Regierender Bürgermeister von Berlin

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Michael Müller (SPD), seit 2014 amtierender Regierender Bürgermeister von Berlin

Der Regierende Bürgermeister von Berlin ist der Regierungschef des Landes Berlin und zugleich Stadtoberhaupt Berlins. Er führt den Vorsitz im Berliner Senat, bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, überwacht deren Einhaltung und repräsentiert Berlin. Der Regierende Bürgermeister wird vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählt.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin ernennt die weiteren Regierungsmitglieder (Senatoren) und bestimmt zwei von ihnen zu Bürgermeistern, seinen Stellvertretern.

Er wird in seiner Arbeit durch die Senatskanzlei unterstützt.[1]

Die zwölf Bezirke, in die Berlin unterteilt ist, haben jeweils einen Bezirksbürgermeister. Diese sind jedoch keine klassischen Bürgermeister, da die Bezirke aufgrund der Stellung Berlins als Einheitsgemeinde nicht ihrerseits eigene Gemeinden sind.

Regierender Bürgermeister von Berlin ist seit dem 11. Dezember 2014 Michael Müller. Er regierte bis zur Wahl 2016 mit dem Senat Müller I, einer Koalition aus SPD und CDU. Nach dieser Wahl bildete Müller eine rot-rot-grüne Landesregierung (Senat Müller II).

Amtskonstitution

In Berlin wird die Regierungsgewalt durch den Senat ausgeübt. Er besteht aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu zehn[2] weiteren Senatsmitgliedern (Art. 55 der Verfassung von Berlin, VvB). Von diesen Senatoren in der Funktion von Ministern werden jeweils zwei als Bürgermeister vom Regierenden Bürgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt (Art. 56 Abs. 2 Satz 2 VvB).

Dem Regierenden Bürgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, weil Berlin ein Stadtstaat ist: Zum einen ist er bezüglich der Rolle Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerpräsidenten gleichgestellt; zum anderen hat er die Funktion eines normalen Bürgermeisters, weil Berlin zugleich eine politische Gemeinde ist.

Der Regierende Bürgermeister wird gemäß Art. 56 Abs. 1 VvB mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Die Senatoren werden gemäß Art. 56 Abs. 2 Satz 1 VvB vom Regierenden Bürgermeister ernannt und entlassen. Bis zum Inkrafttreten der letzten Verfassungsänderung vom 6. Juli 2006 wurden auch die einzelnen Senatoren vom Abgeordnetenhaus gewählt.

Das Abgeordnetenhaus kann dem Regierenden Bürgermeister mit der Zustimmung der Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Vertrauen entziehen (Art. 57 VvB). Bei Annahme eines Misstrauensantrages hat der Regierende Bürgermeister nach Art. 57 Abs. 3 Satz 2 VvB sofort zurückzutreten. Es handelt sich also um ein negatives bzw. destruktives Misstrauensvotum.

Der Regierende Bürgermeister verfügt etwa im Gegensatz zum Bundeskanzler über keine vollwertige Richtlinienkompetenz: Die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt er nach Art. 58 Abs. 2 VvB mit Billigung des Abgeordnetenhauses.

Mangels anderslautender Regelung ist im Rahmen des passiven Wahlrechts ein Mindestalter des Regierenden Bürgermeisters von 18 Jahren vorgesehen. Der Regierende Bürgermeister muss zudem kein Mitglied des Abgeordnetenhauses sein.

In der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) entspricht seine Stellung der eines Ministerpräsidenten.

Amtssitz

Das Rote Rathaus in Berlin
Während der Teilung war das Rathaus Schöneberg Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters.

Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters und des Senats ist das Rote Rathaus (Berliner Rathaus).

Durch die Teilung Berlins wurde eine Residenz für das Oberhaupt der westlichen Teilstadt notwendig. Von 1949 an bis 1991 war zu diesem Zweck das Rathaus Schöneberg Amtssitz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin (bis 1990 Berlin (West)).

Amtsbezüge

Der Regierende Bürgermeister erhält Amtsbezüge. Diese setzen sich aus dem Grundgehalt und Zulagen sowie Zuschlägen zusammen. Dabei entspricht das Grundgehalt, nach § 11 Senatorengesetz (SenG), dem 1,2-fachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11. Nach der Besoldungstabelle 2014[3] waren das 165.407,76 Euro pro Jahr. Nach zwischenzeitlichen Anpassungen liegt das Jahresgrundgehalt seit dem 1. April 2019 bei 193.418,35 Euro.[4] Seine Einkünfte muss der Regierende Bürgermeister versteuern, allerdings muss er – wie Beamte – keine Arbeitslosenversicherungs- und keine Rentenbeiträge bezahlen. Er erhält wie seine Senatskollegen nach der Dauer der Amtszeit eine zu versteuernde Pension.

Sonstiges

Aktuell leben mit Eberhard Diepgen, Walter Momper und Klaus Wowereit noch drei ehemalige Regierende Bürgermeister.

Neben vielen Würdigungen durch Benennungen von Straßen, Plätzen, Skulpturen oder Einrichtungen sind frühere Amtsinhaber auch Namensgeber nachfolgender Auszeichnungen:

Siehe auch

Weblinks

Commons: Regierende Bürgermeister von Berlin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Website der Senatskanzlei – abgerufen am 16. März 2019
  2. Verfassung von Berlin – Abschnitt IV: Die Regierung. In: www.berlin.de. 1. November 2016, abgerufen am 9. Dezember 2016.
  3. Besoldungstabelle Beamte Berlin 2014. Abgerufen am 28. September 2019.
  4. Besoldungstabelle Beamte Berlin 2019. Abgerufen am 28. September 2019.