiode 2014–2019 vier Minister. Die öffentliche Verwaltung der DG besteht allerdings nicht analog aus vier Ministerien, sondern ist in einem einzigen Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammengefasst.
Siehe auch: Liste der Ministerien in Belgien