Ärztekammer Nordrhein

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Ärztekammer Nordrhein
Kammer
Organisationsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründungsjahr 1946
Sitz Düsseldorf
Homepage www.aekno.de
Präsident Rudolf Henke (seit 2011)
Hauptgeschäftsführer -
Mitglieder
Zugehörige 59.826 (Stand 31. Dezember 2016)[1]
Vollversammlung 121
Präsidium 1 Präsident + 1 Vizepräsident
+ 15 Vorstandsmitglieder
Wahlbeteiligung 45,4 (2014)[2]
Kennzahlen
Geschäftsführeranzahl 2
Mitarbeiteranzahl 242 (2013)
Bilanzsumme 55,448 Mill. Euro (2012)[3]

Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen.[4] Sie wurde für derzeit über 56.000 Ärzte in den nordrheinischen Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf eingesetzt. Die Ärztekammern in NRW gliedern sich in die westfälische Ärztekammer Westfalen-Lippe und die ÄKNo. Die Ärztekammer Nordrhein ist die drittgrößte Ärztekammer in Deutschland.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ÄKNo ist die berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft der Ärzte in Nordrhein.[5] Sie vertritt die Ärzteschaft in beruflichen Belangen und gestaltet und organisiert z. B. die ärztliche Weiterbildung. Neben Qualitätssicherung und Organisation der ärztlichen Fortbildung organisiert die ÄKNo die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten. Zudem ist die ÄKNo zuständig für die Beilegung innerärztlicher Streitigkeiten und klärt Patientenbeschwerden. 1983 wurde eine Ethikkommission bei der ÄKNo eingerichtet, welche Ärzte in berufsethischen und -rechtlichen Fragen in Bezug auf medizinische Forschungsvorhaben berät.[6]

Einrichtungen der Ärztekammer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 1958 betreibt die ÄKNO ein berufsständisches Versorgungswerk, die Nordrheinische Ärzteversorgung. Im Jahr 2013 betrug die durchschnittliche Rente der 16566 rentenbeziehenden Ärzte 2853 Euro pro Monat.[7]

Gemeinsame mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unterhalt die Ärztekammer die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung sowie das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte der Ärztekammern beginnt in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts. Durch eine Königliche Verordnung vom 25. Mai 1887 „betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung für Preußen“ war die Errichtung von Ärztekammern in jeder Provinz angeordnet worden.

Im Dritten Reich wurden die Ärztekammern durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433) gleichgeschaltet. Dadurch wurden der Deutsche Ärztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelöst. Rechtsnachfolger wurden die neu gegründete Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands. Nach dem Zweiten Weltkrieg lösten die Alliierten die Reichsärztekammer auf ließen Neugründung von Ärztekammern auf Bezirks- bzw. Landesebene zu, wie die der Ärztekammer Nordrhein am 27. Januar 1946.[8] Seitdem waren folgende Präsidenten für die Ärztekammer verantwortlich: Karl Hartmann (1946–1950), Rudolf Weise (1950–1961), Alfred Consten[9] (1961–1969), Friedrich-Wilhelm Koch (1969–1981), Horst Bourmer (1981–1993), Jörg-Dietrich Hoppe (1993–2011), Rudolf Henke (seit 2011).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zahlen und Fakten zu den Ärztinnen und Ärzten im Gebiet der Ärztekammer Nordrhein (abgerufen am 15. Januar 2019)
  2. DÄB-News Die Ärztekammer Nordrhein hat gewählt – Wahlbeteiligung konstant (abgerufen am 19. Januar 2015)
  3. ÄKNO, Online-Dokumentenarchiv: Jahresabschluss 2012 der Ärztekammer Nordrhein (abgerufen am 19. Januar 2014)
  4. Impressum – Haftungsausschluss – Datenschutzerklärung. Ärztekammer Nordrhein, 16. Februar 2015, abgerufen am 21. Februar 2015.
  5. Ärztekammer Nordrhein: Satzung der Ärztekammer Nordrhein. vom 23. Oktober 1993 in der Fassung vom 19. April 2008 (in Kraft seit dem 16. August 2008). 19. April 2008, abgerufen am 21. Februar 2015 (§ 1 (1). Die Ärztekammer Nordrhein ist die Vertretung der Ärzte des Landesteiles Nordrhein im Lande Nordrhein-Westfalen. Sie umfasst gemäß § 2 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 in der jeweils gültigen Fassung alle Ärzte, die in ihrem Bereich den ärztlichen Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausgenommen sind die beamteten Berufsangehörigen innerhalb der Aufsichtsbehörde.).
  6. Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein - Ärztekammer Nordrhein. Abgerufen am 14. Januar 2019.
  7. Ilse Schlingensiepen: Ärzteversorgung kämpft um Rendite Ärztezeitung vom 10. Dezember 2014 (abgerufen am 19. Januar 2014)
  8. Thomas Gerst: Ärztliche Standesorganisation und Standespolitik in Deutschland 1945–1955 Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2004: Seite 31 (abgerufen am 19. Januar 2015)
  9. Nachruf auf Alfred Consten Deutsches Ärzteblatt 1984; 81 (11): A-839 (pdf) (abgerufen am 19. Januar 2015)