Zieler (Schießsport)

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Der Zieler (Ziler, Züller oder Ziller), besonders in der Schweiz auch Zeiger genannt, war ein früher gebräuchliches Amt bei schießsportlichen Wettbewerben der Schützenvereine. Seine Aufgabe bestand darin, nach einzelnen Durchgängen in den Feuerpausen die Treffer aufzunehmen und mit Hilfe eines Zeigestockes diese den Schützen auf der Scheibe anzuzeigen.

Dazu hatte er ein besonders buntes Gewand an, um nicht übersehen zu werden.[1] Während des Schießens nahm er in einem besonderen kleinen Verschlag oder mannshohen Graben unterhalb der Schießebene Deckung. Die Schießergebnisse zeigte er mit einer besonders gestalteten Kelle, dem „Toni“, an und sagte die Ergebnisse laut dem Protokollanten. Wegen der Verlässlichkeit der Schießergebnisse wurde die Zieler bis zum 18. Jahrhundert eigens für ihr Amt vereidigt.[2]

Aufgrund der neueren Technik wie Seilzuganlagen für die Scheiben bzw. elektronischer Trefferauswertung kommt der Zieler heute nur noch vereinzelt bei Wettkämpfen auf Höhe der Kreismeisterschaft, bei denen eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist oder aus traditionellen Gründen, wie in der Schweiz, zum Einsatz.

Die Zeiger der Schweiz waren im Schweizerischen Zeiger- und Anlagewarte-Verband organisiert. Dieser hat sich 2019 aufgelöst.[3][4]

  • Jaroslav Lugs: Handfeuerwaffen. 2 Bände – Systematischer Überblick über die Handfeuerwaffen und ihre Geschichte, Militärverlag, Wien 1982, S. 22–26.
  • Zieler. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 31: Z–Zmasche – (XV). S. Hirzel, Leipzig 1956, Sp. 1091–1092 (woerterbuchnetz.de). – Zur sprachlichen Entwicklung mit Belegstellen.
  • Schweizer Schützenbuch, Hallwag, Bern 1942, S. 153.
  • August Edelmann: Schützenwesen und Schützenfeste der deutschen Städte vom 13. bis zum 18. Jahrhundert. München 1890, S. 22.
  • Ordnung der Schützenmaistern und Schießgesellen zu Wolfsberg 1572. In: Carinthia. 60, 1870, S. 89–95.
  • Zur heutigen Tätigkeit des Zeigers: tagblatt.ch
  • Zur historischen Entwicklung (mit Abbildungen): feuerbixler.de
  • Zur Anzeige der Treffer in der Schweiz durch die Zeigerkellen in der Zeigerordnung der Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung des VBS) vom 11. Dezember 2003 (Stand am 1. März 2013), zu finden im Anhang 3: admin.ch

Einzelnachweise

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  1. August Edelmann: Schützenwesen und Schützenfeste der deutschen Städte vom 13. bis zum 18. Jahrhundert. München 1890, S. 22 („Ziller inn Rott und Weiß“, also in einem abwechselnd roten und weißen Gewand.).
  2. „Züller: Der Ziller soll dem Schützenmaister by seinem Ehren angeloben und zusagen, ainem als dem andern treulich zu zillen und hierin weder Freuntschaft noch Feindschaft, Gunst oder Ungunst nit ansehen wölle ohngewär.“ Mitgeteilt in Ordnung der Schützenmaistern und Schießgesellen zu Wolfsberg 1572. In: Carinthia. 60, 1870, S. 89–95, hier S. 94.
  3. Schweiz. Zeiger- und Anlagewarte-Verband. Berner Schiesssportverband, abgerufen am 29. Juli 2022.
  4. Auflösung Schweizerische Zeiger- und Anlagewarte-Verband. Schweizer Schiesssportverband, 4. Mai 2020, abgerufen am 29. Juli 2022.